Kauf von Hardware Musterklauseln

Kauf von Hardware. Der Auftragnehmer verkauft dem Auftraggeber folgende Hardware, ggf. einschließlich vorinstallierter* Betriebssystem- software: Lfd. Nr. Produktbezeichnung und -beschreibung, Produkt-Nr. ggf. einschließlich Bezeichnung von vorinstallierter* Betriebssystemsoftware Menge EXP1 Liefer- termin GewF3 Kaufpreis Aufstellung* der Hardware Einzelpreis Gesamtpreis ja / nein2 Einzelpreis Gesamt- preis 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 Zwischensummen Vergütung Gesamtvergütung für den Kauf 1 US = unterliegt US-amerikanischen Exportkontrollvorschriften EU = unterliegt EU-Exportkontrollvorschriften DT = unterliegt deutschen Exportkontrollvorschriften S = unterliegt Exportkontrollvorschriften
Kauf von Hardware. 26.1. Die Ablieferung des Kaufgegenstandes erfolgt mit der Unterzeichnung des Lieferscheines durch die von der Leis- tungsbezügerin bezeichnete Empfangsstelle am vereinbarten Ort. 26.2. Die Leistungserbringerin installiert den Kaufgegenstand gemäss Installationsanleitung am vereinbarten Ort und setzt ihn in Betrieb, sofern im Vertrag nicht ausdrücklich etwas an- deres vereinbart worden ist.
Kauf von Hardware. Ist der Kauf von Hardware vereinbart, liefert der Auftragnehmer die Hardware entsprechend den Ver- einbarungen, insbesondere in Nummer 2 und 4 des EVB-IT Systemvertrages, stellt sie auf, nimmt sie in Betrieb und verschafft dem Auftraggeber mit Lieferung das Eigentum daran. Der Auftragnehmer übernimmt die Entsorgung der Verpackungen und nach Ende der Nutzung die Entsorgung der von ihm gelieferten Hardware, soweit in Nummern 11.5 oder 11.6 des EVB-IT Systemvertrages nichts an- deres vereinbart ist.
Kauf von Hardware. 26.1 Die Ablieferung des Kaufgegenstandes erfolgt mit der Unterzeichnung des Lieferscheines durch die von der Leis- tungsbezügerin bezeichnete Empfangsstelle am vereinbarten Ort. 26.2 Die Leistungserbringerin installiert den Kaufge- genstand gemäss Installationsanleitung am vereinbarten Ort und setzt ihn in Betrieb, sofern im Vertrag nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart worden ist. 26.3 Die Leistungsbezügerin prüft den Kaufgegenstand innerhalb 30 Arbeitstagen auf äusserliche Beschädigungen sowie auf Leistung und Funktion nach der Installation. Bei Installation durch die Leistungserbringerin beginnt die Frist erst nach erfolgter Installation zu laufen. Entdeckte Mängel werden unverzüglich angezeigt.
Kauf von Hardware. 27 Inhalt der Leistungen (1) Soweit ERZNET dem Kunden Hardware verkauft (im Folgenden zusammen mit einer gegebenenfalls geschuldeten Dokumentation auch als „Ware“ bezeichnet), ergeben sich die näheren Einzelheiten, insbesondere zur Beschaffenheit und zum Leistungsumfang aus dem Einzelvertrag. (2) Sonstige Leistungen in Bezug auf die Hardware, insbesondere Aufstellung, Installation, Einrichtung und Wartung der Hardware sind nur dann geschuldet, wenn dies im Gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Zahlung durch den Kunden Eigentum von ERZNET. (1) Die Mängelhaftung von ERZNET richtet sich nach den gesetzlichen Vorschriften. HINWEIS: Unfreie Sendungen für Rücksendungen mangelhafter Ware wird nicht entgegengenommen. (2) Für den Umfang und die Höhe der Haftung auf Schadensersatz und Ersatz vergeblicher Aufwendungen wegen eines von ERZNET zu vertretenden Mangels gilt § 12 („Sonstige Haftung von ERZNET“). (3) Kauft der Kunde als Unternehmer oder juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, gelten ergänzend zu Absatz 1 und 2 die Absätze 4 bis 7. (4) Mängelansprüche sind insbesondere ausgeschlossen bei einem Kaufvertrag über die Lieferung gebrauchter Ware. Weitere gesetzliche Ausschlussgründe bleiben unberührt. (5) Die Mängelansprüche des Kunden setzen voraus, dass er seinen gesetzlichen Untersuchungs- und Rügepflichten (§§ 377, 381 HGB) nachgekommen ist. Zeigt sich bei der Lieferung, der Untersuchung oder zu irgendeinem späteren Zeitpunkt ein Mangel, so ist ERZNET hiervon unverzüglich schriftlich Anzeige zu machen. In jedem Fall sind offensichtliche Mängel spätestens am 10. Kalendertag ab Lieferung und bei der Untersuchung nicht erkennbare Mängel innerhalb der gleichen Frist ab Entdeckung schriftlich anzuzeigen. Versäumt der Kunde die ordnungsgemäße Untersuchung und/oder Mängelanzeige, ist die Haftung von ERZNET für den nicht bzw. nicht rechtzeitig oder nicht ordnungsgemäß angezeigten Mangel nach den gesetzlichen Vorschriften ausgeschlossen. (6) ERZNET ist berechtigt, die Ware nach Xxxx von ERZNET nachzubessern oder neu zu liefern. (7) Die Ausschlüsse und Beschränkungen der Rechte des Kunden nach den Absätzen 4, 5 und 6 gelten nicht, soweit ERZNET arglistig gehandelt oder eine Garantie für die Beschaffenheit der Sache übernommen hat.
Kauf von Hardware. 7.1 Lieferfristen: Die vereinbarten Lieferfristen sind grundsätzlich unverbindlich. Die Lieferfrist verlängert sich automatisch, wenn der Kunde seinen Mitwirkungspflichten nicht rechtzeitig nachkommt oder wenn andere, von PT nicht zu vertretende Umstände eintreten.
Kauf von Hardware. 26.1. Die Ablieferung des Kaufgegenstandes erfolgt mit der Unterzeichnung des Lieferscheines durch die von der Leistungsbezügerin bezeichnete Empfangsstelle am ver- einbarten Ort. 26.2. Die Leistungserbringerin installiert den Kaufgegenstand gemäss Installationsanleitung am vereinbarten Ort und setzt ihn in Betrieb, sofern im Vertrag nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart worden ist. 26.3. Die Leistungsbezügerin prüft den Kaufgegenstand inner- halb 30 Arbeitstagen auf äusserliche Beschädigungen so- wie auf Leistung und Funktion nach der Installation. Bei Installation durch die Leistungserbringerin beginnt die Frist erst nach erfolgter Installation zu laufen. Entdeckte Mängel werden unverzüglich angezeigt.
Kauf von Hardware. 1.1 AN liefert dem Kunden die in der Bestellung näher bezeichneten oder technisch diesen gleichwertige Gegenstände. 1.2 Der Kunde ist dafür verantwortlich, dass die erforderlichen Voraussetzungen für die Installation vorliegen (ausreichend stabile Stromversorgung, eigens gesicher- ter Stromkreis, ordnungsgemäße Installation sonstiger Anlagen und Einrichtungen, insb. Netzwerkverkabelung usw., Internetverbindungen).
Kauf von Hardware. AN liefert dem Kunden die in der Bestellung näher bezeichneten oder technisch gleichwertigen Gegenstände.
Kauf von Hardware. Datenbankserver XYC Supreme zu 5.599,00 Euro netto. Dieser verbraucht durchschnittlich 1000 Watt in der Stunde und läuft an 365 Tagen rund um die Uhr. Es ist geplant, ihn drei Jahre zu nutzen. • 20 Arbeitsplatzsysteme (PC, Monitor, Arbeitsplatzdrucker) zu jeweils 500 Euro. Diese verbrauchen durchschnittlich 600 Watt pro System in der Stunde und laufen an Arbeitstagen durchschnittlich neun Stunden. Sie sind im Jahr 200 Tage im Einsatz. Es ist geplant, diese Systeme fünf Jahre zu nutzen. Die durchschnittlichen Stromkosten werden mit 0,20 Cent netto pro kWh berechnet. Die Vergütung für die Hardware ist im Pauschalfestpreis enthalten.