.1 GRUNDVERGÜTUNG Musterklauseln

.1 GRUNDVERGÜTUNG. Die Vorstandsmitglieder erhalten eine Grundvergütung, die in gleichen monatlichen Teilbeträgen jeweils zum Ende eines Monats ausgezahlt wird. Sie wird in regelmäßigen Abständen vom Aufsichtsrat überprüft und bei Bedarf angepasst. Die Grundvergütung erhöhte sich auf Basis vertraglicher Vereinbarung im Geschäftsjahr um 00.000 € bei Herrn Xx. Xxxxxxx und um 00.000 € bei Xxxxx Xxxx. Der Aufsichtsrat erachtet dies als notwendig, um den Vorstandsmitgliedern eine marktübliche und zugleich wettbewerbsfähige Vergütung anzubieten, um auch in Zukunft herausragende Persönlichkeiten gewinnen und langfristig an das Unternehmen binden zu können.