4.1 Fälligkeit. Eine Folgeprämie wird entsprechend der vereinbarten Zahlungsweise je- weils zu Monats-, Vierteljahres-, Halbjahres- oder Jahresbeginn oder zu ei- nem anderen vereinbarten Zeitpunkt fällig.
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Samples: Hausratversicherung, Wohngebäudeversicherung
4.1 Fälligkeit. Eine Folgeprämie wird entsprechend der vereinbarten Zahlungsweise je- weils jeweils zu Monats-, Vierteljahres-, Halbjahres- oder Jahresbeginn oder zu ei- nem anderen einem an- deren vereinbarten Zeitpunkt fällig. Die Zahlung gilt als rechtzeitig, wenn sie zur Fälligkeit veranlasst wird.
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Samples: Privathaftpflichtversicherung, Privathaftpflichtversicherung
4.1 Fälligkeit. Eine Folgeprämie wird entsprechend der vereinbarten Zahlungsweise je- weils jeweils zu Monats-, Vierteljahres-, Halbjahres- oder Jahresbeginn oder zu ei- nem anderen einem an- deren vereinbarten Zeitpunkt fällig.
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Samples: Hausratversicherung