Abgedeckte IBOR-Referenzwerte Musterklauseln

Abgedeckte IBOR-Referenzwerte. ▪ Die IBOR-Zusatzvereinbarung deckt derzeit ausschließlich LIBOR-Referenzwerte ab. Dies geschieht über die IBOR- Anlagen für folgende LIBOR-Referenzwerte: ‒ USD LIBOR ‒ GBP LIBOR ‒ EUR LIBOR ‒ CHF LIBOR ‒ YEN LIBOR ▪ Ggf. werden bei einem sich abzeichnenden breiteren Bedarf auch weitere standardisierte IBOR-spezifische Anlagen entwickelt. Auf eine EURIBOR-Anlage wurde zum jetzigen Zeitpunkt verzichtet, da eine Einstellung des EURIBOR bislang nicht geplant ist und daher zunächst ggf. etwaige weitere Empfehlungen der EZB-Arbeitsgruppe (Working group on euro risk-free rates) bzw. daraus resultierende Marktentwicklungen abgewartet werden. ▪ Der modulare Aufbau ermöglicht den Parteien den Anwendungsbereich der IBOR-Zusatzvereinbarung bei entsprechendem Bedarf durch neue/individuelle IBOR- spezifische Anlagen zu erweitern. ▪ Über die in der IBOR-Zusatzvereinbarung angelegten Nachfolgeregungen werden IBOR-Bezugnahmen bei Eintritt eines relevanten Ereignisses (Nichtveröffentlichung durch festgelegte IBOR Referenzquelle oder Index-Beendigungsereignis) im Hinblick auf einen IBOR-Referenzwert oder einzelne Laufzeiten die in Einzelabschlüssen erfolgenden Bezugnahmen auf den betroffenen IBOR bzw. IBOR in der entsprechenden Laufzeit umgestellt. Die Umstellung erfolgt entweder auf einen mittels linearer Interpolation ermittelten Satz oder einen angepassten Nachfolgesatz, der auf einer RFR beruht (angepasster RFR-Nachfolgesatz). Bei Umstellung der Bezugnahme auf einen angepassten RFR-Nachfolgesatz sind strukturelle Anpassungen bei dieser RFR (Anpassungen im Hinblick auf den Charakter der RFR als Overnight ‘risk-free’ rate im Unterschied zum IBOR als „term rate“ – „Adjusted RFR“) und zusätzlich Aufschläge („Spread Adjustments“) vorgesehen. Die angepassten RFR-Nachfolgesätze („all-in Fallback Rates“ zusammengesetzt aus Adjusted RFR und Spread Adjustment), bzw. die einzelnen Komponenten werden von Bloomberg ermittelt und bereitgestellt (siehe hierzu unten, Ziff. 6) ▪ Die in der IBOR-Zusatzvereinbarung vorgesehenen Umstellungen der Bezugnahmen orientieren sich am internationalen Marktstandard (zur Kompatibilität mit dem ISDA IBOR Fallbacks Supplement und Protokoll und etwaigen Divergenzen im Zusammenhang mit den im Rahmen der Nachfolgereglungen erfolgenden Anpassungen gerade im Hinblick auf unterschiedliche Laufzeiten siehe näher unten Ziff. 5 sowie auch die Anmerkungen zu einzelnen Regelungsaspekten mit einigen Beispielen (insoweit kein Anspruch abschließende/vollständige Da...

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  • Schlüssel Dem / den Mieter/n sind am Anreisetag nach Vorlage der Buchungsbestätigung die Schlüssel für das Mietobjekt auszuhändigen. Bei Verlust eines Schlüssels ist dies umgehend zu melden. Die Kosten für die notwendige Auswechslung des Schließsystems sind vom Mieter zu übernehmen.

  • Sprachen Die Envivas kommuniziert mit Ihnen in deutscher Sprache.

  • Einwilligung Einwilligung ist jede von der betroffenen Person freiwillig für den bestimmten Fall in informierter Weise und unmissverständlich abgegebene Willensbekundung in Form einer Erklärung oder einer sonstigen eindeutigen bestätigenden Handlung, mit der die betroffene Person zu verstehen gibt, dass sie mit der Verarbeitung der sie betreffenden personenbezogenen Daten einverstanden ist.

  • Fremdleistungen 3.1. Der Designer ist berechtigt, die zur Auftragserfüllung notwendigen Fremdleistungen im Namen und für Rechnung des Auftraggebers zu bestellen. Der Auftraggeber ist verpflichtet, dem Designer hierzu schriftliche Vollmacht zu erteilen.

  • Pkw Pkw sind als Personenkraftwagen zugelassene Kraftfahrzeuge, mit Ausnahme von Mietwagen, Taxen und Selbstfahrervermietfahrzeugen.

  • Preisänderung (1) Im Falle der Veränderung / Neueinführung von gesetzlichen Steuern, Abgaben, Versicherungsprämien, Kfz-Betriebskosten, Lohnkosten und Lohnnebenkosten, insbesondere durch den Abschluss neuer Lohn-, Mantel- oder sonstiger Tarifverträge, die zu einer Erhöhung der Kosten der vereinbarten Leistung führen, ist das Unternehmen berechtigt, das Entgelt um den Betrag in gleicher Weise zu verändern, um den sich durch die Veränderung der Lohnkosten, Lohnnebenkosten und sonstigen o. g. Kosten der Stundenverrechnungssatz für die Ausführung des Auftrages geändert hat, zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Steuern und Abgaben. Bei der Preiserhöhung ist anzugeben, welche Kostenfaktoren in welchem Umfang gestiegen sind und welche Bedeutung diese Kostensteigerung für die Kostenkalkulation hat. Kostenerhöhungen bei einzelnen Kostenbestandteilen, können nur soweit weitergegeben werden, wie sie nicht durch Preissenkungen bei anderen Kostenbestandteilen aufgewogen werden. Die Preiserhöhung tritt zum Beginn des Monats in Kraft, wenn sie dem Auftraggeber bis zum dritten Werktag des vorausgegangenen Monats unter Offenlegung der Kostenkalkulation und Nachweis der geänderten Kostenfaktoren, bekannt gegeben wurde.

  • Teilnahmeberechtigung Teilnahmeberechtigt zur Nutzung des UnionDepots im Online-Banking sind ausschließlich natürliche Personen, die Steuerinländer (das heißt uneingeschränkt steuerpflichtig) und nicht Staatsbürger der USA oder eines Embargolandes sind und ihren Wohnsitz in einem Staat haben, in dem die SEPA-Regelungen zum Europäischen Zahlungsverkehrsraum gelten. Für in den USA ansässige Anleger sind Transaktionen ausgeschlossen. Der Anle- ger ist verpflichtet, sofern er nicht deutscher Staatsangehöriger ist, sich anhand des Verkaufsprospekts des jeweiligen Fonds über etwaige Vertriebsbeschränkungen in seinem Heimatland zu informieren.

  • Vertragsdurchführung Für die Zwecke der Begründung, inhaltlichen Ausgestaltung, der Ände- rung und Beendigung des Vertragsverhältnisses mit dem Kunden, insbe- sondere zur vertragsgemäßen Erbringung der Dienste, der Abwicklung des Zahlungsverkehrs, der Erkennung, Eingrenzung und Beseitigung von Störungen oder Fehlern im Netz und an Telekommunikationsanlagen und der Bearbeitung von Kundenbeschwerden, erhebt und verwendet die Gesellschaft in dem hierfür erforderlichen Umfang Bestandsdaten der Kunden, insbesondere Anrede, Namen, Nachnamen, Adresse, Ge- burtsdatum, Telefonnummern, E-Mail-Adressen, Daten über die jeweili- ge Zahlungsabwicklung (z.B. Bankverbindung, Kreditkartendaten oder Rechnungsadresse), Informationen zu Zahlungsrückständen, Mahnun- gen, den vom Kunden bestellten Diensten, Reklamationen des Kunden, zu den technischen Merkmalen des jeweiligen Anschlusses an das BKN der Gesellschaft, der Art der genutzten Endgeräte sowie Umsatzdaten und sonstige Merkmale, die für die Auswahl bzw. Anwendung von Spezi- altarifen oder Sonderangeboten maßgeblich sind.

  • Brandschutz F.1 Der Brandschutz im Gebäude ist ein wichtiges Erfordernis. Der Mieter ist verpflichtet, sich nach seinem Einzug über die Brandschutzvorkeh- rungen, Fluchtwege und Alarmierungsmöglichkeiten zu informieren und sich so zu verhalten, dass Bränden vorgebeugt wird. Einzelheiten können den entsprechenden Aushängen und Hinweisen entnommen werden.

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