Abgrenzung der Standfläche/Standbegrenzungswände. Es ist eine bauliche Abgrenzung der Standfläche zu den Nachbarstän- den vorgeschrieben. Falls kein eigenes Standbausystem verwendet oder über die LMS angemietet wird, sind blickdichte, mind. 2,50 m hohe Standbegrenzungswände (Rück- und Seitenwände) zwingend erforderlich. Die Rückseite der Trennwände hat oberhalb von 2,50 m glatt, neutral (weiß oder hellgrau) und sauber zu sein. Bei Überschrei- tung einer Höhe von 3,50 m hat der Aussteller entweder eine Nach- barschaftszone von 1,00 m einzuhalten oder das schriftliche Einver- ständnis der Standnachbarn einzuholen. Roll-Ups und Plakatdisplays sind als Standbegrenzung nicht gestattet. Die kostenpflichtigen Stand- begrenzungswände sind nicht in der Standflächenmiete enthalten. Jeder Aussteller kann die für seinen Stand erforderlichen Rück- und Seitenwände bei der LMS im Stuttgart Messe Service-Portal (www. xxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxx.xx) oder mit dem Formular „Standbe- grenzungswände“ der Serviceunterlagen bestellen. Bestellt ein Aussteller keine Wandelemente, ist jedoch seine Standflä- che von Wandelementen des Standnachbarn bzw. von vorhandenen Wandelementen umgeben, so werden dem Aussteller diese Wandele- mente zu denim Stuttgart Messe Service-Portal (www.stuttgartmesseser- xxxxxxxxxx.xx) und in dem Formular „Standbegrenzungswände“ der Serviceunterlagen genannten Konditionen in Rechnung gestellt.
Abgrenzung der Standfläche/Standbegrenzungswände. Es ist eine bauliche Abgrenzung der Standfläche zu den Nachbarständen vorgeschrieben. Falls kein eigenes Stand- bausystem verwendet oder über die LMS angemietet wird, sind blickdichte, mind. 2,50 m hohe Standbegrenzungs- wände (Rück- und Seitenwände) zwingend erforderlich. Die
Abgrenzung der Standfläche/Standbegrenzungswände. Es ist eine bauliche Abgrenzung der Standfläche zu den Nachbarständen vorgeschrieben. Falls kein eigenes Stand- bausystem verwendet oder über die LMS angemietet wird, sind blickdichte, mind. 2,50 m hohe Standbegrenzungs- wände (Rück- und Seitenwände) zwingend erforderlich. Die Rückseite der Standbegrenzungswände hat oberhalb von 2,50 m glatt, neutral (weiß oder hellgrau) und sauber zu sein. Roll-Ups und Plakatdisplays sind als Standbegrenzung nicht gestattet. Die kostenpflichtigen Standbegrenzungswände der LMS sind nicht in der Standflächenmiete enthalten. Jeder Aussteller kann die für seinen Stand erforderlichen Rück- und