Common use of Abhandenkommen fremder Schlüssel Clause in Contracts

Abhandenkommen fremder Schlüssel. Eingeschlossen ist - in Ergänzung von Ziffer 2.2 SVAHB und abwei- chend von Ziffer 7.6 SVAHB - die gesetzliche Haftpflicht aus dem Ab- handenkommen von fremden Schlüsseln (auch General-/Haupt- schlüssel für eine zentrale Schließanlage) und Codekarten oder Trans- pondern (soweit sie Schlüsselfunktion haben), die sich rechtmäßig im Gewahrsam des Versicherten befunden haben. Der Versicherungsschutz beschränkt sich auf gesetzliche Haftpflichtan- sprüche wegen der Kosten für die notwendige Auswechslung von Schlössern und Schließanlagen sowie für vorübergehende Siche- rungsmaßnahmen (Notschloss) und einen Objektschutz bis zu 14 Tagen, gerechnet ab dem Zeitpunkt, an welchem der Verlust des Schlüssels/der Codekarte/des Transponders festgestellt wurde. Ausgeschlossen bleiben Haftpflichtansprüche aus Folgeschäden eines Schlüssel-/Codekarten-/Transponderverlustes (z. B. wegen Einbruchs). Ausgeschlossen bleibt die Haftung aus dem Verlust von Tresor und Möbelschlüsseln sowie sonstigen Schlüsseln zu beweglichen Sachen.

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Abhandenkommen fremder Schlüssel. Eingeschlossen ist - in Ergänzung von Ziffer 2.2 SVAHB und abwei- chend von Ziffer 7.6 SVAHB - die gesetzliche Haftpflicht aus dem Ab- handenkommen von fremden Schlüsseln (auch General-/Haupt- schlüssel für eine zentrale Schließanlage) und Codekarten oder Trans- pondern (soweit sie Schlüsselfunktion haben), die sich rechtmäßig im Gewahrsam des Versicherten befunden haben. Der Versicherungsschutz beschränkt sich auf gesetzliche Haftpflichtan- sprüche wegen der Kosten für die notwendige Auswechslung von Schlössern und Schließanlagen sowie für vorübergehende Siche- rungsmaßnahmen (Notschloss) und einen Objektschutz bis zu 14 Tagen, gerechnet ab dem Zeitpunkt, an welchem der Verlust des Schlüssels/der Codekarte/des Transponders festgestellt wurde. Ausgeschlossen bleiben Haftpflichtansprüche aus Folgeschäden eines Schlüssel-/Codekarten-/Transponderverlustes (z. B. wegen Einbruchs). Ausgeschlossen bleibt die Haftung aus dem Verlust von Tresor Tresor- und Möbelschlüsseln sowie sonstigen Schlüsseln zu beweglichen Sachen.

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Abhandenkommen fremder Schlüssel. Eingeschlossen ist - in Ergänzung von Ziffer 2.2 SVAHB und abwei- chend von Ziffer 7.6 SVAHB - die gesetzliche Haftpflicht aus dem Ab- handenkommen von fremden Schlüsseln (auch General-/Haupt- General -/Haupt- schlüssel für eine zentrale Schließanlage) und Codekarten oder Trans- pondern (soweit sie Schlüsselfunktion haben), die sich rechtmäßig im Gewahrsam des Versicherten befunden haben. Der Versicherungsschutz beschränkt sich auf gesetzliche Haftpflichtan- sprüche wegen der Kosten für die notwendige Auswechslung von Schlössern und Schließanlagen sowie für vorübergehende Siche- rungsmaßnahmen (Notschloss) und einen Objektschutz bis zu 14 Tagen, gerechnet ab dem Zeitpunkt, an welchem der Verlust des Schlüssels/der Codekarte/des Transponders festgestellt wurde. Ausgeschlossen bleiben Haftpflichtansprüche aus Folgeschäden eines Schlüssel-/Codekarten-/Transponderverlustes (z. B. wegen Einbruchs). Ausgeschlossen bleibt die Haftung aus dem Verlust von Tresor Tresor- und Möbelschlüsseln sowie sonstigen Schlüsseln zu beweglichen Sachen.

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Abhandenkommen fremder Schlüssel. Eingeschlossen ist - in Ergänzung von Ziffer 2.2 SVAHB und abwei- chend von Ziffer 7.6 SVAHB - die gesetzliche Haftpflicht aus dem Ab- handenkommen von fremden Schlüsseln (auch General-/Haupt- General- / Haupt- schlüssel für eine zentrale Schließanlage) und Codekarten oder Trans- pondern (soweit sie Schlüsselfunktion haben), die sich rechtmäßig im Gewahrsam des Versicherten befunden haben. Der Versicherungsschutz beschränkt sich auf gesetzliche Haftpflichtan- sprüche wegen der Kosten für die notwendige Auswechslung von Schlössern und Schließanlagen sowie für vorübergehende Siche- rungsmaßnahmen (Notschloss) und einen Objektschutz bis zu 14 Tagen, gerechnet ab dem Zeitpunkt, an welchem der Verlust des Schlüssels/Schlüssels / der Codekarte/Codekarte / des Transponders festgestellt wurde. Ausgeschlossen bleiben Haftpflichtansprüche aus Folgeschäden eines Schlüssel-/Codekarten-/Transponderverlustes (z. B. wegen Einbruchs). Ausgeschlossen bleibt die Haftung aus dem Verlust von Tresor Tresor- und Möbelschlüsseln sowie sonstigen Schlüsseln zu beweglichen Sachen.

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