Abhandenkommen von Xxxxxx. Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungs- nehmers aus dem Abhandenkommen von Sachen (ein- schließlich Kraftfahrzeugen und Fahrrädern mit Zubehör) der Betriebsangehörigen, Besucher und Patienten und alle sich daraus ergebenden Vermögensschäden. Auf diese Schäden finden die Bestimmungen über Sachschäden An- wendung. Vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sind Schäden durch Abhandenkommen von – Geld sowie bargeldlosen Zahlungsmitteln, – Wertpapieren (einschließlich Sparbüchern), – Scheckheften, – Urkunden, – Schmuck und – anderen Wertsachen und alle sich daraus ergebenden Vermögensschäden.
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Samples: Betriebs / Berufshaftpflichtversicherung, Betriebs / Berufshaftpflichtversicherung
Abhandenkommen von Xxxxxx. Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungs- nehmers Versicherungsnehmers aus dem Abhandenkommen von Sachen (ein- schließlich einschließlich Kraftfahrzeugen und Fahrrädern Fahrrä- dern mit Zubehör) der Betriebsangehörigen, Betriebsangehörigen und Besucher und Patienten und alle sich daraus dar- aus ergebenden Vermögensschäden. Auf diese Schäden finden die Bestimmungen Bestim- mungen über Sachschäden An- wendungAnwendung. Vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sind Schäden durch Abhandenkommen von – Abhanden- kommen von
a) Geld sowie bargeldlosen Zahlungsmitteln, – ,
b) Wertpapieren (einschließlich Sparbüchern), – ,
c) Scheckheften, – ,
d) Urkunden, – ,
e) Schmuck und – und
f) anderen Wertsachen und alle sich daraus ergebenden VermögensschädenWertsachen.
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Samples: Allgemeine Versicherungsbedingungen
Abhandenkommen von Xxxxxx. Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungs- nehmers Versicherungsnehmers aus dem Abhandenkommen von Sachen (ein- schließlich einschließlich Kraftfahrzeugen und Fahrrädern mit Zubehör) der Betriebsangehörigen, Betriebsangehörigen und Besucher und Patienten und alle sich daraus ergebenden Vermögensschäden. Auf diese Schäden Schä- den finden die Bestimmungen über Sachschäden An- wendungAnwendung. Vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sind Schäden durch Abhandenkommen von – Abhan- denkommen von
a) Geld sowie bargeldlosen Zahlungsmitteln, – ,
b) Wertpapieren (einschließlich Sparbüchern), – ,
c) Scheckheften, – ,
d) Urkunden, – ,
e) Schmuck und – und
f) anderen Wertsachen und alle sich daraus ergebenden VermögensschädenWertsachen.
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Samples: Allgemeine Versicherungsbedingungen