Common use of Abhandenkommen von Xxxxxx Clause in Contracts

Abhandenkommen von Xxxxxx. Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungs- nehmers aus dem Abhandenkommen von Sachen (ein- schließlich Kraftfahrzeugen und Fahrrädern mit Zubehör) der Betriebsangehörigen, Besucher und Patienten und alle sich daraus ergebenden Vermögensschäden. Auf diese Schäden finden die Bestimmungen über Sachschäden An- wendung. Vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sind Schäden durch Abhandenkommen von – Geld sowie bargeldlosen Zahlungsmitteln, – Wertpapieren (einschließlich Sparbüchern), – Scheckheften, – Urkunden, – Schmuck und – anderen Wertsachen und alle sich daraus ergebenden Vermögensschäden.

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Samples: Betriebs / Berufshaftpflichtversicherung, Betriebs / Berufshaftpflichtversicherung

Abhandenkommen von Xxxxxx. Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungs- nehmers Versicherungsnehmers aus dem Abhandenkommen von Sachen (ein- schließlich einschließlich Kraftfahrzeugen und Fahrrädern Fahrrä- dern mit Zubehör) der Betriebsangehörigen, Betriebsangehörigen und Besucher und Patienten und alle sich daraus dar- aus ergebenden Vermögensschäden. Auf diese Schäden finden die Bestimmungen Bestim- mungen über Sachschäden An- wendungAnwendung. Vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sind Schäden durch Abhandenkommen von – Abhanden- kommen von a) Geld sowie bargeldlosen Zahlungsmitteln, – , b) Wertpapieren (einschließlich Sparbüchern), – , c) Scheckheften, – , d) Urkunden, – , e) Schmuck und – und f) anderen Wertsachen und alle sich daraus ergebenden VermögensschädenWertsachen.

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Samples: Allgemeine Versicherungsbedingungen

Abhandenkommen von Xxxxxx. Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungs- nehmers Versicherungsnehmers aus dem Abhandenkommen von Sachen (ein- schließlich einschließlich Kraftfahrzeugen und Fahrrädern mit Zubehör) der Betriebsangehörigen, Betriebsangehörigen und Besucher und Patienten und alle sich daraus ergebenden Vermögensschäden. Auf diese Schäden Schä- den finden die Bestimmungen über Sachschäden An- wendungAnwendung. Vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sind Schäden durch Abhandenkommen von – Abhan- denkommen von a) Geld sowie bargeldlosen Zahlungsmitteln, – , b) Wertpapieren (einschließlich Sparbüchern), – , c) Scheckheften, – , d) Urkunden, – , e) Schmuck und – und f) anderen Wertsachen und alle sich daraus ergebenden VermögensschädenWertsachen.

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Samples: Allgemeine Versicherungsbedingungen