Ablauf eines Ladevorgangs mit der Ladekarte Musterklauseln

Ablauf eines Ladevorgangs mit der Ladekarte. (1) Der Kunde wählt eine E-Ladesäule aus. (2) Der Kunde verbindet das Elektrofahrzeug ordnungsgemäß mit der E-Ladesäule. Der Stecker wird verriegelt, sofern dies technisch möglich ist. (3) Der Kunde authentifiziert sich mit der Ladekarte (RFID-Karte) an der E-Ladesäule und startet den Ladevorgang. (4) Nach erfolgreichem Ladevorgang entriegelt der Kunde den Stecker und entfernt das Ladekabel an der E- Ladesäule sowie an seinem Elektrofahrzeug.
Ablauf eines Ladevorgangs mit der Ladekarte. 2.2.1 Die Benutzung der Ladestationen setzt voraus, dass der Kunde sich vorher einmalig auf der Internetseite xxxxx-xxxxxxxxxxxxxx.xxxxxxxxxxxxxx.xxx/xx/xxxxxxxx mittels der ihm überlassene PIN-Nummer und Contract-ID registriert hat. Nach erfolgter Registrierung wird die Ladekarte durch die Bauer Energietechnik e.K. für die Benutzung freigeschaltet. 2.2.2 Der Kunde wählt eine Ladestation aus. 2.2.3 Der Kunde verbindet das Elektrofahrzeug ordnungsgemäß mit der Ladestation. Der Stecker wird verriegelt, sofern dies technisch möglich ist. 2.2.4 Der Kunde authentifiziert sich durch Auflegen der Ladekarte am Kartenleser an der Ladestation und startet den Ladevorgang. 2.2.5 Nach dem Ladevorgang entriegelt der Kunde der Kunde den Stecker und entfernt das Ladekabel von der Ladestation sowie an seinem Elektrofahrzeug. 2.2.6 Der Kunde wird die Ladestationen der Bauer Energietechnik e.K. sowie die Roamingpartner mit der erforderlichen Sorgfalt nutzen, insbesondere die sorgfältige Bedienung der Lade- und Abgabevorrichtungen.
Ablauf eines Ladevorgangs mit der Ladekarte. 2.2.1 Der Kunde wählt eine E-Ladesäule aus. 2.2.2 Der Kunde authentifiziert sich mit der Ladekarte (RFID-Karte) an der E-Ladesäule und verbindet das Elektrofahrzeug ordnungsgemäß mit der E-Ladesäule. Der Ste- cker wird verriegelt, sofern dies technisch möglich ist. Der Ladevorgang startet. 2.2.3 Nach erfolgreichem Ladevorgang entriegelt der Kunde den Stecker und entfernt das Ladekabel an der E-Ladesäule sowie an seinem Elektrofahrzeug. Der Vertrag beginnt ab Freischaltung der Ladekarte durch die Stadtwerke Viern- heim GmbH und läuft auf unbestimmte Zeit. Der Vertrag kann von beiden Ver- tragspartnern jederzeit mit einer Frist von einem Monat auf das Ende eines Kalen- dermonats gekündigt werden. Die Stadtwerke Viernheim GmbH wird die Lade- karte ab dem bestätigten Kündigungstermin sperren. Das Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn der Kunde Zahlungsrückstände trotz Mahnung nicht innerhalb von 14 Tagen erfüllt oder wenn der Stadtwerke Viern- heim GmbH begründete Anhaltspunkte für einen Missbrauch der Ladekarte vor- liegen. Bei Sperrung der Ladekarte behält sich die Stadtwerke Viernheim GmbH ein außerordentliches Kündigungsrecht vor. Der Kunde ist verpflichtet, die Ladekarte zum Zeitpunkt der Vertragsbeendigung an die Stadtwerke Viernheim GmbH zurückzugeben. Jede Kündigung bedarf zu ihrer Gültigkeit der Textform. Alternativ kann online un- ter xxxxx://xx-xxxxxxxxx.xxxxxxxxx.xx/xxxxx gekündigt werden.

Related to Ablauf eines Ladevorgangs mit der Ladekarte

  • Beschränkung der freien Handelbarkeit der Wertpapiere Vorbehaltlich etwaiger Verkaufsbeschränkungen, sind die Wertpapiere frei übertragbar. Antrag auf Zulassung zum Handel an einem geregelten Markt oder zum Handel an einem MTF Eine Zulassung zum Handel oder eine Börsennotierung der Wertpapiere ist nicht beabsichtigt. Art und Umfang der Garantie Die Verpflichtungen der Goldman Sachs Finance Corp International Ltd zur Auszahlung des Tilgungsbetrags und anderer Zahlungen gemäß den Bedingungen der Wertpapiere sind unwiderruflich und bedingungslos durch die Garantie der The Goldman Sachs Group, Inc. garantiert. Die Garantie ist gleichrangig mit allen anderen unbesicherten, nicht-nachrangigen Verpflichtungen der The Goldman Sachs Group, Inc. Beschreibung des Garanten The Goldman Sachs Group, Inc. Legal Entity Identifier (LEI): 784F5XWPLTWKTBV3E584 Die The Goldman Sachs Group, Inc. ist im Bundesstaat Delaware in den Vereinigten Staaten von Amerika als Gesell- schaft nach dem allgemeinen Körperschaftsgesetz von Delaware (Delaware General Corporation Law) auf unbestimmte Dauer und unter der Registrierungsnummer 2923466 organisiert. Die Geschäftsadresse der Geschäftsführung der The Goldman Sachs Group, Inc. ist 000 Xxxx Xxxxxx, Xxx Xxxx, Xxx Xxxx 00000, Xxxxxxxxxx Xxxxxxx. Wesentliche Finanzinformationen über den Garanten Die folgende Tabelle enthält ausgewählte Finanzinformationen bezüglich der Garantin (erstellt nach den allgemein aner- kannten Rechnungslegungsgrundsätzen der Vereinigten Staaten (U.S. GAAP)), die dem geprüften konsolidierten Kon- zernabschluss vom 31. Dezember 2021 jeweils für das am 31. Dezember 2021 bzw. 31. Dezember 2020 geendete Ge- schäftsjahr entnommen sind sowie dem ungeprüften konsolidierten Zwischenbericht für den am 31. Xxxx 2022 geendeten Zeitraum entnommen sind: Netto Zinsüberschuss 6.470 4.751 1.827 1.482 Kommissionen und Gebühren 3.619 3.548 1.011 1.073 Vorsorge für Kreditausfälle 357 3.098 561 -70 Gesamt netto Einkünfte 59.339 44.560 12.933 17.704 Ergebnis vor Steuern 27.044 12.479 4.656 8.337 Nettogewinn bezogen auf die In- haber der Stammaktien 21.151 8.915 3.831 6.711 Gewinn pro Stammaktie (basic) 60,25 24,94 10,87 18,80 Summe der Aktiva 1.463.988 1.163.028 1.589.441 Unbesicherte Finanzverbindlichkeiten ohne nachrangige Finanzverbindlichkeiten 287.642 251.247 303.137 Nachrangige Finanzverbindlichkeiten 13.405 15.104 13.331 Für den Garanten spezifische wesentlichste Risikofaktoren Die Garantin unterliegt den folgenden zentralen Risiken: • Die Wertpapierinhaber sind der Kreditwürdigkeit der GSG als Garantin der Wertpapiere ausgesetzt. GSG ist einer Vielzahl von Risiken ausgesetzt, die substanziell und inhärent für ihre Geschäftstätigkeit sind, einschließlich der folgenden Risiken: Marktrisiken, Liquiditätsrisiken, Kreditrisiken, Risiken zur Marktentwicklung und zum allge- meinen Geschäftsumfeld, operationelle Risiken, rechtliche und aufsichtsrechtliche Risiken und Wettbewerbsrisiken. Wenn eines dieser Risiken eintritt, kann sich dies negativ auf die Ertrags- und/oder Finanzlage von GSG und damit auf die Fähigkeit von GSG auswirken, ihre Zahlungsverpflichtungen als Garantin im Rahmen der Wertpapiere nach- zukommen. Für den Fall, dass weder GSFCI noch GSG in der Lage sind, ihren Verpflichtungen aus den Wertpapie- ren nachzukommen, kann der Wertpapierinhaber einen Verlust oder sogar einen Totalverlust erleiden. Die zentralen Risiken, die für die Wertpapiere spezifisch sind, werden wie folgt zusammengefasst: • Bei Festverzinslichen Wertpapieren entspricht der Tilgungsbetrag am Ende der Laufzeit dem Berechnungsbetrag. Das Verlustrisiko des Wertpapierinhabers ist dementsprechend auf die Differenz zwischen dem für den Erwerb der Wertpapiere eingesetzten Kapitals (einschließlich aufgewendeter Transaktionskosten) und dem Berechnungsbetrag zuzüglich Zinszahlungen begrenzt. Der Wertpapierinhaber bleibt allerdings weiterhin den Emittentenrisiken bzw. Garantenrisiken ausgesetzt, sodass er bei einer Zahlungsunfähigkeit der Emittentin und der Garantin sein gesamtes für den Erwerb der Wertpapiere eingesetztes Kapital (einschließlich aufgewendeter Transaktionskosten) verlieren kann. Unter anderem aus diesem Grund können Festverzinsliche Wertpapiere während ihrer Laufzeit zu einem Preis gehandelt werden, der unterhalb des Berechnungsbetrags liegt. Wertpapierinhaber können deshalb nicht darauf ver- trauen, die erworbenen Wertpapiere jederzeit während ihrer Laufzeit mindestens zum Berechnungsbetrag veräußern zu können. • Die Wertpapiere sehen während ihrer Laufzeit eine feste Verzinsung vor, die bei Emission festgelegt wird. Der Wertpapierinhaber partizipiert daher nicht von einem allgemein steigenden Marktzinsniveau. Bei einem steigenden allgemeinen Marktzinsniveau besteht bei Festverzinslichen Wertpapieren das Risiko, dass sich der Preis der Wert- papiere während der Laufzeit verringert. • Die Bedingungen der Wertpapiere können in bestimmten Fällen eine außerordentliche Kündigung der Emittentin vorsehen, so dass der Wertpapierinhaber ein Verlustrisiko trägt, da der Kündigungsbetrag unter dem Marktpreis der Wertpapiere liegen kann. Der Wertpapierinhaber trägt auch das Wiederanlagerisiko im Hinblick auf den Kündi- gungsbetrag. • Wertpapierinhaber tragen das Risiko, die Wertpapiere während ihrer Laufzeit nicht zu einem bestimmten Zeitpunkt bzw. zu einem bestimmten Kurs veräußern zu können. • Wertpapierinhaber tragen ein Verlustrisiko auf Grund der steuerlichen Behandlung der Wertpapiere. Zudem kann sich die steuerliche Beurteilung der Wertpapiere ändern. Dies kann sich erheblich nachteilig auf den Kurs und die Einlösung der Wertpapiere sowie die Zahlung unter den Wertpapieren auswirken. Forderungen an Kunden und sonstige 160.673 121.331 174.637 Verbindlichkeiten gegenüber Kunden und sonstigen 251.931 190.658 292.981 Gesamtverbindlichkeiten und Eigenkapital der Anteilsinhaber 1.463.988 1.163.028 1.589.441 Harte Kernkapitalquote (CET1) (standard- isiert) 14,2 14,7 14,4 Gesamtkapitalquote (standardisiert) 17,9 19,5 18,1 Verschuldungsquote (Tier 1) 7,3 8,1 7,1