Allgemeines zur Ladeapp Musterklauseln

Allgemeines zur Ladeapp. 3.1.1 Die Ladeapp ermöglicht das einmalige, sofortige Ad hoc-Laden von Elektro- fahrzeugen an den Ladestationen der SWE Energie GmbH über einen diskriminie- rungsfreien Zugang ohne Ladekarte.
Allgemeines zur Ladeapp. (1) Mit der LadeApp gewährleistet die enewa GmbH einen diskriminierungs-freien Zugang zu allen von der enewa GmbH betriebenen E-Ladesäulen, indem auch Spontan- kunden die Benutzung der E-Ladesäulen ermöglicht wird. Eine Übersicht über die von der enewa GmbH betriebenen E-Ladesäulen ist unter xxx.xxxxx.xx einsehbar.
Allgemeines zur Ladeapp. (1) Mit der Ladeapp gewährleistet die Stadtwerke Langenfeld GmbH einen diskriminierungsfreien Zugang zu allen von der Stadtwerke Langenfeld GmbH betriebenen E-Ladesäulen, indem auch Spontankunden die Benutzung der E-Ladesäulen ermöglicht wird. Eine Übersicht über die von der Stadtwerke Langenfeld GmbH betriebenen E-Ladesäulen ist unter xxxxx://xxxxxxx.xxxxxxxx.xx/ einsehbar.
Allgemeines zur Ladeapp. (1) Mit der LadeApp gewährleistet die SWN einen diskriminierungsfreien Zugang zu allen von der SWN betriebenen E-Ladesäulen, indem auch Spontankunden die Benutzung der E-Ladesäulen ermöglicht wird. Eine Übersicht über die von der SWN betriebenen E-Ladesäulen ist unter xxx.xxxxxxxxxx-xxxxxxxx-xxxx.xx einsehbar.
Allgemeines zur Ladeapp. 3.2.1.1 Mit der LadeApp hat der Kunde die Möglichkeit, sein Elektrofahrzeug als nicht regis- trierter gelegentlicher Nutzer einmalig und sofort ohne Nutzung einer LadeKarte an den, von der TEAG Mobil betriebenen Stromladestationen zu laden und den Lade- vorgang über die Direktbezahlfunktion der LadeApp zu bezahlen.