Ablehnung von Zahlungsaufträgen. Die Bank/der Herausgeber ist berechtigt, die Ausführung eines Zahlungsauftrags abzulehnen, wenn • der für die Kartennutzung geltende Verfügungsrahmen gemäß Ziffer 5 nicht eingehalten wurde, • der Karteninhaber den Zahlungsauftrag nicht gemäß Ziffer 4.4 autorisiert hat (dieser z. B. ohne die geforderte PIN bzw. Unterschrift des Karteninhabers erteilt wurde), • die PIN mehrfach falsch eingegeben und der PIN-Fehlbedienungszähler durch die Bank noch nicht zurückgesetzt wurde, • beim Bezahlen im Internet die notwendigen Daten nicht korrekt eingegeben wurden, • der Verdacht eines Missbrauchs besteht oder • die Karte gesperrt, gekündigt oder abgelaufen ist. Über die Ablehnung sowie – sofern möglich – deren Gründe und Behebungsmög- lichkeiten wird der Karteninhaber über den Geldautomaten, das Kartenzahlungs- terminal oder durch die Akzeptanzstelle unterrichtet.
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Samples: Vertragsbedingungen Für Visa/Mastercard Karten, Vertragsbedingungen Für Mastercard Und Visa Karten, Allgemeine Geschäftsbedingungen
Ablehnung von Zahlungsaufträgen. Die Bank/der Herausgeber ist berechtigt, die Ausführung Aus- führung eines Zahlungsauftrags abzulehnen, wenn • der für die Kartennutzung geltende Verfügungsrahmen Verfügungs- rahmen gemäß Ziffer 5 nicht eingehalten wurde, • der Karteninhaber den Zahlungsauftrag nicht gemäß ge- mäß Ziffer 4.4 autorisiert hat (dieser z. z.B. ohne die geforderte PIN bzw. Unterschrift des Karteninhabers Karteninha- bers erteilt wurde), • die PIN mehrfach falsch eingegeben und der PIN-PIN- Fehlbedienungszähler durch die Bank noch nicht zurückgesetzt wurde, • beim Bezahlen im Internet die notwendigen Daten nicht korrekt eingegeben wurden, • der Verdacht eines Missbrauchs besteht oder • die Karte gesperrt, gekündigt oder abgelaufen ist. Über die Ablehnung sowie – sofern möglich – deren Gründe und Behebungsmög- lichkeiten Behebungsmöglichkeiten wird der Karteninhaber über den Geldautomaten, das Kartenzahlungs- terminal Kar- tenzahlungsterminal oder durch die Akzeptanzstelle Akzeptanzstel- le unterrichtet.
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Samples: Vertragsbedingungen Für Visa/Mastercard Karten, Vertragsbedingungen Für Visa/Mastercard Karten, Vertragsbedingungen Für Visa/Mastercard Karten
Ablehnung von Zahlungsaufträgen. Die Bank/der Herausgeber ist berechtigt, die Ausführung Aus- führung eines Zahlungsauftrags abzulehnen, wenn • der für die Kartennutzung geltende Verfügungsrahmen Verfügungs- rahmen gemäß Ziffer 5 nicht eingehalten wurde, • der Karteninhaber den Zahlungsauftrag nicht gemäß Ziffer 4.4 autorisiert hat (dieser z. z.B. ohne die geforderte PIN bzw. Unterschrift des Karteninhabers Karten- inhabers erteilt wurde), • die PIN mehrfach falsch eingegeben und der PIN-PIN- Fehlbedienungszähler durch die Bank noch nicht zurückgesetzt wurde, • beim Bezahlen im Internet die notwendigen Daten nicht korrekt eingegeben wurden, • der Verdacht eines Missbrauchs besteht oder • die Karte gesperrt, gekündigt oder abgelaufen ist. Über die Ablehnung sowie – sofern möglich – deren Gründe und Behebungsmög- lichkeiten Behebungsmöglichkeiten wird der Karteninhaber Kar- teninhaber über den Geldautomaten, das Kartenzahlungs- terminal Kartenzah- lungsterminal oder durch die Akzeptanzstelle unterrichtetunter- richtet.
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Samples: Vertragsbedingungen Für Visa/Mastercard Karten, Vertragsbedingungen Für Visa/Mastercard Karten
Ablehnung von Zahlungsaufträgen. Die Bank/der Herausgeber ist berechtigt, die Ausführung Aus- führung eines Zahlungsauftrags abzulehnen, wenn • der für die Kartennutzung geltende Verfügungsrahmen Verfügungs- rahmen gemäß Ziffer 5 nicht eingehalten wurde, • der Karteninhaber den Zahlungsauftrag nicht gemäß Ziffer 4.4 autorisiert hat (dieser z. z.B. ohne die geforderte PIN bzw. Unterschrift des Karteninhabers Karten- inhabers erteilt wurde), • die PIN mehrfach falsch eingegeben und der PIN-PIN- Fehlbedienungszähler durch die Bank noch nicht zurückgesetzt wurde, • beim Bezahlen im Internet die notwendigen Daten nicht korrekt eingegeben wurden, • der Verdacht eines Missbrauchs besteht oder • die Karte gesperrt, gekündigt oder abgelaufen ist. Über die Ablehnung sowie – sofern möglich – deren Gründe und Behebungsmög- lichkeiten Behebungsmöglichkeiten wird der Karteninhaber über den Geldautomaten, das Kartenzahlungs- terminal Kar- tenzahlungsterminal oder durch die Akzeptanzstelle Akzeptanzstel- le unterrichtet.
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Ablehnung von Zahlungsaufträgen. Die Bank/der Herausgeber ist berechtigt, die Ausführung eines Zahlungsauftrags abzulehnen, wenn • der für die Kartennutzung geltende Verfügungsrahmen gemäß Ziffer 5 nicht eingehalten wurde, • der Karteninhaber den Zahlungsauftrag nicht gemäß Ziffer 4.4 autorisiert hat (dieser z. z.B. ohne die geforderte PIN bzw. Unterschrift des Karteninhabers Kar- teninhabers erteilt wurde), • die PIN mehrfach falsch eingegeben und der PIN-Fehlbedienungszähler durch die Bank noch nicht zurückgesetzt wurde, • beim Bezahlen im Internet die notwendigen Daten nicht korrekt eingegeben wurden, • der Verdacht eines Missbrauchs besteht oder • die Karte gesperrt, gekündigt oder abgelaufen ist. Über die Ablehnung sowie – sofern möglich – deren Gründe und Behebungsmög- lichkeiten Behebungsmöglichkeiten wird der Karteninhaber über den Geldautomaten, das Kartenzahlungs- terminal Kartenzahlungsterminal oder durch die Akzeptanzstelle unterrichtet.
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Ablehnung von Zahlungsaufträgen. Die Bank/der Herausgeber ist berechtigt, die Ausführung eines Zahlungsauftrags Zah- lungsauftrags abzulehnen, wenn • der für die Kartennutzung geltende Verfügungsrahmen gemäß Ziffer 5 nicht eingehalten wurde, • der Karteninhaber den Zahlungsauftrag nicht gemäß Ziffer 4.4 autorisiert hat (dieser z. B. ohne die geforderte PIN bzw. Unterschrift des Karteninhabers erteilt wurde), • die PIN mehrfach falsch eingegeben und der PIN-Fehlbedienungszähler Fehlbedie- nungszähler durch die Bank noch nicht zurückgesetzt wurde, • beim Bezahlen im Internet die notwendigen Daten nicht korrekt eingegeben wurden, • der Verdacht eines Missbrauchs besteht oder • die Karte gesperrt, gekündigt oder abgelaufen ist. Über die Ablehnung sowie – sofern möglich – deren Gründe und Behebungsmög- lichkeiten Behebungsmöglichkeiten wird der Karteninhaber über den GeldautomatenGeld- automaten, das Kartenzahlungs- terminal Kartenzahlungsterminal oder durch die Akzeptanzstelle Akzeptanz- stelle unterrichtet.
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Samples: Kartenvertragsbedingungen
Ablehnung von Zahlungsaufträgen. Die Bank/der Herausgeber ist berechtigt, die Ausführung Ausfüh- rung eines Zahlungsauftrags abzulehnen, wenn • der für die Kartennutzung geltende Verfügungsrahmen Verfügungs- rahmen gemäß Ziffer 5 nicht eingehalten wurde, • der Karteninhaber den Zahlungsauftrag nicht gemäß ge- mäß Ziffer 4.4 autorisiert hat (dieser z. B. ohne die geforderte PIN bzw. Unterschrift des Karteninhabers Karteninha- bers erteilt wurde), • die PIN mehrfach falsch eingegeben und der PIN-PIN- Fehlbedienungszähler durch die Bank noch nicht zurückgesetzt wurde, • beim Bezahlen im Internet die notwendigen Daten nicht korrekt eingegeben wurden, • der Verdacht eines Missbrauchs besteht oder • die Karte gesperrt, gekündigt oder abgelaufen ist. Über die Ablehnung sowie – sofern möglich – deren Gründe und Behebungsmög- lichkeiten Behebungsmöglichkeiten wird der Karteninhaber Kar- teninhaber über den Geldautomaten, das Kartenzahlungs- terminal Kartenzah- lungsterminal oder durch die Akzeptanzstelle unterrichtetunter- richtet.
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Ablehnung von Zahlungsaufträgen. Die Bank/der Herausgeber ist berechtigt, die Ausführung Ausfüh- rung eines Zahlungsauftrags abzulehnen, wenn • der für die Kartennutzung geltende Verfügungsrahmen Verfügungs- rahmen gemäß Ziffer 5 nicht eingehalten wurde, • der Karteninhaber den Zahlungsauftrag nicht gemäß ge- mäß Ziffer 4.4 autorisiert hat (dieser z. B. ohne die geforderte PIN bzw. Unterschrift des Karteninhabers erteilt wurde), • die PIN mehrfach falsch eingegeben und der PIN-PIN- Fehlbedienungszähler durch die Bank noch nicht zurückgesetzt wurde, • beim Bezahlen im Internet die notwendigen Daten nicht korrekt eingegeben wurden, • der Verdacht eines Missbrauchs besteht oder • die Karte gesperrt, gekündigt oder abgelaufen ist. Über die Ablehnung sowie – sofern möglich – deren Gründe und Behebungsmög- lichkeiten Behebungsmöglichkeiten wird der Karteninhaber Kar- teninhaber über den Geldautomaten, das Kartenzahlungs- terminal Kartenzah- lungsterminal oder durch die Akzeptanzstelle unterrichtetunter- richtet.
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Ablehnung von Zahlungsaufträgen. Die Bank/der Herausgeber ist berechtigt, die Ausführung Ausfüh- rung eines Zahlungsauftrags abzulehnen, wenn • der für die Kartennutzung geltende Verfügungsrahmen Verfügungs- rahmen gemäß Ziffer 5 nicht eingehalten wurde, • der Karteninhaber den Zahlungsauftrag nicht gemäß ge- mäß Ziffer 4.4 autorisiert hat (dieser z. B. ohne die geforderte PIN bzw. Unterschrift des Karteninhabers Karteninha- bers erteilt wurde), • die PIN mehrfach falsch eingegeben und der PIN-PIN- Fehlbedienungszähler durch die Bank noch nicht zurückgesetzt wurde, • beim Bezahlen im Internet die notwendigen Daten nicht korrekt eingegeben wurden, • der Verdacht eines Missbrauchs besteht oder • die Karte gesperrt, gekündigt oder abgelaufen ist. Über die Ablehnung sowie – sofern möglich – deren Gründe und Behebungsmög- lichkeiten Behebungsmöglichkeiten wird der Karteninhaber Kar- teninhaber über den Geldautomaten, das Kartenzahlungs- terminal Kartenzah- lungsterminal oder durch die Akzeptanzstelle unterrichtetunter- richtet.
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Ablehnung von Zahlungsaufträgen. Die Bank/der Herausgeber ist berechtigt, die Ausführung eines Zahlungsauftrags abzulehnenabzu- lehnen, wenn • der für die Kartennutzung geltende Verfügungsrahmen gemäß Ziffer 5 nicht eingehalten eingehal- ten wurde, • der Karteninhaber den Zahlungsauftrag nicht gemäß Ziffer 4.4 autorisiert hat (dieser z. B. ohne die geforderte PIN bzw. Unterschrift des Karteninhabers erteilt wurde), • die PIN mehrfach falsch eingegeben und der PIN-Fehlbedienungszähler durch die Bank noch nicht zurückgesetzt wurde, • beim Bezahlen im Internet die notwendigen Daten nicht korrekt eingegeben wurden, • der Verdacht eines Missbrauchs besteht oder • die Karte gesperrt, gekündigt oder abgelaufen ist. Über die Ablehnung sowie – sofern möglich – deren Gründe und Behebungsmög- lichkeiten Behebungsmöglichkeiten wird der Karteninhaber über den Geldautomaten, das Kartenzahlungs- terminal Kartenzahlungsterminal oder durch die Akzeptanzstelle unterrichtet.
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Samples: Telefon Banking Vereinbarung
Ablehnung von Zahlungsaufträgen. Die Bank/der Herausgeber ist berechtigt, die Ausführung eines Zahlungsauftrags abzulehnenabzuleh- nen, wenn • der für die Kartennutzung geltende Verfügungsrahmen gemäß Ziffer 5 nicht eingehalten eingehal- ten wurde, • der Karteninhaber den Zahlungsauftrag nicht gemäß Ziffer 4.4 autorisiert hat (dieser z. B. ohne die geforderte PIN bzw. Unterschrift des Karteninhabers erteilt wurde), • die PIN mehrfach falsch eingegeben und der PIN-Fehlbedienungszähler durch die Bank noch nicht zurückgesetzt wurde, • beim Bezahlen im Internet die notwendigen Daten nicht korrekt eingegeben wurden, • der Verdacht eines Missbrauchs besteht oder • die Karte gesperrt, gekündigt oder abgelaufen ist. Über die Ablehnung sowie – sofern möglich – deren Gründe und Behebungsmög- lichkeiten wird der Karteninhaber über den Geldautomaten, das Kartenzahlungs- terminal Kartenzahlungsterminal oder durch die Akzeptanzstelle unterrichtet.
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Ablehnung von Zahlungsaufträgen. Die Bank/der Herausgeber ist berechtigt, die Ausführung eines Zahlungsauftrags abzulehnen, wenn • der für die Kartennutzung geltende Verfügungsrahmen gemäß Ziffer 5 nicht eingehalten wurde, • der Karteninhaber den Zahlungsauftrag nicht gemäß Ziffer 4.4 autorisiert hat (dieser z. B. ohne die geforderte PIN bzw. Unterschrift des Karteninhabers erteilt wurde), • die PIN mehrfach falsch eingegeben und der PIN-Fehlbedienungszähler PINFehlbedienungszähler durch die Bank noch nicht zurückgesetzt wurde, • beim Bezahlen im Internet die notwendigen Daten nicht korrekt eingegeben wurden, • der Verdacht eines Missbrauchs besteht oder • die Karte gesperrt, gekündigt oder abgelaufen ist. Über die Ablehnung sowie – sofern möglich – deren Gründe und Behebungsmög- Behebungsmög lichkeiten wird der Karteninhaber über den Geldautomaten, das Kartenzahlungs- Kartenzahlungs terminal oder durch die Akzeptanzstelle unterrichtet.
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