Ablehnung von Zahlungsaufträgen. Die Bank/der Herausgeber ist berechtigt, die Aus- führung eines Zahlungsauftrags abzulehnen, wenn • der für die Kartennutzung geltende Verfügungs- rahmen gemäß Ziffer 5 nicht eingehalten wurde, • der Karteninhaber den Zahlungsauftrag nicht ge- mäß Ziffer 4.4 autorisiert hat (dieser z.B. ohne die geforderte PIN bzw. Unterschrift des Karteninha- bers erteilt wurde), • die PIN mehrfach falsch eingegeben und der PIN- Fehlbedienungszähler durch die Bank noch nicht zurückgesetzt wurde, • beim Bezahlen im Internet die notwendigen Daten nicht korrekt eingegeben wurden, • der Verdacht eines Missbrauchs besteht oder • die Karte gesperrt, gekündigt oder abgelaufen ist. Über die Ablehnung sowie – sofern möglich – deren Gründe und Behebungsmöglichkeiten wird der Karteninhaber über den Geldautomaten, das Kar- tenzahlungsterminal oder durch die Akzeptanzstel- le unterrichtet.
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Samples: Vertragsbedingungen Für Visa/Mastercard Karten, Vertragsbedingungen Für Visa/Mastercard Karten, Vertragsbedingungen Für Visa/Mastercard Karten
Ablehnung von Zahlungsaufträgen. Die Bank/der Herausgeber ist berechtigt, die Aus- führung Ausführung eines Zahlungsauftrags abzulehnen, wenn • der für die Kartennutzung geltende Verfügungs- rahmen Verfügungsrahmen gemäß Ziffer 5 nicht eingehalten wurde, • der Karteninhaber den Zahlungsauftrag nicht ge- mäß gemäß Ziffer 4.4 autorisiert hat (dieser z.z. B. ohne die geforderte PIN bzw. Unterschrift des Karteninha- bers Karteninhabers erteilt wurde), • die PIN mehrfach falsch eingegeben und der PIN- PIN-Fehlbedienungszähler durch die Bank noch nicht zurückgesetzt wurde, • beim Bezahlen im Internet die notwendigen Daten nicht korrekt eingegeben wurden, • der Verdacht eines Missbrauchs besteht oder • die Karte gesperrt, gekündigt oder abgelaufen ist. Über die Ablehnung sowie – sofern möglich – deren Gründe und Behebungsmöglichkeiten Behebungsmög- lichkeiten wird der Karteninhaber über den Geldautomaten, das Kar- tenzahlungsterminal Kartenzahlungs- terminal oder durch die Akzeptanzstel- le Akzeptanzstelle unterrichtet.
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Samples: Vertragsbedingungen Für Visa/Mastercard Karten, Vertragsbedingungen Für Mastercard Und Visa Karten, Allgemeine Geschäftsbedingungen
Ablehnung von Zahlungsaufträgen. Die Bank/der Herausgeber ist berechtigt, die Aus- führung eines Zahlungsauftrags abzulehnen, wenn • der für die Kartennutzung geltende Verfügungs- rahmen gemäß Ziffer 5 nicht eingehalten wurde, • der Karteninhaber den Zahlungsauftrag nicht ge- mäß gemäß Ziffer 4.4 autorisiert hat (dieser z.B. ohne die geforderte PIN bzw. Unterschrift des Karteninha- bers Karten- inhabers erteilt wurde), • die PIN mehrfach falsch eingegeben und der PIN- Fehlbedienungszähler durch die Bank noch nicht zurückgesetzt wurde, • beim Bezahlen im Internet die notwendigen Daten nicht korrekt eingegeben wurden, • der Verdacht eines Missbrauchs besteht oder • die Karte gesperrt, gekündigt oder abgelaufen ist. Über die Ablehnung sowie – sofern möglich – deren Gründe und Behebungsmöglichkeiten wird der Karteninhaber Kar- teninhaber über den Geldautomaten, das Kar- tenzahlungsterminal Kartenzah- lungsterminal oder durch die Akzeptanzstel- le unterrichtetAkzeptanzstelle unter- richtet.
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Samples: Vertragsbedingungen Für Visa/Mastercard Karten, Vertragsbedingungen Für Visa/Mastercard Karten
Ablehnung von Zahlungsaufträgen. Die Bank/der Herausgeber ist berechtigt, die Aus- führung Ausführung eines Zahlungsauftrags abzulehnenabzu- lehnen, wenn • der für die Kartennutzung geltende Verfügungs- rahmen Verfügungsrahmen gemäß Ziffer 5 nicht eingehalten eingehal- ten wurde, • der Karteninhaber den Zahlungsauftrag nicht ge- mäß gemäß Ziffer 4.4 autorisiert hat (dieser z.z. B. ohne die geforderte PIN bzw. Unterschrift des Karteninha- bers Karteninhabers erteilt wurde), • die PIN mehrfach falsch eingegeben und der PIN- PIN-Fehlbedienungszähler durch die Bank noch nicht zurückgesetzt wurde, • beim Bezahlen im Internet die notwendigen Daten nicht korrekt eingegeben wurden, • der Verdacht eines Missbrauchs besteht oder • die Karte gesperrt, gekündigt oder abgelaufen ist. Über die Ablehnung sowie – sofern möglich – deren Gründe und Behebungsmöglichkeiten wird der Karteninhaber über den Geldautomaten, das Kar- tenzahlungsterminal Kartenzahlungsterminal oder durch die Akzeptanzstel- le Akzeptanzstelle unterrichtet.
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Samples: Telefon Banking Vereinbarung
Ablehnung von Zahlungsaufträgen. Die Bank/der Herausgeber ist berechtigt, die Aus- führung Ausfüh- rung eines Zahlungsauftrags abzulehnen, wenn • der für die Kartennutzung geltende Verfügungs- rahmen gemäß Ziffer 5 nicht eingehalten wurde, • der Karteninhaber den Zahlungsauftrag nicht ge- mäß Ziffer 4.4 autorisiert hat (dieser z.z. B. ohne die geforderte PIN bzw. Unterschrift des Karteninha- bers erteilt wurde), • die PIN mehrfach falsch eingegeben und der PIN- Fehlbedienungszähler durch die Bank noch nicht zurückgesetzt wurde, • beim Bezahlen im Internet die notwendigen Daten nicht korrekt eingegeben wurden, • der Verdacht eines Missbrauchs besteht oder • die Karte gesperrt, gekündigt oder abgelaufen ist. Über die Ablehnung sowie – sofern möglich – deren Gründe und Behebungsmöglichkeiten wird der Karteninhaber Kar- teninhaber über den Geldautomaten, das Kar- tenzahlungsterminal Kartenzah- lungsterminal oder durch die Akzeptanzstel- le unterrichtetAkzeptanzstelle unter- richtet.
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Ablehnung von Zahlungsaufträgen. Die Bank/der Herausgeber ist berechtigt, die Aus- führung eines Zahlungsauftrags abzulehnen, wenn • der für die Kartennutzung geltende Verfügungs- rahmen gemäß Ziffer 5 nicht eingehalten wurde, • der Karteninhaber den Zahlungsauftrag nicht ge- mäß gemäß Ziffer 4.4 autorisiert hat (dieser z.B. ohne die geforderte PIN bzw. Unterschrift des Karteninha- bers Karten- inhabers erteilt wurde), • die PIN mehrfach falsch eingegeben und der PIN- Fehlbedienungszähler durch die Bank noch nicht zurückgesetzt wurde, • beim Bezahlen im Internet die notwendigen Daten nicht korrekt eingegeben wurden, • der Verdacht eines Missbrauchs besteht oder • die Karte gesperrt, gekündigt oder abgelaufen ist. Über die Ablehnung sowie – sofern möglich – deren Gründe und Behebungsmöglichkeiten wird der Karteninhaber über den Geldautomaten, das Kar- tenzahlungsterminal oder durch die Akzeptanzstel- le unterrichtet.
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Ablehnung von Zahlungsaufträgen. Die Bank/der Herausgeber ist berechtigt, die Aus- führung Ausführung eines Zahlungsauftrags Zah- lungsauftrags abzulehnen, wenn • der für die Kartennutzung geltende Verfügungs- rahmen Verfügungsrahmen gemäß Ziffer 5 nicht eingehalten wurde, • der Karteninhaber den Zahlungsauftrag nicht ge- mäß gemäß Ziffer 4.4 autorisiert hat (dieser z.z. B. ohne die geforderte PIN bzw. Unterschrift des Karteninha- bers Karteninhabers erteilt wurde), • die PIN mehrfach falsch eingegeben und der PIN- Fehlbedienungszähler PIN-Fehlbedie- nungszähler durch die Bank noch nicht zurückgesetzt wurde, • beim Bezahlen im Internet die notwendigen Daten nicht korrekt eingegeben wurden, • der Verdacht eines Missbrauchs besteht oder • die Karte gesperrt, gekündigt oder abgelaufen ist. Über die Ablehnung sowie – sofern möglich – deren Gründe und Behebungsmöglichkeiten wird der Karteninhaber über den GeldautomatenGeld- automaten, das Kar- tenzahlungsterminal Kartenzahlungsterminal oder durch die Akzeptanzstel- le Akzeptanz- stelle unterrichtet.
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Samples: Kartenvertragsbedingungen
Ablehnung von Zahlungsaufträgen. Die Bank/der Herausgeber ist berechtigt, die Aus- führung Ausfüh- rung eines Zahlungsauftrags abzulehnen, wenn • der für die Kartennutzung geltende Verfügungs- rahmen gemäß Ziffer 5 nicht eingehalten wurde, • der Karteninhaber den Zahlungsauftrag nicht ge- mäß Ziffer 4.4 autorisiert hat (dieser z.z. B. ohne die geforderte PIN bzw. Unterschrift des Karteninha- bers Karteninhabers erteilt wurde), • die PIN mehrfach falsch eingegeben und der PIN- Fehlbedienungszähler durch die Bank noch nicht zurückgesetzt wurde, • beim Bezahlen im Internet die notwendigen Daten nicht korrekt eingegeben wurden, • der Verdacht eines Missbrauchs besteht oder • die Karte gesperrt, gekündigt oder abgelaufen ist. Über die Ablehnung sowie – sofern möglich – deren Gründe und Behebungsmöglichkeiten wird der Karteninhaber Kar- teninhaber über den Geldautomaten, das Kar- tenzahlungsterminal Kartenzah- lungsterminal oder durch die Akzeptanzstel- le unterrichtetAkzeptanzstelle unter- richtet.
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Ablehnung von Zahlungsaufträgen. Die Bank/der Herausgeber ist berechtigt, die Aus- führung Ausfüh- rung eines Zahlungsauftrags abzulehnen, wenn • der für die Kartennutzung geltende Verfügungs- rahmen gemäß Ziffer 5 nicht eingehalten wurde, • der Karteninhaber den Zahlungsauftrag nicht ge- mäß Ziffer 4.4 autorisiert hat (dieser z.z. B. ohne die geforderte PIN bzw. Unterschrift des Karteninha- bers erteilt wurde), • die PIN mehrfach falsch eingegeben und der PIN- Fehlbedienungszähler durch die Bank noch nicht zurückgesetzt wurde, • beim Bezahlen im Internet die notwendigen Daten nicht korrekt eingegeben wurden, • der Verdacht eines Missbrauchs besteht oder • die Karte gesperrt, gekündigt oder abgelaufen ist. Über die Ablehnung sowie – sofern möglich – deren Gründe und Behebungsmöglichkeiten wird der Karteninhaber Kar- teninhaber über den Geldautomaten, das Kar- tenzahlungsterminal Kartenzah- lungsterminal oder durch die Akzeptanzstel- le unterrichtetAkzeptanzstelle unter- richtet.
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Ablehnung von Zahlungsaufträgen. Die Bank/der Herausgeber ist berechtigt, die Aus- führung Ausführung eines Zahlungsauftrags abzulehnenabzuleh- nen, wenn • der für die Kartennutzung geltende Verfügungs- rahmen Verfügungsrahmen gemäß Ziffer 5 nicht eingehalten eingehal- ten wurde, • der Karteninhaber den Zahlungsauftrag nicht ge- mäß gemäß Ziffer 4.4 autorisiert hat (dieser z.z. B. ohne die geforderte PIN bzw. Unterschrift des Karteninha- bers Karteninhabers erteilt wurde), • die PIN mehrfach falsch eingegeben und der PIN- PIN-Fehlbedienungszähler durch die Bank noch nicht zurückgesetzt wurde, • beim Bezahlen im Internet die notwendigen Daten nicht korrekt eingegeben wurden, • der Verdacht eines Missbrauchs besteht oder • die Karte gesperrt, gekündigt oder abgelaufen ist. Über die Ablehnung sowie – sofern möglich – deren Gründe und Behebungsmöglichkeiten Behebungsmög- lichkeiten wird der Karteninhaber über den Geldautomaten, das Kar- tenzahlungsterminal Kartenzahlungsterminal oder durch die Akzeptanzstel- le Akzeptanzstelle unterrichtet.
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Ablehnung von Zahlungsaufträgen. Die Bank/der Herausgeber ist berechtigt, die Aus- führung Ausführung eines Zahlungsauftrags abzulehnen, wenn • der für die Kartennutzung geltende Verfügungs- rahmen Verfügungsrahmen gemäß Ziffer 5 nicht eingehalten wurde, • der Karteninhaber den Zahlungsauftrag nicht ge- mäß gemäß Ziffer 4.4 autorisiert hat (dieser z.z. B. ohne die geforderte PIN bzw. Unterschrift des Karteninha- bers Karteninhabers erteilt wurde), • die PIN mehrfach falsch eingegeben und der PIN- Fehlbedienungszähler PINFehlbedienungszähler durch die Bank noch nicht zurückgesetzt wurde, • beim Bezahlen im Internet die notwendigen Daten nicht korrekt eingegeben wurden, • der Verdacht eines Missbrauchs besteht oder • die Karte gesperrt, gekündigt oder abgelaufen ist. Über die Ablehnung sowie – sofern möglich – deren Gründe und Behebungsmöglichkeiten Behebungsmög lichkeiten wird der Karteninhaber über den Geldautomaten, das Kar- tenzahlungsterminal Kartenzahlungs terminal oder durch die Akzeptanzstel- le Akzeptanzstelle unterrichtet.
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Ablehnung von Zahlungsaufträgen. Die Bank/der Herausgeber ist berechtigt, die Aus- führung Ausführung eines Zahlungsauftrags abzulehnen, wenn • der für die Kartennutzung geltende Verfügungs- rahmen Verfügungsrahmen gemäß Ziffer 5 nicht eingehalten wurde, • der Karteninhaber den Zahlungsauftrag nicht ge- mäß gemäß Ziffer 4.4 autorisiert hat (dieser z.B. ohne die geforderte PIN bzw. Unterschrift des Karteninha- bers Kar- teninhabers erteilt wurde), • die PIN mehrfach falsch eingegeben und der PIN- PIN-Fehlbedienungszähler durch die Bank noch nicht zurückgesetzt wurde, • beim Bezahlen im Internet die notwendigen Daten nicht korrekt eingegeben wurden, • der Verdacht eines Missbrauchs besteht oder • die Karte gesperrt, gekündigt oder abgelaufen ist. Über die Ablehnung sowie – sofern möglich – deren Gründe und Behebungsmöglichkeiten wird der Karteninhaber über den Geldautomaten, das Kar- tenzahlungsterminal Kartenzahlungsterminal oder durch die Akzeptanzstel- le Akzeptanzstelle unterrichtet.
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