Nutzung der Karte und Abwicklung von Zahlungsaufträgen Musterklauseln

Nutzung der Karte und Abwicklung von Zahlungsaufträgen. 4.1 Bei Nutzung der Karte zur Autorisierung eines Zahlungsauftrags ist entweder an Geld- automaten die PIN einzugeben und der Bargeldbetrag zu wählen oder bei Akzeptanzstellen ñ die Karte in das Kartenzahlungsterminal einzuführen oder beim kontaktlosen Bezahlen vor ein Terminal zu halten, das mit dem Logo für das kontaktlose Bezahlen gekenn- zeichnet ist, und/oder der Zahlbetrag zu bestätigen, und ñ – sofern vom Kartenzahlungsterminal oder von der Akzeptanzstelle gefordert – die PIN einzugeben oder ein papierhafter Beleg bzw. ein auf dem Display des Kartenzah- lungsterminals angezeigter elektronischer Beleg zu unterschreiben, auf den die Kartendaten und der vollständige Zahlbetrag übertragen wurden. Bei der digitalen Karte wird in der Regel am Kartenzahlungsterminal anstatt der PIN alternativ auch die Eingabe der Entsperrfunktion gefordert. Wenn die Karte und das Kartenzahlungsterminal mit dem Logo für das kontaktlose Bezahlen gekennzeichnet sind, können Beträge innerhalb des von der Akzeptanzstelle vorgegebenen Kleinstbetragslimits auch ohne Eingabe der PIN oder der Entsperrfunktion und ohne Unterschrift durch den Karteninhaber kontaktlos autorisiert werden. Das er- folgreiche Bezahlen wird dann durch ein optisches und/oder akustisches Signal bestätigt.
Nutzung der Karte und Abwicklung von Zahlungsaufträgen. 4.1 Bei Nutzung der Karte zur Autorisierung eines Zahlungsauftrags ist entwe- der an Geldautomaten die PIN einzugeben und der Bargeldbetrag zu wählen oder bei Akzeptanzstellen
Nutzung der Karte und Abwicklung von Zahlungsaufträgen. 3.1 Voraussetzung für die Nutzung von Apple Pay ist, dass der Karteninhaber seine Karte vorher in der BankingApp für die Nutzung in Apple Pay registriert hat. Alle Zahlungsaufträge mit Apple Pay sind unabhängig vom Betrag mit biometrischen Merkmalen (z. B. Fingerabdruck, Face-ID) oder mit der eingestellten Gerätesperre des Xxxxxx (nachfolgend biometrische Merkmale und Gerätesperre zusammen als „Entsperrfunktion“ bezeichnet) zu bestätigen. Die Eingabe einer Karten-PIN entfällt, dem Karteninhaber wird keine PIN für die Nutzung der Karte zur Verfügung gestellt. Apple Pay kann aus technischen oder außerhalb des Einflussbereichs der Bank liegenden Gründen (z. B. Störung des Telekommunikationsnetzes bei der Akzeptanzstelle, Geräteeinstellungen, höhere Gewalt) zeitweilig beeinträchtigt oder unmöglich sein.

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  • Verwendung der Erträge Der Erfolg eines OGAW setzt sich aus dem Nettoertrag und den realisierten Kursgewinnen zusammen. Die Verwaltungsgesellschaft kann den in einem OGAW bzw. einer Anteilsklasse erwirtschafteten Erfolg an die Anleger des OGAW bzw. dieser Anteilsklasse ausschütten oder diesen Erfolg im OGAW bzw. der jeweiligen Anteilsklasse wiederanlegen (thesaurieren). Der erwirtschaftete Erfolg des OGAW bzw. Anteilsklasse, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „THES“ gemäss Anhang A „Fonds im Überblick“ aufweisen, werden laufend wieder angelegt, d.h. thesauriert. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden von der Verwaltungsgesellschaft zur Wiederanlage zurückbehalten. Der erwirtschaftete Erfolg des OGAW bzw. Anteilsklasse, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „AUS“ gemäss Anhang A „Fonds im Überblick“ aufweisen, werden jährlich ausgeschüttet. Falls Ausschüttungen vorgenommen werden, erfolgen diese innerhalb von 4 Monaten nach Abschluss des Geschäftsjahres. Bis zu 10% der Nettoerträge des OGAW können auf die neue Rechnung vorgetragen werden. Ausschüttungen werden auf die am Ausschüttungstag ausgegebenen Anteile ausgezahlt. Auf erklärte Ausschüttungen werden vom Zeitpunkt ihrer Fälligkeit an keine Zinsen bezahlt. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden von der Verwaltungsgesellschaft zur Wiederanlage zurückbehalten.

  • Vertraulichkeit, Datenschutz 13.1. Falls nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart ist, gelten die uns im Zusammenhang mit einer Bestellung unterbreiteten Informationen nicht als vertraulich, es sei denn, die Vertraulichkeit ist offenkundig.

  • Versicherte Ereignisse Die aufgrund des Strassenverkehrsrechts möglichen Haftpflichtansprü- che.

  • Normalarbeitszeit a) Die Lage der Normalarbeitszeit richtet sich nach der betrieblichen Normalarbeitszeit.

  • Überwachung Art. 19 Kontrollen und Sanktionen

  • Entschädigungsberechnung a) Der Versicherer ersetzt

  • Kategorien der personenbezogenen Daten Basierend auf der HIS-Anfrage oder der HIS-Einmeldung eines Versicherungsunter- nehmens werden von der informa HIS GmbH – abhängig von der Versicherungsart bzw. -sparte – die Daten der Anfrage oder Einmeldung mit den dazu genutzten personen- bezogenen Daten (Name, Vorname, Geburtsdatum, Anschrift, frühere Anschriften) bzw. Informationen zum Versicherungsobjekt (z. B. Fahrzeug- bzw. Gebäudeinformationen) sowie das anfragende oder einmeldende Versicherungsunternehmen gespeichert. Bei einer HIS-Einmeldung durch ein Versicherungsunternehmen, über die Sie gegebenenfalls von diesem gesondert informiert werden, speichert die informa HIS GmbH erhöhte Risiken oder Auffälligkeiten, die auf Unregelmäßigkeiten hindeuten können, sofern solche Informa- tionen an das HIS gemeldet wurden. In der Versicherungssparte Leben können dies z. B. Informationen zu möglichen Erschwernissen (ohne Hinweis auf Gesundheitsdaten) und Versicherungssumme/Rentenhöhe sein. Zu Fahrzeugen sind ggf. z. B. Totalschäden, fiktive Abrechnungen oder Auffälligkeiten bei einer früheren Schadenmeldung gespeichert. Gebäudebezogene Daten sind Anzahl und Zeitraum geltend gemachter Gebäudeschäden.

  • Haus- und Grundbesitz A1-6.3.1 Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers als Inhaber

  • Forderungsabtretung Forderungsabtretung ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Bestellers zulässig.

  • Brandschutz F.1 Der Brandschutz im Gebäude ist ein wichtiges Erfordernis. Der Mieter ist verpflichtet, sich nach seinem Einzug über die Brandschutzvorkeh- rungen, Fluchtwege und Alarmierungsmöglichkeiten zu informieren und sich so zu verhalten, dass Bränden vorgebeugt wird. Einzelheiten können den entsprechenden Aushängen und Hinweisen entnommen werden.