Common use of Ablehnungstatbestände Clause in Contracts

Ablehnungstatbestände. 5.1 Xxxxxxxx kann den Ankauf von Forderungen ablehnen, wenn: a) für die Forderungen ein Abtretungsverbot besteht; b) eine Vorausabtretung durch den Kunden schon erklärt ist; c) dem Kunden die Lieferberechtigung zum Versicherungs- oder Versorgungsträger fehlt oder entzogen worden ist, bzw. er nicht über die erforderlichen Zulassungen ver- fügt oder diese entzogen werden bzw. ausgelaufen sind; d) für die Forderungen Pfändungen oder Aufrechnungsan- zeigen vorliegen; e) die Auszahlungsansprüche des Kunden gegenüber Se- verins an Dritte abgetreten sind oder werden; f) der Inhalt der Belege den gesetzlichen Vorschriften oder dem von Severins vorgegebenen Abrechnungssystem nicht entspricht; g) eine gesetzlich oder vertraglich erforderliche schriftli- che Einwilligungserklärung des Patienten/gesetzlichen Vertreters zur Weitergabe der abrechnungsrelevanten Daten etc. an Severins und der Weiterabtretung an das refinanzierende Geldinstitut durch den Kunden nicht eingeholt wurde; h) über das Vermögen des Kunden ein Insolvenzverfahren beantragt oder eröffnet worden ist und zwar auch dann, wenn der Geschäftsbetrieb des Kunden aus der Insol- venzmasse freigegeben wird; i) Xxxxxxxx Kenntnis von einem gegen den Kunden laufen- den polizeilichen oder staatsanwaltschaftlichen Ermitt- lungsverfahren etwa wegen Abrechnungsbetruges er- hält. Gleiches gilt, wenn sich das Verfahren gegen einen Gesellschafter und/ oder gesetzlichen Vertreter des Kunden richtet; j) sonstige gewichtige Gründe in der Person des Kunden oder Debitors bestehen, die einem Ankauf der Forde- rung und/oder der Abtretung entgegenstehen. 5.2 Die Prüfung, ob Ablehnungsgründe für einen Ankauf vor- liegen, wird von der Severins bereits im Rahmen der Abrech- nung vollzogen. In diesen Fällen beauftragt der Kunde die Se- verins allein mit der Abrechnung und Einziehung der Forde- rungen im eigenen Namen, aber für Rechnung des Kunden.

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Samples: Dienstleistungsvereinbarung, Dienstleistungsvereinbarung

Ablehnungstatbestände. 5.1 Xxxxxxxx Die DZH kann den Ankauf von Forderungen ablehnen, wenn: a) a. für die Forderungen ein Abtretungsverbot besteht; b) b. eine Vorausabtretung durch den Kunden schon erklärt ist;; 1/5 c) c. dem Kunden die Lieferberechtigung zum Versicherungs- oder Versorgungsträger fehlt oder entzogen worden ist, bzw. er nicht über die erforderlichen Zulassungen ver- fügt erforderliche Zulassung verfügt oder diese entzogen werden bzw. ausgelaufen sind; d) d. für die Forderungen Pfändungen oder Aufrechnungsan- zeigen Pfändungen, Aufrechnungsanzeigen vorliegen;; Pflege Vers. 1.2 - 07.07.2022 Anlage A zur Dienstleistungsvereinbarung e) e. die Auszahlungsansprüche des Kunden gegenüber Se- verins der DZH an Dritte abgetreten sind oder werden; f) der Inhalt der f. Datensätze/Belege den gesetzlichen Vorschriften unvollständig oder dem von Severins vorgegebenen Abrechnungssystem nicht entsprichtfehlerhaft sind; g) g. eine gesetzlich oder vertraglich erforderliche schriftli- che Einwilligungserklärung schriftliche Ein- willigungserklärung des Patienten/gesetzlichen Vertreters gesetzlicher Vertreter zur Weitergabe der abrechnungsrelevanten personenbezogener Daten etc. an Severins die DZH und der Weiterabtretung an das refinanzierende Geldinstitut durch den Kunden nicht eingeholt wurde; h) h. die Leistung länger als drei Monate zurückliegt oder es sich bereits um eine Altforderung (Bsp. Rückläufer, Korrekturbeleg etc. handelt); i. über das Vermögen des Kunden ein Insolvenzverfahren beantragt oder eröffnet worden ist und zwar auch dann, wenn der Geschäftsbetrieb Geschäfts- betrieb des Kunden aus der Insol- venzmasse Insolvenzmasse freigegeben wird; i) Xxxxxxxx x. die DZH Kenntnis von einem gegen den Kunden laufen- den polizeilichen laufenden poli- zeilichen oder staatsanwaltschaftlichen Ermitt- lungsverfahren Ermittlungsverfahren etwa wegen Abrechnungsbetruges er- hältgegen erhält. Gleiches gilt, wenn sich das Verfahren gegen einen Gesellschafter und/ und/oder gesetzlichen Vertreter des Kunden richtet; j) k. sonstige gewichtige Gründe in der Person des Kunden oder Debitors De- bitors bestehen, die einem Ankauf der Forde- rung Forderung und/oder der Abtretung entgegenstehen; l. das zuletzt mitgeteilte Limit überschritten wird; m. der Kunde eine schriftliche angeforderte Bürgschaftserklärung oder andere Sicherheiten für Ansprüche aus der Geschäftsbe- ziehung nicht beigebracht hat. 5.2 n. Die Prüfung, ob Ablehnungsgründe für einen Ankauf vor- liegen, wird von DZH kauft die Forderungen zu 100 % der Severins bereits im Rahmen der Abrech- nung vollzogen. In diesen Fällen beauftragt der Kunde die Se- verins allein mit der Abrechnung und Einziehung der Forde- rungen im eigenen Namen, aber für Rechnung des Kundentatsächlichen Leis- tung an.

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Samples: Dienstleistungsvereinbarung

Ablehnungstatbestände. 5.1 Xxxxxxxx 3.1 OD kann den Ankauf von Forderungen ablehnen, wenn: a) für die Forderungen ein Abtretungsverbot bestehtbe- steht; b) eine Vorausabtretung durch den Kunden schon erklärt ist; c) dem Kunden die Lieferberechtigung zum Versicherungs- Versi- cherungs- oder Versorgungsträger fehlt oder entzogen worden ist, bzw. er nicht über die erforderlichen erfor- derlichen Zulassungen ver- fügt verfügt oder diese entzogen entzo- gen werden bzw. ausgelaufen sind; d) für die Forderungen Pfändungen oder Aufrechnungsan- zeigen Aufrech- nungsanzeigen vorliegen; e) die Auszahlungsansprüche des Kunden gegenüber Se- verins gegen- über der OD an Dritte abgetreten sind oder werdenwer- den; f) der Inhalt der Belege den gesetzlichen Vorschriften Vorschrif- ten oder dem von Severins der OD vorgegebenen Abrechnungssystem Abrech- nungssystem nicht entspricht; g) eine gesetzlich oder vertraglich erforderliche schriftli- che Einwilligungserklärung des Patienten/gesetzlichen Vertreters zur Weitergabe der abrechnungsrelevanten Daten etc. an Severins und der Weiterabtretung an das refinanzierende Geldinstitut durch den Kunden nicht eingeholt wurde; h) über das Vermögen des Kunden ein Insolvenzverfahren Insolvenz- verfahren beantragt oder eröffnet worden ist und zwar auch dann, wenn der Geschäftsbetrieb des Kunden aus der Insol- venzmasse Insolvenzmasse freigegeben wird; ih) Xxxxxxxx OD Kenntnis von einem gegen den Kunden laufen- den lau- fenden polizeilichen oder staatsanwaltschaftlichen Ermitt- lungsverfahren staatsanwaltschaftli- chen Ermittlungsverfahren etwa wegen Abrechnungsbetruges er- hältAbrech- nungsbetruges erhält. Gleiches gilt, wenn sich das Verfahren gegen einen Gesellschafter und/ oder gesetzlichen Vertreter des Kunden richtet; ji) sonstige gewichtige Gründe in der Person des Kunden oder Debitors bestehen, wie etwa die Ver- schlechterung der Bonität, die einem Ankauf der Forde- rung Forderung und/oder der Abtretung entgegenstehenentgegenste- hen. 5.2 3.2 Die Prüfung, ob Ablehnungsgründe für einen Ankauf vor- liegenAn- kauf vorliegen, wird von der Severins OD bereits im Rahmen der Abrech- nung Abrechnung vollzogen. In diesen Fällen beauftragt beauf- tragt der Kunde die Se- verins OD allein mit der Abrechnung und Einziehung der Forde- rungen Forderungen im eigenen Namen, aber für auf Rechnung des Kunden.

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Samples: Dienstleistungsvereinbarung Rahmenvertrag Abrechnung

Ablehnungstatbestände. 5.1 Xxxxxxxx 3.1 OD kann den Ankauf von Forderungen ablehnen, wenn: a) für die Forderungen ein Abtretungsverbot bestehtbe- steht; b) eine Vorausabtretung durch den Kunden schon erklärt ist; c) dem Kunden die Lieferberechtigung zum Versicherungs- Versi- cherungs- oder Versorgungsträger fehlt oder entzogen worden ist, bzw. er nicht über die erforderlichen erfor- derlichen Zulassungen ver- fügt verfügt oder diese entzogen entzo- gen werden bzw. ausgelaufen sind; d) für die Forderungen Pfändungen oder Aufrechnungsan- zeigen Aufrech- nungsanzeigen vorliegen; e) die Auszahlungsansprüche des Kunden gegenüber Se- verins gegen- über der OD an Dritte abgetreten sind oder werdenwer- den; f) der Inhalt der Belege den gesetzlichen Vorschriften Vorschrif- ten oder dem von Severins der OD vorgegebenen Abrechnungssystem Abrech- nungssystem nicht entspricht; g) eine gesetzlich oder vertraglich erforderliche schriftli- che Einwilligungserklärung des Patienten/gesetzlichen Vertreters zur Weitergabe der abrechnungsrelevanten Daten etc. an Severins und der Weiterabtretung an das refinanzierende Geldinstitut durch den Kunden nicht eingeholt wurde; h) über das Vermögen des Kunden ein Insolvenzverfahren Insolvenz- verfahren beantragt oder eröffnet worden ist und zwar auch dann, wenn der Geschäftsbetrieb des Kunden aus der Insol- venzmasse Insolvenzmasse freigegeben wird;; Version 3.0/19.07.2022 AGB Seite 3 von 8 ih) Xxxxxxxx OD Kenntnis von einem gegen den Kunden laufen- den lau- fenden polizeilichen oder staatsanwaltschaftlichen Ermitt- lungsverfahren staatsanwaltschaftli- chen Ermittlungsverfahren etwa wegen Abrechnungsbetruges er- hältAbrech- nungsbetruges erhält. Gleiches gilt, wenn sich das Verfahren gegen einen Gesellschafter und/ oder gesetzlichen Vertreter des Kunden richtet; ji) sonstige gewichtige Gründe in der Person des Kunden oder Debitors bestehen, wie etwa die Ver- schlechterung der Bonität, die einem Ankauf der Forde- rung Forderung und/oder der Abtretung entgegenstehenentgegenste- hen. 5.2 3.2 Die Prüfung, ob Ablehnungsgründe für einen Ankauf vor- liegenAn- kauf vorliegen, wird von der Severins OD bereits im Rahmen der Abrech- nung Abrechnung vollzogen. In diesen Fällen beauftragt beauf- tragt der Kunde die Se- verins OD allein mit der Abrechnung und Einziehung der Forde- rungen Forderungen im eigenen Namen, aber für auf Rechnung des Kunden.

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Samples: Dienstleistungsvereinbarung Rahmenvertrag Abrechnung