Abnahme, Kündigung. 7.1. Kommt auf unsere Lieferungen oder Leistungen Werkvertragsrecht zur Anwendung, ist der Vertragspartner nach unserer Xxxx zur schriftlichen Vorabnahme in unserem Werk und/oder schriftlichen Abnahme in seinem Werk verpflichtet, sobald ihm die Fertigstellung des Liefergegenstandes bzw. eine etwa vereinbarte betriebsfertige Montage angezeigt worden ist oder bei etwaiger vertraglich vorgesehener Erprobung diese stattgefunden hat. Wegen unwesentlicher Mängel kann die Abnahme nicht verweigert werden. Die Abnahme gilt als erfolgt, wenn wir dem Vertragspartner nach Fertigstellung des Werks eine angemessene Frist zur Abnahme gesetzt haben und der Vertragspartner die Abnahme nicht innerhalb dieser Frist unter Angabe mindestens eines Mangels verweigert hat. 7.2. Mit der Abnahme entfällt unsere Haftung für offensichtliche Mängel, soweit sich der Vertragspartner deren Geltendmachung nicht bei der Abnahme vorbehalten hat. 7.3. Ist eine Erprobung vereinbart, so verpflichtet sich der Vertragspartner die Funktionen des Liefergegenstandes für den vorgesehenen Zeitraum zu testen. Diese Tests müssen neben der Funktion ggf. auch die sicherheitstechnische Prüfung einschließen, damit die für die jeweilige Branche gültigen Vorschriften, wie VDE, Maschinenschutzgesetz etc. erfüllt sind. 7.4. Wir können auch die Durchführung von Teilabnahmen verlangen, soweit keine sachlichen Gründe entgegenstehen und dies dem Vertragspartner zumutbar ist. 7.5. Kommt auf unsere Lieferungen oder Leistungen Werkvertragsrecht zur Anwendung, steht uns unser gesetzliches Kündigungsrecht aus wichtigem Grund uneingeschränkt zu. Unsere Berechtigung, Schadensersatz zu verlangen, wird durch die Kündigung nicht ausgeschlossen.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen, Allgemeine Geschäftsbedingungen
Abnahme, Kündigung. 7.1. Kommt auf unsere Lieferungen oder Leistungen Werkvertragsrecht zur AnwendungAnwendung oder ist eine Abnahme ausdrücklich vereinbart, ist der Vertragspartner nach unserer Xxxx zur schriftlichen Vorabnahme schriftli- chen Abnahme in unserem Werk und/oder schriftlichen Abnahme in seinem Werk verpflichtet, sobald ihm die Fertigstellung des Liefergegenstandes bzw. eine etwa vereinbarte betriebsfertige Montage der Liefer- gegenstände angezeigt worden ist oder bei etwaiger vertraglich vorgesehener Erprobung Erpro- bung diese stattgefunden hat. Wegen unwesentlicher Mängel kann die Abnahme nicht verweigert werden. Die Abnahme gilt als erfolgt, wenn wir dem Vertragspartner nach Fertigstellung des Werks eine angemessene Frist zur Abnahme gesetzt haben und der Vertragspartner die Abnahme nicht innerhalb dieser Frist unter Angabe mindestens eines Mangels verweigert hat.
7.2. Mit der Abnahme entfällt unsere Haftung für offensichtliche Mängel, soweit sich der Vertragspartner deren Geltendmachung nicht bei der Abnahme vorbehalten hat.
7.3. Ist eine Erprobung unserer Lieferung oder Leistung vereinbart, so verpflichtet sich der Vertragspartner Vertragspartner, die Funktionen des Liefergegenstandes und der Anlage, mit der un- ser Liefergegenstand versehen wurde, für den vorgesehenen Zeitraum zu testen. Diese Tests müssen neben der Funktion unseres Liefergegenstandes ggf. auch die sicherheitstechnische Prüfung einschließen, damit die für die jeweilige Branche gültigen gülti- gen Vorschriften, wie VDE, Maschinenschutzgesetz etc. im Hinblick auf unseren Lie- fergegenstand erfüllt sind.
7.4. Wir können auch die Durchführung von Teilabnahmen verlangen, soweit keine sachlichen sachli- chen Gründe entgegenstehen und dies dem Vertragspartner zumutbar ist.
7.5. Kommt auf unsere Lieferungen oder Leistungen Werkvertragsrecht zur Anwendung, steht uns unser gesetzliches Kündigungsrecht aus wichtigem Grund uneingeschränkt zu. Unsere Berechtigung, Schadensersatz zu verlangen, wird durch die Kündigung nicht ausgeschlossen.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen Für Lieferungen Und Leistungen
Abnahme, Kündigung. 7.1. Kommt auf unsere Lieferungen oder Leistungen Werkvertragsrecht zur AnwendungAnwendung oder ist eine Abnahme ausdrücklich vereinbart, ist der Vertragspartner nach unserer Xxxx zur schriftlichen Vorabnahme Ab- nahme in unserem Werk und/oder schriftlichen Abnahme in seinem Werk verpflichtet, sobald ihm die Fertigstellung des Liefergegenstandes bzw. eine etwa vereinbarte betriebsfertige Montage der Liefergegenstände angezeigt worden ist oder bei etwaiger vertraglich vorgesehener Erprobung diese stattgefunden stattge- funden hat. Wegen unwesentlicher Mängel kann die Abnahme nicht verweigert werden. Die Abnahme gilt als erfolgt, wenn wir dem Vertragspartner nach Fertigstellung des Werks eine angemessene Frist zur Abnahme gesetzt haben und der Vertragspartner die Abnahme Ab- nahme nicht innerhalb dieser Frist unter Angabe mindestens eines Mangels verweigert hat.
7.2. Mit der Abnahme entfällt unsere Haftung für offensichtliche Mängel, soweit sich der Vertragspartner Ver- tragspartner deren Geltendmachung nicht bei der Abnahme vorbehalten hat.
7.3. Ist eine Erprobung vereinbart, so verpflichtet sich der Vertragspartner die Funktionen des Liefergegenstandes für den vorgesehenen Zeitraum zu testen. Diese Tests müssen neben der Funktion ggf. auch die sicherheitstechnische Prüfung einschließen, damit die für die jeweilige Branche gültigen Vorschriften, wie VDE, Maschinenschutzgesetz etc. erfüllt sind.
7.4. Wir können auch die Durchführung von Teilabnahmen verlangen, soweit keine sachlichen Gründe entgegenstehen und dies dem Vertragspartner zumutbar ist.
7.5. Kommt auf unsere Lieferungen oder Leistungen Werkvertragsrecht zur Anwendung, steht uns unser gesetzliches Kündigungsrecht aus wichtigem Grund uneingeschränkt zu. Unsere Un- sere Berechtigung, Schadensersatz zu verlangen, wird durch die Kündigung nicht ausgeschlossenausge- schlossen.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen Für Lieferungen Und Leistungen
Abnahme, Kündigung. 7.1. Kommt auf unsere Lieferungen oder Leistungen Werkvertragsrecht zur AnwendungAnwendung oder ist eine Abnahme ausdrücklich vereinbart, ist der Vertragspartner nach unserer Xxxx zur schriftlichen Vorabnahme schriftli- chen Abnahme in unserem Werk und/oder schriftlichen Abnahme in seinem Werk verpflichtet, sobald ihm die Fertigstellung des Liefergegenstandes bzw. eine etwa vereinbarte betriebsfertige Montage der Liefer- gegenstände angezeigt worden ist oder bei etwaiger vertraglich vorgesehener Erprobung Erpro- bung diese stattgefunden hat. Wegen unwesentlicher Mängel kann die Abnahme nicht verweigert werden. Die Abnahme gilt als erfolgt, wenn wir dem Vertragspartner nach Fertigstellung des Werks eine angemessene Frist zur Abnahme gesetzt haben und der Vertragspartner die Abnahme nicht innerhalb dieser Frist unter Angabe mindestens eines Mangels verweigert hat.
7.2. Mit der Abnahme entfällt unsere Haftung für offensichtliche Mängel, soweit sich der Vertragspartner deren Geltendmachung nicht bei der Abnahme vorbehalten hat.
7.3. Ist eine Erprobung vereinbart, so verpflichtet sich der Vertragspartner die Funktionen des Liefergegenstandes für den vorgesehenen Zeitraum zu testen. Diese Tests müssen müs- sen neben der Funktion ggf. auch die sicherheitstechnische Prüfung einschließen, damit die für die jeweilige Branche gültigen Vorschriften, wie VDE, Maschinenschutzgesetz Maschinenschutz- gesetz etc. erfüllt sind.
7.4. Wir können auch die Durchführung von Teilabnahmen verlangen, soweit keine sachlichen sachli- chen Gründe entgegenstehen und dies dem Vertragspartner zumutbar ist.
7.5. Kommt auf unsere Lieferungen oder Leistungen Werkvertragsrecht zur Anwendung, steht uns unser gesetzliches Kündigungsrecht aus wichtigem Grund uneingeschränkt zu. Unsere Berechtigung, Schadensersatz zu verlangen, wird durch die Kündigung nicht ausgeschlossen.uneingeschränkt
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen