Common use of Abnahme (nur Werkleistungen) Clause in Contracts

Abnahme (nur Werkleistungen). Bei allen einer Abnahme zugänglichen Werkleistungen (nachfolgend Leistungen) gilt Folgendes: 10.1 Der Kunde hat nach Zugang des schriftlichen Abnahmeverlangens der cbs die Abnahme zu erklären, soweit keine andere Frist vereinbart wurde bei (a) Dokumenten (z.B. Konzept, Pflichtenheft, Studie, Dokumentation etc.) innerhalb von 5 Arbeitstagen, oder (b) bei der Erstellung einer Softwarelösung unverzüglich, jedoch spätestens innerhalb von 10 Arbeitstagen. (c) einer erneuten Abnahme unverzüglich. 10.2 Der Kunde kann sich während dieses Prüfungszeitraumes davon überzeugen, dass die Leistungen vertragsgemäß erbracht wurden. Der Kunde stellt der cbs die zur Durchführung der Abnahmeprüfung erforderlichen und im Test- und Abnahmeplan beschriebenen Voraussetzungen, insbesondere Testdaten, Arbeitsplätze, Geräte und Testfälle (unter Angabe von Zweck, Eingaben und erwarteter Systemreaktion) rechtzeitig vor Beginn der Abnahmeprüfung für dessen Qualitätssicherung zur Verfügung. Stellt der Kunde die zur Durchführung der Abnahme erforderlichen Voraussetzungen gemäß Vertrag trotz schriftlicher Aufforderung nicht zur Verfügung, gelten die Leistungen nach Ablauf von 10 Arbeitstagen nach dem Aufforderungsschreiben als abgenommen. Der Kunde ist verpflichtet, der cbs unverzüglich schriftlich mitzuteilen, wenn ihm während der Abnahmeprüfung Abweichungen gegenüber den vertraglich festgelegten Anforderungen bekannt werden. 10.3 Über die Abnahme wird die cbs ein schriftliches Protokoll anfertigen, dessen Richtigkeit der Kunde durch Unterzeichnung bestätigt. In diesem Protokoll sind alle festgestellten Mängel beschrieben und die Gründe einer etwaigen Abnahmeverweigerung abschließend aufgeführt. Soweit nichts anderes vereinbart ist, werden abgrenzbare Teilleistungen auch einzeln nach diesen Regelungen abgenommen. Bereits erklärte Teilabnahmen bleiben von späteren Abnahmeprüfungen für andere Leistungen unberührt. Gleiches gilt für bereits durchgeführte Prüfungen außer, soweit diese von einem Mangel oder seiner Beseitigung betroffen sind. 10.4 Soweit nichts anderes vereinbart ist, wird ein gerügter Mangel einer der folgenden Kategorien zugeordnet: 10.5 Der Kunde ist zu einer Verweigerung der Abnahme nur wegen Mängel der Kategorie 1 (siehe Ziffer 10.4) berechtigt. Dies gilt auch, wenn mehrere Mängel der Kategorie 2 zusammen zu Auswirkungen der Kategorie 1 führen. Mängel der Kategorien 2 und 3 hindern die Abnahme der Leistung nicht, sondern sind im Rahmen der Nacherfüllung zu beheben. Mängel der Kategorie 1 wird cbs unverzüglich beseitigen, den Kunden hierüber schriftlich informieren und ggf. die Leistungen erneut zur Abnahme stellen; der Kunde wird die Leistungen bei Vorliegen der Abnahmevoraussetzungen unverzüglich schriftlich abnehmen. Mängel der Kategorie 2 werden binnen sechs (6) Wochen beseitigt; Mängel der Kategorie 3 innerhalb angemessener Frist. 10.6 Bereits erklärte Teilabnahmen bleiben von späteren Abnahmeprüfungen für andere Leistungen unberührt. Gleiches gilt für bereits durchgeführte Prüfungen, außer soweit diese von einem Mangel oder seiner Beseitigung betroffen sind. 10.7 Der Kunde wird die Leistung anschließend bei Vorliegen der Abnahmevoraussetzungen unverzüglich schriftlich abnehmen. Soweit nach dem Vertrag ein Planungsdokument und darauf basierend die Erstellung von Software geschuldet wird, beginnt die cbs mit der Erstellung der Software erst nach erfolgter Abnahme des Planungsdokuments. 10.8 Die Leistungen gelten – auch ohne ausdrückliche Erklärung des Kunden und ohne Abnahmeverlangen der cbs als abgenommen, (a) wenn der Kunde die Leistung zu anderen als zu Testzwecken in Gebrauch nimmt, oder (b) der Kunde die erstellte Software nach Bereitstellung zur Abnahme über einen Zeitraum von wenigstens 6 Wochen bestimmungsgemäß im Produktivbetrieb eingesetzt hat, es sein denn, die Abnahme wird berechtigt verweigert, oder (c) mit Bezahlung, außer der Kunde hat berechtigterweise die Abnahme verweigert, oder (d) wenn der Kunde innerhalb einer ihm dafür von cbs gesetzten angemessenen Frist keine Mängel rügt, die die Abnahme hindern und cbs bei der Fristsetzung auf diese Folgen hingewiesen hat. 10.9 Soweit nichts anderes vereinbart ist, werden abgrenzbare Teilleistungen auch einzeln nach diesen Regelungen abgenommen. 10.10 Eine produktive Nutzung der Software ohne vorherige Testphase erfolgt auf Risiko des Kunden.

Appears in 1 contract

Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen Für Werk Und Dienstleistungen

Abnahme (nur Werkleistungen). Bei allen einer Abnahme zugänglichen Werkleistungen (nachfolgend Leistungen) gilt Folgendes: 10.1 Der Kunde hat nach Zugang des schriftlichen Abnahmeverlangens der cbs 6.1 Ist die Abnahme zu erklären, soweit keine andere Frist vereinbart wurde bei (a) Dokumenten Erstellung eines Dokuments (z.B. KonzeptB.: in Form eines Konzepts, PflichtenheftDrehbuches oder Storyboards) Gegenstand des Vertrags, Studie, Dokumentation etc.) innerhalb von 5 Arbeitstagen, oder (b) bei wird der Erstellung einer Softwarelösung unverzüglich, jedoch spätestens Auftraggeber dieses innerhalb von 10 Arbeitstagen. (c) einer erneuten Abnahme unverzüglich. 10.2 Der Kunde kann sich während dieses Prüfungszeitraumes davon überzeugenArbeitstagen ab Übergabe auf Eindeutigkeit, dass die Leistungen vertragsgemäß erbracht wurdenRichtigkeit und Vollständigkeit nach der Leistungsbeschreibung überprüfen und schriftlich abnehmen oder entdeckte Mängel schriftlich darlegen. Der Kunde stellt der cbs die zur Durchführung der Abnahmeprüfung erforderlichen und im Test- und Abnahmeplan beschriebenen Voraussetzungen, insbesondere Testdaten, Arbeitsplätze, Geräte und Testfälle (unter Angabe von Zweck, Eingaben und erwarteter Systemreaktion) rechtzeitig vor Beginn der Abnahmeprüfung für dessen Qualitätssicherung zur Verfügung. Stellt der Kunde die zur Durchführung der Abnahme erforderlichen Voraussetzungen gemäß Vertrag trotz schriftlicher Aufforderung nicht zur Verfügung, gelten die Leistungen nach Ablauf von 10 Arbeitstagen nach dem Aufforderungsschreiben als abgenommen. Der Kunde ist verpflichtet, der cbs unverzüglich schriftlich mitzuteilen, wenn ihm während der Abnahmeprüfung Abweichungen gegenüber den vertraglich festgelegten Anforderungen bekannt werden. 10.3 Über die Abnahme wird die cbs DOBAGO FILM ein schriftliches Protokoll anfertigen, dessen Richtigkeit der Kunde Auftraggeber durch Unterzeichnung bestätigt. In diesem dem Protokoll sind alle festgestellten Mängel Fehler beschrieben und die Gründe einer etwaigen Abnahmeverweigerung abschließend aufgeführt. Soweit nichts anderes vereinbart ist, werden abgrenzbare Teilleistungen auch einzeln nach diesen Regelungen abgenommen. Bereits erklärte Teilabnahmen bleiben von späteren Abnahmeprüfungen für andere Leistungen unberührt. Gleiches gilt für bereits durchgeführte Prüfungen außer, soweit diese von einem Mangel oder seiner Beseitigung betroffen sind. 10.4 Soweit nichts anderes vereinbart ist, wird ein gerügter Mangel einer der folgenden Kategorien zugeordnet: 10.5 Der Kunde ist zu einer Unwesentliche Mängel berechtigen nicht zur Verweigerung der Abnahme nur wegen Mängel der Kategorie 1 (siehe Ziffer 10.4) berechtigt. Dies gilt auch, wenn mehrere Mängel der Kategorie 2 zusammen zu Auswirkungen der Kategorie 1 führen. Mängel der Kategorien 2 und 3 hindern die Abnahme der Leistung nichtAbnahme, sondern sind im Rahmen der Nacherfüllung Gewährleistung zu beheben. DOBAGO FILM wird das Dokument auf Wunsch des Auftraggebers mit dem Auftraggeber besprechen. Ein Besprechungsaufwand, der 2 Personentage überschreitet, darf dem Auftraggeber nach vorherigem Hinweis durch den Auftragnehmer gesondert zu den üblichen Stundensätzen in Rechnung gestellt werden. Wird die Abnahme des Dokuments wegen bestehender Mängel der Kategorie 1 zu Recht verweigert, wird cbs unverzüglich beseitigen, den Kunden hierüber schriftlich informieren DOBAGO FILM die beanstandeten Mängel in angemessener Zeit beseitigen und ggf. die Leistungen das Dokument erneut zur Abnahme stellen; der Kunde bereitstellen. Der Auftraggeber wird die Leistungen bei Vorliegen der Abnahmevoraussetzungen unverzüglich das Dokument nach unverzüglicher Prüfung schriftlich abnehmen. Mängel der Kategorie 2 werden binnen sechs (6) Wochen beseitigt; Mängel der Kategorie 3 innerhalb angemessener Frist. 10.6 Bereits erklärte Teilabnahmen bleiben von späteren Abnahmeprüfungen für andere Leistungen unberührt. Gleiches gilt für bereits durchgeführte Prüfungen, außer soweit diese von einem Mangel oder seiner Beseitigung betroffen sind. 10.7 Der Kunde wird die Leistung anschließend bei Vorliegen der Abnahmevoraussetzungen unverzüglich schriftlich abnehmen. Soweit nach dem Vertrag ein Planungsdokument und darauf basierend 6.2 Ist die Erstellung von Software geschuldet wirdeines Films Gegenstand des Vertrags, beginnt wird XXXXXX FILM dem Auftraggeber die cbs mit der Erstellung der Software erst nach erfolgter Abnahme des Planungsdokuments. 10.8 Die Leistungen gelten – auch ohne ausdrückliche Erklärung des Kunden und ohne Abnahmeverlangen der cbs als abgenommen, (a) wenn der Kunde die Leistung zu anderen als zu Testzwecken in Gebrauch nimmt, oder (b) der Kunde die erstellte Software nach Bereitstellung zur Abnahme über einen Zeitraum (BzA) der Leistung mitteilen und gemeinsam mit dem Auftraggeber unverzüglich, spätestens innerhalb von wenigstens 6 Wochen bestimmungsgemäß 14 Tagen ab BzA eine Abnahmeprüfung auf Grundlage des Storyboards, Drehbuchs und der vereinbarten Leistungen im Produktivbetrieb eingesetzt Einzelvertrag durchführen. Dieser legt u.a. die Dauer der Abnahmeprüfung fest. Nach erfolgreicher Abnahmeprüfung erklärt der Auftraggeber unverzüglich schriftlich die Abnahme. 6.3 Beanstandungen müssen unverzüglich, spätestens jedoch in 14 Tagen nach BzA erfolgen. Spätere Reklamationen sind ausgeschlossen. 6.4 Erfolgt innerhalb von 14 Tagen keine Äußerung des Auftraggebers, gilt der Film als abgenommen 6.5 Der Auftraggeber kann wegen einer nicht in einem Mangel der Kaufsache oder des Werks bestehenden Pflichtverletzung nur zurücktreten, wenn DOBAGO FILM diese Pflichtverletzung zu vertreten hat. Künstlerische Differenzen innerhalb der vereinbarten Konzeption stellen keinen Mangel dar. 6.6 Sofern der Film nach dem genehmigten Drehbuch gefertigt ist und qualitativ den Anforderungen entspricht, es sein dennund, soweit er vom Drehbuch abweicht, nur Abweichungen enthält, die auf Weisungen des Auftraggebers beruhen oder von diesem genehmigt sind, ist der Auftraggeber zur Abnahme wird berechtigt verweigert, oderverpflichtet (Ausschluss so genannter Geschmacksretouren). (c) mit Bezahlung, außer der Kunde hat berechtigterweise 6.7 Scheitert die Abnahme verweigertwiederholt, oder (d) wenn ist der Kunde innerhalb einer ihm dafür von cbs gesetzten angemessenen Frist keine Mängel rügtAuftraggeber unter den Voraussetzungen der Ziffer 7.8 dieser AGB zum Rücktritt berechtigt, die sofern die Abnahme hindern und cbs bei der Fristsetzung auf diese Folgen hingewiesen hatnicht unberechtigt verweigert wird. 10.9 Soweit nichts anderes vereinbart ist, werden abgrenzbare Teilleistungen auch einzeln nach diesen Regelungen abgenommen. 10.10 Eine produktive Nutzung der Software ohne vorherige Testphase erfolgt auf Risiko des Kunden.

Appears in 1 contract

Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen Für Werk Und Dienstleistungen

Abnahme (nur Werkleistungen). Bei allen einer Abnahme zugänglichen Werkleistungen (nachfolgend Leistungen) gilt FolgendesFolgen- des: 10.1 Der Kunde hat nach Zugang des schriftlichen Abnahmeverlangens der cbs die Abnahme zu erklären, soweit keine andere Frist vereinbart wurde bei (a) Dokumenten (z.B. Konzept, Pflichtenheft, Studie, Dokumentation etc.) innerhalb von 5 Arbeitstagen, oder (b) bei der Erstellung einer Softwarelösung unverzüglich, jedoch spätestens spätes- tens innerhalb von 10 Arbeitstagen. (c) einer erneuten Abnahme unverzüglich. 10.2 Der Kunde kann sich während dieses Prüfungszeitraumes davon überzeugen, dass die Leistungen Leis- tungen vertragsgemäß erbracht wurden. Der Kunde stellt der cbs die zur Durchführung der Abnahmeprüfung erforderlichen und im Test- und Abnahmeplan beschriebenen VoraussetzungenVorausset- zungen, insbesondere Testdaten, Arbeitsplätze, Geräte und Testfälle (unter Angabe von Zweck, Eingaben und erwarteter Systemreaktion) rechtzeitig vor Beginn der Abnahmeprüfung Abnahmeprü- fung für dessen Qualitätssicherung zur Verfügung. Stellt der Kunde die zur Durchführung der Abnahme erforderlichen Voraussetzungen gemäß Vertrag trotz schriftlicher Aufforderung nicht zur Verfügung, gelten die Leistungen nach Ablauf von 10 Arbeitstagen nach dem Aufforderungsschreiben Auf- forderungsschreiben als abgenommen. Der Kunde ist verpflichtet, der cbs unverzüglich schriftlich mitzuteilen, wenn ihm während der Abnahmeprüfung Abweichungen gegenüber den vertraglich festgelegten Anforderungen bekannt werden. 10.3 Über die Abnahme wird die cbs ein schriftliches Protokoll anfertigen, dessen Richtigkeit der Kunde durch Unterzeichnung bestätigt. In diesem Protokoll sind alle festgestellten Mängel beschrieben und die Gründe einer etwaigen Abnahmeverweigerung abschließend aufgeführtaufge- führt. Soweit nichts anderes vereinbart ist, werden abgrenzbare Teilleistungen auch einzeln nach diesen Regelungen abgenommen. Bereits erklärte Teilabnahmen bleiben von späteren Abnahmeprüfungen für andere Leistungen unberührt. Gleiches gilt für bereits durchgeführte Prüfungen außer, soweit diese von einem Mangel oder seiner Beseitigung betroffen sind. 10.4 Soweit nichts anderes vereinbart ist, wird ein gerügter Mangel einer der folgenden Kategorien Katego- rien zugeordnet:: Kategorie 1 Die Leistung ist mit einem Mangel behaftet, der die Nutzbar- keit unmöglich macht oder nur mit schwerwiegenden Ein- schränkungen erlaubt Kategorie 2 Der Fehler bedingt Nutzungseinschränkungen des Systems. Der Mangel wirkt sich jedoch nicht so weitgehend auf die Funktionsfähigkeit der Leistung aus, dass die Nutzbarkeit des Systems oder des abzunehmenden Systemteils ausgeschlos- sen ist, oder der Mangel kann in einer für den Kunden zu- mutbaren Weise und Dauer durch geeignete Maßnahmen umgangen werden. Kategorie 3 Die Leistung ist mit einem Mangel behaftet, der die Nutzbar- keit nur unerheblich einschränkt. 10.5 Der Kunde ist zu einer Verweigerung der Abnahme nur wegen Mängel der Kategorie 1 (siehe Ziffer 10.4) berechtigt. Dies gilt auch, wenn mehrere Mängel der Kategorie 2 zusammen zu Auswirkungen der Kategorie 1 führen. Mängel der Kategorien 2 und 3 hindern die Abnahme der Leistung nicht, sondern sind im Rahmen der Nacherfüllung zu beheben. Mängel der Kategorie Ka- tegorie 1 wird cbs unverzüglich beseitigen, den Kunden hierüber schriftlich informieren und ggf. die Leistungen erneut zur Abnahme stellen; der Kunde wird die Leistungen bei Vorliegen der Abnahmevoraussetzungen unverzüglich schriftlich abnehmen. Mängel der Kategorie 2 werden binnen sechs (6) Wochen beseitigt; Mängel der Kategorie 3 innerhalb angemessener Frist. 10.6 Bereits erklärte Teilabnahmen bleiben von späteren Abnahmeprüfungen für andere Leistungen Leistun- gen unberührt. Gleiches gilt für bereits durchgeführte Prüfungen, außer soweit diese von einem ei- nem Mangel oder seiner Beseitigung betroffen sind. 10.7 Der Kunde wird die Leistung anschließend bei Vorliegen der Abnahmevoraussetzungen unverzüglich un- verzüglich schriftlich abnehmen. Soweit nach dem Vertrag ein Planungsdokument und darauf basierend die Erstellung von Software geschuldet wird, beginnt die cbs mit der Erstellung der Software erst nach erfolgter Abnahme des Planungsdokuments. 10.8 Die Leistungen gelten – auch ohne ausdrückliche Erklärung des Kunden und ohne Abnahmeverlangen Abnahme- verlangen der cbs als abgenommen, (a) wenn der Kunde die Leistung zu anderen als zu Testzwecken in Gebrauch Ge- brauch nimmt, oder (b) der Kunde die erstellte Software nach Bereitstellung zur Abnahme über einen Zeitraum von wenigstens 6 Wochen bestimmungsgemäß im Produktivbetrieb eingesetzt hat, es sein denn, die Abnahme wird berechtigt verweigert, oder (c) mit Bezahlung, außer der Kunde hat berechtigterweise die Abnahme verweigert, oder (d) wenn der Kunde innerhalb einer ihm dafür von cbs gesetzten angemessenen ange- messenen Frist keine Mängel rügt, die die Abnahme hindern und cbs bei der Fristsetzung auf diese Folgen hingewiesen hat. 10.9 Soweit nichts anderes vereinbart ist, werden abgrenzbare Teilleistungen auch einzeln nach diesen Regelungen abgenommen. 10.10 Eine produktive Nutzung der Software ohne vorherige Testphase erfolgt auf Risiko des KundenKun- den.

Appears in 1 contract

Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen Für Werk Und Dienstleistungen

Abnahme (nur Werkleistungen). Bei allen einer Abnahme zugänglichen Werkleistungen (nachfolgend Leistungen) gilt Folgendes: 10.1 9.1 Der Kunde hat nach Zugang des schriftlichen Abnahmeverlangens der cbs die Abnahme Ab- nahme zu erklären, soweit keine andere Frist vereinbart wurde bei (a) Dokumenten (z.B. Konzept, Pflichtenheft, Studie, Dokumentation Dokumenta- tion etc.) innerhalb von 5 Arbeitstagen, oder (b) bei der Erstellung einer Softwarelösung unverzüglich, jedoch spätestens innerhalb von 10 Arbeitstagen. (c) einer erneuten Abnahme unverzüglich. 10.2 9.2 Der Kunde kann sich während dieses Prüfungszeitraumes davon überzeugen, dass die Leistungen vertragsgemäß erbracht wurden. Der Kunde stellt der cbs die zur Durchführung Durch- führung der Abnahmeprüfung erforderlichen und im Test- und Abnahmeplan beschriebenen be- schriebenen Voraussetzungen, insbesondere Testdaten, Arbeitsplätze, Geräte und Testfälle (unter Angabe von Zweck, Eingaben und erwarteter Systemreaktion) rechtzeitig recht- zeitig vor Beginn der Abnahmeprüfung für dessen Qualitätssicherung zur Verfügung. Stellt der Kunde die zur Durchführung der Abnahme erforderlichen Voraussetzungen gemäß Vertrag trotz schriftlicher Aufforderung nicht zur Verfügung, gelten die Leistungen Leis- tungen nach Ablauf von 10 Arbeitstagen nach dem Aufforderungsschreiben als abgenommenabge- nommen. Der Kunde ist verpflichtet, der cbs unverzüglich schriftlich mitzuteilen, wenn ihm während der Abnahmeprüfung Abweichungen gegenüber den vertraglich festgelegten Anforderungen bekannt werden. 10.3 9.3 Über die Abnahme wird die cbs ein schriftliches Protokoll anfertigen, dessen Richtigkeit Richtig- keit der Kunde durch Unterzeichnung bestätigt. In diesem Protokoll sind alle festgestellten festge- stellten Mängel beschrieben und die Gründe einer etwaigen Abnahmeverweigerung abschließend aufgeführt. Soweit nichts anderes vereinbart ist, werden abgrenzbare Teilleistungen auch einzeln nach diesen Regelungen abgenommen. Bereits erklärte Teilabnahmen bleiben von späteren Abnahmeprüfungen für andere Leistungen unberührtun- berührt. Gleiches gilt für bereits durchgeführte Prüfungen außerPrüfungen, außer soweit diese von einem Mangel oder seiner Beseitigung betroffen sind. 10.4 9.4 Soweit nichts anderes vereinbart ist, wird ein gerügter Mangel einer der folgenden Kategorien zugeordnet:zugeordnet:‌ Kategorie 1 Die Leistung ist mit einem Mangel behaftet, der die Nutzbarkeit unmöglich macht oder nur mit schwerwie- genden Einschränkungen erlaubt Kategorie 2 Der Fehler bedingt Nutzungseinschränkungen des Sys- tems. Der Mangel wirkt sich jedoch nicht so weitge- hend auf die Funktionsfähigkeit der Leistung aus, dass die Nutzbarkeit des Systems oder des abzunehmenden Systemteils ausgeschlossen ist, oder der Mangel kann in einer für den Kunden zumutbaren Weise und Dauer durch geeignete Maßnahmen umgangen werden. Kategorie 3 Die Leistung ist mit einem Mangel behaftet, der die Nutzbarkeit nur unerheblich einschränkt. 10.5 9.5 Der Kunde ist zu einer Verweigerung der Abnahme nur wegen Mängel der Kategorie 1 (siehe Ziffer 10.49.4) berechtigt. Dies gilt auch, wenn mehrere Mängel der Kategorie 2 zusammen zu Auswirkungen der Kategorie 1 führen. Mängel der Kategorien 2 und 3 hindern die Abnahme der Leistung nicht, sondern sind im Rahmen der Nacherfüllung zu beheben. Mängel der Kategorie 1 wird cbs unverzüglich beseitigen, den Kunden hierüber schriftlich informieren und ggf. die Leistungen erneut zur Abnahme stellen; der Kunde wird die Leistungen bei Vorliegen der Abnahmevoraussetzungen unverzüglich unver- züglich schriftlich abnehmen. Mängel der Kategorie 2 werden binnen sechs (6) Wochen Wo- chen beseitigt; Mängel der Kategorie 3 innerhalb angemessener Frist. 10.6 Bereits erklärte Teilabnahmen bleiben von späteren Abnahmeprüfungen für andere Leistungen unberührt. Gleiches gilt für bereits durchgeführte Prüfungen, außer soweit diese von einem Mangel oder seiner Beseitigung betroffen sind. 10.7 9.6 Der Kunde wird die Leistung anschließend bei Vorliegen der Abnahmevoraussetzungen Abnahmevoraussetzun- gen unverzüglich schriftlich abnehmen. Soweit nach dem Vertrag ein Planungsdokument Planungsdoku- ment und darauf basierend die Erstellung von Software geschuldet wird, beginnt die cbs mit der Erstellung der Software erst nach erfolgter Abnahme des PlanungsdokumentsPlanungsdoku- ments. 10.8 9.7 Die Leistungen gelten – auch ohne ausdrückliche Erklärung des Kunden und ohne Abnahmeverlangen Ab- nahmeverlangen der cbs als abgenommen, (a) wenn der Kunde die Leistung zu anderen als zu Testzwecken in Gebrauch nimmt, oder (b) der Kunde die erstellte Software nach Bereitstellung zur Abnahme Ab- nahme über einen Zeitraum von wenigstens 6 Wochen bestimmungsgemäß bestim- mungsgemäß im Produktivbetrieb eingesetzt hat, es sein denn, die Abnahme wird berechtigt verweigert, oder (c) mit Bezahlung, außer der Kunde hat berechtigterweise die Abnahme Ab- nahme verweigert, oder (d) wenn der Kunde innerhalb einer ihm dafür von cbs gesetzten angemessenen Frist keine Mängel rügt, die die Abnahme hindern hin- dern und cbs bei der Fristsetzung auf diese Folgen hingewiesen hat. 10.9 Soweit nichts anderes vereinbart ist, werden abgrenzbare Teilleistungen auch einzeln nach diesen Regelungen abgenommen. 10.10 9.8 Eine produktive Nutzung der Software ohne vorherige Testphase erfolgt auf Risiko des Kunden.

Appears in 1 contract

Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen Für Werk Und Dienstleistungen

Abnahme (nur Werkleistungen). Bei allen einer Abnahme zugänglichen Werkleistungen (nachfolgend Leistungen) gilt FolgendesFolgen- des: 10.1 9.1 Der Kunde hat nach Zugang des schriftlichen Abnahmeverlangens der cbs die Abnahme zu erklären, soweit keine andere Frist vereinbart wurde bei (a) Dokumenten (z.B. Konzept, Pflichtenheft, Studie, Dokumentation etc.) innerhalb von 5 Arbeitstagen, oder (b) bei der Erstellung einer Softwarelösung unverzüglich, jedoch spätestens spätes- tens innerhalb von 10 Arbeitstagen. (c) einer erneuten Abnahme unverzüglich. 10.2 9.2 Der Kunde kann sich während dieses Prüfungszeitraumes davon überzeugen, dass die Leistungen Leis- tungen vertragsgemäß erbracht wurden. Der Kunde stellt der cbs die zur Durchführung der Abnahmeprüfung erforderlichen und im Test- und Abnahmeplan beschriebenen VoraussetzungenVorausset- zungen, insbesondere Testdaten, Arbeitsplätze, Geräte und Testfälle (unter Angabe von Zweck, Eingaben und erwarteter Systemreaktion) rechtzeitig vor Beginn der Abnahmeprüfung Abnahmeprü- fung für dessen Qualitätssicherung zur Verfügung. Stellt der Kunde die zur Durchführung der Abnahme erforderlichen Voraussetzungen gemäß Vertrag trotz schriftlicher Aufforderung nicht zur Verfügung, gelten die Leistungen nach Ablauf von 10 Arbeitstagen nach dem Aufforderungsschreiben Auf- forderungsschreiben als abgenommen. Der Kunde ist verpflichtet, der cbs unverzüglich schriftlich mitzuteilen, wenn ihm während der Abnahmeprüfung Abweichungen gegenüber den vertraglich festgelegten Anforderungen bekannt werden. 10.3 9.3 Über die Abnahme wird die cbs ein schriftliches Protokoll anfertigen, dessen Richtigkeit der Kunde durch Unterzeichnung bestätigt. In diesem Protokoll sind alle festgestellten Mängel beschrieben und die Gründe einer etwaigen Abnahmeverweigerung abschließend aufgeführtaufge- führt. Soweit nichts anderes vereinbart ist, werden abgrenzbare Teilleistungen auch einzeln nach diesen Regelungen abgenommen. Bereits erklärte Teilabnahmen bleiben von späteren Abnahmeprüfungen für andere Leistungen unberührt. Gleiches gilt für bereits durchgeführte Prüfungen außerPrüfungen, außer soweit diese von einem Mangel oder seiner Beseitigung betroffen sind. 10.4 9.4 Soweit nichts anderes vereinbart ist, wird ein gerügter Mangel einer der folgenden Kategorien Katego- rien zugeordnet:: Kategorie 1 Die Leistung ist mit einem Mangel behaftet, der die Nutzbar- keit unmöglich macht oder nur mit schwerwiegenden Ein- schränkungen erlaubt Kategorie 2 Der Fehler bedingt Nutzungseinschränkungen des Systems. Der Mangel wirkt sich jedoch nicht so weitgehend auf die Funktionsfähigkeit der Leistung aus, dass die Nutzbarkeit des Systems oder des abzunehmenden Systemteils ausgeschlos- sen ist, oder der Mangel kann in einer für den Kunden zu- mutbaren Weise und Dauer durch geeignete Maßnahmen umgangen werden. Kategorie 3 Die Leistung ist mit einem Mangel behaftet, der die Nutzbar- keit nur unerheblich einschränkt. 10.5 9.5 Der Kunde ist zu einer Verweigerung der Abnahme nur wegen Mängel der Kategorie 1 (siehe Ziffer 10.49.4) berechtigt. Dies gilt auch, wenn mehrere Mängel der Kategorie 2 zusammen zu Auswirkungen der Kategorie 1 führen. Mängel der Kategorien 2 und 3 hindern die Abnahme der Leistung nicht, sondern sind im Rahmen der Nacherfüllung zu beheben. Mängel der Kategorie Ka- tegorie 1 wird cbs unverzüglich beseitigen, den Kunden hierüber schriftlich informieren und ggf. die Leistungen erneut zur Abnahme stellen; der Kunde wird die Leistungen bei Vorliegen der Abnahmevoraussetzungen unverzüglich schriftlich abnehmen. Mängel der Kategorie 2 werden binnen sechs (6) Wochen beseitigt; Mängel der Kategorie 3 innerhalb angemessener Frist. 10.6 Bereits erklärte Teilabnahmen bleiben von späteren Abnahmeprüfungen für andere Leistungen unberührt. Gleiches gilt für bereits durchgeführte Prüfungen, außer soweit diese von einem Mangel oder seiner Beseitigung betroffen sind. 10.7 9.6 Der Kunde wird die Leistung anschließend bei Vorliegen der Abnahmevoraussetzungen unverzüglich un- verzüglich schriftlich abnehmen. Soweit nach dem Vertrag ein Planungsdokument und darauf basierend die Erstellung von Software geschuldet wird, beginnt die cbs mit der Erstellung der Software erst nach erfolgter Abnahme des Planungsdokuments. 10.8 9.7 Die Leistungen gelten – auch ohne ausdrückliche Erklärung des Kunden und ohne Abnahmeverlangen Abnahme- verlangen der cbs als abgenommen, (a) wenn der Kunde die Leistung zu anderen als zu Testzwecken in Gebrauch Ge- brauch nimmt, oder (b) der Kunde die erstellte Software nach Bereitstellung zur Abnahme über einen Zeitraum von wenigstens 6 Wochen bestimmungsgemäß im Produktivbetrieb eingesetzt hat, es sein denn, die Abnahme wird berechtigt verweigert, oder (c) mit Bezahlung, außer der Kunde hat berechtigterweise die Abnahme verweigert, oder (d) wenn der Kunde innerhalb einer ihm dafür von cbs gesetzten angemessenen ange- messenen Frist keine Mängel rügt, die die Abnahme hindern und cbs bei der Fristsetzung auf diese Folgen hingewiesen hat. 10.9 Soweit nichts anderes vereinbart ist, werden abgrenzbare Teilleistungen auch einzeln nach diesen Regelungen abgenommen. 10.10 9.8 Eine produktive Nutzung der Software ohne vorherige Testphase erfolgt auf Risiko des KundenKun- den.

Appears in 1 contract

Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen Für Werk Und Dienstleistungen