Abnahmekriterien Musterklauseln

Abnahmekriterien. Die Abnahme erstreckt sich über einen Zeitraum von acht Stunden Produktionszeit und dem spezifizierten Wirkungsgrad. In Abhängigkeit von der Produktion kann sich die Abnahme auf mehrere Tage verteilen, ist allerdings auf 4 Wochen störungsfreien Betrieb begrenzt. Ist vom Auftragnehmer der Nachweis erbracht worden, dass die vertraglich vereinbarten Leistungs-, Dichtigkeits- und Garantiedaten erreicht werden, so wird nach der Abnahme ein gemeinsames Abnahmeprotokoll in dreifacher Ausfertigung gemäß Anlage im Leistungsverzeichnis erstellt und beiderseits rechtsverbindlich unterzeichnet. Der Auftraggeber behält sich mit dieser Abnahme gegenüber dem Auftragnehmer sämtliche vertragliche und gesetzliche Ansprüche vor. Zeigt sich bei dem Abnahmeversuch, dass die Anlage nicht die vertraglich spezifizierten Daten erbringt, so muss der Auftragnehmer unverzüglich um eine zeitnahe Wiederholung des Abnahmeversuches nachsuchen. Dem Auftragnehmer wird für Probeläufe ausreichend Produkt zur Verfügung gestellt. Die Nennleistung der Maschine/Linie wird gemäß der schriftlichen Festlegung garantiert. Die Anlage gilt als abgenommen, wenn: • die Anlage vollständig angeliefert, montiert und die Inbetriebnahme erfolgt ist • der garantierte Wirkungsgrad erreicht wurde • der Lärmpegel nicht überschritten wurde • die garantierte Standardabweichung nicht überschritten wurde • die garantierten Leistungen erbracht wurden • die garantierten Produkt- und Formatumstellzeiten, Reinigungszeiten und die Rüstzeit nach der Reinigung eingehalten werden • CE -Konformitätsbescheinigung/Herstellererklärung vorliegt • alle technischen Unterlagen vorliegen (siehe Kap. 2) • die zugesicherten technischen Eigenschaften erfüllt sind • eine mängelfreie Abnahme der entsprechenden Behörden und BG vorliegt
Abnahmekriterien. Der Auftraggeber führt nach Bereitstellung der Software bzw. der vereinbarten Teilleistungen eine förmliche Abnahme nach Maßgabe der (im Pflichtenheft) vereinbarten Kriterien durch. Die Abnahme des Vertragsgegenstandes wird fingiert, wenn der Auftraggeber innerhalb von 4 Wochen nach Übergabe keine schriftliche Stellungnahme abgibt. Wegen unwesentlicher Mängel kann die Abnahme nicht verweigert werden.
Abnahmekriterien. (1) Enthält der Vertrag keine Vorgaben, gemäss welchen die Abnahme erfolgt, ergeben sich die Abnahmekriterien aus den vertraglichen Leistungsbeschreibungen selbst. Fehlt eine detaillierte Leistungsbeschreibung, ergeben sich die Abnah- mekriterien aus der bestimmungsgemässen Nutzung.
Abnahmekriterien. Die Abnahmekriterien, sofern nicht von der jeweiligen Produktnorm festgelegt, richten sich nach den in Tabelle 1 (siehe Anhang) angegebenen Werten, Angaben und Merkmalen.

Related to Abnahmekriterien

  • Schlüssel Dem / den Mieter/n sind am Anreisetag nach Vorlage der Buchungsbestätigung die Schlüssel für das Mietobjekt auszuhändigen. Bei Verlust eines Schlüssels ist dies umgehend zu melden. Die Kosten für die notwendige Auswechslung des Schließsystems sind vom Mieter zu übernehmen.

  • Sprachen Die Envivas kommuniziert mit Ihnen in deutscher Sprache.

  • Einwilligung Einwilligung ist jede von der betroffenen Person freiwillig für den bestimmten Fall in informierter Weise und unmissverständlich abgegebene Willensbekundung in Form einer Erklärung oder einer sonstigen eindeutigen bestätigenden Handlung, mit der die betroffene Person zu verstehen gibt, dass sie mit der Verarbeitung der sie betreffenden personenbezogenen Daten einverstanden ist.

  • Fremdleistungen 3.1. Der Designer ist berechtigt, die zur Auftragserfüllung notwendigen Fremdleistungen im Namen und für Rechnung des Auftraggebers zu bestellen. Der Auftraggeber ist verpflichtet, dem Designer hierzu schriftliche Vollmacht zu erteilen.

  • Pkw Pkw sind als Personenkraftwagen zugelassene Kraftfahrzeuge, mit Ausnahme von Mietwagen, Taxen und Selbstfahrervermietfahrzeugen.

  • Preisänderung (1) Im Falle der Veränderung / Neueinführung von gesetzlichen Steuern, Abgaben, Versicherungsprämien, Kfz-Betriebskosten, Lohnkosten und Lohnnebenkosten, insbesondere durch den Abschluss neuer Lohn-, Mantel- oder sonstiger Tarifverträge, die zu einer Erhöhung der Kosten der vereinbarten Leistung führen, ist das Unternehmen berechtigt, das Entgelt um den Betrag in gleicher Weise zu verändern, um den sich durch die Veränderung der Lohnkosten, Lohnnebenkosten und sonstigen o. g. Kosten der Stundenverrechnungssatz für die Ausführung des Auftrages geändert hat, zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Steuern und Abgaben. Bei der Preiserhöhung ist anzugeben, welche Kostenfaktoren in welchem Umfang gestiegen sind und welche Bedeutung diese Kostensteigerung für die Kostenkalkulation hat. Kostenerhöhungen bei einzelnen Kostenbestandteilen, können nur soweit weitergegeben werden, wie sie nicht durch Preissenkungen bei anderen Kostenbestandteilen aufgewogen werden. Die Preiserhöhung tritt zum Beginn des Monats in Kraft, wenn sie dem Auftraggeber bis zum dritten Werktag des vorausgegangenen Monats unter Offenlegung der Kostenkalkulation und Nachweis der geänderten Kostenfaktoren, bekannt gegeben wurde.

  • Teilnahmeberechtigung Teilnahmeberechtigt zur Nutzung des UnionDepots im Online-Banking sind ausschließlich natürliche Personen, die Steuerinländer (das heißt uneingeschränkt steuerpflichtig) und nicht Staatsbürger der USA oder eines Embargolandes sind und ihren Wohnsitz in einem Staat haben, in dem die SEPA-Regelungen zum Europäischen Zahlungsverkehrsraum gelten. Für in den USA ansässige Anleger sind Transaktionen ausgeschlossen. Der Anle- ger ist verpflichtet, sofern er nicht deutscher Staatsangehöriger ist, sich anhand des Verkaufsprospekts des jeweiligen Fonds über etwaige Vertriebsbeschränkungen in seinem Heimatland zu informieren.

  • Vertragsdurchführung Für die Zwecke der Begründung, inhaltlichen Ausgestaltung, der Ände- rung und Beendigung des Vertragsverhältnisses mit dem Kunden, insbe- sondere zur vertragsgemäßen Erbringung der Dienste, der Abwicklung des Zahlungsverkehrs, der Erkennung, Eingrenzung und Beseitigung von Störungen oder Fehlern im Netz und an Telekommunikationsanlagen und der Bearbeitung von Kundenbeschwerden, erhebt und verwendet die Gesellschaft in dem hierfür erforderlichen Umfang Bestandsdaten der Kunden, insbesondere Anrede, Namen, Nachnamen, Adresse, Ge- burtsdatum, Telefonnummern, E-Mail-Adressen, Daten über die jeweili- ge Zahlungsabwicklung (z.B. Bankverbindung, Kreditkartendaten oder Rechnungsadresse), Informationen zu Zahlungsrückständen, Mahnun- gen, den vom Kunden bestellten Diensten, Reklamationen des Kunden, zu den technischen Merkmalen des jeweiligen Anschlusses an das BKN der Gesellschaft, der Art der genutzten Endgeräte sowie Umsatzdaten und sonstige Merkmale, die für die Auswahl bzw. Anwendung von Spezi- altarifen oder Sonderangeboten maßgeblich sind.

  • Brandschutz F.1 Der Brandschutz im Gebäude ist ein wichtiges Erfordernis. Der Mieter ist verpflichtet, sich nach seinem Einzug über die Brandschutzvorkeh- rungen, Fluchtwege und Alarmierungsmöglichkeiten zu informieren und sich so zu verhalten, dass Bränden vorgebeugt wird. Einzelheiten können den entsprechenden Aushängen und Hinweisen entnommen werden.

  • Stimmrechte Mit den Anteilscheinen sind keine Stimmrechte verbunden.