Abnahmeverfahren Musterklauseln

Abnahmeverfahren. Die hierin verwendeten, in Grossbuchstaben geschriebenen Begriffe haben die ihnen im Hauptvertrag zugewiesene Bedeutung.
Abnahmeverfahren. 11.1 Die Lieferantin verpflichtet sich, nur ausgetestete Werke bzw. Individualsoftware zur Abnahme freizugeben. Die Bestellerin kann die Testprotokolle auf Verlangen einsehen.
Abnahmeverfahren. 5.1 Jedes Arbeitsergebnis unterliegt der Abnahme durch den Kunden im Rahmen von Abnahmeprüfungen, die die Überein- stimmung des Arbeitsergebnisses mit der vereinbarten Funktionalität und Spezifikation überprüfen. Die Parteien sind be- strebt, für jedes Arbeitsergebnis vorab eine Reihe von Prüf- und Abnahmekriterien zu vereinbaren.
Abnahmeverfahren. Die Werke gelten mit Eintritt eines der folgenden Ereignisse als vom Kunden abgenommen: (a) die erste Inbetriebnahme der Werke einer „Live-Umgebung“ („go- live“); oder (b) der Abschluss einer formalen Abnahmeprüfung, die unter den folgenden Bedingungen durchgeführt wird: (i) QAD benachrichtigt den Kunden schriftlich darüber, dass die Werke abnahmebereit sind; (ii) nach Erhalt dieser Benachrichtigung wird der Kunde innerhalb von zwei (2) Wochen die Werke gemäß den im Arbeitsauftrag genannten bzw. mindestens dreißig (30) Tage vor Lieferung der Werke von XXX und dem Kunden gemeinsam entwickelten und von beiden Parteien vereinbarten Abnahmekriterien prüfen; (iii) nach Ablauf dieser Frist von zwei (2) Wochen bestätigt der Kunde QAD entweder schriftlich die Abnahme der Werke oder legt QAD eine schriftliche Beschreibung aller geltend gemachter Mängel der Werke vor, wobei diese Mängel auf die Nichtübereinstimmung der Werke mit dem entsprechenden Arbeitsauftrag beschränkt sind; (iv) legt der Kunde nicht innerhalb von zwei (2) Wochen nach Benachrichtigung des Kunden durch QAD über die Abnahmebereitschaft der Werke eine schriftliche Beschreibung etwaiger Mängel vor, so gelten die Werke als vom Kunden abgenommen; und (v) nach Erhalt einer schriftlichen Mängelbeschreibung bestimmt QAD darüber, ob ein geltend gemachter Mangel als Nichtübereinstimmung der Werke mit dem entsprechenden Arbeitsauftrag anzusehen ist; ist dies der Fall, wird QAD die betreffenden Mängel beheben, die von solchen Mängel betroffenen Teile der werke sind gemäß dem vorgenannten Verfahrens erneut zu prüfen.
Abnahmeverfahren. Die nicos wird etwaige Hard- und Software installieren, die Leistung betriebsbereit einrichten und dem Auftraggeber zwecks Übergabe ein Übergabeprotokoll mit der Aufforderung übermitteln, eine Funktion- sprüfung durchzuführen und die (Teil-)Abnahme innerhalb der vereinbarten Frist erklären.
Abnahmeverfahren. 6.1 Ist im Vertrag für die von uns erbrachten Leistungen die Durchführung eines Abnahmeverfahrens vereinbart, gelten ergänzend die nachstehenden Bestimmungen.
Abnahmeverfahren. Entsprechend den Vertragsvereinbarungen ist das Abnahmeverfahren nach den nachstehenden Regeln durchzuführen:
Abnahmeverfahren. Das Abnahmeverfahren wird vor Beginn der Abnahme gemeinsam vom Kunden und Bechtle definiert, wobei Bechtle sachrelevante Verfahrensvorschläge einbringt. Die Abnahme erbringt den Nachweis der Funktionstüchtigkeit des Werks aus der Dienstleistung gemäss den Detailspezifikationen. Die Abnahme an sich ist Sache des Kunden. Bechtle ist zur Mitwirkung in der Ausführung verpflichtet. Die Abnahme muss innert längstens 14 Tagen erfolgen, nachdem Bechtle dem Kunden schriftlich die Abnahmebereitschaft der Leistung angezeigt hat. Zeigen sich bei der Abnahme erhebliche Mängel, hat der Kunde ausschliesslich das Recht auf Nachbesserung bzw. Nachlieferung entsprechend und im Umfang des im Rahmen der Garantieleistungen vorgesehenen Rechts auf Nachbesserung. Über jede Abnahme wird ein von beiden Vertragspartnern unterzeichnetes Abnahmeprotokoll erstellt. Es hält fest, welche unwesentlichen Mängel nachzubessern sind, bzw. wegen welcher wesentlichen Mängel die Abnahme ganz oder teilweise zu wiederholen ist. Unterlässt es der Kunde aus Gründen, die nicht von Bechtle zu vertreten sind, eine Abnahmeprüfung durchzuführen sowie ein Abnahmeprotokoll zu unterzeichnen, so gilt die Abnahme nach Ablauf von 20 Tagen seit Erbringung der Leistung als erfolgt. Der produktive Einsatz von Leistungen oder Teilleistungen gilt in jedem Falle als Abnahme des produktiv eingesetzten Teils des Werkes, ohne dass es eines Abnahmeprotokolls bedürfte. Scheitert eine Abnahme definitiv, so gelten die Regelungen für die Unmöglichkeit der Nachbesserung im Rahmen der Gewährleistung sinngemäss.
Abnahmeverfahren a) Mit der Abnahme erklärt der Vertragspartner gegenüber B&M XXXXXXX, dass der Vertragsgegenstand der Leistungsbeschreibung entspricht und mängelfrei ist.
Abnahmeverfahren. Sofern nicht anders angeboten, erfolgt die Dokumentationserstellung und deren Validierung nach folgendem Verfahren: