Abonnementgebühren Musterklauseln

Abonnementgebühren. Die Abonnementgebühr wird sich während der Abonnementlaufzeit nicht ändern, es sei denn, Sie (i) überschreiten die maximale Anzahl an Kontakten, Nutzern oder andere geltende Beschränkungen (siehe Abschnitt 2.2 oben), (ii) erweitern die Produkte oder Basispakete (Upgrade) , oder (iii) abonnieren zusätzliche Funktionen oder Produkte, einschließlich zusätzlicher Kontakte. Wenn eine Preisänderung für sie gilt, werden wir ab dem nächsten Abrechnungszeitraum innerhalb der Abonnementlaufzeit entsprechend der neuen Preisstruktur Gebühren berechnen und in Rechnung stellen, es sei denn, etwas Anderes gilt gemäß „Gebührenanpassung während eines Abrechnungszeitraums“ (s.u). Es ist Ihnen nicht gestattet, Ihr Abonnement während der Abonnementlaufzeit herabzustufen (Downgrade). Um zusätzliche Gebühren zu vermeiden, sollten Sie die entsprechende Stufe des Abonnementdienstes für Ihren voraussichtlichen Bedarf erwerben. Wir überwachen oder prüfen die Anzahl der Kontakte im Abonnementdienst und die Anzahl der Nutzer auf dem Abonnementdienst. Zusätzliche Kosten können durch den Versand von SMS entstehen sowie den Transaktionsgebühren bei Online-Zahlungen durch unser Fundraising-Modul.
Abonnementgebühren. Die Abonnementgebühren des Kunden sind in dem jeweiligen Bestellformular angegeben. Der Kunde zahlt alle Gebühren bei Fälligkeit und ist für die Angabe vollständiger und richtiger Abrechnungsinformationen für nooa verantwortlich. Zahlungen erfolgen mittels Lastschrift oder Kreditkarte. Werden diese Gebühren per Kreditkarte oder auf anderem elektronischem Wege bezahlt, bevollmächtigt der Kunde nooa, diese Gebühren unter Anwendung des vom Kunden gewählten Zahlungsmittels in Rechnung zu stellen. Im Lastschriftverfahren wird der Kunde mindestens 7 Tage vor Xxxxxxxxx informiert. Zahlungsverpflichtungen sind nicht kündbar und gezahlte Gebühren sind nicht erstattungsfähig, sofern nicht in diesem Vertrag anders vorgesehen. Ist es für den Kunden erforderlich, dass eine Bestellung oder Bestellnummer verwendet wird, hat der Kunde die Bestellnummer zum Zeitpunkt des Erwerbs vorzulegen. nooa behält sich das Recht zur Sperrung des Kundenkontos sowie aller sonstigen ihm verfügbaren Rechte für den Fall vor, dass der Kunde mit der Zahlung der Abonnementgebühren in Verzug kommt. Eine Sperrung befreit den Kunden nicht von der Verpflichtung zur Zahlung fälliger Beträge.
Abonnementgebühren. 3.1 Die vertraglich festgelegten monatlichen oder jährlichen Abonnementgebühren und sonstige monatliche Zahlungen sind im Voraus fällig und zahlbar. Eventuell vereinbarte Einmalzahlungen, z.B. Aktivierungs-, Bereitstellungsgebühren bzw. Servicepauschalen für das Abonnement werden jeweils am Ende des Kalendermonats, in dem die Einmalzahlungen vereinbart wurden fällig und zahlbar. Soweit die Zahlung im Banklastschriftverfahren gemäß Ziffer 3.2 erfolgt, gelten die dort getroffenen Regelungen, soweit sie abweichen. Die unaufgeforderte Rückgabe des Digital-Receivers, der IPTV-Empfangsbox sowie sonstiger Hardware oder Smartcard vor Ablauf der Laufzeit des Abonnements entbindet den Abonnenten nicht von der Zahlungspflicht der vertraglich vereinbarten monatlichen Beiträge. Diese Regelung und Zahlungsverpflichtungen gelten nicht bei der fristgerechten Ausübung des gesetzlichen Widerrufsrechts. 3.2 Die Zahlungen im Rahmen dieser Geschäftsbeziehung erfolgen, soweit nicht abweichend festgelegt, je nach Vereinbarung im Banklastschriftverfahren, über Kreditkartenzahlung oder PayPal. Der Einzug der monatlichen Abonnementgebühren und sonstigen monatlichen Zahlungen durch Digiturk erfolgt jeweils zwischen dem 3. und 15. Tages des Kalendermonats der Leistungserbringung. Der Einzug der Gebühren für zusätzliche Leistungen erfolgt durch Digiturk monatlich zwischen dem 3. und 15. Tag des auf die Bestellung folgenden Kalendermonats. Ist der Lastschrifteinzug nicht erfolgreich, sind die Zahlungen bis spätestens zum Ende des 15. Tages des auf die Bestellung folgenden Kalendermonats zu leisten. Für jeden Fall einer verschuldet nicht eingelösten oder unberechtigt vom Abonennten zurückgerufenen Lastschrift leistet der Abonnent Digiturk für die bei Digiturk anfallende Bank-Rücklastschriftgebühr einen pauschalen Schadensersatz in Höhe von 3,50 Euro. Im Falle, dass eine Kreditkarten- oder PayPal-Zahlung auf Grund eines Verschuldens des Abonnenten rückabgewickelt werden muss, leistet der Abonnent einen pauschalen Schadensersatz von 10,00 Euro bei Kreditkartenzahlung, bzw. 16,00 Euro bei einer PayPal-Zahlung. Die Zahlungen im Rahmen der Geschäftsbeziehung, insbesondere der Abonnementgebühren und vereinbarten Einmalzahlungen erfolgen, soweit nicht abweichend festgelegt, im Banklastschriftverfahren. Der Lastschrifteinzug der Gebühren erfolgt monatlich innerhalb der ersten acht Werktage des auf die Bestellung folgenden Kalendermonats. Ist der Lastschrifteinzug nicht erfolgreich, sind die Zah...
Abonnementgebühren. Die Abonnementsgebühren werden jährlich fällig. Die erste Abbuchung startet nach Ablauf des Testzeitraums (und nach Ablauf der Widerrufsfrist) jeweils zum 01. oder 15. eines Monats und wird erneut nach dem Ablauf von 12 Monaten durchgeführt. Die monatlichen Beträge im GEMAfreien Abonnement betragen zur Zeit: Der Abschluss eines gemapflichtigen Abonnements ist derzeit nicht mo lich. Die Jahresbeiträge im GEMAfreien Abonnement richten sich nach der Größe der zu beschallenden Fläche, sowie der Anzahl der unterschiedlichen Beschallungszonen, und betragen zur Zeit: JE Zone jährlich ● Starter (bis 250qm) 118,80€ (entspricht 9,90€ mtl.) zzgl. MwSt. ● Bronze (bis 500qm) 202,80€ (entspricht 16,90€ mtl.) zzgl. MwSt. ● Silber (bis 1.000qm) 274,80€ (entspricht 22,90€ mtl.) zzgl. MwSt. ● Gold (bis 2.500qm) 358,80€ (entspricht 29,90€ mtl.) zzgl. MwSt. ● Platin (bis 5.000qm) 538,80€ (entspricht 44,90€ mtl.) zzgl. MwSt. Alle Flac̈ hen bis zur Gesamtgröße kon̈ nen in eine Zone einbezogen werden, sofern die Beschallung synchronisiert erfolgt. Für jede weitere Zone (Beschallung nicht synchronisiert) fällt die der Größe entsprechende Gebühr zusätzlich an. Upgrade MY! Fitness Music / Freischaltung unserer speziell fu Playlisten von MOVE YA! den Fitnessbereich gemixten ● Zzgl. 94,80 jährlich je Zone (entspricht 7,90€ mtl.) zzgl. MwSt. hinzubuchbar Kombination mit GEMAfreiem Abo MY UNLIMITED FREE zum Sonderpreis Lizenzfreie Group Fitness Mixe (nutzbar für zwei mobile Endgeräte) zur Nutzung über unsere kostenfreie Musik-App ● Zzgl. 126,00€ jährlich ( entspricht 10,50€ mtl.) zzgl. MwSt. je Abonnement hinzubuchbar Die vereinbarten Gebühren werden fur̈ die vereinbarte Vertragsdauer verbindlich vereinbart. Preisänderungen erfolgen automatisch zum Beginn des neuen Vertragszeitraums, wenn sich der Vertrag nach Ablauf des Mindestzeitraums automatisch verla xxxx, weil er nicht gekündigt wurde. Die vereinbarten Vertragslaufzeiten verlängern sich jeweils um die kostenlose Testphase und beinhalten die Zahlung von jeweils einer Jahresrate.
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  • Produktbeschreibung Preise, Beschreibungen und Verfügbarkeit der Produkte sind in den entsprechenden Bereichen über diese Anwendung einsehbar und können unangekündigt geändert werden. Obwohl Produkte über diese Anwendung mit der technisch größtmöglichen Sorgfalt dargestellt werden, dienen Darstellungen jeglicher Art (einschließlich graphischer Darstellungsformen, Bilder, Farben, Klänge) lediglich als Referenz und stellen keine Garantie bezüglich der Eigenschaften des erworbenen Produkts dar. Die Merkmale des ausgewählten Produkts werden im Laufe des Kaufvorgangs erläutert.

  • EMISSIONSSPEZIFISCHE ZUSAMMENFASSUNG Einleitung mit Warnhinweisen

  • Schutzumfang Die Bank ist dem Einlagensicherungsfonds des Bundesverban- des deutscher Banken e.V. angeschlossen. Der Einlagensiche- rungsfonds sichert gemäß seinem Statut – vorbehaltlich der darin vorgesehenen Ausnahmen – Einlagen, d.h. Guthaben, die sich im Rahmen von Bankgeschäften aus Beträgen, die auf einem Konto verblieben sind, oder aus Zwischenpositionen ergeben und die nach den geltenden Bedingungen von der Bank zurückzuzahlen sind. Nicht gesichert werden unter anderem die zu den Eigenmitteln der Bank zählenden Einlagen, Verbindlichkeiten aus Inhaber- und Orderschuldverschreibungen sowie Einlagen von Kreditinstituten im Sinne des Art. 4 Abs. 1 Nr. 1 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013, Finanzinstituten im Sinne des Art. 4 Abs. 1 Nr. 26 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013, Wertpapierfirmen im Sinne des Art. 4 Abs. 1 Nr. 1 der Richtlinie 2004/39/EG und Gebietskörperschaften. Einlagen von anderen Gläubigern als natürlichen Personen und rechtsfähigen Stiftungen werden nur geschützt, wenn (i) es sich bei der Einlage um keine Verbindlichkeit aus einer Na- mensschuldverschreibung oder einem Schuldscheindarlehen handelt und (ii) die Laufzeit der Einlage nicht mehr als 18 Monate beträgt. Auf Einlagen, die bereits vor dem 01. Januar 2020 bestanden ha- ben, findet die Laufzeitbeschränkung keine Anwendung. Nach dem 31. Dezember 2019 entfällt der Bestandsschutz nach vorstehendem Satz, sobald die betreffende Einlage fällig wird, gekündigt werden kann oder anderweitig zurückgefordert wer- den kann, oder wenn die Einlage im Wege einer Einzel- oder Gesamtrechtsnachfolge übergeht. Verbindlichkeiten der Banken, die bereits vor dem 1. Oktober 2017 bestanden haben, werden nach Maßgabe und unter den Voraussetzungen der bis zum 1. Oktober 2017 geltenden Rege- lungen des Statuts des Einlagensicherungsfonds gesichert. Nach dem 30. September 2017 entfällt der Bestandsschutz nach dem vorstehenden Satz, sobald die betreffende Verbindlichkeit fällig wird, gekündigt oder anderweitig zurückgefordert werden kann, oder wenn die Verbindlichkeit im Wege einer Einzel- oder Ge- samtrechtsnachfolge übergeht.

  • Umfang Mitversichert sind öffentlich-rechtliche Pflichten oder Ansprüche zur Sanierung von Umweltschäden gemäß Umweltschadensgesetz (USchadG), soweit während der Wirksamkeit des Versicherungsvertra- ges - die schadenverursachenden Emissionen plötzlich, unfallartig und be- stimmungswidrig in die Umwelt gelangt sind oder - die sonstige Schadenverursachung plötzlich, unfallartig und bestim- mungswidrig erfolgt ist. Auch ohne Vorliegen einer solchen Schadenverursachung besteht Ver- sicherungsschutz für Umweltschäden durch Lagerung, Verwendung oder anderen Umgang von oder mit Erzeugnissen Dritter ausschließ- lich dann, wenn der Umweltschaden auf einen Konstruktions-, Produk- tions- oder Instruktionsfehler dieser Erzeugnisse zurückzuführen ist. Jedoch besteht kein Versicherungsschutz, wenn der Fehler im Zeit- punkt des Inverkehrbringens der Erzeugnisse nach dem Stand von Wis- senschaft und Technik nicht hätte erkannt werden können (Entwick- lungsrisiko). Umweltschaden ist eine - Schädigung von geschützten Arten und natürlichen Lebensräumen, - Schädigung der Gewässer einschließlich Grundwasser, - Schädigung des Bodens. Mitversichert sind - teilweise abweichend von Abschnitt A Ziffer 7.15 - Pflichten oder Ansprüche wegen Umweltschäden an eigenen, gemiete- ten, geleasten, gepachteten oder geliehenen Grundstücken, soweit diese Grundstücke vom Versicherungsschutz dieses Vertrages erfasst sind.

  • Datenverarbeitung Die personenbezogenen Daten, die wir über Sie und andere Personen verarbeiten, sind abhängig vom Verhältnis, in dem Sie mit uns stehen. Auch die Art der Kommunikation zwischen uns und die von uns bereitgestellten Produkte und Dienstleistungen haben Einfluss darauf, wie und ob wir personenbezogene Daten verarbeiten. Es werden verschiedene Arten personenbezogener Daten gespeichert, je nachdem, ob Sie Versicherungsnehmer oder Anspruchsteller sind, Sie bezüglich unserer Dienstleistungen angefragt haben oder Sie aus einer Versicherungsdeckung gemäß einer Versicherungspolice begünstigt sind, die von einem anderen Versicherungsnehmer abgeschlossen wurde (zum Beispiel, wenn Sie versicherte Person einer „D&O Versicherung“ sind). Ebenso speichern wir andere personenbezogene Daten in verschiedener Weise, wenn Sie zum Beispiel ein Versicherungsmakler oder ein bestellter Vertreter, ein Zeuge oder eine sonstige Person, mit der wir in Beziehung stehen, sind. Da wir Versicherungsprodukte, Schadensregulierung, Unterstützung und damit verbundene Dienstleistungen anbieten, umfassen die personenbezogenen Daten, die wir speichern und verarbeiten, abhängig vom Verhältnis, in dem Sie mit uns stehen, unter anderem folgende Arten personenbezogener Daten:

  • Erstattung bei einer nicht autorisierten Zahlung Im Falle einer vom Kunden nicht autorisierten Zahlung hat die Bank gegen den Kunden keinen Anspruch auf Erstattung ihrer Aufwendungen. Sie ist verpflichtet, dem Kunden den von seinem Konto abgebuchten Lastschriftbetrag zu erstatten. Dabei bringt sie das Konto wieder auf den Stand, auf dem es sich ohne die Belastung durch die nicht autorisierte Zahlung befunden hätte. Diese Verpflichtung ist spätestens bis zum Ende des Geschäftstags gemäß „Preis- und Leistungsverzeichnis“ zu erfüllen, der auf den Tag folgt, an welchem der Bank angezeigt wurde, dass die Zahlung nicht autorisiert ist, oder die Bank auf andere Weise davon Kenntnis erhalten hat. Hat die Bank einer zuständigen Behörde berechtigte Gründe für den Verdacht, dass ein betrügerisches Verhalten des Kunden vorliegt, schriftlich mitgeteilt, hat die Bank ihre Verpflichtung aus Sätzen 2 und 3 unverzüglich zu prüfen und zu erfüllen, wenn sich der Betrugsverdacht nicht bestätigt.

  • Zweckgebundene Einzugspapiere Werden der Bank Einzugspapiere mit der Maßgabe eingereicht, dass ihr Gegenwert nur für einen bestimmten Zweck verwendet werden darf, erstrecken sich die Sicherungsübereignung und die Sicherungsabtretung nicht auf diese Papiere.

  • Sehhilfen sind, abweichend von § 4 Nr. 2 d) Satz 6 Teil II AVB/KK 2013, unabhängig von der Anzahl erstattungsfähig zu 100 %, maximal 300 EUR innerhalb von jeweils drei Kalenderjahren ab Versicherungsbeginn.

  • Eingruppierung, Entgelt und sonstige Leistungen 12 Eingruppierung § 13 Eingruppierung in besonderen Fällen § 14 Vorübergehende Übertragung einer höherwertigen Tätigkeit § 15 Tabellenentgelt § 16 Stufen der Entgelttabelle § 17 Allgemeine Regelungen zu den Stufen § 18 - gestrichen - § 19 Erschwerniszuschläge § 20 Jahressonderzahlung § 21 Bemessungsgrundlage für die Entgeltfortzahlung § 22 Entgelt im Krankheitsfall § 23 Besondere Zahlungen § 24 Berechnung und Auszahlung des Entgelts § 25 Betriebliche Altersversorgung

  • Nutzungsumfang 2.1 Die vertragsgegenständlichen Leistungen dürfen nur durch den Kunden und nur zu den im Vertrag vereinbarten Zwecken verwendet werden. Der Kunde darf während der Laufzeit des Vertrages auf die vertragsgegenständlichen Leistungen mittels Telekommunikation (über das Internet) zugreifen und mittels eines Browsers oder einer anderen geeigneten Anwendung (z.B. „App“) die mit der Software verbundenen Funktionalitäten vertragsgemäß nutzen. Darüber hinausgehende Rechte, insbesondere an der Software oder den ggf. bereitgestellten Infrastrukturleistungen im jeweiligen Rechenzentrum erhält der Kunde nicht. Jede weitergehende Nutzung bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Anbieters. 2.2 Der Kunde darf die Software insbesondere nicht über den vereinbarten Nutzungsumfang hinaus in Anspruch nehmen oder von Dritten nutzen lassen oder sie Dritten zugänglich machen. Insbesondere ist es dem Kunden nicht gestattet, Software oder Teile davon zu vervielfältigen, zu veräußern oder zeitlich begrenzt zu überlassen, zu vermieten oder zu verleihen. 2.3 Der Anbieter ist berechtigt, angemessene technische Maßnahmen zum Schutz vor einer nicht vertragsgemäßen Nutzung zu treffen. Der vertragsgemäße Einsatz der Leistungen darf dadurch nicht mehr als nur unwesentlich beeinträchtigt werden. 2.4 Im Falle eines vertragswidrigen Überschreitens des Nutzungsumfangs durch einen Nutzer oder im Falle einer unberechtigten Nutzungsüberlassung hat der Kunde dem Anbieter auf Verlangen unverzüglich sämtliche ihm verfügbaren Angaben zur Geltendmachung der Ansprüche wegen der vertragswidrigen Nutzung zu machen, insbesondere Name und Anschrift des Nutzers mitzuteilen. 2.5 Der Anbieter kann die Zugangsberechtigung des Kunden widerrufen und / oder den Vertrag kündigen, wenn der Kunde die ihm gestattete Nutzung erheblich überschreitet oder gegen Regelungen zum Schutz vor unberechtigter Nutzung verstößt. Damit verbunden kann der Anbieter den Zugriff auf die vertraglichen Leistungen unterbrechen bzw. sperren. Der Anbieter hat dem Kunden vorher grundsätzlich eine angemessene Nachfrist zur Abhilfe zu setzen. Der alleinige Widerruf der Zugangsberechtigung gilt nicht zugleich als Kündigung des Vertrages. Den Widerruf der Zugangsberechtigung ohne Kündigung kann der Anbieter nur für eine angemessene Frist, maximal 3 Monate, aufrechterhalten. 2.6 Der Anspruch des Anbieters auf eine Vergütung für die über die vereinbarte Nutzung hinausgehende Nutzung bleibt unberührt. 2.7 Der Kunde hat einen Anspruch auf Wiedereinräumung der Zugangsberechtigung und der Zugriffsmöglichkeit, nachdem er nachgewiesen hat, dass er die vertragswidrige Nutzung eingestellt und eine zukünftige vertragswidrige Nutzung unterbunden hat.