GEBÜHREN UND ZAHLUNG Musterklauseln

GEBÜHREN UND ZAHLUNG. 2.1 Erteilte Aufträge können weder storniert werden, noch können die bezahlten Beträge rückerstattet werden, sofern es in dem Rahmenvertrag oder in Ihrem jeweiligen Auftrag nicht anders vereinbart ist. Die in einem Auftrag angeführten Gebühren (Entgelte) verstehen sich ohne Steuern und Spesen. 2.2 Wenn Sie die Menge der bestellten Services überschreiten, müssen Sie die überschüssige Menge unverzüglich erwerben und die entsprechenden Gebühren dafür zahlen.
GEBÜHREN UND ZAHLUNG. 2.1 Alle zu zahlenden Gebühren sind innerhalb von 30 (dreißig) Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig. Erteilte Aufträge können weder storniert werden, noch können die bezahlten Beträge rückerstattet werden, sofern es in diesem Vertrag oder in Ihrem jeweiligen Auftrag nicht anders vereinbart ist. Sie stimmen zu, alle nach geltendem Recht vorgeschriebenen Verkaufs-, Mehrwert- oder ähnlichen Steuern und Gebühren („Steuern“) zu zahlen, die wir für die von Ihnen bestellten Services entrichten müssen, wobei hiervon Steuern auf unsere Erträge ausgenommen sind. Die in einem Auftrag angeführten Gebühren verstehen sich ohne Steuern und Spesen. 2.2 Wenn Sie die Menge der bestellten Services überschreiten, müssen Sie die überschüssige Menge unverzüglich erwerben und die entsprechenden Gebühren dafür zahlen. 2.3 Sie nehmen zur Kenntnis, dass Sie möglicherweise mehrere Rechnungen für die bestellten Services erhalten. Rechnungen werden Ihnen gemäß der Oracle Richtlinie für Fakturierungsstandards (Oracle Invoicing Standards Policy) zugestellt, die unter xxxx://xxx.xxxxxx.xxx/xx/xxxxxxxxx/xxxxxxxxx/xxxxxxxxx-xxxxxxxxx-xxxxxx-0000000.xxx. eingesehen werden kann.
GEBÜHREN UND ZAHLUNG. (a) Gebühren und Zahlung: Die Gewährung der Lizenz setzt voraus, dass Sie die in Ihrer Rechnung angegebenen Gebühren fristgerecht bezahlt haben. Mit Ausnahme dessen, was in diesem Dokument auf sonstige Art und Weise näher angegeben ist, sind die gezahlten oder zu zahlenden Lizenzgebühren weder rückerstattungsfähig noch annullierbar. Bei Zahlung mit Kreditkarte erklären Sie sich damit einverstanden, dass Sie Ihre Kreditkartendaten und sonstigen, erforderlichen, personenbezogenen Daten unserem externen Zahlungsdienstleister weitergegeben werden, um Ihre Zahlung in unserem Namen bearbeiten zu können. Sie sind für sämtliche Transaktionsgebühren, Gebühren für die Währungsumrechnung, die von Ihrem Finanzinstitut oder Kreditkartenanbieter in Rechnung gestellt oder aufgeschlagen werden, alleine verantwortlich. Sie sind dafür verantwortlich, uns vollständige und genaue Rechnungs- und Kontaktinformationen zur Verfügung zu stellen und diese auf dem neuesten Stand zu halten. (b) Wiederverkäufer: Wenn Sie eine Lizenz über einen autorisierten Wiederverkäufer (einen „Wiederverkäufer“) erwerben, zahlen Sie an den Wiederverkäufer die zwischen Ihnen und dem Wiederverkäufer vereinbarten Gebühren, anstatt uns zu bezahlen. Unsere Rechnung enthält die Einzelheiten Ihrer Transaktion mit uns, wie sie uns vom Wiederverkäufer in Ihrem Namen mitgeteilt wurden, und wir sind nicht verantwortlich für Ungenauigkeiten oder Fehler, die dem Wiederverkäufer bei der Bestätigung Ihrer Bestellung unterlaufen sind. Sie autorisieren uns hiermit, von Ihrem Wiederverkäufer entsprechende Informationen über Sie und Ihre Anwender (wobei diese Informationen Personenbezogene Daten beinhalten können) zum Zwecke der Bearbeitung Ihrer Bestellung und zum Anbieten unserer Produkte und Dienstleistungen Ihnen gegenüber einzuholen. Diese Informationen werden von uns im Einklang mit unserer Datenschutzrichtlinie erhoben und bearbeitet. Wiederverkäufer sind nicht autorisiert, die Bedingungen dieser Vereinbarung abzuändern oder Versprechungen oder Zusagen in unserem Namen zu machen und wir sind an keine Verpflichtungen Ihnen gegenüber gebunden, die nicht in dieser Vereinbarung dargelegt sind. Sollten Sie nach den aktuellen Bedingungen ein Anrecht auf eine Rückvergütung haben, dann werden wir, es sei denn, wir geben etwas anderes näher an, alle maßgeblichen Gebühren direkt dem Wiederverkäufer erstatten und der Wiederverkäufer haftet alleine für die Rückerstattung der maßgeblichen Beträge an Sie. (c) Zahlungsausfal...
GEBÜHREN UND ZAHLUNG. 10.1. Mit Zustandekommen des Vertrags hat der Kunde in die Gebühren eingewilligt, die er CCV für die bereitzustellenden Produkte und Services schuldet. 10.2. Sofern nicht anders vereinbart, werden sämtliche Beträge, die der Kunde CCV schuldet, im Voraus per Lastschrift vom Konto des Kunden eingezogen, dessen Nummer im Vertrag angegeben ist oder CCV anderweitig vom Kunden mitgeteilt wurde. Der Kunde hat sicherzustellen, dass das jeweilige Konto immer einen ausreichenden Kontostand aufweist. Falls erforderlich, zeigt sich der Kunde bei der Erteilung der erforderlichen Genehmigungen kooperativ, um CCV die Ausführung der Lastschrift zu ermöglichen. Der Kunde garantiert die Richtigkeit der Angaben, die er in diesem Zusammenhang an CCV übermittelt. 10.3. Der Kunde wird spätestens 5 Tage vor dem Belastungsdatum über den genauen Tag und Betrag der Belastung in Kenntnis gesetzt. Im Falle regelmäßiger Abbuchungen werden dem Kunden ebenfalls spätestens 5 Tage vor dem jeweiligen Belastungsdatum die bevorstehenden regelmäßigen Abbuchungen samt Beträgen und Tagen der Belastung mitgeteilt. 10.4. Sofern mit dem Kunden die Zahlung per Rechnung im Nachhinein vereinbart wurde, gilt eine Zahlungsfrist von vierzehn (14) Tagen ab dem Rechnungsdatum. 10.5. Mit Ausnahme gesetzlicher Aufrechnungsverbote ist CCV berechtigt, mit sämtlichen Ansprüchen, die CCV gegen den Kunden hat, gegen etwaige Ansprüche des Kunden gegen CCV aufzurechnen. Der Kunde ist nur dann zur Aufrechnung berechtigt, sofern und soweit die Gegenforderung des Kunden aus demselben Vertragsverhältnis stammt oder die Gegenforderungen in einer unanfechtbaren Gerichtsentscheidung festgestellt, von CCV anerkannt oder unbestritten sind. Der Kunde ist nicht berechtigt, seine Zahlungsverpflichtungen auszusetzen, es sei denn, seine Gegenforderung beruht auf demselben Vertragsverhältnis. 10.6. Wenn ein vom Kunden geschuldeter Betrag nicht per Lastschrift eingezogen werden kann oder der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen nicht auf andere Weise nachkommt, befindet sich der Kunde ohne weitere Mahnung und/oder diesbezügliche Inverzugsetzung rechtlich betrachtet im Verzug. In diesem Fall ist CCV berechtigt, für den Zeitraum vom Fälligkeitstag der Rechnung bis zum Tag ihrer vollständigen Begleichung den gesetzlichen Zinssatz für Handelsgeschäfte gemäß § 288 Abs. 2 BGB zu berechnen, und zwar unbeschadet sonstiger Rechte von CCV, einschließlich dem Recht von CCV, seine Verpflichtungen (zu denen in jedem Fall die Leistungserbringu...
GEBÜHREN UND ZAHLUNG. 4.1. Der Preis und/oder die geltenden Vergütungssätze, die jeweils durch den Kunden für die Produkte und Dienstleistungen zu zahlen sind, werden im Vertrag festgelegt. 4.2. Alle Gebühren, die durch den Kunden zu zahlen sind, verstehen sich ausschließlich Steuern, die gesondert zu zahlen sind, sofern nicht der Kunde dem Unternehmen einen gültigen Nachweis über eine Steuerbefreiung vorlegt. Das Unternehmen kann den im Rahmen eines Vertrags zu zahlenden Preis um die Steuern erhöhen, die das Unternehmen gemäß den Forderungen einer Steuerbehörde einbehalten oder abziehen muss. 4.3. Alle Produktpreise werden durch das Unternehmen EX-WORKS (Incoterms 2020) angegeben. Wenn die Lieferung nicht EX-WORKS erfolgt, wird dies im Vertrag festgelegt, und der Kunde ist verpflichtet, die Gebühren des Unternehmens für diese Art der Lieferung zu zahlen (einschließlich unter anderem für Transport, Verpackung und Versicherung). 4.4. Das Unternehmen ist berechtigt, dem Kunden den vertraglich vereinbarten Preis für die Produkte jederzeit nach Vertragsschluss in Rechnung zu stellen. Das Unternehmen stellt die Dienstleistungen dem Kunden monatlich oder nach Abschluss der Dienstleistungen in Rechnung, wobei der jeweils frühste Zeitpunkt maßgeblich ist. 4.5. Der Kunde muss jede durch das Unternehmen ausgestellte Rechnung innerhalb von dreißig
GEBÜHREN UND ZAHLUNG. 7.1 Der Kunde hat TomTom für die Erbringung des WEBFLEET Dienstes die in der Preisliste aufgeführten Gebühren zu bezahlen. Die Gebühren gelten zuzüglich (I) Mehrwertsteuer und aller weiteren Verkaufssteuern, Nebenkosten und Auslagen und (II) Kosten in Zusammenhang mit dem Kauf, der Miete oder der Nutzung der Posten und Dienste, die in Artikel 3.3 und 5.1 bezeichnet sind, (sofern nichts Anderes vereinbart ist). 7.2 Die Gebühren sind für die Erstlaufzeit festgelegt und können danach von TomTom zum ersten Tag jeden Folgejahres angepasst werden, vorausgesetzt dass TomTom den Kunden hiervon mindestens vier (4) Monate zuvor in Kenntnis gesetzt hat. 7.3 Die Gebühren sind monatlich im Voraus zu zahlen. Sofern nichts Anderes vereinbart ist, zieht TomTom alle Zahlungen per Einzugsermächtigung ein. Der Kunde ermächtigt TomTom hiermit, die fälligen Zahlungen von dem Konto des Kunden, wie im Auftragsformular ange- geben, einzuziehen. Die Vorankündigung für den Bankeinzug per Lastschrift wird auf der Rechnung angeführt. Der Zeitraum zwischen der Vorankündigung und dem Bankeinzug kann kürzer als die 14 Kalendertage nach SEPA-Standard sein. Falls ein Einzug erfolglos ist: (I) liegt ein Verstoß des Kunden gegen diesen Vertrag vor, ohne dass es einer Mahnung bedarf, und werden 1/2 ausdrücklich Gegenstand des Vertrages und aller folgenden zwischen TomTom und dem Kunden geschlossenen Verträge im Zusammenhang mit dem WEBFLEET Dienst.
GEBÜHREN UND ZAHLUNG. 2.1 Ihr Auftrag kann nach der Erteilung nicht storniert werden und die bezahlten Beträge sind nicht erstattungsfähig, ausser in diesem Rahmenvertrag oder in Ihrem Auftrag ist etwas anderes bestimmt. Solche Aufwendungen sowie Steuern sind in den in einem Auftrag für Services genannten Gebühren nicht inbegriffen. 2.2 Wenn Sie die Menge der bestellten Services überschreiten, müssen Sie die überschreitende Menge unverzüglich erwerben und die entsprechende Gebühr dafür zahlen.
GEBÜHREN UND ZAHLUNG. Das Coachinghonorar beträgt zurzeit (nach Vereinbarung) € pro Stunde zzgl. ges. MWSt. (Vorzugskonditionen gegenüber dem Normal-Honorarsatz von (aktueller Stundensatz ISS),- € / h netto). Soweit nicht anders vereinbart, erfolgt die Zahlung zur Nutzung der ISS-Coachingcard wegen der Vorzugskonditionen jeweils zum rechnerischen Quartalsbeginn für 3 Stunden im Voraus, erstmalig zum 1. (Monat / Jahr). Dazu erhält der Klient eine Rechnung. Soweit für den Coach Nebenkosten (z.B. Spesen) oder Sachkosten (z.B. für Material) anfallen, werden diese nach Absprache zwischen Coach und Klient gesondert in Rechnung gestellt.
GEBÜHREN UND ZAHLUNG. 4.1 Der Kunde verpflichtet sich, die Gebühren für die Services gemäß den Angaben in der Auftragsbestätigung (SOA) an CMS zu zahlen 4.2 Im Vorfeld gemäß den Angaben in der Auftragsbestätigung (SOA) zu zahlende Gebühren werden nach der Installation in Rechnung gestellt und sind innerhalb von 30 Tagen ab Rechnungsdatum vom Kunden zu zahlen. 4.3 Der Kunde wird CMS die Abonnementsgebühren für die Services folgendermaßen bezahlen: 4.3.1 entweder monatlich im Voraus am ersten Werktag eines jeden Monats, beginnend in dem auf den Vertragsbeginn folgenden Monat, und zwar per Lastschriftverfahren, wobei der Kunde die gelegentlich von CMS benötigten Lastschriftformulare ausfüllen und unterschreiben wird, und CMS dem Kunden vor dem Fälligkeitsdatum eine Rechnung darüber zustellen wird; 4.3.2 oder jährlich im Voraus am ersten Werktag des jährlichen Vertragszeitraums. Der Kunde wird eine Bestellung aufgeben, und CMS wird dem Kunden unter Angabe der Bestellnummer eine Rechnung zustellen. 4.4 Wenn der Kunde CMS die fälligen Gebühren nicht am Fälligkeitstag bezahlt, ist CMS ohne Einschränkung jeglicher anderer gesetzlich verfügbarer Rechte oder Mittel zu Folgendem berechtigt: 4.4.1 die Erbringung von Services und Support gemäß Klausel 3 einzustellen; und 4.4.2 dem Kunden ab dem Fälligkeitsdatum Verzugszinsen in einer Höhe von 2% pro Monat (sowohl vor als auch nach der Urteilsfällung) auf den unbezahlten Betrag zu berechnen, bis der ausstehende Betrag in voller Höhe beglichen wurde. 4.5 Gebühren und alle anderen vom Kunden im Rahmen dieses Vertrags zu zahlende Beträge verstehen sich ohne MwSt., die vom Kunden zusätzlich zu den Gebühren zu dem jeweils gültigen Satz zu zahlen ist. 4.6 Jegliche Rückfragen über den Inhalt einer Rechnung müssen vom Kunden in Schriftform innerhalb von sieben Tagen ab Rechnungsdatum bei CMS eingereicht werden. Gehen keine Rückfragen ein, wird die Rechnung als vom Kunden akzeptiert angesehen. 4.7 Alle Zahlungen des Kunden an CMS sind in der gemäß Auftragsbestätigung (SOA) angegebenen Währung zu zahlen.
GEBÜHREN UND ZAHLUNG. 6.1 In Anbetracht der Tatsache, dass WTV die Dienstleistungen ausführt, muss der Kunde WTV die Kosten gemäß Dokumente, Geräte und sonstiges Eigentum von WTV oder eines Mitglieds der WTV-Gruppe.