Gebühren und Zahlung Musterklauseln

Gebühren und Zahlung. 2.1 Erteilte Aufträge können weder storniert werden, noch können die bezahlten Beträge rückerstattet werden, sofern es in dem Rahmenvertrag oder in Ihrem jeweiligen Auftrag nicht anders vereinbart ist. Die in einem Auftrag angeführten Gebühren (Entgelte) verstehen sich ohne Steuern und Spesen.
Gebühren und Zahlung. 7.1 Der Kunde hat TomTom für die Erbringung des WEBFLEET Dienstes die in der Preisliste aufgeführten Gebühren zu bezahlen. Die Gebühren gelten zuzüglich
Gebühren und Zahlung. 4.1. Der Preis und/oder die geltenden Vergütungssätze, die jeweils durch den Kunden für die Produkte und Dienstleistungen zu zahlen sind, werden im Vertrag festgelegt.
Gebühren und Zahlung. 1. Die Registraren vom Register in Rechnung gestellten entsprechenden Gebühren für die Registrierung, Verlängerung, Vertragslaufzeiterweiterung, Übertragung und Reaktivierung von Domains können auf der Website des Registers eingesehen werden.
Gebühren und Zahlung. 2.1 Alle zu zahlenden Gebühren sind innerhalb von 30 (dreißig) Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig. Erteilte Aufträge können weder storniert werden, noch können die bezahlten Beträge rückerstattet werden, sofern es in diesem Vertrag oder in Ihrem jeweiligen Auftrag nicht anders vereinbart ist. Sie stimmen zu, alle nach geltendem Recht vorgeschriebenen Verkaufs-, Mehrwert- oder ähnlichen Steuern und Gebühren („Steuern“) zu zahlen, die wir für die von Ihnen bestellten Services entrichten müssen, wobei hiervon Steuern auf unsere Erträge ausgenommen sind. Die in einem Auftrag angeführten Gebühren verstehen sich ohne Steuern und Spesen.
Gebühren und Zahlung. Die Gebühren für die Nutzung der Dienstleistung sind in den Preisrichtlinien unter xxxxxxx.xxxxxxx.xxx aufgeführt, die hiermit per Bezugnahme in diese Bedingungen aufgenommen werden. Trimble kann die Preisrichtlinien gelegentlich ergänzen, und wir werden angemessene Anstrengungen unternehmen, um Sie über die Änderungen über Mitteilungen über Ihr Account, per E-Mail oder auf anderem Wege zu informieren. Ihre fortgesetzte Nutzung der Dienstleistung nach der Anzeige jeglicher Änderungen der Preisrichtlinien bestätigt dann Ihre Annahme jener Änderungen. Eine falsche Leistung oder Nichterfüllung von Transaktionen zwischen Ihnen und anderen Transportakteuren aufgrund Ihrer Nutzung der Dienstleistung entbindet Sie nicht von Ihrer Verpflichtung, die Gebühren für die Nutzung der Dienstleistung zu entrichten. Sie werden alle Gebühren innerhalb von 30 Tagen nach dem Datum der entsprechenden von Trimble ausgestellten Rechnung bezahlen. Falls Trimble Sie ermächtigt, die Gebühren per Kreditkarte zu bezahlen, ermächtigen Sie Trimble auch, die Kreditkarte zu belasten, und Sie müssen jederzeit bei Trimble aktuelle Kreditkartendaten aufrechterhalten. Alle von Ihnen gemäß diesen Bedingungen zahlbaren Beträge müssen ohne Aufrechnung oder Gegenforderung und ohne Abzug oder Einbehaltung bezahlt werden. Im Ermessen von Trimble können auf überfällige Beträge Verzugsgebühren anfallen, in Höhe des geringeren Betrags von 1,5 % pro Monat oder der höchsten laut geltendem Gesetz zulässigen Höhe. Die Gebühren sind ohne Steuern angegeben, und Sie werden Trimble alle Steuern unverzüglich zahlen oder erstatten, die sich aus den gemäß diesen Bedingungen gekauften Dienstleistungen ergeben. “Steuern” bezeichnet jegliche Umsatz-, Nutzungs- oder sonstigen Steuern (außer solchen auf das Einkommen von Trimble), Export- und Importabgaben, Zollabgaben und ähnliche Gebühren, die für die Transaktionen gelten, die in einer Anordnung vorgesehen und von einer jeglichen Regierung oder sonstigen Behörde auferlegt werden. Falls Ihre Zahlung überfällig ist, behält sich Trimble das Recht vor, zusätzlich zu seinen sonstigen Rechten oder Rechtsmitteln Ihren Zugang zur Dienstleistung auszusetzen, bis jene Beträge vollständig bezahlt wurden.
Gebühren und Zahlung. 6.1 Der Kunde ist verpflichtet, alle von GBG ausgestellten Rechnungen innerhalb von 28 Tagen ab Rechnungsdatum zu begleichen.
Gebühren und Zahlung. (a) Gebühren und Zahlung: Die Gewährung der Lizenz setzt voraus, dass Sie die in Ihrer Rechnung angegebenen Gebühren fristgerecht bezahlt haben. Mit Ausnahme dessen, was in diesem Dokument auf sonstige Art und Weise näher angegeben ist, sind die gezahlten oder zu zahlenden Lizenzgebühren weder rückerstattungsfähig noch annullierbar. Bei Zahlung mit Kreditkarte erklären Sie sich damit einverstanden, dass Sie Ihre Kreditkartendaten und sonstigen, erforderlichen, personenbezogenen Daten unserem externen Zahlungsdienstleister weitergegeben werden, um Ihre Zahlung in unserem Namen bearbeiten zu können. Sie sind für sämtliche Transaktionsgebühren, Gebühren für die Währungsumrechnung, die von Ihrem Finanzinstitut oder Kreditkartenanbieter in Rechnung gestellt oder aufgeschlagen werden, alleine verantwortlich. Sie sind dafür verantwortlich, uns vollständige und genaue Rechnungs- und Kontaktinformationen zur Verfügung zu stellen und diese auf dem neuesten Stand zu halten.
Gebühren und Zahlung. Das Coachinghonorar beträgt zurzeit (nach Vereinbarung) € pro Stunde zzgl. ges. MWSt. (Vorzugskonditionen gegenüber dem Normal-Honorarsatz von (aktueller Stundensatz ISS),- € / h netto). Soweit nicht anders vereinbart, erfolgt die Zahlung zur Nutzung der ISS-Coachingcard wegen der Vorzugskonditionen jeweils zum rechnerischen Quartalsbeginn für 3 Stunden im Voraus, erstmalig zum 1. (Monat / Jahr). Dazu erhält der Klient eine Rechnung. Soweit für den Coach Nebenkosten (z.B. Spesen) oder Sachkosten (z.B. für Material) anfallen, werden diese nach Absprache zwischen Coach und Klient gesondert in Rechnung gestellt.
Gebühren und Zahlung. Alle Gebühren sind in dem jeweiligen Bestellformular festgelegt und werden vom Kunden gemäß den im Bestellformular festgelegten Zahlungsbedingungen gezahlt. Sofern nicht ausdrücklich in Abschnitt 9 (Eingeschränkte Garantie) und Abschnitt 12.5 (Entschädigung) festgelegt sind, sind alle Gebühren nicht erstattungsfähig. Marmind ist berechtigt, die Gebühren zu Beginn jedes Verlängerungszeitraums auf der Grundlage des Harmonisierten Verbraucherpreisindexes (oder eines Nachfolgers), der im dritten Monat vor jeder Verlängerungsperiode veröffentlicht wird, an die Inflation anzupassen.