Abrechnung von Stromverbräuchen. Eine gesonderte Abrechnung von Stromverbräuchen ist in allen Fällen ausgeschlossen, in denen nicht gemäß dieser Bestimmung die Verpflichtung zur Verwendung einer mobilen geeichten Messeinrichtung besteht. Dies gilt nicht für Stromverbräuchen auf Baustellen, die über geeichte Baustromzähler erfasst werden, sowie für Stromverbräuche in Räumen oder Teilbereichen von Räumen, die dem Auftragnehmer nicht nur vorübergehend überlassen wurden.
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Abrechnung von Stromverbräuchen. Eine gesonderte Abrechnung von Stromverbräuchen ist in allen Fällen ausgeschlossen, in denen nicht gemäß ge- mäß dieser Bestimmung die Verpflichtung zur Verwendung einer mobilen geeichten Messeinrichtung bestehtbe- steht. Dies gilt nicht für Stromverbräuchen auf Baustellen, die über geeichte Baustromzähler erfasst werden, sowie für Stromverbräuche in Räumen oder Teilbereichen von Räumen, die dem Auftragnehmer AN nicht nur vorübergehend vorüberge- hend überlassen wurden.
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Samples: Einkaufsbedingungen Für Bauaufträge, Einkaufsbedingungen Für Bauaufträge