Common use of Abschleppdienst Clause in Contracts

Abschleppdienst. Wird das Fahrzeug durch Panne, Verkehrsunfall, Brand, (auch teilweisen oder versuchten) Diebstahl, (auch teilweisen) Raub des Fahrzeuges derart beschädigt, dass seine Benutzung unmöglich ist, schickt die Orga- nisationsstruktur dem Versicherten unmittelbar einen Abschleppwagen, um das Fahrzeug zur nächsten Kun- dendienststelle des Fahrzeugherstellers oder, falls dies nicht möglich oder zu kostenaufwendig ist, zur nächst- gelegenen Werkstatt abzuschleppen. Die Versicherungs- gesellschaft übernimmt die entsprechenden Kosten bis zu einem Höchstbetrag von 200,00 Euro pro Schadenfall. Eventuelle Mehrkosten wie auch die Kosten für ggf. bei der Notreparatur verwendete Ersatzteile, die Arbeitskosten sowie alle sonstigen Kosten für die vom Pannendienst ausgeführten Reparaturen trägt der Versicherte. Tritt der Scha- denfall im Ausland oder auf der Autobahn auf, gibt die Organisationsstruktur direkt spezifische Anweisungen. Die Abschleppkosten sind vom Versicherten zu tra- gen, wenn das Fahrzeug beim Fahren abseits von öffentlichen Straßen oder diesen gleichgestellten Flächen (Off-Road-Fahrten) beschädigt wird.

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Abschleppdienst. Wird das Fahrzeug durch Panne, Verkehrsunfall, Brand, (auch teilweisen oder versuchten) Diebstahl, (auch teilweisen) Raub des Fahrzeuges derart beschädigt, dass seine Benutzung unmöglich ist, schickt die Orga- nisationsstruktur Organisations- struktur dem Versicherten unmittelbar einen AbschleppwagenAbschlep- pwagen, um das Fahrzeug zur nächsten Kun- dendienststelle Kundendienst- stelle des Fahrzeugherstellers oder, falls dies nicht möglich mög- lich oder zu kostenaufwendig ist, zur nächst- gelegenen nächstgelegenen Werkstatt abzuschleppen. Die Versicherungs- gesellschaft Versicherungsgesellschaft übernimmt die entsprechenden Kosten bis zu einem Höchstbetrag von 200,00 Euro pro Schadenfall. Eventuelle Mehrkosten wie auch die Kosten für ggf. bei der Notreparatur verwendete Ersatzteile, die Arbeitskosten Ar- beitskosten sowie alle sonstigen Kosten für die vom Pannendienst ausgeführten Reparaturen trägt der Versicherte. Tritt der Scha- denfall Schadenfall im Ausland oder auf der Autobahn auf, gibt die Organisationsstruktur direkt spezifische Anweisungen. Die Abschleppkosten sind vom Versicherten zu tra- gentragen, wenn das Fahrzeug beim Fahren abseits von öffentlichen Straßen oder diesen gleichgestellten Flächen (Off-Road-Fahrten) beschädigt wird.

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