Abschluss- und Vertriebskosten. Wir wenden auf Ihren Vertrag das Verrechnungsverfahren nach § 4 der Deckungsrückstellungsverordnung an. Dies bedeutet, dass wir die ersten Beiträge zur Tilgung der Ab- schluss- und Vertriebskosten heranziehen. Dies gilt je- doch nicht für den Teil der ersten Beiträge, der für Leis- tungen im Versicherungsfall, Kosten des Versicherungs- betriebes in der jeweiligen Versicherungsperiode und auf- grund von gesetzlichen Regelungen für die Bildung einer Deckungsrückstellung bestimmt ist. Der auf diese Weise zu tilgende Betrag ist nach der Deckungsrückstel- lungsverordnung auf 2,5 % der von Ihnen während der Laufzeit des Vertrages zu zahlenden Beiträge beschränkt.
Appears in 4 contracts
Samples: Versicherungsvertrag, Versicherungsvertrag, Versicherungsvertrag
Abschluss- und Vertriebskosten. Wir wenden auf Ihren Vertrag das Verrechnungsverfahren Verrechnungsverfah- ren nach § 4 der Deckungsrückstellungsverordnung an. Dies bedeutet, dass wir die ersten Beiträge zur Tilgung der Ab- schluss- Abschluss- und Vertriebskosten heranziehen. Dies gilt je- doch jedoch nicht für den Teil der ersten Beiträge, der für Leis- tungen Leistungen im Versicherungsfall, Kosten des Versicherungs- betriebes Versiche- rungsbetriebes in der jeweiligen Versicherungsperiode und auf- grund aufgrund von gesetzlichen Regelungen für die Bildung Bil- dung einer Deckungsrückstellung bestimmt ist. Der auf diese Weise zu tilgende Betrag ist nach der Deckungsrückstel- lungsverordnung Deckungs- rückstellungsverordnung auf 2,5 % der von Ihnen während wäh- rend der Laufzeit des Vertrages zu zahlenden Beiträge beschränkt.
Appears in 3 contracts
Samples: Insurance Policy, Versicherungsbedingungen, Empfangsbestätigung Über Die Ihnen Ausgehändigten Unterlagen
Abschluss- und Vertriebskosten. Wir wenden auf Ihren den Vertrag das Verrechnungsverfahren Verrechnungsverfah- ren nach § 4 der Deckungsrückstellungsverordnung an. Dies bedeutet, dass wir die ersten Beiträge zur Tilgung eines Teils der Ab- schluss- Abschluss- und Vertriebskosten heranziehenheran- ziehen. Dies gilt je- doch jedoch nicht für den Teil der ersten BeiträgeBei- träge, der für Leis- tungen Leistungen im Versicherungsfall, Kosten des Versicherungs- betriebes Versicherungsbetriebes in der jeweiligen Versicherungsperiode Versiche- rungsperiode und auf- grund aufgrund von gesetzlichen Regelungen Regelun- gen für die Bildung einer Deckungsrückstellung bestimmt be- stimmt ist. Der auf diese Weise zu tilgende Betrag ist nach der Deckungsrückstel- lungsverordnung Deckungsrückstellungsverordnung auf 2,5 % der von Ihnen während der Laufzeit des Vertrages zu zahlenden Beiträge beschränkt.. Übrige Kosten
Appears in 1 contract
Samples: Versicherungsvertrag
Abschluss- und Vertriebskosten. Wir wenden auf Ihren Vertrag das Verrechnungsverfahren Verrechnungsverfah- ren nach § 4 der Deckungsrückstellungsverordnung an. Dies Das bedeutet, dass wir die ersten Beiträge zur Tilgung eines Teils der Ab- schluss- Abschluss- und Vertriebskosten heranziehenheranzie- hen. Dies gilt je- doch jedoch nicht für den Teil der ersten Beiträge, der für Leis- tungen Leistungen im Versicherungsfall, Kosten des Versicherungs- betriebes Ver- sicherungsbetriebs in der jeweiligen Versicherungsperiode Versicherungsperi- ode und auf- grund aufgrund von gesetzlichen Regelungen für die Bildung einer Deckungsrückstellung bestimmt ist. Der auf diese Weise zu tilgende Betrag ist nach der Deckungsrückstel- lungsverordnung Deckungs- rückstellungsverordnung auf 2,5 % der von Ihnen während wäh- rend der Laufzeit des Vertrages zu zahlenden Beiträge beschränkt.. Übrige Kosten
Appears in 1 contract
Samples: Empfangsbestätigung
Abschluss- und Vertriebskosten. Wir wenden auf Ihren Vertrag das Verrechnungsverfahren Verrechnungsverfah- ren nach § 4 der Deckungsrückstellungsverordnung an. Dies bedeutet, dass wir die ersten Beiträge zur Tilgung eines Teils der Ab- schluss- Abschluss- und Vertriebskosten heranziehenheran- ziehen. Dies gilt je- doch jedoch nicht für den Teil der ersten BeiträgeBei- träge, der für Leis- tungen Leistungen im Versicherungsfall, Kosten des Versicherungs- betriebes Versicherungsbetriebes in der jeweiligen Versicherungsperiode Versiche- rungsperiode und auf- grund aufgrund von gesetzlichen Regelungen Regelun- gen für die Bildung einer Deckungsrückstellung bestimmt be- stimmt ist. Der auf diese Weise zu tilgende Betrag ist nach der Deckungsrückstel- lungsverordnung Deckungsrückstellungsverordnung auf 2,5 % der von Ihnen während der Laufzeit des Vertrages zu zahlenden Beiträge beschränkt.. Übrige Kosten
Appears in 1 contract
Samples: Versicherungsbedingungen
Abschluss- und Vertriebskosten. Wir wenden auf Ihren Vertrag das Verrechnungsverfahren Verrechnungsverfah- ren nach § 4 der Deckungsrückstellungsverordnung an. Dies bedeutet, dass wir die ersten Beiträge zur Tilgung der Ab- schluss- Abschluss- und Vertriebskosten heranziehen. Dies gilt je- doch jedoch nicht für den Teil der ersten Beiträge, der für Leis- tungen Leistungen im Versicherungsfall, Kosten des Versicherungs- betriebes Versiche- rungsbetriebes in der jeweiligen Versicherungsperiode und auf- grund aufgrund von gesetzlichen Regelungen für die Bildung Bil- dung einer Deckungsrückstellung bestimmt ist. Der auf diese Weise zu tilgende Betrag ist nach der Deckungsrückstel- lungsverordnung De- ckungsrückstellungsverordnung auf 2,5 % der von Ihnen während der Laufzeit des Vertrages zu zahlenden Beiträge Bei- träge beschränkt.. Übrige Kosten
Appears in 1 contract
Samples: Versicherungsbedingungen