Nichtzahlung des Einlösungsbeitrags Musterklauseln

Nichtzahlung des Einlösungsbeitrags. Wenn Sie den Einlösungsbeitrag nicht rechtzeitig zahlen, kön- nen wir – so lange die Zahlung nicht bewirkt ist – vom Vertrag zurücktreten. Dies gilt nicht, wenn uns nachgewiesen wird, dass Sie die nicht rechtzeitige Zahlung nicht zu vertreten haben. Sie können im Rahmen Ihres bestehenden Flexiblen Kapitalplans jederzeit Zuzahlungen leisten. Wir verwenden jede Zuzahlung für die Zuteilung von Anteilen gemäß Ihrer zur Zeit der Zuzahlung bestehenden Fondsauswahl. Sie können uns auch eine andere Fondsauswahl für die Zuzahlung mitteilen. Dabei dürfen auch nach der Zuzahlung gleichzeitig maximal 10 unterschiedliche Fonds innerhalb Ihres Vertrags gehalten werden. In Fonds, die Anlagefristen vorsehen, können Zuzahlungen nur im Rahmen der entsprechenden Frist geleistet werden. Zuzah- lungen können nicht in geschlossenen Tranchen eines Fonds angelegt werden. Der Mindestbetrag für jede Zuzahlung beträgt 2.500 €. Sie können Ihren Flexiblen Kapitalplan jederzeit vor Renten- beginn kündigen. Die Kündigung Ihres Flexiblen Kapitalplans kann mit wirtschaft- lichen Nachteilen verbunden sein. Abhängig von der Wert- entwicklung Ihres Anteilguthabens kann der Rückkaufswert auch geringer als der gezahlte Beitrag sein. Nähere Informationen zum Rückkaufswert und seiner Höhe können Sie der Beispielrechnung entnehmen. Wenn Sie den Flexiblen Kapitalplan kündigen oder wir ihn an- fechten oder von ihm zurücktreten, zahlen wir den Rückkaufs- wert abzüglich einer möglichen Stornogebühr. Der Rückkaufs- wert errechnet sich aus dem Wert des Anteilguthabens, d. h. der Summe aller Ihrem Flexiblen Kapitalplan zu dem jeweiligen Zeitpunkt zugewiesenen Anteile multipliziert mit dem jeweiligen Rücknahmekurs. Von dem Rückkaufswert kann eine Storno- gebühr gemäß § 19 abgezogen werden. Soweit bei der Berechnung des Anteilguthabens Vermögens- werte aufgrund außergewöhnlicher Umstände gemäß § 12 Absatz 3 außer Acht gelassen werden müssen und die entspre- chenden außergewöhnlichen Umstände nicht mehr bestehen, werden wir zu diesem Zeitpunkt eine Bewertung der zuvor unberücksichtigten Vermögenswerte durchführen und gegebe- nenfalls eine entsprechende Auszahlung durchführen. Beitragsrückstände können von dem Rückkaufswert abge- zogen werden. Die Rückzahlung der von Ihnen geleisteten Beiträge können Sie nicht verlangen. Eine Stornogebühr fällt nicht an. Durch den Abschluss von Versicherungsverträgen entstehen Kosten.
Nichtzahlung des Einlösungsbeitrags. Wenn Sie den Einlösungsbeitrag nicht rechtzeitig zahlen, können wir – so lange die Zahlung nicht bewirkt ist – vom Vertrag zurücktreten. Dies gilt nicht, wenn uns nachgewiesen wird, dass Sie die nicht rechtzeitige Zahlung nicht zu vertreten haben. Bei einem Rücktritt können wir von Ihnen die Kosten der zur Gesundheitsprüfung durchgeführten ärztlichen Untersuchung verlangen.

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  • Schlüssel Dem / den Mieter/n sind am Anreisetag nach Vorlage der Buchungsbestätigung die Schlüssel für das Mietobjekt auszuhändigen. Bei Verlust eines Schlüssels ist dies umgehend zu melden. Die Kosten für die notwendige Auswechslung des Schließsystems sind vom Mieter zu übernehmen.

  • Sprachen Die Envivas kommuniziert mit Ihnen in deutscher Sprache.

  • Einwilligung Einwilligung ist jede von der betroffenen Person freiwillig für den bestimmten Fall in informierter Weise und unmissverständlich abgegebene Willensbekundung in Form einer Erklärung oder einer sonstigen eindeutigen bestätigenden Handlung, mit der die betroffene Person zu verstehen gibt, dass sie mit der Verarbeitung der sie betreffenden personenbezogenen Daten einverstanden ist.

  • Fremdleistungen 3.1. Der Designer ist berechtigt, die zur Auftragserfüllung notwendigen Fremdleistungen im Namen und für Rechnung des Auftraggebers zu bestellen. Der Auftraggeber ist verpflichtet, dem Designer hierzu schriftliche Vollmacht zu erteilen.

  • Pkw Pkw sind als Personenkraftwagen zugelassene Kraftfahrzeuge, mit Ausnahme von Mietwagen, Taxen und Selbstfahrervermietfahrzeugen.

  • Preisänderung (1) Im Falle der Veränderung / Neueinführung von gesetzlichen Steuern, Abgaben, Versicherungsprämien, Kfz-Betriebskosten, Lohnkosten und Lohnnebenkosten, insbesondere durch den Abschluss neuer Lohn-, Mantel- oder sonstiger Tarifverträge, die zu einer Erhöhung der Kosten der vereinbarten Leistung führen, ist das Unternehmen berechtigt, das Entgelt um den Betrag in gleicher Weise zu verändern, um den sich durch die Veränderung der Lohnkosten, Lohnnebenkosten und sonstigen o. g. Kosten der Stundenverrechnungssatz für die Ausführung des Auftrages geändert hat, zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Steuern und Abgaben. Bei der Preiserhöhung ist anzugeben, welche Kostenfaktoren in welchem Umfang gestiegen sind und welche Bedeutung diese Kostensteigerung für die Kostenkalkulation hat. Kostenerhöhungen bei einzelnen Kostenbestandteilen, können nur soweit weitergegeben werden, wie sie nicht durch Preissenkungen bei anderen Kostenbestandteilen aufgewogen werden. Die Preiserhöhung tritt zum Beginn des Monats in Kraft, wenn sie dem Auftraggeber bis zum dritten Werktag des vorausgegangenen Monats unter Offenlegung der Kostenkalkulation und Nachweis der geänderten Kostenfaktoren, bekannt gegeben wurde.

  • Teilnahmeberechtigung Teilnahmeberechtigt zur Nutzung des UnionDepots im Online-Banking sind ausschließlich natürliche Personen, die Steuerinländer (das heißt uneingeschränkt steuerpflichtig) und nicht Staatsbürger der USA oder eines Embargolandes sind und ihren Wohnsitz in einem Staat haben, in dem die SEPA-Regelungen zum Europäischen Zahlungsverkehrsraum gelten. Für in den USA ansässige Anleger sind Transaktionen ausgeschlossen. Der Anle- ger ist verpflichtet, sofern er nicht deutscher Staatsangehöriger ist, sich anhand des Verkaufsprospekts des jeweiligen Fonds über etwaige Vertriebsbeschränkungen in seinem Heimatland zu informieren.

  • Vertragsdurchführung Für die Zwecke der Begründung, inhaltlichen Ausgestaltung, der Ände- rung und Beendigung des Vertragsverhältnisses mit dem Kunden, insbe- sondere zur vertragsgemäßen Erbringung der Dienste, der Abwicklung des Zahlungsverkehrs, der Erkennung, Eingrenzung und Beseitigung von Störungen oder Fehlern im Netz und an Telekommunikationsanlagen und der Bearbeitung von Kundenbeschwerden, erhebt und verwendet die Gesellschaft in dem hierfür erforderlichen Umfang Bestandsdaten der Kunden, insbesondere Anrede, Namen, Nachnamen, Adresse, Ge- burtsdatum, Telefonnummern, E-Mail-Adressen, Daten über die jeweili- ge Zahlungsabwicklung (z.B. Bankverbindung, Kreditkartendaten oder Rechnungsadresse), Informationen zu Zahlungsrückständen, Mahnun- gen, den vom Kunden bestellten Diensten, Reklamationen des Kunden, zu den technischen Merkmalen des jeweiligen Anschlusses an das BKN der Gesellschaft, der Art der genutzten Endgeräte sowie Umsatzdaten und sonstige Merkmale, die für die Auswahl bzw. Anwendung von Spezi- altarifen oder Sonderangeboten maßgeblich sind.

  • Brandschutz F.1 Der Brandschutz im Gebäude ist ein wichtiges Erfordernis. Der Mieter ist verpflichtet, sich nach seinem Einzug über die Brandschutzvorkeh- rungen, Fluchtwege und Alarmierungsmöglichkeiten zu informieren und sich so zu verhalten, dass Bränden vorgebeugt wird. Einzelheiten können den entsprechenden Aushängen und Hinweisen entnommen werden.

  • Stimmrechte Mit den Anteilscheinen sind keine Stimmrechte verbunden.