Common use of Abschluss- und Vertriebskosten Clause in Contracts

Abschluss- und Vertriebskosten. 28.2.1 Wir wenden auf den Vertrag das Verrechnungsverfahren nach § 4 der Deckungsrückstellungsverord- nung an. Dies bedeutet · für die Altersrentenversicherung, dass die Tilgung der bei der Beitragskalkulation in Ansatz gebrachten Abschluss- und Vertriebskosten in gleichmäßigen Beträgen aus den eingehenden Beiträgen bis zum Ende des Versicherungsjahres, in dem der Vertrag fünf Jahre besteht, erfolgt. Ist die vereinbarte Bei- tragszahlungsdauer kürzer als fünf Jahre, gilt: Wir verteilen die einkalkulierten Abschluss- und Vertriebs- kosten der Altersrentenversicherung auf die vereinbarte Beitragszahlungsdauer. · bei gegebenenfalls eingeschlossenen Zusatzversicherungen, dass wir die ersten Beiträge der Zusatzver- sicherung(en) zur Tilgung der Abschluss- und Vertriebskosten heranziehen. Dies gilt jedoch nicht für den Teil der ersten Beiträge, der für Leistungen im Versicherungsfall, Kosten des Versicherungsbetriebs in der jeweiligen Versicherungsperiode und aufgrund von gesetzlichen Regelungen für die Bildung einer De- ckungsrückstellung bestimmt ist. Der auf diese Weise zu tilgende Betrag ist nach der Deckungsrückstellungsverordnung auf 2,5 Prozent der von Ihnen während der Laufzeit des Vertrags zu zahlenden Beiträge beschränkt. 28.2.2 Die beschriebene Tilgung der einkalkulierten Abschluss- und Vertriebskosten mindert bei der Alters- rentenversicherung den zur Fondsanlage bestimmten Teil des Beitrags. Nähere Informationen zum Beitrag finden Sie in Ziffer 12.1. Wir verteilen die Abschluss- und Vertriebskosten bis zum Ende des Versicherungs- jahres, in dem der Vertrag fünf Jahre besteht. Ist die vereinbarte Beitragszahlungsdauer kürzer als fünf Jahre, gilt: Wir verteilen die Abschluss- und Vertriebskosten bis zum Ende der Beitragszahlungsdauer. Damit sind bei der Altersrentenversicherung nur geringe Beträge zur Bildung der beitragsfreien Versicherungsleis- tungen oder für einen Rückkaufswert vorhanden. Nähere Informationen finden Sie in der Versicherungsur- kunde. Sie finden diese im Abschnitt "Können Sie die Versicherung beitragsfrei stellen oder kündigen?". 28.2.3 Die beschriebene Tilgung der einkalkulierten Abschluss- und Vertriebskosten hat bei gegebenenfalls eingeschlossenen Zusatzversicherungen zur Folge, dass in der Anfangszeit des Vertrags keine oder nur ge- ringe Beträge für einen Rückkaufswert oder zur Bildung der beitragsfreien Berufsunfähigkeitsrente bzw. zur Bildung einer beitragsfreien Erwerbsunfähigkeitsrente vorhanden sind. Das gilt auch für die Bildung einer beitragsfreien Hinterbliebenenrente vor Beginn der Verfügungsphase. Nähere Informationen hierzu können Sie der jeweiligen Tabelle in der Versicherungsurkunde entnehmen. Sie finden diese im Abschnitt "Können Sie die Versicherung beitragsfrei stellen oder kündigen?". 28.2.4 Kosten, die durch den Abschluss von Versicherungsverträgen entstehen und nicht bereits in den ein- kalkulierten Abschluss- und Vertriebskosten enthalten sind, werden mit den Verwaltungskosten getilgt. 28.2.5 Abschluss- und Vertriebskosten fallen nicht nur bei Vertragsabschluss an, sondern bei jeder Erhöhung der Beiträge (z.B. bei der automatischen Anpassung der Beiträge und Versicherungsleistungen) für den er- höhten Beitragsteil.

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Samples: Allgemeine Versicherungsbedingungen Für Die Flexible Rentenversicherung

Abschluss- und Vertriebskosten. 28.2.1 Wir wenden auf Die Abschluss- und Vertriebskosten verwenden wir vor allem, um die Vermittlung des Vertrags durch den Versicherungsvermittler zu vergüten und den Vertrag das Verrechnungsverfahren nach § 4 der Deckungsrückstellungsverord- nung aneinzurichten. Dies bedeutet · Die Abschlusskosten umfassen zudem: - unmittelbar zurechenbare Aufwendungen für die AltersrentenversicherungRisikoprüfung im Zusammenhang mit dem Abschluss des Vertrages, dass sowie Aufwen- dungen im Zusammenhang mit der Antragsbearbeitung und Auf- wendungen für die Tilgung der Erstellung des Versicherungsscheins. - mittelbar zurechenbare Aufwendungen, wie Kosten für die Produkt- entwicklung, allgemeine Werbeaufwendungen. Die Abschluss- und Vertriebskosten ziehen wir als festen Prozentsatz von den vereinbarten Beiträgen ab. Unter die vereinbarten Beiträge fallen auch Zuzahlungen. Wie hoch die Abschluss- und Vertriebskosten genau in Euro sind, finden Sie in Ihrem Produktinformationsblatt. Die Ab- schluss- und Vertriebskosten verteilen wir wie folgt: - Die bei der Beitragskalkulation den Beiträgen in Ansatz gebrachten Abschluss- und Vertriebskosten Ver- triebskosten verteilen wir in gleichmäßigen Beträgen aus den eingehenden Beiträgen Jahresbeträgen über einen Zeitraum von mindestens fünf Jahren. Jedoch nicht länger als bis zum Ende des Versicherungsjahres, der vereinbarten Beitragszahlungsdauer. - Die bei einer Zuzahlung in dem der Vertrag fünf Jahre besteht, erfolgt. Ist die vereinbarte Bei- tragszahlungsdauer kürzer als fünf Jahre, gilt: Wir verteilen die einkalkulierten Ansatz gebrachten Abschluss- und Vertriebs- kosten Ver- triebskosten werden einmalig als Prozentsatz von dem Betrag der Altersrentenversicherung auf die vereinbarte BeitragszahlungsdauerZuzahlung abgezogen. · bei gegebenenfalls eingeschlossenen Zusatzversicherungen, dass wir die ersten Die Verwendung von Teilen der Beiträge zur Kostendeckung bedeutet: Aufgrund der Zusatzver- sicherung(en) zur Tilgung Verrechnung der Abschluss- und Vertriebskosten heranziehenkann ins- besondere in den ersten Jahren das Vertragsvermögen geringer sein als die eingezahlten Beiträge. Dies gilt jedoch nicht Das heißt für den Teil der ersten Beiträge, der für Leistungen im Versicherungsfall, Kosten des Versicherungsbetriebs in der jeweiligen Versicherungsperiode und aufgrund von gesetzlichen Regelungen für die Bildung einer De- ckungsrückstellung bestimmt ist. Der auf diese Weise zu tilgende Betrag Sie: Es ist nach der Deckungsrückstellungsverordnung auf 2,5 Prozent der von Ihnen während der Laufzeit des Vertrags zu zahlenden Beiträge beschränkt. 28.2.2 Die beschriebene Tilgung der einkalkulierten Abschluss- und Vertriebskosten mindert bei der Alters- rentenversicherung den zur Fondsanlage bestimmten Teil des Beitrags. Nähere Informationen zum Beitrag finden Sie in Ziffer 12.1. Wir verteilen die Abschluss- und Vertriebskosten bis zum Ende des Versicherungs- jahres, in dem der Vertrag fünf Jahre besteht. Ist die vereinbarte Beitragszahlungsdauer kürzer als fünf Jahre, gilt: Wir verteilen die Abschluss- und Vertriebskosten bis zum Ende der Beitragszahlungsdauer. Damit sind bei der Altersrentenversicherung nur geringe Beträge zur Bildung der beitragsfreien Versicherungsleis- tungen oder für einen Rückkaufswert vorhanden. Nähere Informationen finden Sie in der Versicherungsur- kunde. Sie finden diese im Abschnitt "Können Sie die Versicherung beitragsfrei stellen oder kündigen?". 28.2.3 Die beschriebene Tilgung der einkalkulierten Abschluss- und Vertriebskosten hat bei gegebenenfalls eingeschlossenen Zusatzversicherungen zur Folgemöglich, dass in der Anfangszeit des Vertrags keine oder nur ge- ringe Beträge für einen Rückkaufswert oder zur Bildung der beitragsfreien Berufsunfähigkeitsrente bzw. ein geringer Betrag zur Bildung einer beitragsfreien Erwerbsunfähigkeitsrente Leistung vorhanden sindist. Das gilt auch für die Bildung einer beitragsfreien Hinterbliebenenrente vor Beginn der Verfügungsphase. Nähere Informationen hierzu können Sie der jeweiligen Tabelle in der Versicherungsurkunde entnehmen. Sie finden diese im Abschnitt "Können Sie die Versicherung beitragsfrei stellen oder kündigen?". 28.2.4 Kosten, die durch den Abschluss von Versicherungsverträgen entstehen und nicht bereits Auch in den ein- kalkulierten Abschluss- und Vertriebskosten enthalten sindFolgejahren erreichen der Rückkaufswert bzw. die Mittel für eine beitragsfreie Leistung nicht unbedingt die Summe der gezahlten Beiträge, werden mit den weil diese auch laufende Verwaltungskosten getilgtenthalten. 28.2.5 Abschluss- und Vertriebskosten fallen nicht nur bei Vertragsabschluss an, sondern bei jeder Erhöhung der Beiträge (z.B. bei der automatischen Anpassung der Beiträge und Versicherungsleistungen) für den er- höhten Beitragsteil.

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Samples: Versicherungsbedingungen

Abschluss- und Vertriebskosten. 28.2.1 Wir wenden auf den Vertrag das Verrechnungsverfahren nach § 4 der Deckungsrückstellungsverord- nung an. Dies bedeutet · für die Altersrentenversicherung, dass die Tilgung der bei der Beitragskalkulation in Ansatz gebrachten Die Abschluss- und Vertriebskosten verwenden wir vor allem, um die Vermittlung des Vertrags durch den Versicherungsvermittler zu vergüten und den Vertrag einzurichten.Die Abschlusskosten umfassen zudem: - unmittelbar zurechenbare Aufwendungen für die Risikoprüfung im Zusammenhang mit dem Abschluss des Vertrages, sowie Aufwen- dungen im Zusammenhang mit der Antragsbearbeitung und Auf- wendungen für die Erstellung des Versicherungsscheins. - mittelbar zurechenbare Aufwendungen, wie Kosten für die Produkt- entwicklung und allgemeine Werbeaufwendungen. Wir berechnen als Abschluss- und Vertriebskosten maximal 2,5 % der Summe aller vereinbarten Beiträge. Wie hoch die Abschluss- und Ver- triebskosten genau in gleichmäßigen Beträgen aus den eingehenden Beiträgen bis zum Ende des VersicherungsjahresEuro sind, finden Sie in dem der Vertrag Ihren Vertragsinforma- tionen. Wir ziehen die Abschluss- und Vertriebskosten wie folgt von Ihren Bei- trägen ab: - Wenn Sie laufende Beiträge über mindestens fünf Jahre besteht, erfolgt. Ist die vereinbarte Bei- tragszahlungsdauer kürzer als fünf Jahrezahlen, gilt: Wir verteilen ziehen die einkalkulierten Abschluss- und Vertriebs- kosten Vertriebskosten jährlich in gleichmäßigen Beträgen über die ersten fünf Jahre von Ihren Bei- trägen ab. - Wenn Sie laufende Beiträge über weniger als fünf Jahre zahlen, gilt: Wir ziehen die Abschluss- und Vertriebskosten jährlich in glei- chen Beträgen über die gesamte Zeit ab, in der Altersrentenversicherung auf die vereinbarte BeitragszahlungsdauerSie Beiträge zahlen. · bei gegebenenfalls eingeschlossenen Zusatzversicherungen- Wenn Sie einen einmaligen Beitrag zahlen, dass ziehen wir die ersten Ab- schluss- und Vertriebskosten sofort in einem einzigen Betrag ab. Bitte beachten Sie Folgendes, wenn Sie laufende Beiträge zahlen: Auf- grund der Zusatzver- sicherung(en) zur Tilgung Verrechnung der Abschluss- und Vertriebskosten heranziehenkann insbe- sondere in den ersten Jahren das Vertragsvermögen geringer sein als die eingezahlten Beiträge. Dies gilt jedoch nicht Das heißt für den Teil der ersten Beiträge, der für Leistungen im Versicherungsfall, Kosten des Versicherungsbetriebs in der jeweiligen Versicherungsperiode und aufgrund von gesetzlichen Regelungen für die Bildung einer De- ckungsrückstellung bestimmt ist. Der auf diese Weise zu tilgende Betrag Sie: Es ist nach der Deckungsrückstellungsverordnung auf 2,5 Prozent der von Ihnen während der Laufzeit des Vertrags zu zahlenden Beiträge beschränkt. 28.2.2 Die beschriebene Tilgung der einkalkulierten Abschluss- und Vertriebskosten mindert bei der Alters- rentenversicherung den zur Fondsanlage bestimmten Teil des Beitrags. Nähere Informationen zum Beitrag finden Sie in Ziffer 12.1. Wir verteilen die Abschluss- und Vertriebskosten bis zum Ende des Versicherungs- jahres, in dem der Vertrag fünf Jahre besteht. Ist die vereinbarte Beitragszahlungsdauer kürzer als fünf Jahre, gilt: Wir verteilen die Abschluss- und Vertriebskosten bis zum Ende der Beitragszahlungsdauer. Damit sind bei der Altersrentenversicherung nur geringe Beträge zur Bildung der beitragsfreien Versicherungsleis- tungen oder für einen Rückkaufswert vorhanden. Nähere Informationen finden Sie in der Versicherungsur- kunde. Sie finden diese im Abschnitt "Können Sie die Versicherung beitragsfrei stellen oder kündigen?". 28.2.3 Die beschriebene Tilgung der einkalkulierten Abschluss- und Vertriebskosten hat bei gegebenenfalls eingeschlossenen Zusatzversicherungen zur Folgemöglich, dass in der Anfangszeit des Vertrags keine oder nur ge- ringe Beträge für einen Rückkaufswert oder zur Bildung der beitragsfreien Berufsunfähigkeitsrente bzw. ein geringer Betrag zur Bildung einer beitragsfreien Erwerbsunfähigkeitsrente Leistung vorhanden sindist. Das gilt auch für die Bildung einer beitragsfreien Hinterbliebenenrente vor Beginn der Verfügungsphase. Nähere Informationen hierzu können Sie der jeweiligen Tabelle in der Versicherungsurkunde entnehmen. Sie finden diese im Abschnitt "Können Sie die Versicherung beitragsfrei stellen oder kündigen?". 28.2.4 Kosten, die durch den Abschluss von Versicherungsverträgen entstehen und nicht bereits Auch in den ein- kalkulierten Abschluss- und Vertriebskosten enthalten sindFolgejahren erreichen der Rückkaufswert bzw. die Mittel für eine beitragsfreie Leistung nicht unbedingt die Summe der gezahlten Beiträge, werden mit den Verwaltungskosten getilgt. 28.2.5 Abschluss- und Vertriebskosten fallen nicht nur bei Vertragsabschluss an, sondern bei jeder Erhöhung der Beiträge (z.B. bei der automatischen Anpassung der Beiträge und Versicherungsleistungen) für den er- höhten Beitragsteil.weil diese zusätzlich laufende Kosten enthalten

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Samples: Versicherungsbedingungen

Abschluss- und Vertriebskosten. 28.2.1 Zu den Abschluss- und Vertriebskosten gehören insbeson- dere Abschlussprovisionen für den Versicherungsvermittler. Außerdem umfassen die Abschluss- und Vertriebskosten zum Beispiel die Kosten für Antragsprüfung und Ausferti- gung der Vertragsunterlagen, Sachaufwendungen, die im Zusammenhang mit der Antragsbearbeitung stehen sowie Werbeaufwendungen. Wir belasten Ihren Vertrag mit Abschluss- und Vertriebskos- ten in Form eines festen Prozentsatzes - der vereinbarten Eigenbeitragssumme, - jeder Zulage, - jeder Sonderzahlung und - jeder Kapitalübertragung in diesen Vertrag, wobei wir hier diese Kosten nicht erheben. Nähere Informationen hierzu können Sie Ihrem individuellen Produktinformationsblatt entnehmen. Wir wenden auf den Ihren Vertrag das Verrechnungsverfahren nach § 4 der Deckungsrückstellungsverord- nung Deckungsrückstellungsverordnung an. Dies bedeutet · für die Altersrentenversicherung, dass die Tilgung der bei der Beitragskalkulation in Ansatz gebrachten Abschluss- und Vertriebskosten in gleichmäßigen Beträgen aus den eingehenden Beiträgen bis zum Ende des Versicherungsjahres, in dem der Vertrag fünf Jahre besteht, erfolgt. Ist die vereinbarte Bei- tragszahlungsdauer kürzer als fünf Jahre, gilt: Wir verteilen die einkalkulierten Abschluss- und Vertriebs- kosten der Altersrentenversicherung auf die vereinbarte Beitragszahlungsdauer. · bei gegebenenfalls eingeschlossenen Zusatzversicherungenbedeutet, dass wir die ersten Beiträge der Zusatzver- sicherung(en) Eigenbeiträge zur Tilgung der Abschluss- und Vertriebskosten heranziehen. Dies gilt jedoch je- doch nicht für den Teil der ersten BeiträgeEigenbeiträge, der für Leistungen im Versicherungsfall, Kosten des Versicherungsbetriebs Versiche- rungsbetriebs in der jeweiligen Versicherungsperiode und aufgrund von gesetzlichen Regelungen für die Bildung einer De- ckungsrückstellung Deckungsrückstellung bestimmt ist. Der auf diese Weise zu tilgende Betrag ist nach der Deckungsrückstellungsverordnung Deckungsrückstellungsverord- nung auf 2,5 Prozent % der von Ihnen während der Laufzeit des Vertrags zu zahlenden Beiträge beschränkt. 28.2.2 Die beschriebene Tilgung der einkalkulierten Abschluss- und Vertriebskosten mindert bei der Alters- rentenversicherung den zur Fondsanlage bestimmten Teil des Beitrags. Nähere Informationen zum Beitrag finden Sie in Ziffer 12.1. Wir verteilen die Abschluss- und Vertriebskosten bis zum Ende des Versicherungs- jahres, in dem der Vertrag fünf Jahre besteht. Ist die vereinbarte Beitragszahlungsdauer kürzer als fünf Jahre, gilt: Wir verteilen die Abschluss- und Vertriebskosten bis zum Ende der BeitragszahlungsdauerGrundpha- se zu zahlenden Altersvorsorgebeiträge beschränkt. Damit sind bei der Altersrentenversicherung nur geringe Beträge zur Bildung der beitragsfreien Versicherungsleis- tungen oder für einen Rückkaufswert vorhanden. Nähere Informationen finden Sie in der Versicherungsur- kunde. Sie finden diese im Abschnitt "Können Sie die Versicherung beitragsfrei stellen oder kündigen?". 28.2.3 Die beschriebene Tilgung der einkalkulierten Abschluss- und Vertriebskosten werden gleichmäßig während der ersten 60 Vertragsmonate getilgt. Von Zulagen und Sonderzahlungen ziehen wir die Abschluss- und Ver- triebskosten jeweils einmalig zum Zeitpunkt des Erhöhungs- termins (vgl. § 8 bzw. § 9) ab. Die beschriebene Kostenverrechnung hat bei gegebenenfalls eingeschlossenen Zusatzversicherungen zur Folge, dass in der Anfangszeit des Ihres Vertrags keine oder nur ge- ringe geringe Beträge für einen Rückkaufswert oder zur Bildung der beitragsfreien Berufsunfähigkeitsrente bzw. zur Bildung Bil- dung einer beitragsfreien Erwerbsunfähigkeitsrente Versicherung vorhanden sindsind (vgl. Das gilt auch für die Bildung einer beitragsfreien Hinterbliebenenrente vor Beginn § 7). Die Beitragsgarantie Ihrer gezahlten Altersvorsorge- beiträge zum Ende der VerfügungsphaseGrundphase bleibt erhalten. Nähere Informationen hierzu zu beitragsfreien Versicherungsleis- tungen sowie ihren jeweiligen Höhen können Sie der jeweiligen ent- sprechenden Tabelle in der Versicherungsurkunde entnehmen. Sie finden diese im Abschnitt "Können Sie die Versicherung beitragsfrei stellen oder kündigen?"Versicherungsschein entnehmen. 28.2.4 Kosten, die durch den Abschluss von Versicherungsverträgen entstehen und nicht bereits in den ein- kalkulierten Abschluss- und Vertriebskosten enthalten sind, werden mit den Verwaltungskosten getilgt. 28.2.5 Abschluss- und Vertriebskosten fallen nicht nur bei Vertragsabschluss an, sondern bei jeder Erhöhung der Beiträge (z.B. bei der automatischen Anpassung der Beiträge und Versicherungsleistungen) für den er- höhten Beitragsteil.

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Samples: Fondsgebundene Rentenversicherung

Abschluss- und Vertriebskosten. 28.2.1 (1) Zu den Abschluss- und Vertriebskosten gehören insbesondere Abschlussprovisionen für den Versi- cherungsvermittler. Außerdem umfassen die Abschluss- und Vertriebskosten z. B. die Kosten für Antragsprüfung und Ausfertigung der Vertragsunterlagen, Sachaufwendungen, die im Zusammen- hang mit der Antragsbearbeitung stehen, sowie Werbeaufwendungen. (2) Vor Rentenbeginn belasten wir Ihren Vertrag mit Abschluss- und Vertriebskosten in Form eines Pro- zentsatzes der vereinbarten Beiträge. Dafür rechnen wir zu Vertragsbeginn die vereinbarten Beiträge auf die gesamte Beitragszahlungsdauer hoch (Beitragssumme). Der Prozentsatz bezieht sich auf diese Beitragssumme. Auch bei einer dynamischen Erhöhung Ihres Beitrags nach Teil B § 3 oder einer außerplanmäßigen Erhöhung Ihres Beitrags nach Teil B § 4 belasten wir Ihren Vertrag zum Zeitpunkt der Erhöhung mit Abschluss- und Vertriebskosten in Form eines Prozentsatzes der vereinbarten Beiträge. Durch die dynamische oder außerplanmäßige Erhöhung erhöht sich auch die Summe der während der gesam- ten Beitragszahlungsdauer vereinbarten Beiträge. Diese vergleichen wir mit der bisherigen Summe der vereinbarten Beiträge. Der Prozentsatz bezieht sich auf die positive Differenz der beiden Werte. Auch Ergänzungszahlungen (vgl. Teil B § 5) gehören zu den vereinbarten Beiträgen. (3) Wir wenden auf den Vertrag das Verrechnungsverfahren nach § 4 der Deckungsrückstellungsverord- nung Deckungsrückstellungsverordnung (Zillmer- verfahren) an. Dies bedeutet · für die Altersrentenversicherung, dass die Tilgung der bei der Beitragskalkulation in Ansatz gebrachten Abschluss- und Vertriebskosten in gleichmäßigen Beträgen aus den eingehenden Beiträgen bis zum Ende des Versicherungsjahres, in dem der Vertrag fünf Jahre besteht, erfolgt. Ist die vereinbarte Bei- tragszahlungsdauer kürzer als fünf Jahre, gilt: Wir verteilen die einkalkulierten Abschluss- und Vertriebs- kosten der Altersrentenversicherung auf die vereinbarte Beitragszahlungsdauer. · bei gegebenenfalls eingeschlossenen Zusatzversicherungenbedeutet, dass wir die ersten Beiträge der Zusatzver- sicherung(en) zur Tilgung der Abschluss- und Vertriebskosten Vertriebs- kosten heranziehen. Dies gilt jedoch nicht für den Teil der ersten Beiträge, der für Leistungen im Versicherungsfall, Kosten des Versicherungsbetriebs in der jeweiligen Versicherungsperiode und aufgrund von gesetzlichen Regelungen für die Bildung einer De- ckungsrückstellung Deckungsrückstellung bestimmt ist. Der auf diese Weise zu tilgende Betrag ist nach der Deckungsrückstellungsverordnung auf 2,5 Prozent % der von Ihnen während der Laufzeit des Vertrags zu zahlenden Beiträge beschränkt. 216823 - 10.22 Version: 05.12.2022 Gothaer Lebensversicherung AG Allgemeine Versicherungsbedingungen für die Gothaer BasisVorsorge-Fonds (FR22-5) (4) Für Ergänzungszahlungen werden die auf die Ergänzungszahlung bezogenen Abschluss- und Ver- triebskosten beitragsproportional aus der Ergänzungszahlung entnommen. 28.2.2 (5) Die in Absatz 3 beschriebene Tilgung der einkalkulierten Abschluss- und Vertriebskosten mindert bei der Alters- rentenversicherung den zur Fondsanlage bestimmten Teil des Beitrags. Nähere Informationen zum Beitrag finden Sie in Ziffer 12.1. Wir verteilen die Abschluss- und Vertriebskosten bis zum Ende des Versicherungs- jahres, in dem der Vertrag fünf Jahre besteht. Ist die vereinbarte Beitragszahlungsdauer kürzer als fünf Jahre, gilt: Wir verteilen die Abschluss- und Vertriebskosten bis zum Ende der Beitragszahlungsdauer. Damit sind bei der Altersrentenversicherung nur geringe Beträge zur Bildung der beitragsfreien Versicherungsleis- tungen oder für einen Rückkaufswert vorhanden. Nähere Informationen finden Sie in der Versicherungsur- kunde. Sie finden diese im Abschnitt "Können Sie die Versicherung beitragsfrei stellen oder kündigen?". 28.2.3 Die beschriebene Tilgung der einkalkulierten Abschluss- und Vertriebskosten Kostenverrechnung hat bei gegebenenfalls eingeschlossenen Zusatzversicherungen zur Folge, dass in der Anfangszeit des Vertrags keine oder Ihres Ver- trages nur ge- ringe geringe Beträge für einen Rückkaufswert oder zur Bildung der beitragsfreien Berufsunfähigkeitsrente bzw. zur Bildung einer beitragsfreien Erwerbsunfähigkeitsrente Rente vorhanden sindsind (vgl. Das gilt auch für die Bildung einer beitragsfreien Hinterbliebenenrente vor Beginn der Verfügungsphase. Nähere Informationen hierzu können Sie der jeweiligen Tabelle in der Versicherungsurkunde entnehmen. Sie finden diese im Abschnitt "Können Sie die Versicherung beitragsfrei stellen oder kündigen?"§§ 10 und 11). 28.2.4 Kosten, die durch den Abschluss von Versicherungsverträgen entstehen und nicht bereits in den ein- kalkulierten Abschluss- und Vertriebskosten enthalten sind, werden mit den Verwaltungskosten getilgt. 28.2.5 Abschluss- und Vertriebskosten fallen nicht nur bei Vertragsabschluss an, sondern bei jeder Erhöhung der Beiträge (z.B. bei der automatischen Anpassung der Beiträge und Versicherungsleistungen) für den er- höhten Beitragsteil.

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Samples: Allgemeine Versicherungsbedingungen Für Die Gothaer Basisvorsorge Fonds