Common use of Abschluss- und Vertriebskosten Clause in Contracts

Abschluss- und Vertriebskosten. 2. Bei Verträgen mit laufender Beitragszahlung wenden wir das Verrechnungsverfahren nach § 4 der Deckungsrückstellungs- verordnung an. Dies bedeutet, dass wir die ersten Beiträge zur Tilgung eines Teils der Abschluss- und Vertriebskosten heran- ziehen. Dies gilt jedoch nicht für den Teil der ersten Beiträge, der für Leistungen im Versicherungsfall, Kosten des Versiche- rungsbetriebs in der jeweiligen Versicherungsperiode und auf- grund von gesetzlichen Regelungen für die Bildung einer De- ckungsrückstellung bestimmt ist. Dabei steht bei einer Kündi- gung des Versicherungsvertrages mindestens der Betrag des Deckungskapitals zur Verfügung, der sich bei gleichmäßiger Verteilung der angesetzten Abschluss- und Vertriebskosten auf die ersten fünf Jahre ergibt. Bei Beitragszahlungsdauern unter fünf Jahren werden sie auf die entsprechende Beitragszah- lungsdauer verteilt. Der auf diese Weise zu tilgende Betrag ist nach der Deckungsrückstellungsverordnung auf 2,5 Prozent der von Ihnen während der Laufzeit des Vertrages zu zahlenden Beiträge beschränkt. Bei Einmalbeiträgen werden die Abschluss- und Vertriebskos- ten sofort verrechnet.

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Abschluss- und Vertriebskosten. 2. Bei Verträgen mit laufender Beitragszahlung 28.2.1 Wir wenden wir auf den Vertrag das Verrechnungsverfahren nach § 4 der Deckungsrückstellungs- verordnung Deckungsrückstellungsverord- nung an. Dies bedeutetbedeutet · für die Altersrentenversicherung, dass die Tilgung der bei der Beitragskalkulation in Ansatz gebrachten Abschluss- und Vertriebskosten in gleichmäßigen Beträgen aus den eingehenden Beiträgen bis zum Ende des Versicherungsjahres, in dem der Vertrag fünf Jahre besteht, erfolgt. Ist die vereinbarte Bei- tragszahlungsdauer kürzer als fünf Jahre, gilt: Wir verteilen die einkalkulierten Abschluss- und Vertriebs- kosten der Altersrentenversicherung auf die vereinbarte Beitragszahlungsdauer. · bei gegebenenfalls eingeschlossenen Zusatzversicherungen, dass wir die ersten Beiträge der Zusatzver- sicherung(en) zur Tilgung eines Teils der Abschluss- und Vertriebskosten heran- ziehenheranziehen. Dies gilt jedoch nicht für den Teil der ersten Beiträge, der für Leistungen im Versicherungsfall, Kosten des Versiche- rungsbetriebs Versicherungsbetriebs in der jeweiligen Versicherungsperiode und auf- grund aufgrund von gesetzlichen Regelungen für die Bildung einer De- ckungsrückstellung bestimmt ist. Dabei steht bei einer Kündi- gung des Versicherungsvertrages mindestens der Betrag des Deckungskapitals zur Verfügung, der sich bei gleichmäßiger Verteilung der angesetzten Abschluss- und Vertriebskosten auf die ersten fünf Jahre ergibt. Bei Beitragszahlungsdauern unter fünf Jahren werden sie auf die entsprechende Beitragszah- lungsdauer verteilt. Der auf diese Weise zu tilgende Betrag ist nach der Deckungsrückstellungsverordnung auf 2,5 Prozent der von Ihnen während der Laufzeit des Vertrages Vertrags zu zahlenden Beiträge beschränkt. Bei Einmalbeiträgen werden die Abschluss- und Vertriebskos- ten sofort verrechnet.

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Abschluss- und Vertriebskosten. 2. Bei Verträgen mit laufender Beitragszahlung Wir wenden wir auf Ihren Vertrag das Verrechnungsverfahren nach § 4 der Deckungsrückstellungs- verordnung Deckungsrückstellungsverordnung an. Dies Das bedeutet, dass wir : Wir ziehen die ersten Beiträge zur Tilgung eines Teils der Abschluss- und Vertriebskosten heran- ziehenheran. Dies gilt jedoch nicht für den Teil der ersten Beiträge, der für Leistungen im Versicherungsfall, Kosten des Versiche- rungsbetriebs Versicherungsbetriebs in der jeweiligen Versicherungsperiode →Versicherungspe- riode und auf- grund aufgrund von gesetzlichen Regelungen für die Bildung einer De- ckungsrückstellung Deckungsrückstellung bestimmt ist. Dabei Bei Kündigung des Versicherungsvertrags steht bei einer Kündi- gung des Versicherungsvertrages mindestens der Betrag des Deckungskapitals →De- ckungskapitals zur Verfügung, der sich bei gleichmäßiger Verteilung Vertei- lung der angesetzten Abschluss- und Vertriebskosten auf die ersten fünf Jahre ergibt. Bei Beitragszahlungsdauern →Beitragszahlungsdauern unter fünf Jahren werden sie die Ab- schluss- und Vertriebskosten auf die entsprechende Beitragszah- tatsächliche →Beitragszah- lungsdauer verteilt. Der auf diese Weise zu tilgende Betrag ist nach der Deckungsrückstellungsverordnung Deckungs- rückstellungsverordnung auf 2,5 Prozent der Beiträge be- schränkt, die von Ihnen während der Laufzeit des Vertrages Vertrags zu zahlenden Beiträge beschränkt. Bei Einmalbeiträgen werden die Abschluss- und Vertriebskos- ten sofort verrechnetzahlen sind.

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Abschluss- und Vertriebskosten. 2. Bei Verträgen mit laufender Beitragszahlung Wir wenden wir auf Ihren Vertrag das Verrechnungsverfahren nach § 4 3 der Deckungsrückstellungs- verordnung Deckungsrückstellungsverordnung an. Dies Das bedeutet, dass wir : Wir ziehen die ersten Beiträge zur Tilgung eines Teils der Abschluss- Ab- schluss- und Vertriebskosten heran- ziehenheran. Dies gilt jedoch nicht für den Teil der ersten Beiträge, der für Leistungen im VersicherungsfallVersiche- rungsfall, Kosten des Versiche- rungsbetriebs Versicherungsbetriebs in der jeweiligen Versicherungsperiode →Versicherungsperiode und auf- grund aufgrund von gesetzlichen Regelungen Rege- lungen für die Bildung einer De- ckungsrückstellung Deckungsrückstellung bestimmt ist. Dabei Bei Kündigung des Versicherungsvertrags steht bei einer Kündi- gung des Versicherungsvertrages mindestens der Betrag des Deckungskapitals →Deckungskapitals zur Verfügung, der sich bei gleichmäßiger Verteilung der angesetzten Abschluss- und Vertriebskosten Ver- triebskosten auf die ersten fünf Jahre ergibt. Bei Beitragszahlungsdauern unter fünf Jahren werden sie die Abschluss- und Vertriebskosten auf die entsprechende Beitragszah- lungsdauer tatsächliche Beitrags- zahlungsdauer verteilt. Der auf diese Weise zu tilgende Betrag ist nach der Deckungsrückstellungsverordnung Deckungs- rückstellungsverordnung auf 2,5 Prozent der Beiträge be- schränkt, die von Ihnen während der Laufzeit des Vertrages Vertrags zu zahlenden Beiträge beschränkt. Bei Einmalbeiträgen werden die Abschluss- und Vertriebskos- ten sofort verrechnetzahlen sind.

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