Abschlussprovision. Die Auszahlung der vereinbarten einmaligen Abschlussprovision erfolgt einmalig, spätestens zum Ende des übernächsten Kalendermonats nach Eingang der vollständigen Anlagesumme inkl. eventuell zu zahlender Nebenkosten (z.B. Agio) und Options- bzw. sonstiger Gebühren. Bei Produkten ohne Option zahlt der LG zunächst 40 % nach obigen Bedingungen, weitere 40 % nach weiteren 12 Monaten und die restlichen 20 % nach weiteren 5 Jahren.
Abschlussprovision. Die Auszahlung der vereinbarten einmaligen Abschlussprovision erfolgt einmalig, spätestens zum Ende des übernächsten Kalendermonats nach Eingang der vollständigen Anlagesumme inkl. eventuell zu zahlender Nebenkosten (z.B. Agio) und Options- bzw. sonstiger Gebühren. Bei Produkten ohne Option zahlt der LG zunächst 40 % nach obigen Bedingungen, weitere 40 % nach weiteren 12 Monaten und die restlichen 20 % nach weiteren 5 Jahren. Q.5.8. Jährliche Bestandsprovision Die Auszahlung der vereinbarten jährlichen Bestandsprovision erfolgt ab Ende des übernächsten Kalendermonats des Folgejahres nach Eingang der vollständigen Anlagesumme inkl. eventuell zu zahlender Nebenkosten (z.B. Agio) und Options- bzw. sonstiger Gebühren. Q.5.9. Wandlungsbonus Die Auszahlung des vereinbarten Wandlungsbonus erfolgt einmalig, spätestens zum Ende des übernächsten Kalendermonats nach erfolgter Wandlung des (verzinsten) Anlagebetrages. Der Wandlungsbonus berechnet sich aus dem ursprünglichen Anlagebetrag.
Abschlussprovision. 1. Die vereinbarte Abschlussprovision wird dem VERSICHERUNGSAGENTEN nach Eingang des Einlösungsbetrages für den von ihm erworbenen und von der MERKUR angenommenen Versicherungsantrag als bevorschusste Provision ausbezahlt. In der Lebensversicherung wird die vereinbarte Abschlussprovision erst nach Eingang von zwei Monatsprämien für den vom Vermittler erworbenen und von MERKUR angenommenen Versicherungsantrag als bevorschusste Provision ausbezahlt.
2. Der vom VERSICHERUNGSAGENTEN vermittelte Versicherungsantrag wird nach dem MERKUR-Provisionsverrechnungssystem VIS 2000 zur Abrechnung gebracht. Demnach wird für das erste Versicherungsjahr die Abschlussprovision neben einer allfälligen ersten Folgeprovision getrennt zur Auszahlung gebracht.
3. Eine Provision kann von der MERKUR auch pro Rata abgerechnet werden.
4. Für Versicherungsverträge mit einer Laufzeit kürzer als 1 Jahr, wird die Abschlussprovision von der MERKUR aufgrund eigener Richtlinien bemessen.
5. Die MERKUR behält sich für Versicherungen, die nicht zu den in den angeschlossenen Provisionstabellen angeführten Tarifen versichert werden, eine gesonderte Provisionsvereinbarung mit dem VERSICHERUNGSAGENTEN über Provisionszahlung und Neugeschäftsprämienwertung vor Annahme des Antrages, vor. Die Verprovisionierung erfolgt gemäß den beiliegenden Provisionstabellen.
6. Die bevorschusste Abschlussprovision gilt als verdient: In der Krankenversicherung nach Eingang von 12 Monatsprämien. Bei Bezahlung von weniger als 5 Monatsprämien besteht kein Provisionsanspruch. Bei Bezahlung von 5 und mehr Monatsprämien werden von der ausgezahlten Abschlussprovision soviel 12-tel in Abzug gebracht, als Monatsprämien auf die 12 Monatsprämien fehlen, hievon ausgenommen sind Krankenversicherungen für Grenzgänger die erst nach Eingang von 12 Monatsprämien verdient sind. In der Lebensversicherung nach Eingang von 5 Jahresprämien. Bei Bezahlung von weniger als 6 Monatsprämien besteht kein Provisionsanspruch. Bei Bezahlung von 6 und mehr Monatsprämien werden von der ausgezahlten Abschlussprovision soviel 60-stel in Abzug gebracht, als Monatsprämien auf die 5-Jahresprämien fehlen. Bei Bezahlung von weniger als 6 Monatsprämien besteht kein Provisionsanspruch. Bei Bezahlung von 6 und mehr Monatsprämien werden von der ausgezahlten Abschlussprovision soviel 60-stel in Abzug gebracht, als Monatsprämien auf die 5-Jahresprämien fehlen. In der Unfallversicherung und der Schadensversicherung erst nach Ablauf der ursprünglich vereinbarte...
Abschlussprovision. Die Auszahlung der vereinbarten einmaligen Abschlussprovision erfolgt einmalig, spätestens zum Ende des übernächsten Kalendermonats nach Eingang der vollständigen Anlagesumme inkl. eventuell zu zahlender Nebenkosten (z.B. Agio) und Options- bzw. sonstiger Gebühren. Die Auszahlung der vereinbarten einmaligen Abschlussprovision erfolgt einmalig, spätestens zum Ende des übernächsten Kalendermonats nach Eingang der vollständigen Anlagesumme inkl. eventuell zu zahlender Nebenkosten (z.B. Agio) und Options- bzw. sonstiger Gebühren. Bei Produkten ohne Option zahlt der LG zunächst 40 % nach obigen Bedingungen, weitere 40 % nach weiteren 12 Monaten und die restlichen 20 % nach weiteren 5 Jahren.