Common use of Abschlussprovision Clause in Contracts

Abschlussprovision. Die Auszahlung der vereinbarten einmaligen Abschlussprovision erfolgt einmalig, spätestens zum Ende des übernächsten Kalendermonats nach Eingang der vollständigen Anlagesumme inkl. eventuell zu zahlender Nebenkosten (z.B. Agio) und Options- bzw. sonstiger Gebühren. Bei Produkten ohne Option zahlt der LG zunächst 40 % nach obigen Bedingungen, weitere 40 % nach weiteren 12 Monaten und die restlichen 20 % nach weiteren 5 Jahren. Q.5.8. Jährliche Bestandsprovision Die Auszahlung der vereinbarten jährlichen Bestandsprovision erfolgt ab Ende des übernächsten Kalendermonats des Folgejahres nach Eingang der vollständigen Anlagesumme inkl. eventuell zu zahlender Nebenkosten (z.B. Agio) und Options- bzw. sonstiger Gebühren. Q.5.9. Wandlungsbonus Die Auszahlung des vereinbarten Wandlungsbonus erfolgt einmalig, spätestens zum Ende des übernächsten Kalendermonats nach erfolgter Wandlung des (verzinsten) Anlagebetrages. Der Wandlungsbonus berechnet sich aus dem ursprünglichen Anlagebetrag.

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Abschlussprovision. Die Auszahlung der vereinbarten einmaligen Abschlussprovision erfolgt einmalig, spätestens zum Ende des übernächsten Kalendermonats nach Eingang der vollständigen Anlagesumme inkl. eventuell zu zahlender Nebenkosten (z.B. Agio) und Options- bzw. sonstiger Gebühren. Bei Produkten ohne Option zahlt der LG zunächst 40 % nach obigen Bedingungen, weitere 40 % nach weiteren 12 Monaten und die restlichen 20 % nach weiteren 5 Jahren. Q.5.8XVI.4.8. Jährliche Bestandsprovision Bestands- bzw. Betreuungsprovision Die Auszahlung der vereinbarten jährlichen Bestandsprovision Bestands- bzw. Betreuungsprovision erfolgt jährlich ab Ende des übernächsten Kalendermonats des Folgejahres nach Eingang der vollständigen Anlagesumme inkl. eventuell zu zahlender Nebenkosten (z.B. Agio) und Options- bzw. sonstiger Gebühren. Q.5.9XVI.4.9. Wandlungsbonus Die Auszahlung des vereinbarten Wandlungsbonus erfolgt einmalig, spätestens zum Ende des übernächsten Kalendermonats nach erfolgter Wandlung des der (verzinsten) AnlagebetragesAnlagesumme. Der Wandlungsbonus berechnet sich aus dem ursprünglichen Anlagebetrag.

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Abschlussprovision. Die Auszahlung der vereinbarten einmaligen Abschlussprovision erfolgt einmalig, spätestens zum Ende des übernächsten Kalendermonats nach Eingang der vollständigen Anlagesumme inkl. eventuell zu zahlender Nebenkosten (z.B. Agio) und Options- bzw. sonstiger Gebühren. Die Auszahlung der vereinbarten einmaligen Abschlussprovision erfolgt einmalig, spätestens zum Ende des übernächsten Kalendermonats nach Eingang der vollständigen Anlagesumme inkl. eventuell zu zahlender Nebenkosten (z.B. Agio) und Options- bzw. sonstiger Gebühren. Bei Produkten ohne Option zahlt der LG zunächst 40 % nach obigen Bedingungen, weitere 40 % nach weiteren 12 Monaten und die restlichen 20 % nach weiteren 5 Jahren. Q.5.8. Jährliche Bestandsprovision Die Auszahlung der vereinbarten jährlichen Bestandsprovision erfolgt jährlich ab Ende des übernächsten Kalendermonats des Folgejahres nach Eingang der vollständigen Anlagesumme inkl. eventuell zu zahlender Nebenkosten (z.B. Agio) und Options- bzw. sonstiger Gebühren. Q.5.9. Wandlungsbonus Die Auszahlung des vereinbarten Wandlungsbonus erfolgt einmalig, spätestens zum Ende des übernächsten Kalendermonats nach erfolgter Wandlung des (verzinsten) Anlagebetrages. Der Wandlungsbonus berechnet sich aus dem ursprünglichen Anlagebetrag.

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