Absperrkosten und Verkehrssicherungsmaßnahmen. Absperrkosten sind die infolge eines Versicherungsfalls not- wendigen Aufwendungen für das Absperren von Straßen, Wegen und Grundstücken. Soweit der Versicherungsneh- mer aufgrund rechtlicher Vorschriften zu weiteren Verkehrs- sicherungsmaßnahmen nach einem Versicherungsfall ver- pflichtet ist, sind diese Kosten mitversichert.
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Absperrkosten und Verkehrssicherungsmaßnahmen. Absperrkosten sind die infolge eines Versicherungsfalls not- wendigen Versicherungsfalles notwendigen Aufwendungen für das Absperren von Straßen, Wegen und Grundstücken. Soweit der Versicherungsneh- mer Versicherungsnehmer aufgrund rechtlicher Vorschriften zu weiteren Verkehrs- sicherungsmaßnahmen Verkehrssicherungsmaßnahmen nach einem Versicherungsfall ver- pflichtet Schadenfall verpflichtet ist, sind diese Kosten mitversichert.
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Absperrkosten und Verkehrssicherungsmaßnahmen. Absperrkosten sind die infolge eines Versicherungsfalls not- wendigen Aufwendungen für das Absperren von Straßen, Wegen und Grundstücken. Soweit der Versicherungsneh- mer Versicherungsnehmer aufgrund rechtlicher Vorschriften zu weiteren Verkehrs- sicherungsmaßnahmen Verkehrssiche- rungsmaßnahmen nach einem Versicherungsfall ver- pflichtet verpflichtet ist, sind diese Kosten mitversichert.
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