Abstellpositionen Musterklauseln

Abstellpositionen. Bezeichnung, maximale LFZ Größen, Koordinaten, Tragfähigkeit, Oberfläche und Höhe über dem Meeresspiegel sind in der folgenden Liste angegeben. • Luftfahrzeuge mit einer Spannweite von mehr als 64,99m (ICAO Kategorie F) werden auf ausgewählten Luftfahrzeugabstellpositionen, sowie den Enteisungs- und Enteisungsvorhaltepositionen, abweichend von den unten genannten maximalen Spannweiten so positioniert, dass zwischen den Luftfahrzeugen bzw. zwischen Luftfahrzeugen, vorpositionierten Bodengeräten, Objekten und Fahrzeugen und den auf den Geräteabstellflächen abgestellten Gerätschaften ein Mindestabstand von 7,50m gewährleistet ist. Block 40 (GAC Ost) 24,00 20,00 PCN <50 Beton / Bitumen Block 50 (GAC Ost) 24,00 28,50 PCN <50 Beton / Bitumen Block 60 (GAC Ost) 18,00 21,00 PCN <50 Beton / Bitumen Block A60 (GAC West) 24,00 30,00 XXX 00/X/X/X/X Xxxxx Xxxxx X00 (XXX Xxxx) 24,00 22,00 PCN 66/R/A/W/T Xxxxx X00 24,00 45,40 N48 07 33,8754 E016 32 09,3140 PCN 66/R/A/W/T Beton 173,95 m/ 570,70 ft A82 36,00 46,00 N48 07 33,7037 E016 32 09,1740 PCN 66/R/A/W/T Beton 173,97 m/ 570,77 ft A83 24,00 47,38 N48 07 33,0596 E016 32 08,6644 PCN 66/R/A/W/T Beton 174,09 m/ 571,16 ft A84 36,00 47,54 N48 07 32,4481 E016 32 08,2205 PCN 66/R/A/W/T Beton 174,24 m/ 571,65 ft A85 22,50 47,54 N48 07 32,2516 E016 32 08,0778 PCN 66/R/A/W/T Beton 174,26 m/ 571,72 ft A91 41,10 52,00 N48 07 24,0120 E016 32 25,6662 PCN 66/R/A/W/T Beton 175 m/ 575,558 ft pushback A92 38,34 57,00 N48 07 25,9180 E016 32 27,8285 PCN 66/R/A/W/T Beton 175 m/ 573,294 ft pushback A93 52,00 59,70 N48 07 25,4746 E016 32 32,8322 PCN 66/R/A/W/T Beton 175 m/ 572,835 ft pushback A94 36,00 50,60 N48 07 24,4449 E016 32 34,8537 PCN 66/R/A/W/T Beton 175 m/ 572,999 ft pushback A95 52,00 59,70 N48 07 24,0164 E016 32 37,3118 PCN 66/R/A/W/T Beton 175 m/ 572,769 ft pushback A96 65,00 72,00 N48 07 24,4413 E016 32 35,6245 PCN 66/R/A/W/T Beton 175 m/ 572,835 ft pushback A97 35,80 42,10 N48 07 21,2485 E016 32 44,5674 PCN 66/R/A/W/T Beton 175,09 m/ 574,44 ft pushback A98 35,80 42,10 N48 07 20,6781 E016 32 46,3200 PCN 66/R/A/W/T Beton 175,46 m/ 575,66 ft pushback A99 51,76 61,67 N48 07 21,3907 E016 32 44,8600 PCN 66/R/A/W/T Beton 175,09 m/ 574,44 ft pushback B51 36,00 58,00 N48 07 17,83 E016 32 57,12 PCN 66/R/A/W/T Beton 176 m/ 578 ft pushback B52 80,00 83,45 N48 07 18,26 E016 32 58,61 PCN 66/R/A/W/T Beton 176 m/ 577 ft pushback B53 36,00 58,00 N48 07 17,21 E016 32 59,03 PCN 66/R/A/W/T Beton 176 m/ 578 ft pushback B61 36,00 58,00 N48 07 16,59 ...
Abstellpositionen. Positionsmittellinie • Positionsgrenzen • Hindernisfreiflächen • Gerätevorhalteflächen • Geräteabstellflächen • LFZ Stoppunkte • Identifikationsmarkierung (Positionsbezeichnung) • Betankungspits
Abstellpositionen. Vorfeldbeleuchtung • Gelbe Mittellinienbefeuerung auf allen mit einem Docking Guidance System ausgestatteten LFZ Abstellpositionen

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  • Schlüssel Dem / den Mieter/n sind am Anreisetag nach Vorlage der Buchungsbestätigung die Schlüssel für das Mietobjekt auszuhändigen. Bei Verlust eines Schlüssels ist dies umgehend zu melden. Die Kosten für die notwendige Auswechslung des Schließsystems sind vom Mieter zu übernehmen.

  • Sprachen Die Envivas kommuniziert mit Ihnen in deutscher Sprache.

  • Einwilligung Einwilligung ist jede von der betroffenen Person freiwillig für den bestimmten Fall in informierter Weise und unmissverständlich abgegebene Willensbekundung in Form einer Erklärung oder einer sonstigen eindeutigen bestätigenden Handlung, mit der die betroffene Person zu verstehen gibt, dass sie mit der Verarbeitung der sie betreffenden personenbezogenen Daten einverstanden ist.

  • Fremdleistungen 3.1. Der Designer ist berechtigt, die zur Auftragserfüllung notwendigen Fremdleistungen im Namen und für Rechnung des Auftraggebers zu bestellen. Der Auftraggeber ist verpflichtet, dem Designer hierzu schriftliche Vollmacht zu erteilen.

  • Pkw Pkw sind als Personenkraftwagen zugelassene Kraftfahrzeuge, mit Ausnahme von Mietwagen, Taxen und Selbstfahrervermietfahrzeugen.

  • Preisänderung (1) Im Falle der Veränderung / Neueinführung von gesetzlichen Steuern, Abgaben, Versicherungsprämien, Kfz-Betriebskosten, Lohnkosten und Lohnnebenkosten, insbesondere durch den Abschluss neuer Lohn-, Mantel- oder sonstiger Tarifverträge, die zu einer Erhöhung der Kosten der vereinbarten Leistung führen, ist das Unternehmen berechtigt, das Entgelt um den Betrag in gleicher Weise zu verändern, um den sich durch die Veränderung der Lohnkosten, Lohnnebenkosten und sonstigen o. g. Kosten der Stundenverrechnungssatz für die Ausführung des Auftrages geändert hat, zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Steuern und Abgaben. Bei der Preiserhöhung ist anzugeben, welche Kostenfaktoren in welchem Umfang gestiegen sind und welche Bedeutung diese Kostensteigerung für die Kostenkalkulation hat. Kostenerhöhungen bei einzelnen Kostenbestandteilen, können nur soweit weitergegeben werden, wie sie nicht durch Preissenkungen bei anderen Kostenbestandteilen aufgewogen werden. Die Preiserhöhung tritt zum Beginn des Monats in Kraft, wenn sie dem Auftraggeber bis zum dritten Werktag des vorausgegangenen Monats unter Offenlegung der Kostenkalkulation und Nachweis der geänderten Kostenfaktoren, bekannt gegeben wurde.

  • Teilnahmeberechtigung Teilnahmeberechtigt zur Nutzung des UnionDepots im Online-Banking sind ausschließlich natürliche Personen, die Steuerinländer (das heißt uneingeschränkt steuerpflichtig) und nicht Staatsbürger der USA oder eines Embargolandes sind und ihren Wohnsitz in einem Staat haben, in dem die SEPA-Regelungen zum Europäischen Zahlungsverkehrsraum gelten. Für in den USA ansässige Anleger sind Transaktionen ausgeschlossen. Der Anle- ger ist verpflichtet, sofern er nicht deutscher Staatsangehöriger ist, sich anhand des Verkaufsprospekts des jeweiligen Fonds über etwaige Vertriebsbeschränkungen in seinem Heimatland zu informieren.

  • Vertragsdurchführung Für die Zwecke der Begründung, inhaltlichen Ausgestaltung, der Ände- rung und Beendigung des Vertragsverhältnisses mit dem Kunden, insbe- sondere zur vertragsgemäßen Erbringung der Dienste, der Abwicklung des Zahlungsverkehrs, der Erkennung, Eingrenzung und Beseitigung von Störungen oder Fehlern im Netz und an Telekommunikationsanlagen und der Bearbeitung von Kundenbeschwerden, erhebt und verwendet die Gesellschaft in dem hierfür erforderlichen Umfang Bestandsdaten der Kunden, insbesondere Anrede, Namen, Nachnamen, Adresse, Ge- burtsdatum, Telefonnummern, E-Mail-Adressen, Daten über die jeweili- ge Zahlungsabwicklung (z.B. Bankverbindung, Kreditkartendaten oder Rechnungsadresse), Informationen zu Zahlungsrückständen, Mahnun- gen, den vom Kunden bestellten Diensten, Reklamationen des Kunden, zu den technischen Merkmalen des jeweiligen Anschlusses an das BKN der Gesellschaft, der Art der genutzten Endgeräte sowie Umsatzdaten und sonstige Merkmale, die für die Auswahl bzw. Anwendung von Spezi- altarifen oder Sonderangeboten maßgeblich sind.

  • Brandschutz F.1 Der Brandschutz im Gebäude ist ein wichtiges Erfordernis. Der Mieter ist verpflichtet, sich nach seinem Einzug über die Brandschutzvorkeh- rungen, Fluchtwege und Alarmierungsmöglichkeiten zu informieren und sich so zu verhalten, dass Bränden vorgebeugt wird. Einzelheiten können den entsprechenden Aushängen und Hinweisen entnommen werden.

  • Stimmrechte Mit den Anteilscheinen sind keine Stimmrechte verbunden.