Common use of Abstimmungsverhalten bei Hauptversammlungen Clause in Contracts

Abstimmungsverhalten bei Hauptversammlungen. Ziel der nachfolgenden Leitlinien zur Ausübung des Stimmrechts ist es, eine unabhängige und möglichst umfassende Wahrnehmung der Interessen der Anleger auf Hauptversammlungen zu gewährleisten. Die Abstimmungsleitlinien beruhen auf einer transparenten und nachhaltigen Corporate Governance-Politik und sollen bedeutende und regelmäßig auf Hauptversammlungen behandelte Themen abdecken. Sie sollen höchstmögliche Flexibilität bei Abstimmungsentscheidungen ermöglichen und gleichzeitig alle relevanten Faktoren und Situationen berücksichtigen, um eine individuelle Entscheidung im Sinne der Investoren zu ermöglichen. Die Leitlinien werden im Anlassfall sofort, mindestens aber einmal jährlich auf ihre Aktualität hin überprüft und entsprechend adaptiert. In den folgenden Leitlinien konkretisiert die Raiffeisen KAG ihr Abstimmungsverhalten zu den Punkten: 4.2.1. Aktionärsrechte 4.2.2. Geschäftsbericht und Jahresabschluss 4.2.3. Wirtschaftsprüfer 4.2.4. Vorstand, Aufsichtsrat

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Samples: Investmentfondsprospekt, Investmentfondsprospekt, Investmentfondsprospekt

Abstimmungsverhalten bei Hauptversammlungen. Ziel der nachfolgenden Leitlinien zur Ausübung des Stimmrechts ist es, eine unabhängige und möglichst umfassende Wahrnehmung der Interessen der Anleger auf Hauptversammlungen zu gewährleisten. Die Abstimmungsleitlinien beruhen auf einer transparenten und nachhaltigen Corporate Governance-Politik und sollen bedeutende und regelmäßig auf Hauptversammlungen behandelte Themen abdecken. Sie sollen höchstmögliche Flexibilität Fle- xibilität bei Abstimmungsentscheidungen ermöglichen und gleichzeitig alle relevanten Faktoren und Situationen berücksichtigenbe- rücksichtigen, um eine individuelle Entscheidung im Sinne der Investoren zu ermöglichen. Die Leitlinien werden im Anlassfall sofort, mindestens aber einmal jährlich auf ihre Aktualität hin überprüft und entsprechend ent- sprechend adaptiert. In den folgenden Leitlinien konkretisiert die Raiffeisen KAG ihr Abstimmungsverhalten zu den Punkten: 4.2.1. Aktionärsrechte 4.2.2. Geschäftsbericht und Jahresabschluss 4.2.3. Wirtschaftsprüfer 4.2.4. Vorstand, Aufsichtsrat

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