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Kapitalmaßnahmen Musterklauseln

Kapitalmaßnahmen. (1) Soweit bezüglich Wertpapieren, auf die sich noch nicht erfüllte ISE-Transaktionen beziehen, Kapitalmaßnahmen zur Entstehung gelangen, sind diese durch die Clearing-Mitglieder (oder deren CREST- Settlement Agent) im System der EUICREST auszuüben und durchzuführen, vorausgesetzt, dass die entsprechende Kapitalmaßnahme im System der EUICREST gemäß den jeweils geltenden Bestimmungen der EUICREST für Kapitalmaßnahmen unter Einbeziehung eines CCP durchgeführt und abgewickelt werden kann und dass nachfolgend nichts geregelt ist. (2) Jeglicher Anspruch auf Ausschüttung, der aus einer noch nicht erfüllten ISE- Transaktion resultiert, kann ausschließlich im System der EUICREST gemäß den jeweils geltenden Bestimmungen der EUICREST für Kapitalmaßnahmen unter Einbeziehung eines CCP durchgeführt und abgewickelt werden. (3) Abweichend von Absatz (1) gilt, dass (a) die Durchführung einer Kapitalmaßnahme gemäß dem einem Clearing-Mitglied (oder dessen CREST Settlement Agent) ggf. zustehenden Wahlrecht vorgenommen wird. Eurex Clearing AG wird entsprechende Instruktionen der zu beliefernden Clearing-Mitglieder, die zeitlich vor den gemäß den jeweils geltenden Bestimmungen der EUI CREST für Kapitalmaßnahmen unter Einbeziehung eines CCP genannten Termins für zu beliefernde Clearing- Mitglieder im System der EUICREST gemäß den Bestimmungen des CREST Manual vorgenommen werden, akzeptieren. Ein Wahlrecht kann ausschließlich in elektronischer Form gegenüber der EUICREST ausgeübt werden. Die Ausübung eines Wahlrechts, das den vorgenannten Anforderungen nicht entspricht, ist unwirksam. (b) für den Fall, dass ein Clearing-Mitglied keine Instruktionen hinsichtlich der Ausübung einer Kapitalmaßnahme mit Wahlrecht in CREST gemäß Absatz (3) (a) übermittelt, ist die Eurex Clearing AG berechtigt, die Kapitalmaßname gemäß den von EUICREST vorgegebenen Standardvorgaben durchzuführen und abzuwickeln. Eurex Clearing AG haftet nicht für Schäden, welche in diesem Fall dem betreffenden Clearing-Mitglied oder einem Dritten entstanden sind. (c) für Dividendenzahlungen mit Wahlrecht („Scrip Dividends“) das Wahlrecht ausgeschlossen ist; (d) die Zuordnung von Instruktionen des zu beliefernden Clearing-Mitgliedes betreffend ISE-Transaktionen des lieferpflichtigen Clearing-Mitglieds automatisch in das System der CREST EUI („automatic allocation engine“) vorgenommen wird. Das lieferpflichtige Clearing-Mitglied ist verpflichtet, die entsprechende Instruktion im Falle der Zuordnung durch EUICREST (als w...
Kapitalmaßnahmen. (siehe Anhang 28 [ Leitfaden Durchführung von Kapitalmaßnahmen])
Kapitalmaßnahmen. 13.1 Du: (i) erkennst hiermit an und stimmst zu, dass wir nicht verpflichtet sind, Dich über Kapitalmaßnahmen zu informieren, selbst wenn wir davon Kenntnis erlangen, (ii) verzichtest hiermit unwiderruflich auf dein Recht, Kapitalmaßnahmen zu ergreifen, die vom Inhaber der Aktien, deren wirtschaftlicher Eigentümer du infolge der Nutzung unserer Dienstleistungen bist, ergriffen werden können, und (iii) stimmst hiermit zu, dass wir hinsichtlich dieser Kapitalmaßnahmen nach eigenem Ermessen handeln können (was unter anderem auch beinhalten kann, dass wir keine Maßnahmen ergreifen). Falls wir dich über eine Kapitalmaßnahme informieren, können aus diesen Informationen oder aus der Tatsache, dass wir dich informiert haben, keine Rechte abgeleitet werden. Weitere Informationen zum Ergebnis aus Finanzinstrumenten sind in den Produktinformationsblättern zu Kapitalmaßnahmen, Ablauf und Verwaltungsmaßnahmen zu finden. 13.2 BUX wird gegebenenfalls Steuern im Zusammenhang mit der Barausschüttung und/oder Bargeldumstrukturierung einbehalten. Dies ist in den Produktinformationsblättern näher beschrieben. 13.3 BUX wird die Stimmrechte an Wertpapieren, die wir für einen Kunden verwalten, nicht ausüben. Auf deine Anfrage wird BUX versuchen, für dich das Recht zu erhalten, an der Hauptversammlung teilzunehmen und das mit den in deinem Konto verwahrten Wertpapieren verbundene Stimmrecht auszuüben. Aktienbruchteile existieren nur in der internen BUX-Verwaltung. Daher wird BUX zum Zwecke der Bestimmung der für das Stimmrecht maßgeblichen Anteile auf die nächste ganze Aktie abrunden.
Kapitalmaßnahmen. Durch Inanspruchnahme der Dienstleistungen von DEGIRO kann der Kunde in ein Spektrum an Finanzinstrumenten gehandelt an unterschiedlichen Märkten anlegen. DEGIRO ist bestrebt, dem Kunden relevante Informationen zu Kapitalmaßnahmen oder andere Informationen über den Webtrader oder anderweitig zur Verfügung zu stellen. Der Kunde ist sich bewusst und erklärt sich damit einverstanden, dass die von DEGIRO bereitgestellten Informationen nicht immer aktuell oder vollständig sein müssen. Es liegt in der Verantwortung des Kunden, die Entwicklungen in Bezug auf die platzierten Orders und in Bezug auf die Finanzinstrumente, in die der Kunde investiert, genau zu verfolgen und DEGIRO rechtzeitig Anweisungen zu erteilen. Falls der Kunde es versäumt, in bestimmten Fällen, wie zum Beispiel bei Übernahmen, Wahldividenden, Claims und anderen Rechten, die an eine zeitliche Frist gebunden sind, DEGIRO rechtzeitig Anweisungen zu erteilen, kann DEGIRO Maßnahmen ergreifen, von denen DEGIRO davon ausgeht, dass Sie dem Interesse ihrer Kunden am besten entsprechen. Für weitere Informationen verweist XXXXXX den Kunden zudem auf das Dokument „Kapitalmaßnahmen, Verfalltermine und administrative Abwicklung“.
Kapitalmaßnahmen. Im Falle von Kapitalmaßnahmen auf zugrundeliegende Basiswerte, deren Belieferung noch nicht erfolgt ist, gelten die Regelungen gemäß Kapitel V Ziffer 2.3 entsprechend.
Kapitalmaßnahmen. Im Falle von Kapitalmaßnahmen in Bezug auf Aktien gelten für Fractional Shares folgende Bedingungen:
Kapitalmaßnahmen. Kapitalmaßnahmen gemäß Ziffer 2.4 werden von der Eurex Clearing AG hinsichtlich der betreffenden UNTERLIEGENDEN WERTPAPIERE durchgeführt.
Kapitalmaßnahmen. DEGIRO wird den Kunden über relevante Kapitalmaßnahmen entsprechend ihrer gesetzlichen Pflichten informieren. DEGIRO wird den Kunden unverzüglich die Informationen über freiwillige Kapitalmaßnahmen übermitteln, die DEGIRO von Emittenten oder von ihrer Lagerstelle/Prime Broker erhält und die es dem Kunden ermöglichen, Rechte aus Wertpapieren auszuüben, die der Kunde im Bestand hält. DEGIRO wird dem Kunden diese Informationen und die Fristen für die möglichen Optionen per E-Mail oder über die Handelsplattform zur Verfügung stellen. Es liegt in der Verantwortung des Kunden, DEGIRO rechtzeitig zu instruieren. Wenn der Kunde keine rechtzeitigen Anweisungen für freiwillige Kapitalmaßnahmen (wie z. B. Übernahmekäufe und optionale Dividenden) erteilt, wird DEGIRO mit der vom jeweiligen Emittenten für diese Kapitalmaßnahme festgelegten Standardoption fortfahren. Für weitere Informationen verweist XXXXXX den Kunden auf das Dokument Kapitalmaßnahmen in den Informationen zu Wertpapierdienstleistungen.
Kapitalmaßnahmen. (1) Beziehen sich noch nicht erfüllte XIM-Gechäfte auf Wertpapiere, hinsichtlich derer eine Kapitalmaßnahme durchgeführt wird, wird die Eurex Clearing AG im Rahmen des Clearings solcher Geschäfte im Verhältnis zu ihren Clearing-Mitgliedern diese Maßnahmen nach den Regeln abwickeln, die hierfür in dem jeweils maßgeblichen Heimatmarkt gelten oder angewendet werden. (2) Mangels Regeln im Sinne des Absatzes 1 sind Wertpapiere mit den Rechten und Pflichten zu übertragen, die bei Geschäftsabschluss bestanden.