Abtretung des Versicherungsanspruches. Der Versicherungsanspruch darf vor seiner endgültigen Feststellung ohne unsere ausdrückliche Zustimmung weder abgetreten noch verpfändet werden.
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Samples: Eigenheimversicherung, Allgemeine Bedingungen Für Die Eigenheimversicherung, Allgemeine Bedingungen Für Die Eigenheimversicherung
Abtretung des Versicherungsanspruches. Der Versicherungsanspruch darf vor seiner endgültigen Feststellung ohne unsere ausdrückliche Zustimmung des Versicherers weder abgetreten noch verpfändet werden.
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Samples: Haftpflichtversicherung