Abtretungsverbot 8.1. Musterklauseln

Abtretungsverbot 8.1.. Die Abtretung einer Forderung gleich wel- chen Inhalts bedarf grundsätzlich der schriftlichen Zustimmung von der Bugatti Engineering GmbH. Ohne die erforderliche Zustimmung erfolgte Abtretungen sind unwirksam. Die Bugatti Engineering GmbH wird die Zustimmung nur verweigern, wenn nach Prüfung im Einzelfall die Interessen von der Bugatti Engineering GmbH an der Aufrechterhaltung der Forderungsbeziehung die Interessen des Vertragspartners an der beabsichtigen Abtretung überwiegen. Ist im Falle verweigerter Zustimmung nach Ziffer 8.1. die Abtretung einer Geldforde- rung gemäß § 354a HGB dennoch wirk- sam, hat der Zedent die Bugatti Engineering GmbH alle eventuell in Zusammenhang mit der Abtretung ent- stehenden Mehrkosten zu ersetzen.‌ Eine Beschränkung der Rechte von der Bugatti Engineering GmbH, gegenüber Ansprüchen des Vertragspartners ein Zurückbehaltungsrecht geltend zu machen oder mit Ansprüchen gegen den Vertragspartner aufzurechnen, ist unwirk- sam. Forderungen von der Bugatti Engineering GmbH und VW- Unternehmen stehen der Bugatti Engineering GmbH und den VW- Unternehmen als Gesamtgläubiger zu. Die Bugatti Engineering GmbH und VW- Unternehmen können ihre Forderungen gegen Forderungen des Vertragspartners verrechnen/aufrechnen. Alle materiellen und prozessualen Rechte, dieder Vertragspartner bezüglich einer Forderung gegen den Gesamtgläubiger hat, bestehen auch gegenüber denübrigen Gesamtgläubigern. Bei den Forderungen des Vertragspartners gegen die Bugatti Engineering GmbH und VW-Unternehmen darf die Bugatti Engineering GmbH und die VW- Unternehmen mit den Forderungen von der Bugatti Engineering GmbH und den Forderungen der VW-Unternehmen gegen den Vertragspartner aufrechnen / verrechnen. Die vorstehenden Regelungen gelten auch dann, wenn einerseits Barzahlung und an- dererseits Hergabe von Wechseln verein- bart ist oder wenn die gegenseitigen An- sprüche verschieden fällig sind, wobei mit Wertstellung abgerechnet wird. Bei lau- fendem Zahlungsverkehr bezieht sich die- se Berechtigung auf den Saldo. Der Vertragspartner verzichtet darauf, bei Forderungsmehrheit der Bestimmung der zu verrechnenden Forderung durch die Bugatti Engineering GmbH zu widersprechen. Eine Aufstellung der zur Konzernverrech- nung berechtigten VW-Unternehmen stellt die Bugatti Engineering GmbH auf Verlangen zur Verfügung.‌
Abtretungsverbot 8.1.. Die Abtretung einer Forderung gleich wel- chen Inhalts bedarf grundsätzlich der schriftlichen Zustimmung von VW. Ohne die erforderliche Zustimmung erfolgte Ab- tretungen sind unwirksam. VW wird die Zustimmung nur verweigern, wenn nach Prüfung im Einzelfall die Interessen von VW an der Aufrechterhaltung der Forde- rungsbeziehung die Interessen des Ver- tragspartners an der beabsichtigen Abtre- tung überwiegen. Ist im Falle verweigerter Zustimmung nach Ziffer 8.1 die Abtretung einer Geldforde- rung gemäß § 354a HGB dennoch wirk- sam, hat der Zedent VW alle eventuell in Zusammenhang mit der Abtretung entste- henden Mehrkosten zu ersetzen.

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  • Schlüssel Dem / den Mieter/n sind am Anreisetag nach Vorlage der Buchungsbestätigung die Schlüssel für das Mietobjekt auszuhändigen. Bei Verlust eines Schlüssels ist dies umgehend zu melden. Die Kosten für die notwendige Auswechslung des Schließsystems sind vom Mieter zu übernehmen.

  • Sprachen Die Envivas kommuniziert mit Ihnen in deutscher Sprache.

  • Einwilligung Einwilligung ist jede von der betroffenen Person freiwillig für den bestimmten Fall in informierter Weise und unmissverständlich abgegebene Willensbekundung in Form einer Erklärung oder einer sonstigen eindeutigen bestätigenden Handlung, mit der die betroffene Person zu verstehen gibt, dass sie mit der Verarbeitung der sie betreffenden personenbezogenen Daten einverstanden ist.

  • Fremdleistungen 3.1. Der Designer ist berechtigt, die zur Auftragserfüllung notwendigen Fremdleistungen im Namen und für Rechnung des Auftraggebers zu bestellen. Der Auftraggeber ist verpflichtet, dem Designer hierzu schriftliche Vollmacht zu erteilen.

  • Pkw Pkw sind als Personenkraftwagen zugelassene Kraftfahrzeuge, mit Ausnahme von Mietwagen, Taxen und Selbstfahrervermietfahrzeugen.

  • Preisänderung (1) Im Falle der Veränderung / Neueinführung von gesetzlichen Steuern, Abgaben, Versicherungsprämien, Kfz-Betriebskosten, Lohnkosten und Lohnnebenkosten, insbesondere durch den Abschluss neuer Lohn-, Mantel- oder sonstiger Tarifverträge, die zu einer Erhöhung der Kosten der vereinbarten Leistung führen, ist das Unternehmen berechtigt, das Entgelt um den Betrag in gleicher Weise zu verändern, um den sich durch die Veränderung der Lohnkosten, Lohnnebenkosten und sonstigen o. g. Kosten der Stundenverrechnungssatz für die Ausführung des Auftrages geändert hat, zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Steuern und Abgaben. Bei der Preiserhöhung ist anzugeben, welche Kostenfaktoren in welchem Umfang gestiegen sind und welche Bedeutung diese Kostensteigerung für die Kostenkalkulation hat. Kostenerhöhungen bei einzelnen Kostenbestandteilen, können nur soweit weitergegeben werden, wie sie nicht durch Preissenkungen bei anderen Kostenbestandteilen aufgewogen werden. Die Preiserhöhung tritt zum Beginn des Monats in Kraft, wenn sie dem Auftraggeber bis zum dritten Werktag des vorausgegangenen Monats unter Offenlegung der Kostenkalkulation und Nachweis der geänderten Kostenfaktoren, bekannt gegeben wurde.

  • Teilnahmeberechtigung Teilnahmeberechtigt zur Nutzung des UnionDepots im Online-Banking sind ausschließlich natürliche Personen, die Steuerinländer (das heißt uneingeschränkt steuerpflichtig) und nicht Staatsbürger der USA oder eines Embargolandes sind und ihren Wohnsitz in einem Staat haben, in dem die SEPA-Regelungen zum Europäischen Zahlungsverkehrsraum gelten. Für in den USA ansässige Anleger sind Transaktionen ausgeschlossen. Der Anle- ger ist verpflichtet, sofern er nicht deutscher Staatsangehöriger ist, sich anhand des Verkaufsprospekts des jeweiligen Fonds über etwaige Vertriebsbeschränkungen in seinem Heimatland zu informieren.

  • Vertragsdurchführung Für die Zwecke der Begründung, inhaltlichen Ausgestaltung, der Ände- rung und Beendigung des Vertragsverhältnisses mit dem Kunden, insbe- sondere zur vertragsgemäßen Erbringung der Dienste, der Abwicklung des Zahlungsverkehrs, der Erkennung, Eingrenzung und Beseitigung von Störungen oder Fehlern im Netz und an Telekommunikationsanlagen und der Bearbeitung von Kundenbeschwerden, erhebt und verwendet die Gesellschaft in dem hierfür erforderlichen Umfang Bestandsdaten der Kunden, insbesondere Anrede, Namen, Nachnamen, Adresse, Ge- burtsdatum, Telefonnummern, E-Mail-Adressen, Daten über die jeweili- ge Zahlungsabwicklung (z.B. Bankverbindung, Kreditkartendaten oder Rechnungsadresse), Informationen zu Zahlungsrückständen, Mahnun- gen, den vom Kunden bestellten Diensten, Reklamationen des Kunden, zu den technischen Merkmalen des jeweiligen Anschlusses an das BKN der Gesellschaft, der Art der genutzten Endgeräte sowie Umsatzdaten und sonstige Merkmale, die für die Auswahl bzw. Anwendung von Spezi- altarifen oder Sonderangeboten maßgeblich sind.

  • Brandschutz F.1 Der Brandschutz im Gebäude ist ein wichtiges Erfordernis. Der Mieter ist verpflichtet, sich nach seinem Einzug über die Brandschutzvorkeh- rungen, Fluchtwege und Alarmierungsmöglichkeiten zu informieren und sich so zu verhalten, dass Bränden vorgebeugt wird. Einzelheiten können den entsprechenden Aushängen und Hinweisen entnommen werden.

  • Stimmrechte Mit den Anteilscheinen sind keine Stimmrechte verbunden.