Common use of Abtretungsverbot, Übergang von Ersatzansprüchen Clause in Contracts

Abtretungsverbot, Übergang von Ersatzansprüchen. Die Versicherungsansprüche können vor ihrer endgültigen Feststellung ohne ausdrückliche Zustimmung des Versicherers nicht, auch nicht teilweise, auf Dritte übertragen werden. Sofern nicht abweichend vereinbart, bleibt eine Abtretung an den geschädigten Dritten zulässig. Der Freistellungsanspruch darf vor seiner endgültigen Feststellung ohne Zustimmung des Versicherers weder abgetreten noch verpfändet werden. Eine Abtretung an den geschädigten Dritten ist zulässig.

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Samples: Versicherungsbedingungen Zur Condor Haftpflichtpolice, Versicherungsbedingungen

Abtretungsverbot, Übergang von Ersatzansprüchen. Die Versicherungsansprüche können vor ihrer endgültigen Feststellung ohne ausdrückliche Zustimmung des Versicherers nicht, auch nicht teilweise, weder vollständig noch teilweise auf Dritte übertragen werden. Sofern nicht abweichend vereinbart, bleibt eine Abtretung an den geschädigten Dritten zulässig. Der Freistellungsanspruch darf vor seiner endgültigen Feststellung ohne Zustimmung des Versicherers weder abgetreten noch verpfändet werden. Eine Abtretung an den geschädigten Dritten ist zulässig.

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Samples: Haftpflicht Police, Haftpflicht Police

Abtretungsverbot, Übergang von Ersatzansprüchen. Die Versicherungsansprüche können vor ihrer endgültigen Feststellung ohne ausdrückliche Zustimmung des Versicherers nicht, auch nicht teilweise, auf Dritte übertragen werden. Sofern nicht abweichend vereinbart, bleibt eine Abtretung an den geschädigten Dritten zulässig. Der Freistellungsanspruch darf vor seiner endgültigen Feststellung ohne Zustimmung des Versicherers weder abgetreten noch verpfändet werden. Eine Abtretung an den geschädigten Dritten ist zulässig.

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Samples: Haftpflichtversicherung

Abtretungsverbot, Übergang von Ersatzansprüchen. Die Versicherungsansprüche können vor ihrer endgültigen Feststellung Fest- stellung ohne ausdrückliche Zustimmung des Versicherers nicht, auch nicht teilweise, auf Dritte übertragen werden. Sofern nicht abweichend vereinbart, bleibt eine Abtretung an den geschädigten Dritten zulässig. Der Freistellungsanspruch darf vor seiner endgültigen Feststellung ohne Zustimmung des Versicherers weder abgetreten noch verpfändet werden. Eine Abtretung an den geschädigten Dritten ist zulässig.

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Samples: Betriebs Und Berufshaftpflichtversicherung

Abtretungsverbot, Übergang von Ersatzansprüchen. Die Versicherungsansprüche können vor von ihrer endgültigen Feststellung ohne ausdrückliche Zustimmung des Versicherers nicht, auch nicht teilweise, auf Dritte übertragen werden. Sofern nicht abweichend vereinbart, bleibt eine Abtretung an den geschädigten Dritten zulässig. Der Freistellungsanspruch darf vor seiner endgültigen Feststellung ohne Zustimmung des Versicherers weder abgetreten noch verpfändet werden. Eine Abtretung an den geschädigten Dritten ist zulässig.

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Samples: Versicherungsbedingungen Zur Haftpflichtversicherung