Rückwärtsdeckung Musterklauseln

Rückwärtsdeckung. Abweichend von Ziffer 1.12.4 und teilweise abweichend von Ziffern 4.1.4 und 4.1.6 Nr. 3 wird Versicherungsschutz gewährt für vor Beginn dieses Vertrages eingetretene Versicherungsfälle, für die der unmittelbare Vorversicherer ausschließlich aufgrund einer im Vorvertrag enthaltenen Nachhaftungsfrist analog Ziffer 4.1.9 dieses Vertrages keinen Versicherungsschutz zu gewähren hat. Versicherungsschutz wird nur unter folgenden Voraussetzungen gewährt:
Rückwärtsdeckung. Abweichend von A1-17.1 sind auch Schäden aufgrund vor Beginn des Versicherungs- vertrags eingetretener Informationssicherheitsverletzungen mitversichert, sofern − diese bei Abschluss des Versicherungsvertrags nicht festgestellt waren und − sie nach dem im Versicherungsschein bestimmten Zeitpunkt eingetreten sind.
Rückwärtsdeckung. Abweichend von 1.1 AHB wird Versicherungsschutz gewährt für vor Beginn dieses Vertrags eingetretene Versicherungsfälle, für die der unmittelbare Vorversicherer ausschließlich aufgrund einer im Vorvertrag enthaltenen Nachhaftungsfrist analog 3.6, 1. der vereinbarten Police dieses Vertrags keinen Versicherungsschutz zu gewähren hat. Versicherungsschutz wird nur unter folgenden Voraussetzungen gewährt:
Rückwärtsdeckung. Versicherungsschutz besteht darüber hinaus für Versiche- rungsfälle, die in dem vorgenannten Zeitraum eintreten und auf einer vor Versicherungsbeginn begangenen Pflichtverlet- zung beruhen, sofern diese bis zum Versicherungsbeginn der jeweils in Anspruch genommenen versicherten Person nicht bekannt geworden ist. § 7 Ziffer 3.2. (Rückwirkender Versiche- rungsschutz für hinzukommende Tochterunternehmen) bleibt unberührt.
Rückwärtsdeckung. Für Haftpflichtansprüche aus Benachteiligungen bis zu drei Jahren vor Vertragsbeginn bzw. vor Vertragsänderung besteht Versicherungsschutz unter der Voraussetzung, dass die Benachteili- gung dem Versicherungsnehmer, dem Tochterunternehmen oder der mitversicherten Person bei Vertragsbeginn bzw. bei Vertragsänderung weder bekannt war noch hätte bekannt sein müssen. Für während der Vertragslaufzeit neu hinzukommende Tochterunternehmen gilt dies nur, wenn die Benachteiligungen nach Erwerb, Fusion oder Übernahme begangen wurden.
Rückwärtsdeckung. Abweichend von A1-17.1 sind auch Schäden aufgrund vor Beginn des Versicherungsvertrags eingetretener Informati- onssicherheitsverletzungen mitversichert, sofern - diese bei Abschluss des Versicherungsvertrags nicht festgestellt waren und - diese bis maximal 6 Monate vor Beginn des Versiche- rungsvertrags eingetreten sind.
Rückwärtsdeckung. Abweichend von 1.1 AHB, 6.4 und 6.6.3 wird Versicherungsschutz gewährt für vor Beginn dieses Vertrags eingetretene Versicherungsfälle, für die der unmittelbare Vorversicherer ausschließlich aufgrund einer im Vorvertrag enthaltenen Nachhaftungsfrist analog 6.8 dieses Vertrags keinen Versicherungsschutz zu gewähren hat. Versicherungsschutz wird nur unter folgenden Voraussetzungen gewährt: ‒ Der Versicherungsschutz bezieht sich nur auf Versicherungsfälle, die dem Versicherungsnehmer bei Beginn dieses Vertrags nicht bekannt waren. ‒ Versicherungsschutz wird entsprechend dem Versicherungsumfang des Vorvertrags gewährt. Geht der Versicherungsumfang des Vorvertrags über den des vorliegenden Vertrags hinaus, wird der Versicherungsschutz entsprechend dem Versicherungsumfang des vorliegenden Vertrags gewährt. ‒ Für derartige Versicherungsfälle gilt die Selbstbeteiligung des Vorvertrags, mindestens jedoch die Selbstbeteiligung in Höhe des Betrags gemäß der Leistungsübersicht zu 6.7. ‒ Ersatzleistung siehe Leistungsübersicht. Sofern die Versicherungssumme des Vorvertrags niedriger war als die Ersatzleistung in der Leistungsübersicht, gilt die Versicherungssumme des Vorvertrags. ‒ Für alle derartigen Versicherungsfälle gilt unabhängig von ihrem tatsächlichen Eintritt das erste Versicherungsjahr des vorliegenden Vertrags als Eintrittsjahr. Die Kopie des Vertrags des unmittelbaren Vorversicherers gilt insoweit als Bestandteil dieses Vertrags.
Rückwärtsdeckung. Vom Versicherungsschutz sind während der Versiche- rungsperiode eingetretene Versicherungsfälle umfasst, die auf Pflichtverletzungen beruhen, welche vor Ver- tragsbeginn begangen wurden und von welchen die betroffene versicherte Person oder die Versicherungs- nehmerin bei Abschluss des Versicherungsvertrages keine Kenntnis hatte. Sofern im Versicherungsschein ein Kontinuitätsdatum angegeben ist, wird hinsichtlich der Kenntnis auf den dort benannten Zeitpunkt abge- stellt. Es besteht Versicherungsschutz, bis diese Kenntnis in einem Verfahren nach Buch 1 bis 4 der ZPO oder vergleichbaren Gesetzen ausländischen Rechts rechtskräftig festgestellt wird. Die versicherte Person ist dann verpflichtet, dem Versicherer die er- brachten Leistungen zurückzuerstatten.
Rückwärtsdeckung. Versicherungsschutz besteht zudem für Versicherungsfälle, die auf einer Handlung oder Unterlassung beruhen, die vor Versicherungsbeginn gemäß Versicherungsschein begangen wurden, sofern diese dem Versicherten bei Versicherungsbeginn nicht bekannt waren. Der Zeitraum der Rückwärtsdeckung ist im Versicherungsschein ausgewiesen (Rückwirkungsdatum). Durch besondere Vereinbarung kann ein anderes Rückwirkungsdatum festgelegt oder die Rückwärtsdeckung abbedungen werden.

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  • Berechnung 1. Für ein unvollständiges Arbeitsjahr sind die Ferien entsprechend der Dauer des Arbeitsverhältnisses zu gewähren.

  • Anlageziel und Anlagepolitik Anlageziel des Fonds ist eine langfristige Gesamtrendite durch direkte oder indirekte Investition (auch über QFI, die Programme Shanghai-Hong Kong und Shenzhen-Hong Kong Stock Connect, Partizipationsscheine, Aktienanleihen und andere zulässige Mittel) von mindestens zwei Dritteln seines Gesamtvermögens in Aktien oder aktienbezogene Wertpapiere von Unternehmen, deren Wertpapiere an chinesischen Börsen notiert sind, insbesondere China A-Aktien und B-Aktien von Unternehmen, die an den chinesischen Börsen notiert sind, oder andere vergleichbare Wertpapiere, die von der China Securities Regulatory Commission für den Kauf durch nicht-chinesische Anleger zugelassen sind. China A-Aktien sind an einer der chinesischen Börsen notiert und werden dort gehandelt. Der Kauf und der Besitz von China A- Aktien sind allgemein auf chinesische Anleger und ausgewählte ausländische institutionelle Anleger beschränkt, die über eine QFI-Zulassung erhalten haben oder Zugang zu den Programmen Shanghai-Hong Kong Stock Connect oder Shenzhen-Hong Kong Stock Connect haben. B-Aktien werden in ausländischen Währungen an einer der chinesischen Börsen notiert und gehandelt und stehen inländischen und ausländischen Anlegern zur Verfügung. Der Fonds wird aktiv verwaltet. Ziel des Fonds ist es, die Performance der Benchmark, des MSCI China A Onshore Index (USD), zu übertreffen (vor Gebühren). Die Benchmark wird auch als Bezugspunkt für die Portfoliokonstruktion und als Basis für die Festlegung von Risikobeschränkungen verwendet. Um sein Anlageziel zu erreichen, wird der Fonds Positionen halten, deren Gewichtungen von der Benchmark abweichen, oder in Wertpapiere investieren, die nicht in der Benchmark enthalten sind. Die Anlagen des Fonds können erheblich von den Benchmark-Komponenten und ihrer jeweiligen Gewichtung in der Benchmark abweichen. Aufgrund des aktiven Managementprozesses kann das Performanceprofil des Fonds längerfristig erheblich von dem der Benchmark abweichen. Wenn Anteilsklassen auf eine andere Währung lauten als die Basiswährung des Fonds, wird in der Regel eine währungsspezifische Benchmark zum Performancevergleich herangezogen. Dabei handelt es sich entweder um die Benchmark des Fonds in einer anderen Währung oder eine andere währungsspezifische Benchmark mit ähnlichen Merkmalen. Die für diese Anteilsklassen geltenden Benchmarks sind in dem jeweiligen Dokument mit den wesentlichen Informationen für den Anleger angegeben. Anlageverwalter: Aberdeen Asset Managers Limited Unteranlageverwalter: abrdn Asia Limited Anlageprozess: Aktive Aktien – Long Term Quality Zusätzlich zu den unter „Allgemeine Risikofaktoren“ genannten Risikofaktoren sollten sich potenzielle Anleger gewisser fondsspezifischer Risiken bewusst sein: • Das Engagement in einem Markt eines einzigen Landes erhöht das Volatilitätsrisiko. • Der Fonds investiert in Festlandchina. Potenzielle Anleger sollten den Abschnitt „Anlagen in Festlandchina“ unter „Allgemeine Risikofaktoren“ sowie den Abschnitt „Besteuerung von chinesischen Aktien und Anleihen“ unter „Besteuerung“ beachten. • Der Fonds kann seine gesamten Vermögenswerte in Wertpapiere in Festlandchina investieren. In diesem Fall werden möglicherweise alle Vermögenswerte des Fonds von der Depotbank in der VRC verwaltet. • Der Fonds investiert in chinesische Aktien und aktienähnliche Wertpapiere und bietet damit ein Engagement in Schwellenmärkten, die tendenziell volatiler als entwickelte Märkte sind, weshalb sein Wert abrupten Schwankungen nach oben oder unten ausgesetzt sein kann. Unter bestimmten Umständen könnten die Basiswerte weniger liquide werden, was die Möglichkeiten des Anlageverwalters einschränken würde, einige Titel oder das gesamte Portfolio abzustoßen. Die Registrier- und Abwicklungsvereinbarungen in den Schwellenmärkten könnten weniger entwickelt sein als in reiferen Märkten, sodass die Anlagerisiken hier höher sind. Politische Risiken und ungünstige wirtschaftliche Bedingungen sind hier wahrscheinlicher. • Der Fonds kann in Unternehmen mit VIE-Strukturen investieren, um ein Engagement in Branchen mit Eigentumsbeschränkungen für Ausländer aufzubauen. Es besteht das Risiko, dass sich Änderungen an dem jeweiligen rechtlichen oder regulatorischen Rahmenwerk nachteilig auf diese Strukturen auswirken.

  • Gültigkeitsdauer der zur Verfügung gestellten Informationen Die Gültigkeitsdauer der Ihnen zur Verfügung gestellten Informationen ist, vorbehaltlich zukünftiger Gesetzes- oder Tarifänderungen, nicht befristet.

  • Rechte und Pflichten des Kunden Der Kunde verpflichtet sich, die persönlichen Zugangsdaten zum Dienst vor dem Zugriff Dritter zu schützen. Die Erbringung der Leistung steht unter dem Vorbehalt, dass der Kunde sämtliche für den Zugang zum Dienst notwendigen Einrichtungen, z. B. eine funktionale Internetverbindung, bereitstellt. Ist die Nutzung des Dienstes mit SIS-Standard vereinbart, so ist dem Kunden keine private Nutzung des SIS-Standard, sondern lediglich eine Nutzung für Datenübermittlungen gestattet, die der Aufrechterhaltung der Funktionalität der TI-Anwendungen dient. Wünscht der Kunde eine darüber hinausgehende Nutzungsmöglichkeit, also auch für private Zwecke, so kann er die kostenpflichtige Zugangsoption „SIS-Power“ erwerben. Der Kunde verpflichtet sich weiterhin, den Dienst nicht missbräuchlich zu nutzen und die Nutzungsvorgaben sowie die rechtlichen und gesetzlichen Bestimmungen einzuhalten. Der Kunde wird den bereitgestellten Dienst weder zur Verbreitung noch zum Abruf rechts- und sittenwidriger Informationen nutzen und ist für Verletzungen von geschützten Rechtspositionen Dritter verantwortlich. Verstößt der Kunde gegen die vorgenannten Verbote und Gebote, ist PSYPRAX berechtigt, die Vereinbarung fristlos zu kündigen und die Leistung einzustellen. Soweit PSYPRAX wegen eines Verstoßes des Kunden gegen die vorgenannten gesetzlichen Vorschriften in Anspruch genommen wird, wird der Kunde PSYPRAX von den Ansprüchen Dritter freistellen. Jegliche Rücksendungen sind vom Kunden im Voraus bei PSYPRAX anzukündigen und bedürfen der Autorisierung durch PSYPRAX. PSYPRAX veranlasst sodann die Abholung der Rücksendung beim Kunden. Ohne Autorisierung an PSYPRAX übersandte Rücksendungen, unabhängig davon, ob frei oder unfrei, werden nicht angenommen und die dafür ggf. entstandenen Kosten dem Kunden nicht erstattet. Die Autorisierung einer Rücksendung bedeutet keine Anerkennung eines Mangels oder einer sonstigen Beanstandung des Kunden.

  • Gesellschafterversammlung In der Gesellschafterversammlung der Emittentin sind die Gesellschafter mit ihrem im Gesellschaftsvertrag festgelegten Stimmenanteil vertreten. Hier fassen die Gesellschafter in ihrer Gesamtheit als oberstes Willensbildungsorgan ihre Beschlüsse. Gesellschafterbeschlüsse können grundsätzlich zu allen Belangen der Gesellschaft gefasst werden und beziehen sich insbesondere auf die Feststellung des Jahresabschlusses und die Verwendung des Geschäftsergebnisses.

  • Bestätigung Der Kunde bestätigt durch seine Unterschrift, den Hinweis zur Kenntnis genommen zu haben und dass im Falle einer Auftragserteilung diese Regeln dem Vertragsverhältnis zugrunde liegen. ………………………………………. ……………………………………

  • Ausschluss des Rücktrittsrechts Wir können uns auf unser Rücktrittsrecht nicht berufen, wenn wir den nicht angezeigten Gefahrumstand oder die Unrichtigkeit der Anzeige kannten. Wir haben kein Rücktrittsrecht, wenn Sie nachweisen, dass Sie oder Ihr Vertreter die unrichtigen oder unvollständigen Angaben weder vorsätzlich noch grob fahrlässig gemacht haben. Xxxxx Rücktrittsrecht wegen grob fahrlässiger Verletzung der Anzeigepflicht besteht nicht, wenn Sie nachweisen, dass wir den Vertrag auch bei Kenntnis der nicht angezeigten Umstände, wenn auch zu anderen Bedingungen, geschlossen hätten.

  • Swaps Swapgeschäfte sind Tauschverträge, bei denen die dem Geschäft zugrunde liegenden Zahlungsströme oder Risiken zwischen den Vertragspartnern ausgetauscht werden. Die Gesellschaft darf für Rechnung des Fonds im Rahmen der Anlagegrundsätze • Zins- • Währungs- • Zins-Währungs- • Varianz- • Equity- • Credit Default-Swapgeschäfte abschließen.

  • Schriftlichkeit Neben diesem Vertrag bestehen keine mündlichen oder schriftlichen Abreden. Änderungen und/oder Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen in jedem Fall bei sonstiger Rechtsunwirksamkeit der Schriftform. Das Übersenden per Fax genügt der Schriftform. Ein Abgehen vom Schriftformerfordernis ist ausdrücklich ausgeschlossen.

  • AGB Ergänzend gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Bank in ihrer jeweils aktuellen Fassung, die in den Geschäftsräumen der Bank aushängen und dem Kunden auf Verlangen ausgehändigt werden.