Common use of Abwehr eines Haftpflichtanspruchs Clause in Contracts

Abwehr eines Haftpflichtanspruchs. Der Versicherer übernimmt die Abwehr des Anspruchs und trägt die notwendigen außergerichtlichen und gerichtlichen Kosten. Davon umfasst sind auch die Kosten einer mit Zustimmung des Versicherers von den Versicherten betriebenen negativen Feststellungsklage oder Nebenintervention. Wird in einem Strafverfahren wegen eines Umweltschadens oder Umweltdeliktes, der/das eine unter den Versicherungsschutz fallende Sanierungs- und Kostentragungsverpflichtung zur Folge haben kann, die Bestellung eines Verteidigers für die Versicherten von dem Versicherer gewünscht oder genehmigt, so trägt der Versicherer die gebührenordnungsmäßigen oder die mit ihm besonders vereinbarten höheren Kosten des Verteidigers.

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Samples: Insurance Application, Insurance Application, Insurance Terms and Conditions

Abwehr eines Haftpflichtanspruchs. Der Versicherer übernimmt die Abwehr des Anspruchs und trägt die notwendigen außergerichtlichen und gerichtlichen Kosten. Davon umfasst sind auch die Kosten einer mit Zustimmung des Versicherers von den Versicherten vom Versicherungsnehmer oder einer mitversicherten Person betriebenen negativen Feststellungsklage oder Nebenintervention. Wird in einem Strafverfahren wegen eines Umweltschadens oder Umweltdeliktes, der/das eine unter den Versicherungsschutz fallende Sanierungs- und Kostentragungsverpflichtung Kostentragungsver- pflichtung zur Folge haben kann, die Bestellung eines Verteidigers für die Versicherten den Versicherungsnehmer von dem Versicherer gewünscht oder genehmigt, so trägt der Versicherer die gebührenordnungsmäßigen oder die mit ihm besonders gesondert vereinbarten höheren Kosten des Verteidigers.

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Samples: Insurance Application Model, Insurance Agreement, Insurance Agreement

Abwehr eines Haftpflichtanspruchs. Der Versicherer übernimmt die Abwehr des Anspruchs und trägt die notwendigen außergerichtlichen und gerichtlichen Kosten. Davon umfasst sind auch die Kosten einer mit Zustimmung des Versicherers von den Versicherten vom Versicherungsnehmer oder einer mitversicherten Person betriebenen negativen Feststellungsklage oder Nebenintervention. Wird in einem Strafverfahren wegen eines Umweltschadens oder Umweltdeliktes, der/der/ das eine unter den Versicherungsschutz fallende Sanierungs- und Kostentragungsverpflichtung Kostentragungs- verpflichtung zur Folge haben kann, die Bestellung eines Verteidigers für die Versicherten den Ver- sicherungsnehmer von dem Versicherer gewünscht oder genehmigt, so trägt der Versicherer Ver- sicherer die gebührenordnungsmäßigen oder die mit ihm besonders gesondert vereinbarten höheren Kosten des Verteidigers.

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Samples: Insurance Application, Insurance Application, Insurance Agreement

Abwehr eines Haftpflichtanspruchs. Der Versicherer übernimmt die Abwehr des Anspruchs und trägt die notwendigen außergerichtlichen und gerichtlichen Kosten. Davon umfasst sind auch die Kosten einer mit Zustimmung des Versicherers von den Versicherten vom Versicherungsnehmer oder einer mitversicherten Person betriebenen negativen Feststellungsklage oder Nebenintervention. Wird in einem Strafverfahren wegen eines Umweltschadens oder Umweltdeliktes, der/das eine unter den Versicherungsschutz fallende Sanierungs- und Kostentragungsverpflichtung Kostentragungs- verpflichtung zur Folge haben kann, die Bestellung eines Verteidigers für die Versicherten den Versicherungsnehmer von dem Versicherer gewünscht oder genehmigt, so trägt der Versicherer die gebührenordnungsmäßigen oder die mit ihm besonders gesondert vereinbarten höheren Kosten des Verteidigers.

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Samples: Insurance Agreement, Professions by Hiscox, Consult by Hiscox Insurance Agreement

Abwehr eines Haftpflichtanspruchs. Der Versicherer übernimmt die Abwehr des Anspruchs und trägt die notwendigen außergerichtlichen und gerichtlichen Kosten. Davon umfasst sind auch die Kosten einer mit Zustimmung des Versicherers von den Versicherten vom Versicherungsnehmer oder einer mitversicherten Person betriebenen negativen Feststellungsklage oder Nebenintervention. Wird in einem Strafverfahren wegen eines Umweltschadens oder Umweltdeliktes, der/das eine unter den Versicherungsschutz fallende Sanierungs- und Kostentragungsverpflichtung zur Folge haben kann, die Bestellung eines Verteidigers für die Versicherten den Versicherungsnehmer von dem Versicherer gewünscht oder genehmigt, so trägt der Versicherer die gebührenordnungsmäßigen oder die mit ihm besonders vereinbarten höheren Kosten des Verteidigers.

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Samples: Versicherungsbedingungen Zur Vermögensschaden Und Betriebshaftpflichtversicherung, Versicherungsbedingungen Zur Vermögensschaden Und Betriebshaftpflichtversicherung

Abwehr eines Haftpflichtanspruchs. Der Versicherer übernimmt die Abwehr des Anspruchs und trägt die notwendigen außergerichtlichen und gerichtlichen Kosten. Davon umfasst sind auch die Kosten einer mit Zustimmung des Versicherers von den Versicherten vom Versicherungsnehmer oder einer mitversicherten Person betriebenen negativen Feststellungsklage oder Nebenintervention. Wird in einem Strafverfahren wegen eines Umweltschadens oder UmweltdeliktesUmweltschadens- oderUmweltdeliktes, der/das eine unter den Versicherungsschutz fallende Sanierungs- und Kostentragungsverpflichtung zur Folge haben kann, die Bestellung eines Verteidigers für die Versicherten den Versicherungsnehmer von dem Versicherer gewünscht oder genehmigt, so trägt der Versicherer die gebührenordnungsmäßigen oder die mit ihm besonders vereinbarten höheren Kosten des Verteidigers.

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Samples: Betriebs Und Vermögensschaden Haftpflichtversicherung, Betriebs Und Vermögensschaden Haftpflichtversicherung

Abwehr eines Haftpflichtanspruchs. Der Versicherer übernimmt die Abwehr des Anspruchs und trägt die notwendigen außergerichtlichen und gerichtlichen gericht- lichen Kosten. Davon umfasst sind auch die Kosten einer mit Zustimmung des Versicherers von den Versicherten betriebenen negativen Feststellungsklage oder Nebenintervention. Wird in einem Strafverfahren wegen eines Umweltschadens oder Umweltdeliktes, der/das eine unter den Versicherungsschutz Versiche- rungsschutz fallende Sanierungs- und Kostentragungsverpflichtung zur Folge haben kann, die Bestellung eines Verteidigers Ver- teidigers für die Versicherten von dem Versicherer gewünscht oder genehmigt, so trägt der Versicherer die gebührenordnungsmäßigen gebühren- ordnungsmäßigen oder die mit ihm besonders vereinbarten höheren Kosten des Verteidigers.

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Samples: Wording Zur Pro Media Versicherung

Abwehr eines Haftpflichtanspruchs. Der Versicherer übernimmt die Abwehr des Anspruchs und trägt die notwendigen außergerichtlichen und gerichtlichen Kosten. Davon umfasst sind auch die Kosten einer mit Zustimmung des Versicherers von den Versicherten vom Versicherungsnehmer oder einer mitversicherten Person betriebenen negativen Feststellungsklage oder Nebenintervention. Wird in einem Strafverfahren wegen eines Umweltschadens oder Umweltdeliktes, der/das eine unter den Versicherungsschutz fallende Sanierungs- und Kostentragungsverpflichtung zur Folge haben kann, die Bestellung eines Verteidigers für die Versicherten von dem den Versicherungsnehmer vom Versicherer gewünscht oder genehmigt, so trägt der Versicherer die gebührenordnungsmäßigen gesetzlichen Kosten oder die mit ihm besonders vereinbarten höheren Kosten des Verteidigers, sofern diese Kosten zuvor vom Versicherer genehmigt wurden.

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Samples: Berufshaftpflichtversicherung Für Architekten Und Ingenieure

Abwehr eines Haftpflichtanspruchs. Der Versicherer übernimmt die Abwehr des Anspruchs und trägt die notwendigen außergerichtlichen aussergerichtlichen und gerichtlichen Kosten. Davon umfasst sind auch die Kosten einer mit Zustimmung des Versicherers von den Versicherten betriebenen negativen Feststellungsklage oder Nebenintervention. Wird in einem Strafverfahren wegen eines Umweltschadens oder Umweltdeliktes, der/das eine unter den Versicherungsschutz fallende Sanierungs- und Kostentragungsverpflichtung zur Folge haben kann, die Bestellung eines Verteidigers für die Versicherten von dem Versicherer gewünscht oder genehmigt, so trägt der Versicherer die gebührenordnungsmäßigen angemessenen oder die mit ihm besonders vereinbarten höheren Kosten des Verteidigers.

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Samples: Vermögensschaden Und Betriebshaftpflichtversicherung