Abweichende Versicherungssumme. Bleibt die Versicherungssumme um 25 % oder mehr hinter der des Vorjahres oder des ersten Jahres der zuletzt vereinbarten Vertragsdauer oder - im ersten Versicherungsjahr - des Antrages zurück, und erbringt der Versicherungsnehmer auf Anfrage nicht innerhalb einer Frist von zwei Wochen den Nachweis, dass diese Abweichung gerechtfertigt ist, ist der Versicherer berechtigt, die Prämie für diese Versicherungsperiode nach Maßgabe der Versicherungssumme des Vorjahres oder der letzten Deklaration oder – im ersten Versicherungsjahr – des Antrags zu berechnen.
Appears in 1 contract
Samples: cdn.website-start.de
Abweichende Versicherungssumme. Bleibt die Versicherungssumme um 25 % oder mehr den bei Vertragsschluss vereinbarten Prozentsatz hinter der des Vorjahres oder des ersten Jahres der zuletzt vereinbarten Vertragsdauer oder - im ersten Versicherungsjahr - des Antrages zurück, und erbringt der Versicherungsnehmer auf Anfrage nicht innerhalb einer Frist von zwei Wochen den Nachweis, dass diese Abweichung gerechtfertigt ist, ist der Versicherer berechtigt, die Prämie für diese Versicherungsperiode nach Maßgabe der Versicherungssumme des Vorjahres oder der letzten Deklaration oder – im ersten Versicherungsjahr – des Antrags zu berechnen.
Appears in 1 contract
Samples: www.gdv.de
Abweichende Versicherungssumme. Bleibt die Versicherungssumme um 25 % oder mehr hinter der des Vorjahres oder des ersten Jahres der zuletzt vereinbarten Vertragsdauer oder - – im ersten Versicherungsjahr - – des Antrages zurück, und erbringt der Versicherungsnehmer auf Anfrage nicht innerhalb inner- halb einer Frist von zwei Wochen den Nachweis, dass diese Abweichung gerechtfertigt ist, ist der Versicherer berechtigt, die Prämie den Beitrag für diese Versicherungsperiode nach Maßgabe der Versicherungssumme des Vorjahres oder der letzten Deklaration oder – im ersten Versicherungsjahr – des Antrags zu berechnen.
Appears in 1 contract
Samples: www.mecklenburgische.de
Abweichende Versicherungssumme. Bleibt die Versicherungssumme um 25 % oder mehr hinter der des Vorjahres oder Vorjahres, des ersten Jahres der zuletzt vereinbarten vereinbar- ten Vertragsdauer oder - des Antrages im ersten Versicherungsjahr - des Antrages zurück, zurück und erbringt der Versicherungsnehmer auf Anfrage nicht innerhalb einer Frist von zwei Wochen den Nachweis, dass diese Abweichung gerechtfertigt ist, so ist der Versicherer berechtigt, die Prämie den Beitrag für diese Versicherungsperiode nach Maßgabe der Versicherungssumme des Vorjahres oder der letzten Deklaration oder – des Antrages im ersten Versicherungsjahr – des Antrags zu berechnen.
Appears in 1 contract
Samples: www.allianzagrar.de