Common use of Abweichungen und Formfehler Clause in Contracts

Abweichungen und Formfehler. 1. Bei geringfügigen Abweichungen zwischen den Angaben in den Ursprungs- nachweisen und den Angaben in den Unterlagen, die der Zollstelle zur Erfüllung der Einfuhrförmlichkeiten für die Erzeugnisse vorgelegt werden, ist die Warenverkehrs- bescheinigung EUR.1 oder die Erklärung auf der Rechnung nicht allein dadurch un- gültig, sofern einwandfrei nachgewiesen wird, dass dieses Papier sich auf die ge- stellten Erzeugnisse bezieht.

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Abweichungen und Formfehler. (1. ) Bei geringfügigen Abweichungen zwischen den Angaben in den Ursprungs- nachweisen und den Angaben in den Unterlagen, die der Zollstelle zur Erfüllung der Einfuhrförmlichkeiten für die Erzeugnisse vorgelegt werden, ist die Warenverkehrs- bescheinigung EUR.1 oder die Erklärung auf der Rechnung nicht allein dadurch un- gültigungültig, sofern einwandfrei nachgewiesen wird, dass dieses Papier sich auf die ge- stellten gestellten Erzeugnisse bezieht.

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Abweichungen und Formfehler. 1. Bei geringfügigen Abweichungen zwischen den Angaben in den Ursprungs- nachweisen und den Angaben in den Unterlagen, die der Zollstelle zur Erfüllung der Einfuhrförmlichkeiten für die Erzeugnisse vorgelegt werden, ist die Warenverkehrs- bescheinigung EUR.1 oder die Erklärung auf der Rechnung nicht allein dadurch un- gültigungültig, sofern einwandfrei nachgewiesen wird, dass dieses Papier sich auf die ge- stellten gestellten Erzeugnisse bezieht.

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Abweichungen und Formfehler. (1. ) Bei geringfügigen Abweichungen zwischen den Angaben in den Ursprungs- nachweisen und den Angaben in den Unterlagen, die der Zollstelle zur Erfüllung der Einfuhrförmlichkeiten für die Erzeugnisse vorgelegt werden, ist die Warenverkehrs- bescheinigung EUR.1 oder die Erklärung auf der Rechnung nicht allein dadurch un- gültig, sofern einwandfrei nachgewiesen wird, dass dieses Papier sich auf die ge- stellten Erzeugnisse bezieht.

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Abweichungen und Formfehler. 1. 1 Bei geringfügigen Abweichungen zwischen den Angaben in den Ursprungs- nachweisen Ursprungsnach- weisen und den Angaben in den Unterlagen, die der Zollstelle zur Erfüllung der Einfuhrförmlichkeiten für die Erzeugnisse vorgelegt werden, ist die Warenverkehrs- bescheinigung EUR.1 oder die Erklärung auf der Rechnung nicht allein dadurch un- gültig, sofern einwandfrei nachgewiesen wird, dass dieses Papier sich auf die ge- stellten Erzeugnisse bezieht.

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