Abweichungen zu den Bedingungen für UnionDepots. Die nachfolgenden Regelungen ersetzen die jeweiligen Regelungen aus den Bedingungen für UnionDepots: 5.1 Allgemeine Anforderungen an die Auftragserteilung gegenüber der USB Aufträge, die über die vom Vermögensverwalter des Anlegers angebotene Vermögensverwaltungs-Plattform erteilt werden können, insbesondere Aufträge für Wertpapiergeschäfte, nimmt die USB nur über diese Plattform entgegen. Andere Aufträge muss der Anleger der USB eigenhändig unterschrieben einreichen. Aufträge und Überweisungen müssen ihren Inhalt zweifelsfrei erkennen lassen. In Ausnahmefällen kann die USB einen Auftrag per Fax zugunsten des Anlegers akzep- tieren. Vor Auftragsausführung prüft die USB die Berechtigung des Auftraggebers zur Auftragserteilung („Legitimationsprüfung“). Nicht eindeutig formulierte Aufträge und Überweisungen können Rückfragen zur Folge haben, die zu Verzögerungen führen können und zulasten des Anlegers gehen. Den Anleger wird die USB hiervon unverzüglich mit der Bitte um Vervollständigung der Daten unterrichten. Durch Rückfragen nicht zu klärende Aufträge werden nicht ausgeführt. Änderungen, Bestätigungen oder Wiederholungen von Aufträgen und Überweisungen müssen als solche gekennzeichnet sein. Unvollständige oder nicht lesbare Aufträge und Überweisungen kann die USB zurücksenden. Aufträge und Überweisungen müssen in deutscher Sprache vorliegen. Abweichende Regelungen müssen ausdrücklich und schriftlich mit dem Anleger vereinbart werden.
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Samples: Bedingungen Für Uniondepots, Bedingungen Für Uniondepots, Bedingungen Für Uniondepots
Abweichungen zu den Bedingungen für UnionDepots. Die nachfolgenden Regelungen ersetzen die jeweiligen Regelungen aus den Bedingungen für UnionDepots:
5.1 Allgemeine Anforderungen an die Auftragserteilung gegenüber der USB Aufträge, die über die vom Vermögensverwalter des Anlegers angebotene Vermögensverwaltungs-Plattform VermögensverwaltungsPlattform erteilt werden können, insbesondere Aufträge für Wertpapiergeschäfte, nimmt die USB nur über diese Plattform entgegen. Andere Aufträge muss der Anleger der USB eigenhändig unterschrieben einreichen. Aufträge und Überweisungen müssen ihren Inhalt zweifelsfrei erkennen lassen. In Ausnahmefällen kann die USB einen Auftrag per Fax zugunsten des Anlegers akzep- akzep tieren. Vor Auftragsausführung prüft die USB die Berechtigung des Auftraggebers zur Auftragserteilung („Legitimationsprüfung“). Nicht eindeutig formulierte Aufträge und Überweisungen können Rückfragen zur Folge haben, die zu Verzögerungen führen können und zulasten des Anlegers gehen. Den Anleger wird die USB hiervon unverzüglich mit der Bitte um Vervollständigung der Daten unterrichten. Durch Rückfragen nicht zu klärende Aufträge werden nicht ausgeführt. Änderungen, Bestätigungen oder Wiederholungen von Aufträgen und Überweisungen müssen als solche gekennzeichnet sein. Unvollständige oder nicht lesbare Aufträge und Überweisungen kann die USB zurücksenden. Aufträge und Überweisungen müssen in deutscher Sprache vorliegen. Abweichende Regelungen müssen ausdrücklich und schriftlich mit dem Anleger vereinbart werden.
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