Bedingungen für den Erwerb, Verkauf und Umschichtungen von Fonds­ anteilen mit Ausnahme von ETF Musterklauseln

Bedingungen für den Erwerb, Verkauf und Umschichtungen von Fonds­ anteilen mit Ausnahme von ETF. Die USB ist zur Ausführung von Umschichtungs- und Verkaufsaufträgen nur insoweit verpflichtet, als der Depotbestand des Anlegers zur Ausführung ausreicht. Geht ein Auftrag des Anlegers bis 16:00 Uhr eines Börsentags in Frankfurt am Main, der in Hessen kein Feiertag ist, bei der USB ein, so gilt in der Regel der für den nächsten Wertermittlungstag von der Kapitalverwaltungsgesellschaft bezie- hungsweise Verwaltungsgesellschaft veröffentlichte Ausgabe- und Rücknahmepreis, es sei denn, die USB oder die Kapitalverwaltungsgesellschaft beziehungsweise Verwaltungsgesellschaft oder ein zwischengeschalteter Kommissionär geben hierfür eine abweichende Regelung an. Sofern nichts Anderes angegeben ist, gelten die Valutierungsregeln des Sonderver- mögens. Auf eine abweichende Valutierung durch zwischengeschaltete Institute hat die USB keinen Einfluss. Aufträge des Anlegers zum Tausch von Fondsanteilen werden als Verkauf bezie- hungsweise Rückgabe und anschließender Kauf abgewickelt. Dabei werden Anteile des zurückzugebenden beziehungsweise zu verkaufenden Fonds veräußert, um anschließend mit dem Veräußerungserlös eine Kauforder für Anteile des zu erwer- benden Fonds zu platzieren. Für unterschiedliche Fonds können unterschiedliche Wertermittlungstage und dar- aus entsprechend unterschiedliche Buchungs- beziehungsweise Valutatage gelten. Erteilt der Anleger einen Auftrag zum Erwerb oder zur Veräußerung mehrerer Fonds mit der Maßgabe, dass alle Erwerbe beziehungsweise Veräußerungen am gleichen Tag ausgeführt werden sollen („verbundene Aufträge“), wird die USB diese unter- schiedlichen Wertermittlungs- sowie Buchungs- und Valutatage berücksichtigen und einzelne Aufträge gegebenenfalls im erforderlichen Umfang verzögert ausführen beziehungsweise ausführen lassen. Der Anleger erhält die Abrechnung verbundener Aufträge immer erst dann, wenn sämtliche verbundenen Aufträge ausgeführt wurden und die USB sämtliche für die Ausführungen geltenden Preise und sonstigen Daten erhalten hat.

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  • Verwendung der Erträge Der Erfolg eines OGAW setzt sich aus dem Nettoertrag und den realisierten Kursgewinnen zusammen. Die Verwaltungsgesellschaft kann den in einem OGAW bzw. einer Anteilsklasse erwirtschafteten Erfolg an die Anleger des OGAW bzw. dieser Anteilsklasse ausschütten oder diesen Erfolg im OGAW bzw. der jeweiligen Anteilsklasse wiederanlegen (thesaurieren). Der erwirtschaftete Erfolg des OGAW bzw. Anteilsklasse, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „THES“ gemäss Anhang A „Fonds im Überblick“ aufweisen, werden laufend wieder angelegt, d.h. thesauriert. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden von der Verwaltungsgesellschaft zur Wiederanlage zurückbehalten. Der erwirtschaftete Erfolg des OGAW bzw. Anteilsklasse, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „AUS“ gemäss Anhang A „Fonds im Überblick“ aufweisen, werden jährlich ausgeschüttet. Falls Ausschüttungen vorgenommen werden, erfolgen diese innerhalb von 4 Monaten nach Abschluss des Geschäftsjahres. Bis zu 10% der Nettoerträge des OGAW können auf die neue Rechnung vorgetragen werden. Ausschüttungen werden auf die am Ausschüttungstag ausgegebenen Anteile ausgezahlt. Auf erklärte Ausschüttungen werden vom Zeitpunkt ihrer Fälligkeit an keine Zinsen bezahlt. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden von der Verwaltungsgesellschaft zur Wiederanlage zurückbehalten.

  • Vertraulichkeit, Datenschutz 13.1. Falls nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart ist, gelten die uns im Zusammenhang mit einer Bestellung unterbreiteten Informationen nicht als vertraulich, es sei denn, die Vertraulichkeit ist offenkundig.

  • Versicherte Ereignisse Die aufgrund des Strassenverkehrsrechts möglichen Haftpflichtansprü- che.

  • Normalarbeitszeit a) Die Lage der Normalarbeitszeit richtet sich nach der betrieblichen Normalarbeitszeit.

  • Überwachung Art. 19 Kontrollen und Sanktionen

  • Entschädigungsberechnung a) Der Versicherer ersetzt

  • Kategorien der personenbezogenen Daten Basierend auf der HIS-Anfrage oder der HIS-Einmeldung eines Versicherungsunter- nehmens werden von der informa HIS GmbH – abhängig von der Versicherungsart bzw. -sparte – die Daten der Anfrage oder Einmeldung mit den dazu genutzten personen- bezogenen Daten (Name, Vorname, Geburtsdatum, Anschrift, frühere Anschriften) bzw. Informationen zum Versicherungsobjekt (z. B. Fahrzeug- bzw. Gebäudeinformationen) sowie das anfragende oder einmeldende Versicherungsunternehmen gespeichert. Bei einer HIS-Einmeldung durch ein Versicherungsunternehmen, über die Sie gegebenenfalls von diesem gesondert informiert werden, speichert die informa HIS GmbH erhöhte Risiken oder Auffälligkeiten, die auf Unregelmäßigkeiten hindeuten können, sofern solche Informa- tionen an das HIS gemeldet wurden. In der Versicherungssparte Leben können dies z. B. Informationen zu möglichen Erschwernissen (ohne Hinweis auf Gesundheitsdaten) und Versicherungssumme/Rentenhöhe sein. Zu Fahrzeugen sind ggf. z. B. Totalschäden, fiktive Abrechnungen oder Auffälligkeiten bei einer früheren Schadenmeldung gespeichert. Gebäudebezogene Daten sind Anzahl und Zeitraum geltend gemachter Gebäudeschäden.

  • Haus- und Grundbesitz A1-6.3.1 Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers als Inhaber

  • Forderungsabtretung Forderungsabtretung ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Bestellers zulässig.

  • Brandschutz F.1 Der Brandschutz im Gebäude ist ein wichtiges Erfordernis. Der Mieter ist verpflichtet, sich nach seinem Einzug über die Brandschutzvorkeh- rungen, Fluchtwege und Alarmierungsmöglichkeiten zu informieren und sich so zu verhalten, dass Bränden vorgebeugt wird. Einzelheiten können den entsprechenden Aushängen und Hinweisen entnommen werden.