Abwerben von Mitarbeitern. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, jede Abwerbung und Beschäftigung, auch über Dritte, von Mitarbeitern des Auftraggebers während der Dauer des Vertrages und zwölf Monate nach Beendigung des Vertrages zu unterlassen. Er verpflichtet sich, im Falle des Verstoßes gegen diese Regelung eine Konventionalstrafe in der Höhe eines Brutto-Jahresgehaltes des abgeworbenen Mitarbeiters bei seinem Arbeitgeber vor der Abwerbung an den Vertrags- partner zu zahlen.
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Samples: Allgemeine Vertragsbedingungen Für It Leistungen, Allgemeine Vertragsbedingungen Für It Leistungen Hardware, Allgemeine Vertragsbedingungen Für It Dienstleistungen
Abwerben von Mitarbeitern. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, jede Abwerbung und Beschäftigung, auch über Dritte, von Mitarbeitern des Auftraggebers während der Dauer des Vertrages und zwölf Monate nach Beendigung des Vertrages zu unterlassen. Er verpflichtet sich, im Falle des Verstoßes gegen diese Regelung eine Konventionalstrafe in der Höhe eines Brutto-Jahresgehaltes des abgeworbenen Mitarbeiters bei seinem Arbeitgeber vor der Abwerbung an den Vertrags- partner Vertragspartner zu zahlen.
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Samples: General Terms and Conditions for It Deliveries, Allgemeine Vertragsbedingungen Für It Leistungen
Abwerben von Mitarbeitern. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, jede Abwerbung Ab- werbung und Beschäftigung, auch über Dritte, von Mitarbeitern des Auftraggebers während der Dauer des Vertrages und zwölf 12 Monate nach Beendigung des Vertrages zu unterlassen. Er verpflichtet sich, im Falle des Verstoßes gegen diese Regelung eine Konventionalstrafe nicht dem richterlichen Mäßigungsrecht unterliegende Konventio- nalstrafe in der Höhe eines Brutto-Jahresgehaltes Jahres- gehaltes des abgeworbenen Mitarbeiters bei seinem Arbeitgeber vor der Abwerbung an den Vertrags- partner Auftraggeber zu zahlen.
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Samples: Allgemeine Vertragsbedingungen
Abwerben von Mitarbeitern. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, jede Abwerbung und Beschäftigung, auch über Dritte, von Mitarbeitern des Auftraggebers während der Dauer des Vertrages und zwölf Monate nach Beendigung des Vertrages zu unterlassen. Er verpflichtet sich, im Falle des Verstoßes gegen diese Regelung eine nicht dem richterlichen Mäßigungsrecht unterliegende Konventionalstrafe in der Höhe eines Brutto-Jahresgehaltes des abgeworbenen Mitarbeiters bei seinem Arbeitgeber vor der Abwerbung an den Vertrags- partner Vertragspartner zu zahlen.
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Abwerben von Mitarbeitern. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, jede aktive Abwerbung und Beschäftigung, auch über Dritte, von Mitarbeitern des Auftraggebers während der Dauer des Vertrages und zwölf Monate nach Beendigung des Vertrages zu unterlassen. Er verpflichtet sich, im Falle des Verstoßes gegen diese Regelung eine Konventionalstrafe in der Höhe eines Brutto-Brutto- Jahresgehaltes des abgeworbenen Mitarbeiters bei seinem Arbeitgeber vor der Abwerbung an den Vertrags- partner Vertragspartner zu zahlen.
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