Ersatzvornahme. Erfüllt der Nutzer die von ihm in diesem Vertrag übernommenen Verpflichtungen auch nach schriftlicher Aufforderung durch die Stadt nicht oder nicht innerhalb der ihm gesetzten Nach- frist, so ist die Stadt berechtigt, auf Kosten des Nutzers die erforderlichen Maßnahmen durch- führen zu lassen oder selbst durchzuführen.
Ersatzvornahme. Bei Nichteinhaltung der Verplichtungen aus Ziffer 1, 2 und 3 durch mehrere Mietparteien im Hause ist der Vermieter berechtigt, die erforderlichen Arbeiten ganz oder teilweise in Auftrag zu geben und die Kosten als Nebenkosten umzulegen.
Ersatzvornahme. Nach Setzen einer angemessenen Nachfrist hat der AG hat das Recht, einen Dritten zur Beseitigung der Mängel auf Rechnung des AN zu beauftragen.
Ersatzvornahme. Wird bei Zuwiderhandlungen gegen Bestimmungen dieser Satzung ein ordnungswidriger Zustand verursacht, so kann dieser nach vorheriger Androhung und nach Ablauf der der hierbei gesetzten Frist anstelle und auf Kosten des Zuwiderhandelnden von der Gemeinde beseitigt werden. Einer vorherigen Androhung und einer Fristsetzung bedarf es nicht, wenn der Pflichtige nicht sofort erreichbar ist oder wenn die sofortige Beseitigung des ordnungswidrigen Zustandes im dringenden öffentlichen Interesse geboten ist.
Ersatzvornahme. In jedem Fall einer Leistungsstörung, wie zB Verzug mit Lieferung, Störungsbeseitigung oder Mängelbehebung, ist der Auftraggeber nach Androhung und Setzung einer angemes- senen Frist berechtigt, die Ersatzvornahme auf Kosten des Auftragnehmers einzuleiten.. Die Setzung einer Nachfrist entfällt bei Fixge- schäften gemäß § 919 ABGB.
Ersatzvornahme. Kommt der Gestattungsnehmer einer Verpflichtung, die sich aus diesem Vertrag ergibt, trotz vorheriger schriftlicher Aufforderung innerhalb einer ihm gesetzten Frist nicht nach, so ist die Gemeinde berechtigt, das nach ihrem Ermessen Erforderliche auf Kosten des Gestattungsnehmers zu veranlassen. Die Gemeinde kündigt dem Gestattungsnehmer die beabsichtigte Maßnahme an. Wird die öffentliche Sicherheit gefährdet, können Aufforderung, Fristsetzung und Ankündigung unterbleiben. In diesen Fällen setzt die Gemeinde den Gestattungsnehmer von den Maßnahmen unverzüglich in Kenntnis.
Ersatzvornahme. Sollte der AN seinen vertraglichen Verpflichtungen trotz schriftlicher Aufforderung unter Xxxxxxx einer ange- messenen Nachfrist nicht oder nicht fristgerecht nach- kommen, ist der AG unbeschadet seines Rücktrittsrech- tes berechtigt, die nicht erfüllten vertraglichen Leistun- gen an Dritte auf Kosten des AN zu vergeben. Für jeden hieraus entstehenden Schaden haftet der AN.
Ersatzvornahme. Wenn der Verfassungsgerichtshof eine Widmungsfestlegung oder einen Bebauungsplan aufhebt, ist die betroffene Gemeinde verpflichtet, innerhalb von sechs Monaten eine der Rechtsansicht des Höchstgerichtes entsprechende Widmung festzulegen oder einen entsprechenden Bebauungsplan zu erlassen. Kommt die Gemeinde dieser Verpflichtung nicht nach, hat die Landesregierung durch Verordnung anstelle der Gemeinde die entsprechende Widmungsfestlegung oder den entsprechenden Bebauungsplan zu erlassen (Ersatzvornahme). Derartige Verordnungen sind im Landesgesetzblatt kundzumachen und der betroffenen Gemeinde mitzuteilen. Sie dürfen nur von der Landesregierung geändert werden und treten mit Inkrafttreten einer entsprechenden von der Gemeinde getroffenen Festlegung außer Kraft. im Falle der gänzlichen Aufhebung eines ÖRK oder eines Flächenwidmungsplanes besteht die Verpflichtung zur unverzüglichen Neuerlassung der entsprechenden Planungsinstrumente.
Ersatzvornahme. Kommt der Auftraggeber seinen Pflichten nicht nach, so ist der Verwender nach Fristsetzung berechtigt, jedoch nicht verpflichtet, die dem Auftraggeber obliegenden Handlungen an dessen Stelle und auf dessen Kosten vorzunehmen. Im Übrigen bleiben die gesetzlichen Rechte und Ansprüche des Montageunternehmens unberührt.
Ersatzvornahme. Unterlässt oder vernachlässigt die Konzessionsnehmerin Pflichten, wie sie sich aus den in Ziffer 9 ff. genannten Regelungen oder aus dem vorliegenden Konzessionsvertrag ergeben, ist die Konzes- sionsgeberin nach Abmahnung berechtigt, anstatt ihrer zu handeln. Die Kosten der Ersatzvornahme gehen zu Lasten der Konzessionsnehmerin.