Abwicklung im Rahmen der Privatwirtschaftsverwaltung Musterklauseln

Abwicklung im Rahmen der Privatwirtschaftsverwaltung. Die Abwicklung der finanziellen Leistungen gemäß § 33 AMSG erfolgt in zivilrechtlicher Form für den Bund. Als Rechtsform stehen i.d.R. der Förderungs- und Werkvertrag6 7 als Vertragstypen zur Verfügung. Die Verträge sind so auszugestalten, dass sie eindeutig in den übertragenen Wirkungsbereich fallen und keine Vermischung zwischen eigenem und übertragenem Wirkungsbereich erfolgt. Die Förderungs- und Werkverträge sind vom Arbeitsmarktservice im Namen und auf Rechnung des Bundes bzw. vom Bund, vertreten durch das Arbeitsmarktservice, in schriftlicher Form zu schließen. Wird gegenüber einem Projekt keine finanzielle Leistung durch das AMS erbracht, hat das AMS jedoch die Verantwortung für die Zubuchung von AMS-KundInnen übernommen, ist entweder eine schriftliche Vereinbarung mit dem Kostenträger über die vertragliche Überbindung von AMS-relevanten Verpflichtungen an den Projektträger8 oder eine schriftliche Kooperations- vereinbarung direkt mit dem Projektträger abzuschließen. Folgende Inhalte sind zu vereinbaren: - Zielgruppe, Ziele und Inhalt der Dienstleistung - Festlegungen zur Anzahl der AMS-TeilnehmerInnen (als AMS Kontingent oder Planungsgröße) - Festlegungen zum Auswahl-Procedere der AMS-TeilnehmerInnen - Sicherstellung der Ausfinanzierung durch Dritte - die allfällige Gewährung von Individualbeihilfen durch das AMS - bei Beschäftigungsprojekten die Einhaltung der BRL AV-SÖB/GBP 4Der Grundsatz der Effizienz umfasst die bisherigen Haushaltsgrundsätze der Sparsamkeit und Wirtschaftlichkeit.
Abwicklung im Rahmen der Privatwirtschaftsverwaltung. Die Abwicklung der finanziellen Leistungen gemäß § 33 AMSG erfolgt in zivilrechtlicher Form für den Bund. Als Rechtsform stehen i.d.R. der Förderungs- und/oder Werkvertrag6 als Vertragstypen zur Verfügung. Die Verträge sind so auszugestalten, dass sie eindeutig in den übertragenen Wirkungsbereich fallen7 und keine Vermischung zwischen eigenem und übertragenem Wirkungsbereich erfolgt. Die Förderungs- und Werkverträge sind vom Arbeitsmarktservice im Namen und auf Rechnung des Bundes bzw. vom Bund, vertreten durch das Arbeitsmarktservice, in schriftlicher Form zu schließen. Bei Förderungsverträgen ist der Abschluss mit insolventen Rechtssubjekten nicht grundsätzlich ausgeschlossen, es ist jedoch zu prüfen, wer für das insolvente Rechtssubjekt vertretungsbefugt ist. Um das Entstehen von Rückforderungsansprüchen möglichst einzuschränken, sollten Zahlungen i.d.R. im Nachhinein erfolgen.8 Bei Werkverträgen ist der Abschluss von Verträgen mit Unternehmen, gegen die ein Insolvenzverfahren anhängig ist, grundsätzlich unzulässig. Davon ausgenommen sind gesetzlich definierte Vergabeverfahren (wie z.B. die Direktvergabe), sofern eine ausreichende Leistungsfähigkeit vorhanden ist.9 Die Ablehnung oder Zuerkennung einer Förderung ist sachlich zu begründen.

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  • Schlüssel Dem / den Mieter/n sind am Anreisetag nach Vorlage der Buchungsbestätigung die Schlüssel für das Mietobjekt auszuhändigen. Bei Verlust eines Schlüssels ist dies umgehend zu melden. Die Kosten für die notwendige Auswechslung des Schließsystems sind vom Mieter zu übernehmen.

  • Sprachen Die Envivas kommuniziert mit Ihnen in deutscher Sprache.

  • Einwilligung Einwilligung ist jede von der betroffenen Person freiwillig für den bestimmten Fall in informierter Weise und unmissverständlich abgegebene Willensbekundung in Form einer Erklärung oder einer sonstigen eindeutigen bestätigenden Handlung, mit der die betroffene Person zu verstehen gibt, dass sie mit der Verarbeitung der sie betreffenden personenbezogenen Daten einverstanden ist.

  • Fremdleistungen 3.1. Der Designer ist berechtigt, die zur Auftragserfüllung notwendigen Fremdleistungen im Namen und für Rechnung des Auftraggebers zu bestellen. Der Auftraggeber ist verpflichtet, dem Designer hierzu schriftliche Vollmacht zu erteilen.

  • Pkw Pkw sind als Personenkraftwagen zugelassene Kraftfahrzeuge, mit Ausnahme von Mietwagen, Taxen und Selbstfahrervermietfahrzeugen.

  • Preisänderung (1) Im Falle der Veränderung / Neueinführung von gesetzlichen Steuern, Abgaben, Versicherungsprämien, Kfz-Betriebskosten, Lohnkosten und Lohnnebenkosten, insbesondere durch den Abschluss neuer Lohn-, Mantel- oder sonstiger Tarifverträge, die zu einer Erhöhung der Kosten der vereinbarten Leistung führen, ist das Unternehmen berechtigt, das Entgelt um den Betrag in gleicher Weise zu verändern, um den sich durch die Veränderung der Lohnkosten, Lohnnebenkosten und sonstigen o. g. Kosten der Stundenverrechnungssatz für die Ausführung des Auftrages geändert hat, zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Steuern und Abgaben. Bei der Preiserhöhung ist anzugeben, welche Kostenfaktoren in welchem Umfang gestiegen sind und welche Bedeutung diese Kostensteigerung für die Kostenkalkulation hat. Kostenerhöhungen bei einzelnen Kostenbestandteilen, können nur soweit weitergegeben werden, wie sie nicht durch Preissenkungen bei anderen Kostenbestandteilen aufgewogen werden. Die Preiserhöhung tritt zum Beginn des Monats in Kraft, wenn sie dem Auftraggeber bis zum dritten Werktag des vorausgegangenen Monats unter Offenlegung der Kostenkalkulation und Nachweis der geänderten Kostenfaktoren, bekannt gegeben wurde.

  • Teilnahmeberechtigung Teilnahmeberechtigt zur Nutzung des UnionDepots im Online-Banking sind ausschließlich natürliche Personen, die Steuerinländer (das heißt uneingeschränkt steuerpflichtig) und nicht Staatsbürger der USA oder eines Embargolandes sind und ihren Wohnsitz in einem Staat haben, in dem die SEPA-Regelungen zum Europäischen Zahlungsverkehrsraum gelten. Für in den USA ansässige Anleger sind Transaktionen ausgeschlossen. Der Anle- ger ist verpflichtet, sofern er nicht deutscher Staatsangehöriger ist, sich anhand des Verkaufsprospekts des jeweiligen Fonds über etwaige Vertriebsbeschränkungen in seinem Heimatland zu informieren.

  • Vertragsdurchführung Für die Zwecke der Begründung, inhaltlichen Ausgestaltung, der Ände- rung und Beendigung des Vertragsverhältnisses mit dem Kunden, insbe- sondere zur vertragsgemäßen Erbringung der Dienste, der Abwicklung des Zahlungsverkehrs, der Erkennung, Eingrenzung und Beseitigung von Störungen oder Fehlern im Netz und an Telekommunikationsanlagen und der Bearbeitung von Kundenbeschwerden, erhebt und verwendet die Gesellschaft in dem hierfür erforderlichen Umfang Bestandsdaten der Kunden, insbesondere Anrede, Namen, Nachnamen, Adresse, Ge- burtsdatum, Telefonnummern, E-Mail-Adressen, Daten über die jeweili- ge Zahlungsabwicklung (z.B. Bankverbindung, Kreditkartendaten oder Rechnungsadresse), Informationen zu Zahlungsrückständen, Mahnun- gen, den vom Kunden bestellten Diensten, Reklamationen des Kunden, zu den technischen Merkmalen des jeweiligen Anschlusses an das BKN der Gesellschaft, der Art der genutzten Endgeräte sowie Umsatzdaten und sonstige Merkmale, die für die Auswahl bzw. Anwendung von Spezi- altarifen oder Sonderangeboten maßgeblich sind.

  • Brandschutz F.1 Der Brandschutz im Gebäude ist ein wichtiges Erfordernis. Der Mieter ist verpflichtet, sich nach seinem Einzug über die Brandschutzvorkeh- rungen, Fluchtwege und Alarmierungsmöglichkeiten zu informieren und sich so zu verhalten, dass Bränden vorgebeugt wird. Einzelheiten können den entsprechenden Aushängen und Hinweisen entnommen werden.

  • Stimmrechte Mit den Anteilscheinen sind keine Stimmrechte verbunden.