Common use of Akkord- und Prämienarbeit Clause in Contracts

Akkord- und Prämienarbeit. Werden Arbeitnehmer im Beschäftigerbetrieb für Arbeiten herangezogen, die betriebsüblich im Akkord oder sonstigen Leistungslohnsystemen erbracht werden, oder für die betriebsüblich Prämien bezahlt werden, so sind nach Ablauf von 4 Wochen, nach Xxxx des Überlassers, entweder die betriebsüblichen Leistungslöhne bzw. betriebsüblichen Löhne und Prämien zu bezahlen oder der vergleichbaren Arbeitnehmern des Beschäftigerbetriebes zu zahlende kollektivvertragliche Lohn – ohne Erhöhung nach Abschnitt IX Pkt 3. bzw. 4a, lit. b, c – um 30 % zu erhöhen. Unabhängig von der gewählten Akkord- oder Prämienentlohnung ist die Referenzzulage nach Abschnitt IX Pkt 4a. lit. d zu zahlen. Trifft der Überlasser innerhalb der ersten 4 Wochen ab Bekannt werden einer derartigen Tätigkeit keine Xxxx, gilt die 30%ige pauschale Erhöhung. Bei Fließarbeiten, die takt- und leistungsgebunden sind, gelten die vorstehenden Bestimmungen sinngemäß.

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Samples: files.permont.at, jimdo-storage.global.ssl.fastly.net, www.bergerpersonal.at

Akkord- und Prämienarbeit. Werden Arbeitnehmer im Beschäftigerbetrieb für Arbeiten herangezogen, die betriebsüblich im Akkord oder sonstigen Leistungslohnsystemen erbracht werden, oder für die betriebsüblich Prämien bezahlt werden, so sind nach Ablauf von 4 Wochen, nach Xxxx des Überlassers, entweder die betriebsüblichen Leistungslöhne bzw. betriebsüblichen Löhne und Prämien zu bezahlen oder der vergleichbaren Arbeitnehmern des Beschäftigerbetriebes zu zahlende kollektivvertragliche Lohn – ohne Erhöhung nach Abschnitt IX Pkt 3. bzw. 4a, lit. b, c – um 30 % zu erhöhen. Unabhängig von der gewählten Akkord- oder Prämienentlohnung ist die Referenzzulage nach Abschnitt IX Pkt 4a. lit. d zu zahlen. Trifft der Überlasser innerhalb der ersten 4 Wochen ab Bekannt werden einer derartigen Tätigkeit keine Xxxx, gilt die 30%ige 30 %ige pauschale Erhöhung. Bei Fließarbeiten, die takt- und leistungsgebunden sind, gelten die vorstehenden Bestimmungen sinngemäß.

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Samples: www.hasibeder.at, www.lis-linz.at

Akkord- und Prämienarbeit. Werden Arbeitnehmer im Beschäftigerbetrieb für Arbeiten herangezogenheran- gezogen, die betriebsüblich im Akkord oder sonstigen Leistungslohnsystemen Leistungs- lohnsystemen erbracht werden, oder für die betriebsüblich Prämien Prä- mien bezahlt werden, so sind nach Ablauf von 4 Wochen, nach Xxxx des Überlassers, entweder die betriebsüblichen Leistungslöhne bzw. betriebsüblichen Löhne und Prämien zu bezahlen oder der vergleichbaren Arbeitnehmern des Beschäftigerbetriebes zu zahlende zah- lende kollektivvertragliche Lohn – ohne Erhöhung nach Abschnitt IX Pkt 3. bzw. 4a, lit. b, c – um 30 30% zu erhöhen. Unabhängig von der gewählten Akkord- oder Prämienentlohnung ist die Referenzzulage nach Abschnitt IX Pkt 4a. lit. d zu zahlen. Trifft der Überlasser innerhalb der ersten 4 Wochen ab Bekannt werden einer derartigen Tätigkeit keine Xxxx, gilt die 30%ige pauschale pau- schale Erhöhung. Bei Fließarbeiten, die takt- und leistungsgebunden sind, gelten die vorstehenden Bestimmungen sinngemäß.

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Samples: www.wko.at

Akkord- und Prämienarbeit. Werden Arbeitnehmer im Beschäftigerbetrieb für Arbeiten herangezogen, die betriebsüblich im Akkord oder sonstigen Leistungslohnsystemen erbracht werden, oder für die betriebsüblich Prämien bezahlt werden, so sind nach Ablauf von 4 Wochen, nach Xxxx des Überlassers, entweder die betriebsüblichen Leistungslöhne bzw. (beziehungsweise) betriebsüblichen Löhne und Prämien zu bezahlen oder der vergleichbaren Arbeitnehmern des Beschäftigerbetriebes zu zahlende kollektivvertragliche Lohn – ohne Erhöhung nach Abschnitt IX Pkt Pkt. (Punkt) 3. bzw. (beziehungsweise) 4a, lit. (Buchstabe) b, c – um 30 % zu erhöhen. Unabhängig von der gewählten Akkord- oder Prämienentlohnung ist die Referenzzulage nach Abschnitt IX Pkt Pkt. (Punkt) 4a. lit. (Buchstabe) d zu zahlen. Trifft der Überlasser innerhalb der ersten 4 Wochen ab Bekannt werden einer derartigen Tätigkeit keine Xxxx, gilt die 30%ige pauschale Erhöhung. Bei Fließarbeiten, die takt- und leistungsgebunden sind, gelten die vorstehenden Bestimmungen sinngemäß.

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Samples: talentra.at

Akkord- und Prämienarbeit. Werden Arbeitnehmer im Beschäftigerbetrieb für Arbeiten herangezogenheran- gezogen, die betriebsüblich im Akkord oder sonstigen Leistungslohnsystemen erbracht werden, oder für die betriebsüblich Prämien bezahlt werden, so sind nach Ablauf von 4 Wochen, nach Xxxx des Überlassers, entweder die betriebsüblichen Leistungslöhne bzw. betriebsüblichen Löhne und Prämien zu bezahlen oder der vergleichbaren Arbeitnehmern des Beschäftigerbetriebes zu zahlende kollektivvertragliche Lohn – ohne Erhöhung nach Abschnitt IX Pkt (Punkt) 3. bzw. 4a, litlit (littera). b, c – um 30 30% zu erhöhen. Unabhängig von der gewählten Akkord- oder Prämienentlohnung ist die Referenzzulage nach Abschnitt IX Pkt (Punkt) 4a. litlit (littera). d zu zahlen. Trifft der Überlasser innerhalb der ersten 4 Wochen ab Bekannt werden einer derartigen Tätigkeit keine Xxxx, gilt die 30%ige pauschale Erhöhung. Bei Fließarbeiten, die takt- und leistungsgebunden sind, gelten die vorstehenden Bestimmungen sinngemäß.

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Samples: www.jobmeister.at

Akkord- und Prämienarbeit. Werden Arbeitnehmer im Beschäftigerbetrieb für Arbeiten herangezogenherangezo- gen, die betriebsüblich im Akkord oder sonstigen Leistungslohnsystemen Leistungslohnsyste- men erbracht werden, oder für die betriebsüblich Prämien bezahlt werdenwer- den, so sind nach Ablauf von 4 Wochen, nach Xxxx des Überlassers, entweder die betriebsüblichen Leistungslöhne bzw. betriebsüblichen Löhne und Prämien zu bezahlen oder der vergleichbaren Arbeitnehmern Arbeitneh- mern des Beschäftigerbetriebes zu zahlende kollektivvertragliche Lohn – ohne Erhöhung nach Abschnitt IX Pkt 3. bzw. 4a, lit. b, c – um 30 30% zu erhöhen. Unabhängig von der gewählten Akkord- oder Prämienentlohnung ist die Referenzzulage nach Abschnitt IX Pkt 4a. lit. d zu zahlen. Trifft der Überlasser innerhalb der ersten 4 Wochen ab Bekannt werden einer derartigen Tätigkeit keine Xxxx, gilt die 30%ige pauschale ErhöhungErhö- hung. Bei Fließarbeiten, die takt- und leistungsgebunden sind, gelten die vorstehenden vor- stehenden Bestimmungen sinngemäß.

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Samples: www.adecco.at