Akkordlohnverbot. 24.3.1 Es ist den Arbeitgebern untersagt, ihre Arbeitnehmer nach dem System des Akkord- oder Stücklohnes (Leistungslohn nach Ausmass des Werkes) zu entlöhnen. Die Entlöhnung erfolgt im Zeitlohnsystem.
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Samples: gav.arbeitsrechtler.ch, gav-service.ch
Akkordlohnverbot. 24.3.1 23.3.1 Es ist den Arbeitgebern untersagt, ihre Arbeitnehmer nach dem System des Akkord- oder Stücklohnes (Leistungslohn nach Ausmass des Werkes) zu entlöhnen. Die Entlöhnung erfolgt im Zeitlohnsystem.
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Samples: Gesamtarbeitsvertrag Für Das Gipsergewerbe Im Kanton Basel Stadt 2010 2013, Gesamtarbeitsvertrag Für Das Gipsergewerbe Im Kanton Basel Stadt 2010 2013
Akkordlohnverbot. 24.3.1 36.1 Es ist den Arbeitgebern Arbeitgebenden untersagt, ihre Arbeitnehmer Arbeitnehmenden nach dem System des Akkord- oder Stücklohnes (Leistungslohn nach Ausmass des Werkes) zu entlöhnen. Die Entlöhnung erfolgt im Zeitlohnsystem.
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Samples: gav-service.ch