Aktienindizes Musterklauseln

Aktienindizes. Referenzkurs ist der an den maßgeblichen Referenzmärkten notierte Kauf- bzw. Verkaufskurs unter Berücksichtigung der Future-Basis in der für die Referenzmärkte maßgeblichen Wäh- rungen. Alternativ kann anstelle des Referenzmarktes auch ein Aktienkorb auf den Aktienindex als Referenz herangezogen werden. Einzelheiten sind den Instrumentendetails auf der Han- delsplaNorm zu entnehmen.
Aktienindizes. Der Wert der Anteile bildet möglicherweise nicht den Wert einer Direktanlage in den zugrunde liegenden Aktien ab Der Wert der Anteile eines Teilfonds, der sich auf einen oder mehrere Indizes bezieht, spiegelt möglicher- weise nicht den Ertrag wider, den ein Anleger erzielen würde, wenn er die betreffenden Aktien eines der im Index enthaltenen Unternehmen tatsächlich besitzen und Dividenden auf diese Aktien erhalten würde. Dies liegt daran, dass die Dividenden, die für diese Aktien ausgezahlt werden, im Indexstand zum Handelsschluss an einem bestimmten Bewertungstag möglicherweise nicht berücksichtigt sind. Dementsprechend wird der Käufer von Anteilen eines Teilfonds, der sich auf Indizes als Basiswerte bezieht, beim Verkauf oder bei der Übertragung der betreffenden Anteile möglicherweise einen geringeren Betrag erzielen als wenn er direkt in die Bestandteile des Index investiert hätte. Aktienindizes sind synthetische Portfolios aus Aktien. Daher ist die Wertentwicklung eines Index abhängig von makroökonomischen Faktoren, die auf die Basiswerte des Index einwirken. Hierzu gehören beispiels- weise die Zins- und Kursniveaus an den Kapitalmärkten, die Entwicklungen an den Devisenmärkten, die politischen Rahmenbedingungen sowie unternehmensspezifische Faktoren wie Ertragslage, Marktposition, Risikosituation, Aktionärsstruktur und Ausschüttungspolitik. Wenn die Dividenden von Aktien, die in einem Index enthalten sind, als Basiswert eines Teilfonds dienen, unterliegen die Käufer von Anteilen des betreffenden Teilfonds einem Risiko in Bezug darauf, ob die Emittenten der betreffenden Aktien gegebenenfalls Dividenden festsetzen und auszahlen. Ob gegebenen- falls Dividenden festgesetzt und ausgezahlt werden, kann sich jederzeit und unvorhersehbar ändern. Der Wert der Anteile eines Teilfonds, dem Futures-Kontrakte auf Indizes zugrunde liegen, unterliegt einem Risiko in Bezug auf die Wertentwicklung der betreffenden Futures-Kontrakte und des betreffenden zugrunde liegenden Index, wobei der Wert des zugrunde liegenden Index besonders dann eine Rolle spielt, wenn der offizielle Schlussabrechnungspreis oder der tägliche Abrechnungspreis des betreffenden Futures-Kontrakts nicht veröffentlicht werden. Zudem könnten die Regeln für die Zusammensetzung und Berechnung des jeweils zugrunde liegenden Index vorsehen, dass Dividenden, die auf die Index-Bestandteile ausgeschüttet werden, zu keiner Erhöhung des Indexstandes führen. Dies ist beispielsweise bei einem sogenannten Kursin...
Aktienindizes. Referenzkurs ist der Index. Einzelheiten sind der »Instrumenten- übersicht« zu entnehmen.
Aktienindizes. Hat die Durchführung einer Kapitalmaßnahme oder einer ver- gleichbaren Maßnahme und/oder einer Dividendenausschüt- tung im Hinblick auf eine der im Index enthaltenen Aktien wesentlichen Einfluss auf den Stand des Index, so wird der Mar- ket Maker – wenn er sich nicht für ein Vorgehen nach Ziffer 15 entscheidet – entsprechende Anpassungen der Kontraktspe- zifikationen vornehmen. Im Hinblick auf offene CFD-Positionen dürfen solche Anpassungen nicht dazu führen, dass das im Zeit- punkt der Eröffnung der CFD-Position bestehende Verhältnis zwischen dem Kontraktkurs und dem gewichteten Durchschnitt der Marktpreise von an der jeweils liquidesten Terminbörse quotierten Optionen auf den Basiswert zum Nachteil des Kun- den geändert wird. Anpassungen werden durch Einstellung in die Handelsplatt- form mitgeteilt und eine Woche nach Einstellung in die Handels- plattform oder zu dem dort mitgeteilten, von dem Market Maker nach billigem Ermessen (§ 315 BGB) bestimmten Zeitpunkt wirk- sam.

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  • Abwicklung Zeichnungsgelder für Anteilsklassen sollten bis zum Abrechnungstermin für Zeichnungen auf die im relevanten Antragsformular angegebenen Konten überwiesen werden. Zeichnungen von Anteilen einer Klasse erfolgen in der jeweiligen Währung der Anteilsklasse, es sei denn, die Geschäftsführungsmitglieder beschliessen, Zeichnungen in jeder frei konvertierbaren Währung zu akzeptieren, die von der Verwaltungsstelle anerkannt wird, in welchem Fall solche Zeichnungsgelder zum geltenden Wechselkurs in die entsprechende Währung umgetauscht werden, die der Verwaltungsstelle zugänglich ist, und die Umtauschkosten von den Zeichnungsgeldern abgezogen werden. Habenzinsen, die auf Zeichnungsgelder anfallen, die vor dem für diese geltenden Annahmeschluss eingegangen sind, sind dem Konto des betreffenden Fonds gutzuschreiben. Sollzinsen, die aufgrund des verspäteten Eingangs der Zeichnungsbeträge erhoben werden, werden nach Ermessen der Geschäftsführungsmitglieder dem Konto des entsprechenden Fonds belastet. Wenn Zeichnungsgelder beim ICAV nicht vor dem Abrechnungstermin für Zeichnungen eingehen, werden Anteile provisorisch zugeteilt, und das ICAV kann (vorbehaltlich der Beschränkungen im Abschnitt „Zusätzliche Informationen - Befugnisse zur Kreditaufnahme und Verpfändung“) vorübergehend einen Betrag leihen, der den Zeichnungsgeldern entspricht, und diesen gemäss Anlageziel und Anlagepolitik des ICAV investieren. Nach Eingang der Zeichnungsgelder wird das ICAV diese zur Rückzahlung des aufgenommenen Betrages verwenden und behält sich das Recht vor, von dem Anleger die Zahlung marktüblicher Zinsen auf die ausstehenden Zeichnungsgelder zu verlangen. Zudem behält sich das ICAV das Recht vor, die vorläufige Zuteilung von Anteilen unter diesen Umständen zu stornieren. Ferner muss der Anleger des ICA, dem Marketingberater und der Verwaltungsstelle jeglichen Schaden ersetzen, der ihnen dadurch entstanden ist, dass der Anleger es versäumt hat, die Zeichnungsgelder fristgerecht zu überweisen. Zusätzlich kann das ICAV die Gesamtheit oder einen Teil des Bestands eines Anteilinhabers zurücknehmen und aus dem Erlös einen Verlust ausgleichen, der daraus entstanden ist, dass der Anleger den Zeichnungsbetrag nicht bis zum Abrechnungstermin für Zeichnungen gezahlt hat.

  • Swaps Swapgeschäfte sind Tauschverträge, bei denen die dem Geschäft zugrunde liegenden Zahlungsströme oder Risiken zwischen den Vertragspartnern ausgetauscht werden. Die Gesellschaft darf für Rechnung des Fonds im Rahmen der Anlagegrundsätze • Zins- • Währungs- • Zins-Währungs- • Varianz- • Equity- • Credit Default-Swapgeschäfte abschließen.