Aktienoptionsprogramm für den Vorstand – kurzfristig fällige variable Leistungen (mit Barausgleich) Musterklauseln

Aktienoptionsprogramm für den Vorstand – kurzfristig fällige variable Leistungen (mit Barausgleich). Im Folgenden sind das Datum des Inkrafttretens und das Ablaufdatum der aktuellen Dienstverträge mit unserem Vorstand aufgeführt: • Prof. Dr. med Xxxx Xxxxx: 1. September 2019 bis 31. Dezember 2022 • Xxxx Xxxxxx: 1. September 2019 bis 30. September 2022 • Xx. Xxxxx Xxxxxxxx: 1. September 2019 bis 30. November 2026 (mit Wirkung vom 1. Dezember 2021 verlängert) • Prof. Dr. med. Xxxxx Xxxxxx: 1. September 2019 bis 31. Mai 2022 (erneuert ab dem 1. Xxxx 2022 bis zum 31. Mai 2025) • Xxxx Xxxxxxxxxx: 1. Januar 2020 bis 31. Dezember 2022 • Xxxx Xxxxxxxx: 1. Juli 2021 bis 30. Juni 2025 Die Dienstverträge mit unseren Vorständen sehen kurzfristig fällige variable Leistungen in Form eines jährlichen leistungsabhängigen Bonus für jedes Jahr ihrer jeweiligen Dienstzeit vor. Mit Wirkung zum 1. Januar 2020 wurde als Obergrenze für die kurzfristig fälligen variablen Leistungen für unsere Vorstandsmitglieder Prof. Dr. med. Xxxx Xxxxx, Xxxx Xxxxxx, Xx. Xxxxx Xxxxxxxx und Prof. Dr. med. Xxxxx Xxxxxx 50% ihrer fixen Jahresvergütung definiert. Dieser Grenzwert galt auch mit Wirkung zum 1. Januar 2020 für die maximalen kurzfristig fälligen variablen Leistungen für Xxxx Xxxxxxxxxx. Die maximalen kurzfristig fälligen variablen Leistungen für Xxxx Xxxxxxxx wurden mit Wirkung zum 1. Juli 2021 auf 300 Tsd. € festgesetzt. Die maximalen kurzfristig fälligen variablen Leistungen für Xx. Xxxxx Xxxxxxxx wurden mit Wirkung zum 1. Januar 2022 auf 300 Tsd. € erhöht. Der Auszahlungsbetrag der kurzfristig fälligen variablen Leistungen hängt von der Erreichung bestimmter finanzieller und nichtfinanzieller Leistungskriterien (Erfolgsziele) des Konzerns in einem bestimmten Geschäftsjahr ab. Die Erfolgsziele gelten einheitlich für alle Mitglieder des Vorstands. 50% der Vergütung (erste Rate) werden ausgezahlt, wenn das Erreichen der entsprechenden Erfolgsziele festgestellt wurde und der verbleibende Betrag ein Jahr nach dieser Feststellung, wobei abhängig von der Kursentwicklung der American Depositary Shares, die BioNTech-Stammaktien verkörpern, im entsprechenden Jahr Änderungen vorgenommen werden können (zweite Rate). Bei jeder der jährlichen Zuteilungen stellt die zweite Rate der kurzfristig fälligen variablen Vergütung, die vom Kurs der American Depositary Shares, die BioNTech-Stammaktien verkörpern, abhängt, eine anteilsbasierte Vergütungsverein- barung mit Barausgleich dar. Die beizulegenden Zeitwerte der Verbindlichkeiten werden ab dem Datum, an dem der jeweilige Dienstvertrag in Kraft tritt...

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  • Schlüssel Dem / den Mieter/n sind am Anreisetag nach Vorlage der Buchungsbestätigung die Schlüssel für das Mietobjekt auszuhändigen. Bei Verlust eines Schlüssels ist dies umgehend zu melden. Die Kosten für die notwendige Auswechslung des Schließsystems sind vom Mieter zu übernehmen.

  • Sprachen Die Envivas kommuniziert mit Ihnen in deutscher Sprache.

  • Einwilligung Einwilligung ist jede von der betroffenen Person freiwillig für den bestimmten Fall in informierter Weise und unmissverständlich abgegebene Willensbekundung in Form einer Erklärung oder einer sonstigen eindeutigen bestätigenden Handlung, mit der die betroffene Person zu verstehen gibt, dass sie mit der Verarbeitung der sie betreffenden personenbezogenen Daten einverstanden ist.

  • Fremdleistungen 3.1. Der Designer ist berechtigt, die zur Auftragserfüllung notwendigen Fremdleistungen im Namen und für Rechnung des Auftraggebers zu bestellen. Der Auftraggeber ist verpflichtet, dem Designer hierzu schriftliche Vollmacht zu erteilen.

  • Pkw Pkw sind als Personenkraftwagen zugelassene Kraftfahrzeuge, mit Ausnahme von Mietwagen, Taxen und Selbstfahrervermietfahrzeugen.

  • Preisänderung (1) Im Falle der Veränderung / Neueinführung von gesetzlichen Steuern, Abgaben, Versicherungsprämien, Kfz-Betriebskosten, Lohnkosten und Lohnnebenkosten, insbesondere durch den Abschluss neuer Lohn-, Mantel- oder sonstiger Tarifverträge, die zu einer Erhöhung der Kosten der vereinbarten Leistung führen, ist das Unternehmen berechtigt, das Entgelt um den Betrag in gleicher Weise zu verändern, um den sich durch die Veränderung der Lohnkosten, Lohnnebenkosten und sonstigen o. g. Kosten der Stundenverrechnungssatz für die Ausführung des Auftrages geändert hat, zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Steuern und Abgaben. Bei der Preiserhöhung ist anzugeben, welche Kostenfaktoren in welchem Umfang gestiegen sind und welche Bedeutung diese Kostensteigerung für die Kostenkalkulation hat. Kostenerhöhungen bei einzelnen Kostenbestandteilen, können nur soweit weitergegeben werden, wie sie nicht durch Preissenkungen bei anderen Kostenbestandteilen aufgewogen werden. Die Preiserhöhung tritt zum Beginn des Monats in Kraft, wenn sie dem Auftraggeber bis zum dritten Werktag des vorausgegangenen Monats unter Offenlegung der Kostenkalkulation und Nachweis der geänderten Kostenfaktoren, bekannt gegeben wurde.

  • Teilnahmeberechtigung Teilnahmeberechtigt zur Nutzung des UnionDepots im Online-Banking sind ausschließlich natürliche Personen, die Steuerinländer (das heißt uneingeschränkt steuerpflichtig) und nicht Staatsbürger der USA oder eines Embargolandes sind und ihren Wohnsitz in einem Staat haben, in dem die SEPA-Regelungen zum Europäischen Zahlungsverkehrsraum gelten. Für in den USA ansässige Anleger sind Transaktionen ausgeschlossen. Der Anle- ger ist verpflichtet, sofern er nicht deutscher Staatsangehöriger ist, sich anhand des Verkaufsprospekts des jeweiligen Fonds über etwaige Vertriebsbeschränkungen in seinem Heimatland zu informieren.

  • Vertragsdurchführung Für die Zwecke der Begründung, inhaltlichen Ausgestaltung, der Ände- rung und Beendigung des Vertragsverhältnisses mit dem Kunden, insbe- sondere zur vertragsgemäßen Erbringung der Dienste, der Abwicklung des Zahlungsverkehrs, der Erkennung, Eingrenzung und Beseitigung von Störungen oder Fehlern im Netz und an Telekommunikationsanlagen und der Bearbeitung von Kundenbeschwerden, erhebt und verwendet die Gesellschaft in dem hierfür erforderlichen Umfang Bestandsdaten der Kunden, insbesondere Anrede, Namen, Nachnamen, Adresse, Ge- burtsdatum, Telefonnummern, E-Mail-Adressen, Daten über die jeweili- ge Zahlungsabwicklung (z.B. Bankverbindung, Kreditkartendaten oder Rechnungsadresse), Informationen zu Zahlungsrückständen, Mahnun- gen, den vom Kunden bestellten Diensten, Reklamationen des Kunden, zu den technischen Merkmalen des jeweiligen Anschlusses an das BKN der Gesellschaft, der Art der genutzten Endgeräte sowie Umsatzdaten und sonstige Merkmale, die für die Auswahl bzw. Anwendung von Spezi- altarifen oder Sonderangeboten maßgeblich sind.

  • Brandschutz F.1 Der Brandschutz im Gebäude ist ein wichtiges Erfordernis. Der Mieter ist verpflichtet, sich nach seinem Einzug über die Brandschutzvorkeh- rungen, Fluchtwege und Alarmierungsmöglichkeiten zu informieren und sich so zu verhalten, dass Bränden vorgebeugt wird. Einzelheiten können den entsprechenden Aushängen und Hinweisen entnommen werden.

  • Stimmrechte Mit den Anteilscheinen sind keine Stimmrechte verbunden.