Common use of Allgemeine Anforderungen an Brandmeldeanlagen (BMA) Clause in Contracts

Allgemeine Anforderungen an Brandmeldeanlagen (BMA). Brandmeldeanlagen sind nach den jeweils gültigen Vorschriften/Gesetzen zu errichten und zu betreiben. Insbesondere sind folgende Bestimmungen zu beachten: DIN/VDE 0100 Errichten von Starkstromanlagen mit Nennspannungen bis 1000 V DIN/VDE 0833 Teil 1 Gefahrenmeldeanlagen für Brand, Einbruch und Überfall DIN/VDE 0833 Teil 2 Festlegung für Brandmeldeanlagen DIN/VDE 0833 Teil 4 Festlegung für Anlagen zur Sprachalarmierung im Brandfall DIN 00000 Xxxxxxxxxx für Brandmeldeanlagen DIN 14662 Feuerwehr-Anzeigetableau DIN 00000 Xxxxxxxxx-Xxxxxxxxxxxxxxxxxxxxx DIN 14095 Feuerwehrpläne für bauliche Anlagen DIN 14675 Brandmeldeanlagen, Aufbau und Betrieb DIN EN 54 Brandmeldeanlagen, Bestandteile DIN 4066 Beschilderung DIN 14623 Orientierungsschilder für automatische Brandmelder DIN EN 60849 (VDE 0828) Elektroakustische Notfallwarnsysteme DIN 33404-3 Akustische Gefahrensignale VdS-Richtlinien Richtlinien des Verbandes der Sachversicherer e. V. Hier insbesondere VdS 2095 „Richtlinie für automatische Brandmeldeanlagen“ und VdS 2350 Schlüsseldepots (SD); Planung, Einbau und Instandhaltung VdS 2105 Schlüsseldepots, Anforderungen an Anlageteile. VDI 6010 Sicherheitstechnische Einrichtungen für Gebäude PrüfVO NRW Prüfverordnung NRW BauO NRW Bauordnung NRW SBauVO NRW Verordnung über den Bau und Betrieb von Sonderbauten NRW IndBauR NRW Richtlinie über den baulichen Brandschutz im Industriebau NRW Zur Aufschaltung einer BMA bedarf es der Zustimmung der Feuerwehr Mettmann. Die Planung, Installation, Inbetriebnahme, Abnahme und Instandhaltung einer BMA darf nur durch zertifizierte Fachfirmen gemäß der DIN 14675 erfolgen. Die Abnahme der BMA muss nach PrüfVO durch einen Sachverständigen erfolgen. Die Zertifizierung und das mängelfreie Abnahmeprotokoll ist der Feuerwehr Mettmann vorzulegen. Brandmeldeanlagen müssen durch eine ausreichende Instandhaltung betriebssicher erhalten werden. Ein entsprechender Wartungsvertrag ist der Feuerwehr Mettmann spätestens bei der Aufschaltung zur KLSt ME vorzulegen. Der/die Betreiber/in der BMA trägt alle Kosten, die durch Betrieb und Instandhaltung der Anlage entstehen. Änderungen und/oder Erweiterungen der BMA sind dem Konzessionär und der Feuerwehr Mettmann mitzuteilen. Auf Verlangen der Feuerwehr Mettmann ist der/die Betreiber/in einer BMA verpflichtet, auf seine/ihre Kosten alle Änderungen vornehmen zu lassen, die zur Verhinderung von Störungen und im Interesse der zuverlässigen Funktionssicherheit und Bedienbarkeit und Technik sowie im Interesse der notwendigen Einheitlichkeit der BMA erforderlich sind. Stellen sich während des Betriebes wiederholt Unregelmäßigkeiten oder Störungen an der BMA heraus, die zu vermeidbaren Fehlalarmierungen führen, behält sich die Feuerwehr Mettmann geeignete Maßnahmen vor, wie: − Der Betreiber hat eine Überprüfung der BMA durch einen Sachverständigen/Wartungsfirma zu veranlassen − Berechnung der Feuerwehreinsätze nach Maßgabe des § 52 BHKG gemäß der gültigen Feuerwehrgebührensatzung der Stadt Mettmann − Abschalten der BMA bei bauaufsichtlich nicht geforderten BMA Die Kosten der Maßnahmen gehen zu Lasten des/der Betreiber(s)/in. Bei Störungen und Revisionsarbeiten an der BMA sind die nicht automatischen Brandmelder mittels Sperrschilder „Außer Betrieb“ zu setzen. Das Betriebspersonal ist zu unterrichten, dass in diesem Falle die Alarmierung der Feuerwehr über das Fernsprechnetz, Feuerwehr-Notruf 112, zu erfolgen hat. Ersatzgläser und Sperrschilder sind in ausreichender Zahl an der Brandmeldezentrale bereitzuhalten.

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Allgemeine Anforderungen an Brandmeldeanlagen (BMA). Brandmeldeanlagen sind BMA sind, soweit im Folgenden nichts anderes ausgeführt wird, nach den jeweils gültigen Vorschriften/Gesetzen Vorschriften zu errichten und zu betreibenerrichten. Insbesondere sind folgende Bestimmungen zu beachten: DIN/- DIN VDE 0100 Errichten von Starkstromanlagen mit Nennspannungen bis 1000 V DIN/- DIN VDE 0800 Teil 1 Fernmeldetechnik, Errichtung und Betrieb der Anlagen - DIN VDE 0833 Teil 1 und 2 Gefahrenmeldeanlagen für Brand, Einbruch und Überfall DIN/VDE 0833 Teil 2 Festlegung für Brandmeldeanlagen DIN/VDE 0833 Teil 4 Festlegung für Anlagen zur Sprachalarmierung im Brandfall - DIN 00000 Xxxxxxxxxx für Brandmeldeanlagen - DIN 14675 Brandmeldeanlagen, Aufbau - DIN EN 54 Bestandteile automatischer Brandmeldeanlagen DIN 14662 Feuerwehr-Anzeigetableau BMA müssen von einer technischen Überwachungsorganisation oder technischen Prüfstelle (z. B. VdS, TÜV) zugelassen sein. Sie dürfen nur von Fachfirmen mit Fachkräften entsprechend DIN 14675-1: 2018-04 Ziffer 3.6 und 4.2 errichtet werden. Die Konzeption der BMA mit ihren Schutzzielen ist mit der zuständigen Brandschutzdienststelle abzustimmen. Zur Vermeidung von Falschalarmen ist die Betriebsart TM gemäß DIN VDE 0833 Teil 2 zu wählen. Ausnahmen bedürfen einer Zustimmung der Brandschutzdienststelle. Xxx Xxxxx Xxxxxxxxxxxxxx betreibt als alarmauslösende Stelle eine Empfangseinrichtung für Gefahrenmeldungen Brand (BMA-Alarme) auf Konzession, an die Übertragungseinrichtungen (ÜE) für Brandmeldungen angeschlossen werden können. Die Einrichtung einer ÜE erfolgt auf Antrag. Der Antrag ist an den Konzessionsnehmer mit zu stellen. Der Konzessionsnehmer errichtet die öffentliche Alarmübertragungsanlage (AÜA), unterhält und betreibt diese. Er schließt Teilnehmer an diese AÜA an und betreibt die Haupt-Clearingstelle (für Stör- und Revisionsmeldungen). Konzessionsnehmer für den Kreis Recklinghausen ist ab dem 01.01.2019 das Unternehmen: Bosch Sicherheitssysteme GmbH Xxxxxxxxx Xxxxx Xxx. 00 00000 XxxxxxxxxXxxxxx Tel.: 0000-Xxxxxxxxxxxxxxxxxxxxx DIN 14095 Feuerwehrpläne 0000-000 Mail: Xxxxxx.Xxxxxxx@xx.xxxxx.xxx Zugelassene Errichter können ggf. mit Zwischenschaltung einer Neben- Clearingstelle (für bauliche Anlagen DIN 14675 Brandmeldeanlagen, Aufbau Stör- und Betrieb DIN EN 54 Brandmeldeanlagen, Bestandteile DIN 4066 Beschilderung DIN 14623 Orientierungsschilder für automatische Brandmelder DIN EN 60849 (VDE 0828Revisionsmeldungen) Elektroakustische Notfallwarnsysteme DIN 33404Teilnehmer auf die Haupt-3 Akustische Gefahrensignale VdS-Richtlinien Richtlinien des Verbandes der Sachversicherer e. V. Hier insbesondere VdS 2095 „Richtlinie für automatische Brandmeldeanlagen“ Clearingstelle aufschalten oder die Übertragungseinrichtung ÜE installieren und VdS 2350 Schlüsseldepots (SD); Planung, Einbau und Instandhaltung VdS 2105 Schlüsseldepots, Anforderungen an Anlageteilebetreiben. VDI 6010 Sicherheitstechnische Einrichtungen für Gebäude PrüfVO NRW Prüfverordnung NRW BauO NRW Bauordnung NRW SBauVO NRW Verordnung über den Bau und Betrieb von Sonderbauten NRW IndBauR NRW Richtlinie über den baulichen Brandschutz Die zugelassenen Errichter sind im Industriebau NRW Zur Anhang D der Anschlussbedingungen aufgeführt. Anträge auf Ernennung zum den Kreis Recklinghausen, FD Bevölkerungsschutz, Xxxx Xxxxxxxxxx- Xxxxx0, 00000 Xxxxxxxxxxxxxx zu richten. Es sind folgende Varianten für die Aufschaltung einer BMA bedarf es möglich: Variante 1: Beauftragung des gesamten Übertragungsweges bei dem Konzessionsnehmer Bosch Sicherheitssysteme GmbH Der Konzessionsnehmer ist hier für die gesamte Alarmübertragungsanlage vom Objekt bis zur Leitstelle zuständig. (Hinweis: Es ist ein entsprechender Vertrag für die Aufschaltung mit der Zustimmung Bosch Sicherheitssysteme GmbH zu schließen.) Variante 2: Beauftragung eines zugelassenen Errichters ohne Neben- Clearingstelle: Der Konzessionsnehmer Bosch Sicherheitssysteme GmbH ist verantwortlich für die Entgegennahme der Feuerwehr MettmannAlarme aus der Übertragungseinrichtung (ÜE) des zugelassenen Errichters, inklusive dem Übertragungsweg vom Objekt bis zur Leitstelle. Der zugelassene Errichter ist verantwortlich für den Betrieb der ÜE und die Bereitstellung der Alarme aus der Brandmeldeanlage am Übergabepunkt des Konzessionsnehmers Bosch Sicherheitssysteme GmbH. (Hinweis: Es ist bei der Variante 2 ein entsprechender Vertrag für die Aufschaltung ab dem Übergabepunkt mit der Bosch Sicherheitssysteme GmbH zu schließen. Die PlanungBereitstellung und der Betrieb der Übertragungseinrichtung und der Anschluss an den Übergabepunkt sind beim zugelassenen Errichter zu beauftragen.) Variante 3: Beauftragung eines zugelassenen Errichters mit Neben- Clearingstelle Der Konzessionsnehmer Bosch Sicherheitssysteme GmbH ist verantwortlich für die Entgegennahme der Alarme von der Neben- Clearingstelle des zugelassenen Errichters, Installation, Inbetriebnahme, Abnahme inklusive dem Übertragungsweg von der Haupt-Clearingstelle bis in die Leitstelle. Der zugelassene Errichter mit Neben-Clearingstelle ist für den gesamten Übertragungsweg vom Objekt bis zur Neben-Clearingstelle und Instandhaltung einer BMA darf nur durch zertifizierte Fachfirmen gemäß die Übertragung zur Haupt-Clearingstelle der DIN 14675 erfolgenFa. Die Abnahme der BMA muss nach PrüfVO durch einen Sachverständigen erfolgenBosch Sicherheitssysteme GmbH verantwortlich. Die Zertifizierung und das mängelfreie Abnahmeprotokoll (Hinweis: Es ist der Feuerwehr Mettmann vorzulegen. Brandmeldeanlagen müssen durch eine ausreichende Instandhaltung betriebssicher erhalten werden. Ein entsprechender Wartungsvertrag ist der Feuerwehr Mettmann spätestens bei der Variante 3 ein entsprechender Vertrag für die Aufschaltung mit dem zugelassenen Errichter mit Neben-Clearingstelle (Siehe Anhang D) zu schließen. Der zugelassene Errichter mit Neben- Clearingstelle regelt die Aufschaltung zur KLSt ME vorzulegen. Der/Leitstelle mit der Bosch Sicherheitssysteme GmbH) Wichtiger Hinweis: Bei Auswahl der Varianten 2 oder 3 übernimmt der Betreiber des Objektes die Betreiber/in der BMA trägt alle KostenVerantwortung für die Leistungen, die durch Betrieb und Instandhaltung der Anlage entstehen. Änderungen und/oder Erweiterungen der BMA sind dem Konzessionär und der Feuerwehr Mettmann mitzuteilen. Auf Verlangen der Feuerwehr Mettmann ist der/die Betreiber/in einer BMA verpflichtet, auf seine/ihre Kosten alle Änderungen vornehmen zu lassen, die zur Verhinderung von Störungen und im Interesse der zuverlässigen Funktionssicherheit und Bedienbarkeit und Technik sowie im Interesse der notwendigen Einheitlichkeit der BMA erforderlich sind. Stellen sich während des Betriebes wiederholt Unregelmäßigkeiten oder Störungen an der BMA heraus, die zu vermeidbaren Fehlalarmierungen führen, behält sich die Feuerwehr Mettmann geeignete Maßnahmen vor, wie: − Der Betreiber hat eine Überprüfung der BMA durch einen Sachverständigen/Wartungsfirma zu veranlassen − Berechnung der Feuerwehreinsätze nach Maßgabe des § 52 BHKG gemäß der gültigen Feuerwehrgebührensatzung der Stadt Mettmann − Abschalten der BMA bei bauaufsichtlich nicht geforderten BMA Die Kosten der Maßnahmen gehen zu Lasten des/der Betreiber(s)/in. Bei Störungen und Revisionsarbeiten an der BMA sind die nicht automatischen Brandmelder mittels Sperrschilder „Außer Betrieb“ zu setzen. Das Betriebspersonal ist zu unterrichten, dass in diesem Falle die Alarmierung der Feuerwehr über das Fernsprechnetz, Feuerwehr-Notruf 112, zu erfolgen er beim zugelassenen Errichter zugekauft / gemietet hat. Ersatzgläser und Sperrschilder sind in ausreichender Zahl an der Brandmeldezentrale bereitzuhalten.

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Allgemeine Anforderungen an Brandmeldeanlagen (BMA). Die Brandmeldeanlagen sind – soweit im Folgenden nichts anderes vereinbart wird – nach den jeweils gültigen Vorschriften/Gesetzen Regeln der Technik bzw. Vorschriften zu errichten und zu betreibenerrichten. Insbesondere sind folgende die folgenden Bestimmungen zu beachten: DIN/einzuhalten. VDE 0100 Errichten Errichtung von Starkstromanlagen mit Nennspannungen bis 1000 V DIN/VDE 0800 Fernmeldeanlagen DIN VDE 0833 Teil 1 Teil1,2 & 4 Gefahrenmeldeanlagen für Brand, Einbruch und Überfall DIN/VDE 0833 Teil 2 Festlegung DIN 12845 Ortsfeste Brandbekämpfungsanlagen -Automatische Sprinkleranlage- Planung, Installation und Instandhaltung DIN 14623 Orientierungsschilder für Brandmeldeanlagen DIN/VDE 0833 Teil 4 Festlegung für Anlagen zur Sprachalarmierung im Brandfall automatische Brandmelder DIN 00000 Xxxxxxxxxx Xxxxxxxxxxxxxxxxxxx für Brandmeldeanlagen DIN 14662 Feuerwehr-Anzeigetableau 14462 Feuerwehranzeigetableau DIN 00000 Xxxxxxxxx-Xxxxxxxxxxxxxxxxxxxxx DIN 14095 Feuerwehrpläne für bauliche Anlagen 00000 Xxxxxxxxxxxxxxxxxxxx Vernetzung DIN 14675 Brandmeldeanlagen, Aufbau und Betrieb DIN EN 54 Brandmeldeanlagen, Bestandteile DIN 4066 Beschilderung DIN 14623 Orientierungsschilder für automatische 14678 Nichtautomatische Brandmelder DIN EN 60849 (VDE 0828) Elektroakustische Notfallwarnsysteme DIN 33404-3 Akustische Gefahrensignale DIN EN 54 Brandmeldeanlagen DIN 4066 Hinweisschilder für die Feuerwehr VdS 2095 Richtlinie für automatische Brandmeldeanlagen VdS 2105 Schlüsseldepots VdS CEA 4001 Sprinkleranlagen, Richtlinie für Planung und Einbau Weitere Vorschriften und Richtlinien, wie z.B. die VdS-Richtlinien und CE-Richtlinien des Verbandes sind zu beachten. Die Brandmeldeanlagen müssen den vorstehenden technischen Bestimmungen entsprechen und von der Sachversicherer e. V. Hier insbesondere VdS 2095 „Richtlinie für automatische Brandmeldeanlagen“ und VdS 2350 Schlüsseldepots (SD); Planung, Einbau und Instandhaltung VdS 2105 Schlüsseldepots, Anforderungen an AnlageteileErrichterfirma mit Fachkräften errichtet werden. VDI 6010 Sicherheitstechnische Einrichtungen für Gebäude PrüfVO NRW Prüfverordnung NRW BauO NRW Bauordnung NRW SBauVO NRW Verordnung über den Bau und Betrieb Der Errichter muss gem. DIN 14675 von Sonderbauten NRW IndBauR NRW Richtlinie über den baulichen Brandschutz im Industriebau NRW einer akkreditierten Stelle zertifiziert sein. Die Nach- weise hierüber sind Voraussetzungen zum Aufschalten. Zur Aufschaltung einer BMA Brandmeldeanlage auf die ÖBMA bedarf es der Zustimmung der Feuerwehr Mettmanneiner schriftlichen Zustim- mung des jeweiligen Landkreises und des Konzessionärs. Die Planung, Installation, Inbetriebnahme, Abnahme und Instandhaltung wirksame Aufschaltung einer BMA darf nur Brandmeldeanlage auf die ÖBMA durch zertifizierte Fachfirmen gemäß den Konzessionär ist von der Vorlage einer Fachunternehmerbescheinigung eines nach DIN 14675 erfolgenzertifizierten Betriebes oder einer Abnahmebescheinigung eines anerkannten Sachverständigen nach Bau- ordnungsrecht abhängig. Die Abnahme Hieraus muss hervorgehen, dass die Anlage nach den gesetzlichen Vorschriften und nach den anerkannten Regeln der BMA muss nach PrüfVO durch einen Sachverständigen erfolgenTechnik errichtet wurde. Die Zertifizierung und das mängelfreie Abnahmeprotokoll ist der Feuerwehr Mettmann vorzulegen. Brandmeldeanlagen müssen durch eine ausreichende Instandhaltung betriebssicher erhalten werden. Ein entsprechender Wartungsvertrag ist der Feuerwehr Mettmann spätestens bei der Aufschaltung zur KLSt ME vorzulegen. Der/die Betreiber/in Der Teilnehmer der BMA trägt alle Kosten, die durch Betrieb und Instandhaltung der Anlage entstehen. Der Landkreis Hameln-Pyrmont und der Konzessionär behalten sich vor, Änderungen oder Abschaltungen von Brandmeldeanlagen und/oder Erweiterungen Übertragungseinrichtungen der BMA sind dem Konzessionär zuständi- gen Bauaufsichtsbehörde und den Brandschutzprüfern weiterzumelden, wenn der Feuerwehr Mettmann mitzuteilenTeilneh- mer bauaufsichtlich verpflichtet ist, eine dauernde Brandmeldung zur FEL sicherzustellen. Auf Verlangen des Konzessionärs bzw. des Landkreises ist der Feuerwehr Mettmann ist der/die Betreiber/in einer BMA Teilnehmer verpflichtet, auf seine/ihre seine Kosten alle Änderungen vornehmen zu lassen, die zur Verhinderung von Störungen und im Interesse der zuverlässigen Funktionssicherheit und Bedienbarkeit und Technik sowie im Interesse der notwendigen Einheitlichkeit der BMA Brandmelde- anlage erforderlich sind. Stellen sich während des Betriebes wiederholt Unregelmäßigkeiten oder Störungen an der BMA Brandmeldeanlage heraus, die zu vermeidbaren Fehlalarmierungen Täuschungsalarmen in der ÖBMA führen, behält behalten sich der Landkreis, die Feuerwehr Mettmann geeignete Xxxxxx der Feuerwehren und/oder der Konzessionär geeig- nete Maßnahmen vor, wie: − Der Betreiber hat eine wie z.B. - Überprüfung der BMA durch einen Sachverständigen/Wartungsfirma zu veranlassen − Berechnung der Feuerwehreinsätze nach Maßgabe des § 52 BHKG gemäß der gültigen Feuerwehrgebührensatzung der Stadt Mettmann − Brandmeldeanlage - Abschalten der BMA bei bauaufsichtlich nicht geforderten BMA Übertragungseinheit bzw. Empfangseinheit der Brandmeldeanlage - Kündigung der Übertragungseinheit - Verrechnung der Leistungen des Konzessionärs - Verrechnung der Kosten für die Feuerwehreinsätze, die Höhe der Kosten regelt sich nach den Satzungen der jeweiligen Städte und Gemeinden. Die Kosten der Maßnahmen Maßnahme gehen zu Lasten des/des Teilnehmers. Den Bediensteten der Betreiber(s)/in. Bei Störungen Landkreise Hameln-Pyrmont und Revisionsarbeiten an Holzminden sowie des Konzessio- närs, die sich auf Verlangen ausweisen, ist Zutritt zu allen Teilen der BMA sind die nicht automatischen Brandmelder mittels Sperrschilder „Außer Betrieb“ zum Zwecke der Überprüfung zu setzengewähren. Das Betriebspersonal ist zu unterrichten, dass in diesem Falle die Alarmierung Der Betreiber der Feuerwehr über das Fernsprechnetz, Feuerwehr-Notruf 112, zu erfolgen hat. Ersatzgläser und Sperrschilder sind in ausreichender Zahl BMA muss an der Brandmeldezentrale bereitzuhaltenNamen und Anschrift sowie Tele- fonnummer unterwiesener Personen hinterlegen, die ständig erreichbar sind. Diese sind auch der FEL mitzuteilen und durch die Teilnehmer aktuell zu halten.

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