Common use of Allgemeine Angaben zur Depotbank Clause in Contracts

Allgemeine Angaben zur Depotbank. Die Depotbank ist die Banque Cantonale Vaudoise (nachfolgend „BCV“). Die BCV wurde durch Dekret des Waadtländer Grossrats vom 19. Dezember 1845 auf unbestimmte Zeit errichtet. Sie ist eine öffentlich-rechtliche Aktiengesellschaft. Sitz und Geschäftsleitung befinden sich am Xxxxx Xx-Xxxxxxxx 00 xx 0000 Xxxxxxxx. Sie kann Tochtergesellschaften, Filialen, Geschäfts- stellen und Vertretungen haben. Die BCV steht an der Spitze einer Bank- und Finanzgruppe. Diese Gruppe umfasst eine Privat- bank spezialisiert auf Vermögensverwaltung, sowie drei Gesellschaften zur Leitung von Invest- mentfonds. Die Bank verfügt über eine Niederlassung in Guernsey (Banque Cantonale Vau- xxxxx Xxxxxxxx Branch), die im Bereich strukturierte Finanzprodukte tätig ist. Die Eigenmittel beliefen sich per 31.12.2021 auf CHF 3'644 Millionen. Die BCV ist eine kundennahe Universalbank mit 170 Jahren Geschäftserfahrung, rund 2000 Mitarbeitenden und über 60 Verkaufsstellen im Kanton Waadt. Zu ihrem Aufgabenbereich ge- hört es, kantonsweit alle Sektoren der Privatwirtschaft zu fördern und die öffentlichen Körper- schaften bei der Finanzierung ihrer Aufgaben zu unterstützen sowie den Bedarf an Hypothe- karkrediten zu decken. Zu diesem Zweck führt sie alle üblichen Bankgeschäfte für eigene Rech- nung und für Rechnung Dritter aus (Art. 4 LBCV und Art. 4 der Bankstatuten). Die BCV geht ihren Geschäften vorwiegend im Kanton Waadt nach; liegt es im Interesse der Waadtländer Wirtschaft, kann sie auch an anderen Orten in der Schweiz und im Ausland tätig werden. Als Kantonalbank setzt sie sich namentlich für die Entwicklung der kantonalen Wirtschaft nach den Grundsätzen der nachhaltigen Entwicklung ein, unter Berücksichtigung wirtschaftlicher, ökolo- gischer und sozialer Kriterien. Die Depotbank kann Dritt- und Zentralverwahrer im In- und Ausland mit der Aufbewahrung des Fondsvermögens beauftragen, soweit dies im Interesse einer sachgerechten Verwahrung liegt. Für Finanzinstrumente darf die Übertragung nur an beaufsichtigte Dritt- oder Zentralverwahrer erfolgen. Davon ausgenommen ist die zwingende Verwahrung an einem Ort, an dem die Über- tragung an beaufsichtigte Dritt- oder Zentralverwahrer nicht möglich ist, wie insbesondere auf- grund zwingender Rechtsvorschriften oder der Modalitäten des Anlageprodukts. Die Dritt- und Zentralverwahrung bringt es mit sich, dass die Fondsleitung an den hinterlegten Wertpapieren nicht mehr das Allein-, sondern nur noch das Miteigentum hat. Sind die Dritt- und Zentralver- wahrer überdies nicht beaufsichtigt, so dürften sie organisatorisch nicht den Anforderungen ge- nügen, welche an Schweizer Banken gestellt werden. Die Depotbank haftet für den durch den Beauftragten verursachten Schaden, sofern sie nicht nachweisen kann, dass sie bei der Auswahl, Instruktion und Überwachung die nach den Um- ständen gebotene Sorgfalt angewendet hat. Die Depotbank ist bei den US-Steuerbehörden als ein ausländisches Finanzinstitut, das den Meldepflichten gemäss Modell 2 des zwischenstaatlichen Abkommens im Sinne der Sections 1471–1474 des U.S. Internal Revenue Code unterliegt („Reporting Model 2 FFI“), registriert.

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Allgemeine Angaben zur Depotbank. Die Depotbank ist die Banque Cantonale Vaudoise (nachfolgend „BCV“)State Street Bank International GmbH, München, Zweigniederlassung Zürich, Xxxxxxxxxxxxxxxx 00, 0000 Xxxxxx, Xxxxxxx. Die BCV wurde durch Dekret Depotbank ist eine Bank im Sinne des Waadtländer Grossrats vom 19Bundesgesetzes über die Banken und Sparkassen und erfüllt die Anforderungen von Art. 72 KAG. Die Depotbank ist eine Zweigniederlassung der State Street Bank International GmbH, München, einer unter deutschem Recht organisierte Bank, welche wiederum eine indirekte Tochtergesellschaft der State Street Corporation, Boston (MA) ist. Das Eigenkapitals von State Street Bank International GmbH, München betrug per 31. Dezember 1845 auf unbestimmte Zeit errichtet. Sie ist eine öffentlich-rechtliche Aktiengesellschaft. Sitz und Geschäftsleitung befinden sich am Xxxxx Xx-Xxxxxxxx 00 xx 0000 Xxxxxxxx. Sie kann Tochtergesellschaften, Filialen, Geschäfts- stellen und Vertretungen haben2021 EUR 109'368'445.00. Die BCV steht an Haupttätigkeiten der Spitze einer Bank- State Street Bank International GmbH, München, Zweigniederlas- sung Zürich liegen in den Bereichen: Depotbank für schweizerische Anlagefonds, Globale Wertschriftenverwaltung für schweizerische und Finanzgruppe. Diese Gruppe umfasst eine Privat- bank spezialisiert auf Vermögensverwaltungausländische institutionelle Kunden und Anlagefonds oder andere offene oder geschlossene Kollektivanlagen, sowie drei Gesellschaften zur Leitung von Invest- mentfonds. Die Bank verfügt über eine Niederlassung in Guernsey (Banque Cantonale Vau- xxxxx Xxxxxxxx Branch)Zahlstelle und Ver- treterfunktion für schweizerische und ausländische Anlagefonds, die Zahlungsverkehr für in- stitutionelle Kunden und Kreditgeschäft im Bereich strukturierte Finanzprodukte tätig ist. Die Eigenmittel beliefen sich per 31.12.2021 auf CHF 3'644 Millionen. Die BCV ist eine kundennahe Universalbank Zusammenhang mit 170 Jahren Geschäftserfahrung, rund 2000 Mitarbeitenden und über 60 Verkaufsstellen im Kanton Waadt. Zu ihrem Aufgabenbereich ge- hört es, kantonsweit alle Sektoren der Privatwirtschaft zu fördern und die öffentlichen Körper- schaften bei der Finanzierung ihrer Aufgaben zu unterstützen sowie den Bedarf an Hypothe- karkrediten zu decken. Zu diesem Zweck führt sie alle üblichen Bankgeschäfte für eigene Rech- nung und für Rechnung Dritter aus (Art. 4 LBCV und Art. 4 der Bankstatuten). Die BCV geht ihren Geschäften vorwiegend im Kanton Waadt nach; liegt es im Interesse der Waadtländer Wirtschaft, kann sie auch an anderen Orten in der Schweiz und im Ausland tätig werden. Als Kantonalbank setzt sie sich namentlich für die Entwicklung der kantonalen Wirtschaft nach den Grundsätzen der nachhaltigen Entwicklung ein, unter Berücksichtigung wirtschaftlicher, ökolo- gischer und sozialer Kriterienglobalen Wertschriften- verwaltung oder dem Depotbankgeschäft. Die Depotbank kann Dritt- und Zentralverwahrer im In- und Ausland mit der Aufbewahrung des Fondsvermögens der Vermögen der Teilvermögen beauftragen, soweit dies im Interesse einer sachgerechten Verwahrung liegt. Damit einher gehen u.a. folgende Risiken: Settlementrisiken d.h. nicht fristgerechte Ein- oder Auslieferung von Wertpapieren, Länderrisiko im Falle der Insolvenz und, speziell in Emerging Markets, politische Risiken. Für Finanzinstrumente darf die Übertragung Über- tragung nur an beaufsichtigte Dritt- oder und Zentralverwahrer erfolgen. Davon ausgenommen ist die zwingende Verwahrung an einem Ort, an dem die Über- tragung Übertragung an beaufsichtigte Dritt- oder Zentralverwahrer nicht möglich ist, wie insbesondere auf- grund aufgrund zwingender Rechtsvorschriften oder der Modalitäten des Anlageprodukts. Damit gehen folgende Risi- ken einher: Die Dritt- und Zentralverwahrung bringt es mit sich, dass die Fondsleitung an den hinterlegten Wertpapieren nicht mehr das Allein-, sondern nur noch das Miteigentum hat. Sind die Dritt- und Zentralver- wahrer überdies Zentralverwahrer nicht beaufsichtigt, so dürften sie organisatorisch nicht den orga- nisatorischen Anforderungen ge- nügengenügen, welche an Schweizer Banken gestellt werden. Die Depotbank haftet für den durch den ihre Beauftragten verursachten Schaden, sofern sie nicht nachweisen kann, dass sie bei der Auswahl, Instruktion und Überwachung die nach den Um- ständen Umständen gebotene Sorgfalt angewendet hat. Die Depotbank ist bei den US-Steuerbehörden als ein ausländisches Finanzinstitut, das den Meldepflichten gemäss Modell 2 des zwischenstaatlichen Abkommens «participating foreign financial institution (pFFI)» im Sinne des Abkommens zwischen der Sections Schweiz und den Vereinigten Staaten von Amerika über die Zusammenarbeit für eine erleichterte Umsetzung von FATCA (Foreign Account Tax Compliance Act) «IGA Schweiz/USA» sowie Section 1471–1474 des U.S. Internal In- ternal Revenue Code unterliegt („einschliesslich diesbezüglicher Erlasse gemeldet. Die Depotbank ist ein « Reporting Financial Institution» nach Model 2 FFI“)IGA. Ihre FATCA GIIN-Nummer ist JR3CY0.99999.SL.756. Anleger sollten auch die Informationen unter der Überschrift «FATCA und sonstige grenzüberschreitende Reporting-Systeme» lesen, registriertinsbesondere im Hinblick auf die Konsequenzen, wenn der Umbrella-Fonds nicht in der Lage ist, die Best- immungen solcher Reporting-Systeme zu erfüllen.

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Allgemeine Angaben zur Depotbank. Die Depotbank ist die Banque Cantonale Vaudoise (nachfolgend „BCV“). Die BCV wurde durch Dekret des Waadtländer Grossrats vom 19. Dezember 1845 auf unbestimmte Zeit errichtet. Sie ist eine öffentlich-rechtliche Aktiengesellschaft. Sitz und Geschäftsleitung befinden sich am Xxxxx Xx-Xxxxxxxx 00 xx 0000 Xxxxxxxx. Sie kann Tochtergesellschaften, Filialen, Geschäfts- stellen und Vertretungen haben. Die BCV steht an der Spitze einer Bank- und Finanzgruppe. Diese Gruppe umfasst eine Privat- bank spezialisiert auf Vermögensverwaltung, sowie drei Gesellschaften zur Leitung von Invest- mentfonds. Die Bank verfügt über eine Niederlassung in Guernsey (Banque Cantonale Vau- xxxxx Xxxxxxxx Branch), die im Bereich strukturierte Finanzprodukte tätig ist. Die Eigenmittel beliefen sich per 31.12.2021 31.12.2022 auf CHF 3'644 3'713 Millionen. Die BCV ist eine kundennahe Universalbank mit 170 175 Jahren Geschäftserfahrung, rund 2000 Mitarbeitenden und über 60 Verkaufsstellen im Kanton Waadt. Zu ihrem Aufgabenbereich ge- hört es, kantonsweit alle Sektoren der Privatwirtschaft zu fördern und die öffentlichen Körper- schaften bei der Finanzierung ihrer Aufgaben zu unterstützen sowie den Bedarf an Hypothe- karkrediten zu decken. Zu diesem Zweck führt sie alle üblichen Bankgeschäfte für eigene Rech- nung und für Rechnung Dritter aus (Art. 4 LBCV und Art. 4 der Bankstatuten). Die BCV geht ihren Geschäften vorwiegend im Kanton Waadt nach; liegt es im Interesse der Waadtländer Wirtschaft, kann sie auch an anderen Orten in der Schweiz und im Ausland tätig werden. Als Kantonalbank setzt sie sich namentlich für die Entwicklung der kantonalen Wirtschaft nach den Grundsätzen der nachhaltigen Entwicklung ein, unter Berücksichtigung wirtschaftlicher, ökolo- gischer und sozialer Kriterien. Die Depotbank kann Dritt- und Zentralverwahrer im In- und Ausland mit der Aufbewahrung des Fondsvermögens beauftragen, soweit dies im Interesse einer sachgerechten Verwahrung liegt. Für Finanzinstrumente darf die Übertragung nur an beaufsichtigte Dritt- oder Zentralverwahrer erfolgen. Davon ausgenommen ist die zwingende Verwahrung an einem Ort, an dem die Über- tragung an beaufsichtigte Dritt- oder Zentralverwahrer nicht möglich ist, wie insbesondere auf- grund zwingender Rechtsvorschriften oder der Modalitäten des Anlageprodukts. Die Dritt- und Zentralverwahrung bringt es mit sich, dass die Fondsleitung an den hinterlegten Wertpapieren nicht mehr das Allein-, sondern nur noch das Miteigentum hat. Sind die Dritt- und Zentralver- wahrer überdies nicht beaufsichtigt, so dürften sie organisatorisch nicht den Anforderungen ge- nügen, welche an Schweizer Banken gestellt werden. Die Depotbank haftet für den durch den Beauftragten verursachten Schaden, sofern sie nicht nachweisen kann, dass sie bei der Auswahl, Instruktion und Überwachung die nach den Um- ständen gebotene Sorgfalt angewendet hat. Die Depotbank ist bei den US-Steuerbehörden als ein ausländisches Finanzinstitut, das den Meldepflichten gemäss Modell 2 des zwischenstaatlichen Abkommens im Sinne der Sections 1471–1474 des U.S. Internal Revenue Code unterliegt („Reporting Model 2 FFI“), registriert.

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Allgemeine Angaben zur Depotbank. Die Depotbank ist die Banque Cantonale Vaudoise (nachfolgend „BCV“)State Street Bank International GmbH, München, Zweigniederlassung Zürich, Xxxxxxxxxxxxxxxx 00, 0000 Xxxxxx, Xxxxxxx. Die BCV wurde durch Dekret Depotbank ist eine Bank im Sinne des Waadtländer Grossrats vom 19Bundesgesetzes über die Banken und Sparkassen und erfüllt die Anforderungen von Art. 72 KAG. Die Depotbank ist eine Zweigniederlassung der State Street Bank International GmbH, München, einer unter deutschem Recht organisierte Bank, welche wiederum eine indirekte Tochtergesellschaft der State Street Corporation, Boston (MA) ist. Das Eigenkapitals von State Street Bank International GmbH, München betrug per 31. Dezember 1845 auf unbestimmte Zeit errichtet. Sie ist eine öffentlich-rechtliche Aktiengesellschaft. Sitz und Geschäftsleitung befinden sich am Xxxxx Xx-Xxxxxxxx 00 xx 0000 Xxxxxxxx. Sie kann Tochtergesellschaften, Filialen, Geschäfts- stellen und Vertretungen haben2023 EUR 109'368'445.00. Die BCV steht an Haupttätigkeiten der Spitze einer Bank- State Street Bank International GmbH, München, Zweigniederlas- sung Zürich liegen in den Bereichen: Depotbank für schweizerische Anlagefonds, Globale Wertschriftenverwaltung für schweizerische und Finanzgruppe. Diese Gruppe umfasst eine Privat- bank spezialisiert auf Vermögensverwaltungausländische institutionelle Kunden und Anlagefonds oder andere offene oder geschlossene Kollektivanlagen, sowie drei Gesellschaften zur Leitung von Invest- mentfonds. Die Bank verfügt über eine Niederlassung in Guernsey (Banque Cantonale Vau- xxxxx Xxxxxxxx Branch)Zahlstelle und Ver- treterfunktion für schweizerische und ausländische Anlagefonds, die Zahlungsverkehr für in- stitutionelle Kunden und Kreditgeschäft im Bereich strukturierte Finanzprodukte tätig ist. Die Eigenmittel beliefen sich per 31.12.2021 auf CHF 3'644 Millionen. Die BCV ist eine kundennahe Universalbank Zusammenhang mit 170 Jahren Geschäftserfahrung, rund 2000 Mitarbeitenden und über 60 Verkaufsstellen im Kanton Waadt. Zu ihrem Aufgabenbereich ge- hört es, kantonsweit alle Sektoren der Privatwirtschaft zu fördern und die öffentlichen Körper- schaften bei der Finanzierung ihrer Aufgaben zu unterstützen sowie den Bedarf an Hypothe- karkrediten zu decken. Zu diesem Zweck führt sie alle üblichen Bankgeschäfte für eigene Rech- nung und für Rechnung Dritter aus (Art. 4 LBCV und Art. 4 der Bankstatuten). Die BCV geht ihren Geschäften vorwiegend im Kanton Waadt nach; liegt es im Interesse der Waadtländer Wirtschaft, kann sie auch an anderen Orten in der Schweiz und im Ausland tätig werden. Als Kantonalbank setzt sie sich namentlich für die Entwicklung der kantonalen Wirtschaft nach den Grundsätzen der nachhaltigen Entwicklung ein, unter Berücksichtigung wirtschaftlicher, ökolo- gischer und sozialer Kriterienglobalen Wertschriften- verwaltung oder dem Depotbankgeschäft. Die Depotbank kann Dritt- und Zentralverwahrer im In- und Ausland mit der Aufbewahrung des Fondsvermögens der Vermögen der Teilvermögen beauftragen, soweit dies im Interesse einer sachgerechten Verwahrung liegt. Damit einher gehen u.a. folgende Risiken: Settlementrisiken d.h. nicht fristgerechte Ein- oder Auslieferung von Wertpapieren, Länderrisiko im Falle der Insolvenz und, speziell in Emerging Markets, politische Risiken. Für Finanzinstrumente darf die Übertragung Über- tragung nur an beaufsichtigte Dritt- oder und Zentralverwahrer erfolgen. Davon ausgenommen ist die zwingende Verwahrung an einem Ort, an dem die Über- tragung Übertragung an beaufsichtigte Dritt- oder Zentralverwahrer nicht möglich ist, wie insbesondere auf- grund aufgrund zwingender Rechtsvorschriften oder der Modalitäten des Anlageprodukts. Damit gehen folgende Risi- ken einher: Die Dritt- und Zentralverwahrung bringt es mit sich, dass die Fondsleitung an den hinterlegten Wertpapieren nicht mehr das Allein-, sondern nur noch das Miteigentum hat. Sind die Dritt- und Zentralver- wahrer überdies Zentralverwahrer nicht beaufsichtigt, so dürften sie organisatorisch nicht den orga- nisatorischen Anforderungen ge- nügengenügen, welche an Schweizer Banken gestellt werden. Die Depotbank haftet für den durch den ihre Beauftragten verursachten Schaden, sofern sie nicht nachweisen kann, dass sie bei der Auswahl, Instruktion und Überwachung die nach den Um- ständen Umständen gebotene Sorgfalt angewendet hat. Die Depotbank ist bei den US-Steuerbehörden als ein ausländisches Finanzinstitut, das den Meldepflichten gemäss Modell 2 des zwischenstaatlichen Abkommens «participating foreign financial institution (pFFI)» im Sinne des Abkommens zwischen der Sections Schweiz und den Vereinigten Staaten von Amerika über die Zusammenarbeit für eine erleichterte Umsetzung von FATCA (Foreign Account Tax Compliance Act) «IGA Schweiz/USA» sowie Section 1471–1474 des U.S. Internal Revenue Code unterliegt („einschliesslich diesbezüglicher Erlasse gemeldet. Die Depotbank ist ein « Reporting Financial Institution» nach Model 2 FFI“)IGA. Ihre FATCA GIIN-Nummer ist JR3CY0.99999.SL.756. Anleger sollten auch die Informationen unter der Überschrift «FATCA und sonstige grenzüberschreitende Reporting-Systeme» lesen, registriertinsbesondere im Hinblick auf die Konsequenzen, wenn der Umbrella-Fonds nicht in der Lage ist, die Best- immungen solcher Reporting-Systeme zu erfüllen.

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