Informationen über die Depotbank Musterklauseln

Informationen über die Depotbank. Depotbank ist UBS Switzerland AG. Die Bank wurde 2014 als Aktiengesellschaft mit Sitz in Zürich gegründet und übernahm per 14. Juni 2015 das in der Schweiz ge- buchte Privat- und Unternehmenskundengeschäft sowie das in der Schweiz gebuch- te Wealth Management Geschäft von UBS AG. UBS Switzerland AG bietet als Universalbank eine breite Palette von Bankdienstleis- tungen an. UBS Switzerland AG ist eine Konzerngesellschaft von UBS Group AG. UBS Group AG gehört mit einer konsolidierten Bilanzsumme von USD 958 489 Mio. und aus- gewiesenen Eigenmitteln von USD 53 103 Mio. per 31. Dezember 2018 zu den fi- nanzstärksten Banken der Welt. Sie beschäftigt weltweit 68 338 Mitarbeiter in ei- nem weit verzweigten Netz von Geschäftsstellen. Die Depotbank kann Dritt- und Sammelverwahrer im In- und Ausland mit der Auf- bewahrung des Vermögens der Teilvermögen beauftragen, soweit dies im Interesse einer sachgerechten Verwahrung liegt. Davon ausgenommen ist die zwingende Verwahrung an einem Ort, an dem die Übertragung an beaufsichtigte Dritt- oder Sammelverwahrer nicht möglich ist, wie insbesondere aufgrund zwingender Rechts- vorschriften oder der Modalitäten des Anlageprodukts. Die Dritt- und Sammelver- wahrung bringt es mit sich, dass die Fondsleitung an den hinterlegten Wertpapieren nicht mehr das Allein-, sondern nur noch das Miteigentum hat. Sind die Dritt- und Sammelverwahrer überdies nicht beaufsichtigt, so dürften sie organisatorisch nicht den Anforderungen genügen, welche an Schweizer Banken gestellt werden. Die Depotbank haftet für den durch den Beauftragten verursachten Schaden, sofern sie nicht nachweisen kann, dass sie bei der Auswahl, Instruktion und Überwachung die nach den Umständen gebotene Sorgfalt angewendet hat. Die Depotbank ist bei den US-Steuerbehörden als Reporting Financial Institution un- ter einem Model 2 IGA im Sinne der Sections 1471 – 1474 des U.S. Internal Revenue Code (Foreign Account Tax Compliance Act, einschliesslich diesbezüglicher Erlasse, «FATCA») angemeldet.
Informationen über die Depotbank. 3.1 Allgemeine Angaben zur Depotbank 3.2 Weitere Angaben zur Depotbank
Informationen über die Depotbank. Als Depotbank fungiert die Xxxxxxx Xxxxxxxxxxxx mit Sitz in Zürich. Die Xxxxxxx Xxxxxxxxxxxx wurde im Jahre 1870 als selbständige Anstalt des kantonalen öffentlichen Rechts gegründet. Die Haupttätigkeiten der Bank decken alle Bereiche des Bankgeschäfts ab, namentlich auch die Vermögensverwaltung. Die Depotbank kann Dritt- und Zentralverwahrer im Inland mit der Aufbewahrung des Vermögens des Anlagefonds beauftragen, soweit dies im Interesse einer sachgerechten Verwahrung liegt. Die Dritt- und Zentralverwahrung bringt das Risiko mit sich, dass die Fondsleitung an den hinterlegten Werten nicht mehr das Allein-, sondern nur noch das Miteigentum hat. Sind die Dritt- und Zentral- verwahrer überdies nicht beaufsichtigt, so dürften sie organisatorisch nicht den Anforderungen ge- nügen, welche an Schweizer Banken gestellt werden. Die Aufgaben der Depotbank bei der Delegation der Verwahrung an einen Beauftragten richten sich nach § 4 Ziff. 6. des Fondsvertrages. Die Depotbank haftet für den durch den Beauftragten verursachten Schaden, sofern sie nicht nachweisen kann, dass sie bei der Auswahl, Instruktion und Überwachung die nach den Umständen gebotene Sorgfalt angewendet hat. Für Finanzinstrumente darf die Übertragung im Sinne des vorstehenden Absatzes nur an beaufsich- tigte Dritt- oder Zentralverwahrer erfolgen. Finanzinstrumente können an nicht beaufsichtigte Dritt- oder Zentralverwahrer übertragen werden, wenn die Übertragung an beaufsichtigte Dritt- oder Zentralverwahrer nicht möglich ist, wie insbesondere aufgrund zwingender Rechtsvorschriften oder Modalitäten des Anlageprodukts. Die Depotbank ist bei den US-Steuerbehörden als Reporting Swiss Financial Institution im Sinne der Sections 1471 – 1474 des U.S. Internal Revenue Code (Foreign Account Tax Compliance Act, ein- schliesslich diesbezüglicher Erlasse, "FATCA") angemeldet.
Informationen über die Depotbank. 2.1. Allgemeine Angaben zur Depotbank
Informationen über die Depotbank. 8. DELEGATION DES BETRIEBS DES EDV- SYSTEMS UND DER BERECHNUNG DES INVENTARWERTS (NIW)
Informationen über die Depotbank. Depotbank sind X. Xxxxxxxxxx & Cie, Banquiers. Die Bank wurde im Jahre 1886 als Kommanditgesell- schaft in Basel gegründet.
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  • Veröffentlichung von Informationen nach erfolgter Emission Die Emittentin beabsichtigt, mit Ausnahme der in den Bedingungen genannten Bekanntmachungen, keine Veröffentlichung von Informationen nach erfolgter Emission. Das US-Finanzministerium (US-Treasury Department) hat Vorschriften erlassen, gemäß derer gezahlte Dividenden oder als Dividenden eingestufte Zahlungen aus US-Quellen für bestimmte Finanzinstrumente entsprechend den Umständen insgesamt oder teilweise, als eine Dividendenäquivalente Zahlung betrachtet werden, die einer Quellensteuer in Höhe von 30% (vorbehaltlich eines niedrigeren Satzes im Fall eines entsprechenden Abkommens) unterliegt. Nach Auffassung der Emittentin unterfallen die Wertpapiere zum Zeitpunkt der Begebung nicht der Quellensteuer nach diesen Vorschriften. In bestimmten Fällen ist es aber im Hinblick auf eine Kombination von Transaktionen, die so behandelt werden, als würden sie miteinander in Verbindung stehen, auch wenn sie eigentlich keiner Einbehaltung der Quellensteuer unterliegen, möglich, dass Nicht-US-Inhaber der Besteuerung gemäß dieser Vorschriften unterfallen. Nicht-US-Inhaber sollten ihren Steuerberater bezüglich der Anwendbarkeit dieser Vorschriften, nachträglich veröffentlichter offiziellen Bestimmungen/Richtlinien und bezüglich jeglicher anderer möglicher alternativen Einordnung ihrer Wertpapiere für US-amerikanische Bundeseinkommensteuerzwecke zu Rate ziehen (siehe hierzu auch den Abschnitt „Besteuerung in den Vereinigten Staaten von Amerika - Ausschüttungsgleiche Zahlungen“ im Basisprospekt, der eine ausführlichere Darstellung der Anwendbarkeit des Abschnitts 871 (m) auf die Wertpapiere enthält).

  • Zusammenfassende Informationen – Gewinn- und Verlustrechnung (in Millionen USD) Jahr endend am 31. Dezember 2022 (geprüft) Jahr endend am 31. Dezember 2021 (geprüft) Sechs Monate endend am 30. Juni 2023 (ungeprüft) Sechs Monate endend am 30. Juni 2022 (ungeprüft) Ausgewählte Angaben zur Gewinn- und Verlustrechnung Zusammenfassende Informationen – Bilanz (in Millionen USD) Zum 31. Dezember 2022 (geprüft) Zum 31. Dezember 2021 (geprüft) Zum 30. Juni 2023 (ungeprüft) Welches sind die zentralen Risiken, die für die Emittentin spezifisch sind?

  • Zustimmung zur Nutzung des Prospekts Die Emittentin stimmt der Nutzung des Basisprospekts und dieser Endgültigen Bedingungen durch alle Finanzintermediäre (Generalkonsens) zu. Die allgemeine Zustimmung für die anschließende Weiterveräußerung oder endgültige Platzierung der Wertpapiere ist durch die Finanzintermediäre in Bezug auf den Angebotsstaat bzw. die Angebotsstaaten und für die Dauer der Angebotsfrist, während der die Wertpapiere weiterverkauft oder endgültig platziert werden können, gegeben, vorausgesetzt der Basisprospekt (bzw. der Nachfolgende Basisprospekt) ist weiterhin gemäß Artikel 12 der Prospektverordnung gültig. Im Fall einer über die Gültigkeit des Basisprospekts hinausgehenden Angebotsfrist kann die spätere Weiterveräußerung oder endgültige Platzierung der Wertpapiere durch Finanzintermediäre während des Zeitraums erfolgen, in dem jeweils ein Nachfolgender Basisprospekt vorliegt; in diesem Fall erstreckt sich die Zustimmung zur Nutzung des Basisprospekts auch auf den Nachfolgenden Basisprospekt. Die Informationen über den jeweiligen Basiswert und/oder über die Korbbestandteile bestehen aus Auszügen und Zusammenfassungen von öffentlich verfügbaren Informationen, die gegebenenfalls ins Deutsche übersetzt wurden. Die Emittentin bestätigt, dass diese Angaben korrekt wiedergegeben werden und dass nach Wissen der Emittentin und soweit für die Emittentin aus den ihr vorliegenden öffentlich zugänglichen Informationen ersichtlich - die übernommenen und gegebenenfalls ins Deutsche übersetzten Informationen nicht durch Auslassungen unkorrekt oder irreführend gestaltet wurden. Weder die Emittentin noch die Anbieterin übernehmen hinsichtlich dieser Information weitere Verantwortung. Insbesondere übernehmen weder die Emittentin noch die Anbieterin die Verantwortung für die Richtigkeit der den jeweiligen Basiswert und/oder die Korbbestandteile betreffenden Informationen oder übernehmen keine Gewährleistung dafür, dass kein die Richtigkeit oder Vollständigkeit dieser Informationen beeinträchtigendes Ereignis eingetreten ist. Der Basiswert ist vorliegend der EURO STOXX 50® Index (Price EUR). Der EURO STOXX 50® Index (Price EUR) ist ein Kursindex. Der Indexstand eines Kursindex bestimmt sich insbesondere durch die Kurse der enthaltenen Bestandteile. Dividendenzahlungen und Kapitalveränderungen werden grundsätzlich nicht berücksichtigt. Werden Dividenden ausbezahlt, bildet der Kursindex auch Kursabschläge ab. Angaben zu der vergangenen und künftigen Wertentwicklung und Volatilität des Basiswerts und/oder der jeweiligen Korbbestandteile sind kostenlos auf der bzw. den folgenden Webseite(n) einsehbar: xxxxx://xxxxxxx.xxx. Die Emittentin übernimmt für die Vollständigkeit oder Richtigkeit oder für die fortlaufende Aktualisierung der auf der bzw. den angegebenen Webseite(n) enthaltenen Inhalte keine Gewähr.