Informationen über die Depotbank Musterklauseln

Informationen über die Depotbank. Depotbank ist UBS Switzerland AG. Die Bank wurde 2014 als Aktiengesellschaft mit Sitz in Zürich gegründet und übernahm per 14. Juni 2015 das in der Schweiz ge- buchte Privat- und Unternehmenskundengeschäft sowie das in der Schweiz gebuch- te Wealth Management Geschäft von UBS AG. UBS Switzerland AG bietet als Universalbank eine breite Palette von Bankdienstleis- tungen an. UBS Switzerland AG ist eine Konzerngesellschaft von UBS Group AG. UBS Group AG gehört mit einer konsolidierten Bilanzsumme von USD 958 489 Mio. und aus- gewiesenen Eigenmitteln von USD 53 103 Mio. per 31. Dezember 2018 zu den fi- nanzstärksten Banken der Welt. Sie beschäftigt weltweit 68 338 Mitarbeiter in ei- nem weit verzweigten Netz von Geschäftsstellen. Die Depotbank kann Dritt- und Sammelverwahrer im In- und Ausland mit der Auf- bewahrung des Vermögens der Teilvermögen beauftragen, soweit dies im Interesse einer sachgerechten Verwahrung liegt. Davon ausgenommen ist die zwingende Verwahrung an einem Ort, an dem die Übertragung an beaufsichtigte Dritt- oder Sammelverwahrer nicht möglich ist, wie insbesondere aufgrund zwingender Rechts- vorschriften oder der Modalitäten des Anlageprodukts. Die Dritt- und Sammelver- wahrung bringt es mit sich, dass die Fondsleitung an den hinterlegten Wertpapieren nicht mehr das Allein-, sondern nur noch das Miteigentum hat. Sind die Dritt- und Sammelverwahrer überdies nicht beaufsichtigt, so dürften sie organisatorisch nicht den Anforderungen genügen, welche an Schweizer Banken gestellt werden. Die Depotbank haftet für den durch den Beauftragten verursachten Schaden, sofern sie nicht nachweisen kann, dass sie bei der Auswahl, Instruktion und Überwachung die nach den Umständen gebotene Sorgfalt angewendet hat. Die Depotbank ist bei den US-Steuerbehörden als Reporting Financial Institution un- ter einem Model 2 IGA im Sinne der Sections 1471 – 1474 des U.S. Internal Revenue Code (Foreign Account Tax Compliance Act, einschliesslich diesbezüglicher Erlasse, «FATCA») angemeldet.
Informationen über die Depotbank. Als Depotbank fungiert die Xxxxxxx Xxxxxxxxxxxx mit Sitz in Zürich. Die Xxxxxxx Xxxxxxxxxxxx wurde im Jahre 1870 als selbständige Anstalt des kantonalen öffentlichen Rechts gegründet. Die Haupttätigkeiten der Bank decken alle Bereiche des Bankgeschäfts ab, namentlich auch die Vermögensverwaltung. Die Depotbank kann Dritt- und Zentralverwahrer im Inland mit der Aufbewahrung des Vermögens des Anlagefonds beauftragen, soweit dies im Interesse einer sachgerechten Verwahrung liegt. Die Dritt- und Zentralverwahrung bringt das Risiko mit sich, dass die Fondsleitung an den hinterlegten Werten nicht mehr das Allein-, sondern nur noch das Miteigentum hat. Sind die Dritt- und Zentral- verwahrer überdies nicht beaufsichtigt, so dürften sie organisatorisch nicht den Anforderungen ge- nügen, welche an Schweizer Banken gestellt werden. Die Aufgaben der Depotbank bei der Delegation der Verwahrung an einen Beauftragten richten sich nach § 4 Ziff. 6. des Fondsvertrages. Die Depotbank haftet für den durch den Beauftragten verursachten Schaden, sofern sie nicht nachweisen kann, dass sie bei der Auswahl, Instruktion und Überwachung die nach den Umständen gebotene Sorgfalt angewendet hat. Für Finanzinstrumente darf die Übertragung im Sinne des vorstehenden Absatzes nur an beaufsich- tigte Dritt- oder Zentralverwahrer erfolgen. Finanzinstrumente können an nicht beaufsichtigte Dritt- oder Zentralverwahrer übertragen werden, wenn die Übertragung an beaufsichtigte Dritt- oder Zentralverwahrer nicht möglich ist, wie insbesondere aufgrund zwingender Rechtsvorschriften oder Modalitäten des Anlageprodukts. Die Depotbank ist bei den US-Steuerbehörden als Reporting Swiss Financial Institution im Sinne der Sections 1471 – 1474 des U.S. Internal Revenue Code (Foreign Account Tax Compliance Act, ein- schliesslich diesbezüglicher Erlasse, "FATCA") angemeldet.
Informationen über die Depotbank. 2.1. Allgemeine Angaben zur Depotbank
Informationen über die Depotbank. 3.1 Informationen über die Depotbank Depotbank ist die Xxxxxxx Xxxxxxxxxxxx. Die Bank wurde im Jahr 1870 als selbständige Anstalt des kantonalen öffentlichen Rechts mit Sitz in Zürich gegründet.
Informationen über die Depotbank. 3.1. Allgemeine Angaben zur Depotbank Die Banque Cantonale Vaudoise (nachfolgend die «BCV») fungiert als Depotbank. Die BCV wurde durch Dekret des Waadtländer Grossrats vom 19. Dezember 1845 auf un- bestimmte Zeit errichtet. Sie ist eine öffentlich-rechtliche Aktiengesellschaft. Sitz und Geschäftsleitung befinden sich am Xxxxx Xx-Xxxxxxxx 00 xx 0000 Xxxxxxxx/Xxxxxxx. Sie kann Tochtergesellschaften, Filialen, Geschäftsstellen und Vertretungen haben. Die BCV steht an der Spitze einer Bank- und Finanzgruppe. Diese Gruppe umfasst eine Privatbank spezialisiert auf Vermögensverwaltung, sowie drei Gesellschaften zur Lei- tung von Investmentfonds. Die Bank verfügt über eine Niederlassung in Guernsey (Banque Cantonale Vaudoise Guernsey Branch), die im Bereich strukturierte Finanzpro- dukte tätig ist. Die Eigenmittel beliefen sich per 31.12.2023 auf CHF 3’855 Millionen.
Informationen über die Depotbank. 8. DELEGATION DES BETRIEBS DES EDV- SYSTEMS UND DER BERECHNUNG DES INVENTARWERTS (NIW)
Informationen über die Depotbank. Depotbank ist die Bank J. Safra Sarasin AG. Die Bank wurde im Jahre 1841 als Aktiengesellschaft nach Schweizer Recht mit Sitz in Basel ge- gründet. Die Haupttätigkeiten der Bank liegen in den Bereichen Privatkunden- sowie Wertschriftengeschäft. Die Depotbank kann Dritt- und Sammelverwahrer im In- und Ausland mit der Aufbewahrung des Fondsvermögens beauftragen, soweit dies im In- teresse einer sachgerechten Verwahrung liegt. Die Dritt- und Sammelverwahrung bringt es mit sich, dass die Fondsleitung an den hinterlegten Wertpapieren nicht mehr das Allein-, sondern nur noch das Miteigentum hat. Sind die Dritt- und Sammelverwahrer überdies nicht beaufsichtigt, so dürften sie organisatorisch nicht den Anforderungen genügen, welche an Schweizer Banken gestellt werden. Die Depotbank haftet für den durch den Beauftragten verursachten Schaden, sofern sie nicht nachweisen kann, dass sie bei der Auswahl, Instruk- tion und Überwachung die nach den Umständen gebotene Sorgfalt angewendet hat. Für Finanzinstrumente darf die Übertragung im Sinne des vorstehenden Absatzes nur an beaufsichtigte Dritt- oder Sammelverwahrer erfolgen. Davon ausgenommen ist die zwingende Verwahrung an einem Ort, an dem die Übertragung an beaufsichtigte Dritt- oder Sammelverwahrer nicht möglich ist, wie insbesondere aufgrund zwingender Rechtsvorschriften oder der Modalitäten des Anlageprodukts. Die Depotbank ist bei den US-Steuerbehörden als Participating Foreign Financial Institution im Sinne der Sections 1471 – 1474 des U.S. Internal Revenue Code (Foreign Account Tax Compliance Act, einschliesslich diesbezüglicher Erlasse, „FATCA“) angemeldet.
Informationen über die Depotbank. Depotbank sind X. Xxxxxxxxxx & Cie, Banquiers. Die Bank wurde im Jahre 1886 als Kommanditgesell- schaft in Basel gegründet.
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