Allgemeine Beschreibung des Basiswerts Musterklauseln

Allgemeine Beschreibung des Basiswerts. Die in dem Basisprospekt beschriebenen Wertpapiere können sich auf die Wertentwicklung von Aktien, ETF-Anteilen, Indizes, Edelmetallen, Futures-Kontrakten oder Wechselkursen beziehen. Dabei beziehen sich die Wertpapiere, wie in den Endgültigen Bedingungen festgelegt, auf einen einzelnen Basiswert, also beispielsweise eine einzelne Aktie oder einen einzelnen Index. Der Basiswert wird in den maßgeblichen Endgültigen Bedingungen veröffentlicht. Auch die Quellen für weiterführende Informationen, einschließlich der Angabe, ob diese Informationen kostenfrei eingeholt werden können oder nicht, sind den maßgeblichen Endgültigen Bedingungen zu entnehmen. Die Emittentin beabsichtigt nicht, nach der Ausgabe der Wertpapiere weitere Informationen über den Basiswert bzw. die Basiswerte zur Verfügung zu stellen.